Herr ehemaliger Ministerpräsident, an dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön für diesen Meilenstein!
(Lachen bei den Regierungsfraktionen. - Spre- chen. - Abg. Pauluhn (SPD) : Er musste damals zum Jagen getragen werden.)
Da sind Sie aber schlecht informiert, Herr Kollege. Er hat sehr unterstützt, dass da einiges auf den Weg gebracht wird. Vielleicht ist das an Ihnen als Mann vorbeigegangen. Das kann ich mir gut vorstellen, Herr Kollege Pauluhn.
Es war nämlich ganz anders. Der Weg dahin war sehr mühsam. Viele, die heute hier sind, Frau Präsidentin, wissen das noch allzu gut. Die Umsetzung danach war und ist ebenso mühsam. Den Frauen stehen im Landesdienst noch lange nicht alle Türen offen, Änderungen und Verbesserungen im Gesetz sind einfach längst überfällig. Wie sehr, das zeigen einige Beispiele, die ich kurz nennen möchte.
Ungefähr vor einem Jahr noch wurden von den circa 40 Abteilungen in den Ministerien gerade mal neun von Frauen geleitet. Bei den Landesbetrieben und Landesämtern gab es - und gibt es wahrscheinlich immer noch - nur eine Frau in einer Leitungsposition. Bei den 22 Unternehmen, bei denen das Land über die Hälfte der Anteile hält und somit die Personalpolitik mitbestimmt, gibt es 32 männliche Geschäftsführer und nur sieben weibliche. Das war der Stand im Januar 2014, entnommen aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Ich glaube, bis heute hat sich daran nur sehr wenig geändert. Noch ein Beispiel: Von den 84 Führungskräften bei der saarländischen Polizei sind nur fünf Frauen! Das ist eine traurige Bilanz. Diese Zahl stammt aus der Antwort auf eine ganz aktuelle Anfrage von mir.
Wie groß hier der Nachholbedarf ist, wird durch diese Zahlen sehr deutlich. Eine kurze Tour d‘Horizon wir wollen es ja heute kurz machen, denn wir sind in der Ersten Lesung - zeigt, dass ernsthaft versucht wird, das muss man ganz klar hier sagen, mit diesem Gesetzentwurf bessere Lösungen im Sinne der Frauenförderung anzugehen. Ich will einige Punkte herausgreifen. Es ist wichtig, dass endlich die Stellung und die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt werden, das möchte ich aufgrund meiner früheren Erfahrungen als Frauenbeauftragte hier deutlich machen. Vor allem das Widerspruchsrecht war bisher ein absolut stumpfes Schwert, das haben wir als Frauenbeauftragte leidvoll erfahren, das muss man einfach sagen. Dass dies per Gesetz gestärkt
Genauso begrüßen wir das Klagerecht und die Einführung einer Schlichtungsstelle in Anlehnung an das Personalvertretungsgesetz. Wir würden uns alle freuen, wenn wir diese Instrumente nicht brauchen würden, aber leider ist die Realität eine andere. An dieser Stelle sind die Beteiligungsrechte und auch die Eingreifrechte der Frauenbeauftragten gestärkt worden.
Denn, Kolleginnen und Kollegen, zahnlose Tiger haben wir genug. Wer die Gleichstellung will, der muss auch den Gleichstellungsbeauftragten die bestmöglichen Rahmenbedingungen einräumen, damit das alles funktioniert. Und dazu gehört auch eine verbindliche Regelung für die Freistellung der Frauenbeauftragten. Die war in der Praxis häufig unzureichend, auch das haben wir erlebt. Sie stand in keinem Verhältnis zu dem wirklich großen Arbeitspensum, das eine Frauenbeauftragte leisten muss. Es ist gut, dass hier nachgebessert wird, es ist ein richtiger Schritt.
Ich möchte noch einen Blick in § 17 werfen. Er stellt in Abs. 6 Satz 1 klar, das ist auch ein wichtiger Punkt, dass weder Teilzeit- noch Telearbeit - ich zitiere - „Hinderungsgründe für die Wahrnehmung von Führungspositionen“ sein dürfen. Auch das halte ich für einen richtigen und wichtigen Schritt, hier herrscht dringender Nachholbedarf. Viele Frauen und Männer wissen nämlich nicht, wie sie Beruf und Familie vereinbaren sollen. Teilzeit darf nicht zur Falle werden - das erleben wir ja leider auch zu oft -, wenn es um berufliches Fortkommen geht. Es ist aber leider in der Realität so. Daher kann Teilzeit in Führungspositionen neue, gerechtere Chancen bieten. Wir werden sehen, was die Praxis zeigt.
Damit allein ist es aber auch nicht getan, denn wir brauchen grundsätzlich mehr Kinderbetreuung, wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten. Wir haben heute immer noch das Problem - es ist ein gesellschaftspolitisches -, dass sich die Familie den Regeln des Arbeitsmarktes - das ist eigentlich ein schlimmes Wort - beugen muss. Dabei müsste es umgekehrt sein. Man muss der Lebensweise der Familie von heute gerecht werden. Dahin müssen wir kommen.
Damit bin ich beim Familienbegriff. Im Gesetz ist von „Familienpflichten“ die Rede. Kolleginnen und Kollegen, wir leben nicht mehr in den Fünfzigerjahren! Heute gibt es viele Patchwork-Familien, das ist die familienpolitische Realität. Menschen übernehmen darin Verantwortung für Kinder und Angehörige, für den Partner und die Partnerin. Es gibt viele schwule und lesbische Paare, die als Lebenspartner Verantwortung übernehmen - füreinander und auch für Kinder. Und auch das ist gut so.
Kolleginnen und Kollegen, über die Quote gab es eine gewisse Irritation. Ich habe das eben am Rande der Sitzung mit der Kollegin Zieder-Ripplinger besprochen. Ende letzten Jahres ist ja plötzlich eine Flexi-Quote durch die Presse gegeistert. Da war ich höchst verwirrt. Wir haben nämlich immer für die 50 Prozent gekämpft, wir waren uns hier einig. Wir haben das eben geklärt: Das bleibt auch. Neu ist, dass die Quotenregelung durch Zielvorgaben ergänzt wird. Das kann ja Augenmaß bedeuten, aber auch das werden wir sehen müssen. Wenn das denn so ist, dass es für die Dienststellen bedeutet, dass sie sich zu einer frauenfördernden Personalplanung verpflichten müssen, dann kann das funktionieren. Das wird die Umsetzung zeigen.
Kritisch ist aus unserer Sicht, das kann ich nicht verschweigen, die Einwohnergrenze, die Sie im Gesetz ziehen, wonach in den Kommunen, die eine Einwohnerzahl unter 20.000 aufweisen, offenbar die hauptamtlichen Frauenbeauftragten wegfallen können. Darüber müssen wir noch mal sprechen! Es kann nicht sein, dass das dann auf der internen Ebene läuft. Auch die Kleinen müssen unterstützt werden. Es gibt zwar die demografische Entwicklung mit dem Bevölkerungsrückgang, trotzdem ist die Kommune da und braucht eine Frauenbeauftragte. Hier fordern wir schon ein klares Bekenntnis ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen. Es ist gut und richtig, dass dem Landtag regelmäßig über die Umsetzung des Gesetzes berichtet werden soll. Nur so sehen wir, wo nachgebessert werden muss. Es wäre, wie gesagt, auch gut, darüber nachzudenken, Städte, Gemeinden, Kreise und deren Betriebe in die Berichte, sozusagen in das Blickfeld einzubeziehen, um genau hinschauen zu können. Wir wollen sehen, wie das Gesetz in seinem gesamten Geltungsbereich vorankommt.
Kolleginnen und Kollegen, man muss es immer wieder sagen, es gibt keine wirkliche Gleichstellung. Damit bin ich sozusagen schon in den Kommunen, in den kleineren Bereichen -, wenn Frauen in den Grundschulen und Kitas dominieren oder bei Reinigungskräften, aber in den Büros der Geschäftsführer der kommunalen Betriebe fast nur Männer sitzen. Das muss sich ändern! Das zeigt, dass es auf dem Weg zur Gleichstellung noch sehr viel zu tun gibt. Immer wieder wird behauptet, Gesetze zur Frauenförderung seien wirtschaftsfeindlich. Das muss man sich mal vorstellen! Und immer wieder stellt sich heraus, welch ein Blödsinn das ist! Vielleicht hat man sich deshalb auf Bundesebene nur an eine Miniquote herangetraut, die bundesweit gerade einmal 100 und im Saarland eine einzige Firma verpflichten wird, Frauen in den Aufsichtsrat zu berufen. Aber immerhin, Mini ist ein Anfang. Es ist ein erster Schritt, den wir begrüßen.
Aber wie auch immer, die Zeiten, in denen Frauenpolitik als Gedöns und Quotenforderungen mit Weinerlichkeit abgetan wurden, müssen doch wohl endgültig vorbei sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie können ruhig mal klatschen, Frau Ministerin.
Danke schön. - Wir werden dem Landesgleichstellungsgesetz in Erster Lesung zustimmen, trotz der Kritik, die ich angebracht habe. Es ist vieles richtig und lässt hoffen. Es ist eine gute Grundlage für mehr Frauenförderung im öffentlichen Dienst, in unserer Landesverwaltung. Das wird von uns positiv begleitet. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist so weit. Heute ist die Erste Lesung des neuen Landesgleichstellunggesetzes, das von Ministerin Monika Bachmann gerade eingebracht wurde. Ich denke, das ist ein guter Tag für uns alle, ein guter Tag für die Frauen im Saarland und ein guter Tag für das Parlament. Ich freue mich auch an der Stelle, liebe Kollegin Barbara Spaniol, dass Sie dem Gesetz zustimmen werden. Sie haben es gesagt, wir sind auf dem richtigen Weg, das Gesetz hat sehr gute Elemente. Etwas muss ich aber dann doch anmerken. Ich würde mir ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit wünschen. An einigen Stellen waren Sie sehr bewegt, vielleicht ist das aber auch Ausdruck Ihrer Freude gewesen.
Von daher ist es in Ordnung. Ich denke, wir sollten das hier aber auch ernsthaft diskutieren. Es hat mich auch ein klein wenig gestört, dass Sie einen Teil ihrer Rede dazu gebrauchen mussten, Ihren Fraktionsvorsitzenden zu verteidigen, inwieweit er für dieses Gesetz in den Neunzigerjahren Vorarbeit geleistet hat und wie seine Einstellung zur Frauenpolitik ist.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : 1987, beim SPDParteitag! - Zuruf der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)
Ich möchte hier gegen eine Mär halten, die vielleicht entstehen könnte. Ich habe mich in Vorbereitung auf diese Debatte noch einmal mit der Debatte zum Landesgleichstellungsgesetz auseinandergesetzt, das damals auf den Weg gebracht wurde, das war 1996. Es ist auf die Entscheidung von November 1994 zurückzuführen, als das Grundgesetz geändert wurde, und zwar Art. 2 Abs. 2, dass die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ist. Das war damals die entscheidende Gesetzesänderung, die dazu führte, dass bundesweit Gleichstellungsgesetze initiiert wurden.
Im saarländischen Landtag gab es eine Erste Lesung, damals hat Ministerin Marianne Granz das Gesetz vorgetragen. Diese Erste Lesung ist im parlamentarischen Verfahren total auf den Kopf gestellt worden. Es gab ein gutes Zusammenwirken aller Frauen im saarländischen Landtag. Ganz besonderen Dank haben wir an der Stelle unserer Präsidentin Isolde Ries zu sagen, weil sie sich damals in ihrer Fraktion vehement eingesetzt und gegen ihren Ministerpräsidenten diskutiert hat.
Es kam damals zu einer gemeinsamen Aktion. Frau Spaniol, Sie waren damals Mitarbeiterin der Verwaltung des Landtages, ich war Mitarbeiterin in der Fraktion, von daher habe ich auch meine Erinnerungen daran.
Es war damals eine gute Entscheidung, die Frauen haben sehr aktiv miteinander gewirkt. Danach wurden schon gute Beispiele gegeben. Das mit Herrn Lafontaine ist eine Mär, der ich entgegentreten möchte; es waren damals die Frauen im Parlament, die das Landesgleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht haben.
Notwendige konkrete Schritte waren erforderlich, mussten eingeleitet werden, um die tatsächliche Gleichberechtigung überhaupt durchzusetzen und auch zu kontrollieren. Daran hat sich bis heute nichts geändert, das ist eben gesagt worden. Die Freiwilligkeit hat uns nicht dahin gebracht, wo wir eigentlich sein könnten, ich möchte aber auch nicht sagen, dass uns die Freiwilligkeit überhaupt nicht weitergebracht hat. Es gibt ja andere Zahlen als noch vor 20 Jahren.
Der letzte Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Landesverwaltung belegt, dass insgesamt gesehen eine positive Entwicklung bei der Akzeptanz frauenfördernder Maßnahmen festzustellen ist. Dennoch besteht Handlungsbedarf hinsichtlich des gleichen Zugangs von Frauen zu Beförderungsstellen sowie zu Leitungsfunktionen und auch zu Entscheidungsgremien. Um diesem Auftrag des Grundgesetzes weiter nachzukommen, wird mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in Erster Lesung beraten, die Grundstruktur des geltenden Gesetzes beibehalten und durch verbindliche
Das Landesgleichstellungsgesetz musste 1996 verfassungskonform sein. Daran hat sich nichts geändert. Das Landesgleichstellungsgesetz hatte immer zum Ziel, für Frauen Fördermöglichkeiten zu schaffen und nicht Bürokratie aufzubauen. Dem sind wir weiterhin verpflichtet, dem werden wir mit dem Gesetzentwurf auch gerecht. In seiner Wirkung auf die Kommunen wollten und wollen wir durch das Landesgleichstellungsgesetz keine weiteren finanziellen Lasten auf die Gemeinden und Kreise übertragen. Das war 1996 so und das ändert sich auch heute in der Gegenwart nicht, von daher ist auch nicht vorgesehen, dass die Einwohnerzahl in § 79a KSVG gesenkt wird. Man könnte sich das wünschen, es gibt vielleicht einige Befürchtungen, aber ich glaube, die kann man in der Frage ausräumen. Es wird, denke ich, zu einem guten Ergebnis kommen.
Die Überlegungen und Ziele wurden bereits im Vorfeld mit den Akteurinnen, mit ganz vielen Akteurinnen der Frauenpolitik im Saarland diskutiert und bearbeitet. Sie wurden auch in eine Arbeitsgruppe einbezogen unter der Leitung der damaligen Staatssekretärin Gaby Schäfer, der ich von dieser Stelle aus nochmal meinen ganz herzlichen Dank sagen möchte für ihren Einsatz, den sie in der Frage gezeigt hat.
Es konnten gemeinsame Eckpunkte erarbeitet und daraus ein guter Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden, der heute in der Ersten Lesung mit dem Ankommen im parlamentarischen Verfahren mündet. Ich möchte an der Stelle nicht „endet“ sagen, weil wir am Anfang der parlamentarischen Beratungen stehen. Es ist bereits gesagt worden, es waren viele Akteure dabei: die AG der Frauenbeauftragten der obersten Landesbehörden, die Frauenvertretung des dbb, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten - sie sind heute auch alle da -, der DGB, die Frauenbeauftragten der Hochschulen, der Juristinnenbund, der Frauenrat, die Frauenbeauftragte der Polizei, Frau Koch, die bereits angesprochen wurde. Alle Akteure waren mit dabei, es war eine interessante Runde. Ich hatte das Glück, mit meiner Kollegin Zieder-Ripplinger ebenfalls an Diskussionen mitzuwirken. Das war ein gutes Erlebnis, das war eine gute Sache, wie dort diskutiert wurde, ein gutes Beispiel, wie Frauen gemeinsam auch Entscheidungen auf den Weg bringen können, der auch dann zum besten von allen zählt.
Lassen Sie mich zu dem Gesetzentwurf selbst noch einige Anmerkungen machen. Ich denke, jede von uns hat ihre Blickpunkte, was sie jetzt noch einmal herausgreifen möchte und in der Ersten Lesung ansprechen möchte. Natürlich ist ganz wichtig, dass
die Stellung der Frauenbeauftragten in der Novellierung gestärkt werden soll. Die Frauenbeauftragten spielen eine entscheidende Rolle, manchmal sogar d i e entscheidende Rolle in der Umsetzung und in der Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes hin zu unserem Auftrag, die Gleichstellung von Männern und Frauen voranzubringen.
Es ist mir an der Stelle auch ein Bedürfnis, mich bei den Frauenbeauftragten - denen, die hier auf der Zuschauertribüne vertreten sind, aber bitte nehmen Sie das auch mit zu Ihren Kolleginnen - für ihren Einsatz in der Vergangenheit, in der Gegenwart und auch für den Einsatz, den sie in der Zukunft noch leisten werden, recht herzlich zu bedanken, weil das gute Arbeit ist im Sinne dessen, was uns auch durch das Grundgesetz aufgegeben wird. Vielen Dank.
Es ist auch an einer Stelle der Drucksache sehr schön erwähnt. Dort werden die Frauenbeauftragten als die „Hüterinnen des Landesgleichstellungsgesetzes“ bezeichnet. Ich glaube, das sagt ganz viel aus, was ihre Rolle betrifft.