Es ist auch an einer Stelle der Drucksache sehr schön erwähnt. Dort werden die Frauenbeauftragten als die „Hüterinnen des Landesgleichstellungsgesetzes“ bezeichnet. Ich glaube, das sagt ganz viel aus, was ihre Rolle betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist, dass durch eine festgeschriebene verbindlichere frauenfördernde Personalplanung mehr Führungspositionen im öffentlichen Dienst mit Frauen besetzt werden sollen. Das, meine Damen und Herren, haben nicht nur ich, sondern auch meine Vorrednerinnen festgestellt. Ich denke, die folgenden werden es auch sagen. Hier gilt es auch, noch mehr zu tun.
Auch wird mit der Novellierung das Ziel verfolgt, den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen. Es ist wichtig, dass gerade in Entscheidungsprozessen in Gremien die Denkweise, die Sichtweise, die Arbeitsweise von Frauen verstärkt einfließen kann. Ich denke mir auch, dass es manchen Entscheidungen wirklich guttun wird, wenn Frauen stärker daran beteiligt werden.
Was in der Novellierung auch verfolgt wird, ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer. Das gilt es weiterhin zu verbessern. Daran müssen wir stets arbeiten. Das wird auch hier mit dem Gesetzentwurf getan.
Der Gesetzentwurf findet den Ausgleich darin, den Dienststellen vor Ort einerseits so viele Standards wie nötig vorzugeben, ihnen andererseits aber auch Spielräume einzuräumen, damit dort aktive Frauenförderung als integraler Teil von Personalpolitik realisiert werden kann. Wichtig im Einzelnen sind zum Beispiel die §§ 2 und 2a, die den Geltungsbereich betreffen. Es gilt natürlich für die öffentliche Verwaltung, aber auch, wenn die öffentliche Hand die privatrechtliche Organisationsform wählt. Auch dann
wird dort das Landesgleichstellungsgesetz angewandt werden müssen. Wir haben es formuliert. Es heißt im Gesetzentwurf „sicherzustellen“, das heißt in diesem Fall, dass nicht fakultativ entschieden werden kann, ob man das will oder nicht. Es ist eine Selbstverpflichtung, die hier vom Land, von den Kommunen und von den Gemeinden eingegangen wird. Das ist auch zu begrüßen und an der Stelle umzusetzen.
Zum Frauenförderplan in § 7 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz. Dort wird die Laufzeit des Frauenförderplans von drei auf vier Jahre verlängert. Auch das hatten wir diskutiert. Das führt dazu, dass Verwaltungsaufwand reduziert wird. Aber wir haben gleichzeitig auch festgeschrieben, dass der Frauenförderplan nach zwei Jahren kontrolliert wird und auch angepasst werden muss, wenn dort entsprechende Änderungen nicht erfolgen.
Die numerischen Zielvorgaben, auch Quote genannt, sind verfassungskonform. Das ist auch vorgesehen. Die Quotenregelungen zugunsten von Frauen sind immer dann zulässig, wenn sie bestimmen, dass Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
In § 7 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz erhalten Beschäftigte mit Familienpflichten von nun an gerade auch in Führungspositionen einen Anspruch auf Teilzeit. Kollegin Spaniol, an der Stelle hier wird nicht von den Inhabern oder den Akteuren von Familienpflichten im Gesetz gesprochen, sondern hier geht es rein um die Familienpflicht selber. Der Einwand, den Sie gebracht haben, was zum Beispiel Regenbogenfamilien betrifft, greift an der Stelle nicht, es geht um die Familienpflichten, nicht um diejenigen, die sie haben. Das, finde ich, ist sehr wichtig. Die Dienststelle wird auch verpflichtet, den entsprechenden Personen Telearbeitsplätze zu offerieren.
Es ist auch wichtig, dass die Frage der Freistellung der Frauenbeauftragten sich jetzt nach der Gesamtzahl der Beschäftigten richtet und nicht mehr wie vorher im alten Gesetz nach der Anzahl der Frauen in der jeweiligen Dienststelle. Das ist sehr wichtig, dass das geändert wird.
Es ist auch wichtig, dass jetzt im Rahmen der Freistellung die Aussage getroffen wird, dass die Freistellung nicht zu einer Behinderung des beruflichen Fortkommens der Frauenbeauftragten führen darf. Es sind Aussagen gemacht worden zum Widerspruchsrecht. Auch das ist geändert worden. Es sind viele Einzelpunkte, die dieses Gesetz insgesamt zu einem guten Landesgleichstellungsgesetz machen, mit dem wir dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ein gutes Stück näherkommen werden.
Natürlich ist die Umsetzung entscheidend, wie das Gesetz gelebt wird, wie es ausgestaltet wird. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Auch wir werden den Schritt dahin machen, dass wir familiengerechte Jobs haben, auch in der öffentlichen Verwaltung, und nicht die jobgerechten Familien. An der Stelle meinen herzlichen Dank. Auf eine gute Diskussion.
Wir haben technische Probleme hier oben, das hat den Applaus verstärkt. - Jetzt scheint es zu gehen. Ich darf nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frauenbeauftragten! Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf positiv zu bewerten, da mit seiner Hilfe bestehende geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Dienst weiter abgebaut werden können. Grundsätzlich soll das Landesgleichstellungsgesetz beibehalten werden. Es soll aber in seiner Durchsetzungskraft für verbindlichere beziehungsweise ergänzende Regelungen gestärkt werden. Jetzt funktioniert die Technik, aber meine Stimme versagt. Die Ziele - ich zitiere aus dem Gesetzentwurf -: Stärkung der Position der Frauenbeauftragten, Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst durch eine verbindlichere Frauenförderung, Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. - So weit, so gut.
Positiv an diesem Gesetzentwurf ist, dass gesetzlich festgeschrieben wird, dass in Vorstellungs- oder Auswahlgesprächen nicht nach der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen gefragt werden darf. Ich könnte mir nämlich vorstellen, antwortet eine Frau oder auch ein Mann wahrheitsgemäß, er habe einen zu pflegenden Angehörigen zu Hause, dass sich das sehr negativ auf die Einstellungsentscheidung auswirken kann. Ebenfalls darf auch weiterhin nicht bei Frauen gefragt werden, ob sie eine Schwangerschaft geplant haben oder ob eine Schwangerschaft vorliegt. Das ist auch gut so und das ist auch richtig so, denn das ist Sache der Frau und geht den Arbeitgeber erst einmal nichts an.
Positiv ist auch, dass Beschäftigten mit Familienpflichten Telearbeitsplätze angeboten werden sollen und dass einem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung entsprochen werden muss. Dies kommt Menschen überwiegend sind es nun einmal Frauen - zugute,
die sich um die Erziehung des Nachwuchses kümmern oder die Pflegebedürftige oder Angehörige oder nahestehende Personen betreuen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies stärkt Frauen, in Führungspositionen zu kommen und aufzusteigen. Aber nicht nur für Frauen ist das ein sehr wichtiger Schritt, auch Männer werden dabei entlastet. Ich kann mir vorstellen, dass auch sehr viele Männer sich gerne um die Erziehung des Nachwuchses kümmern würden, wenn sie niedrigere Hürden hätten. Es ist wichtig, dass das alte Rollenverständnis - die Frau bleibt zu Hause und kümmert sich um das Kind, der Mann geht arbeiten - aufgebrochen wird. Das ist Realität. Die Frau ist nicht mehr nur zu Hause und kümmert sich um das Kind, der Mann geht nicht nur arbeiten. Kindererziehung ist etwas, was beide Geschlechter angeht. Genauso haben auch beide Geschlechter das Recht, im Beruf voranzukommen und die besten Möglichkeiten zu haben, beides unter einen Hut zu bringen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf soll auch die Position der Frauenbeauftragten gestärkt werden. So bekommen die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin die Gelegenheit zur Weiterbildung, insbesondere im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienstes, im Personalvertretungsrecht, im Organisationsrecht und im Haushaltsrecht. Dass die Konsequenzen für die Nichteinbeziehung der Frauenbeauftragten in Fragen, welche die Gleichstellung betreffen, nunmehr benannt sind und ein Rechtsweg klar eröffnet ist, begrüßen wir. Denn somit handelt es sich hier um handfeste Konsequenzen und um ein handfestes Gesetz, auf das man sich berufen kann, und nicht um einen zahnlosen Tiger.
Allerdings - das ist einer unserer Kritikpunkte - ist es fraglich, ob die Frauenbeauftragten all diese Dinge, die sie leisten sollen, überhaupt leisten können. Hierzu gehört, dass sie bei all den personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle vollumfänglich und bereits an der Entscheidungsfindung beteiligt werden sollen, und dies neben ihrer normalen Tätigkeit in der Dienststelle. Ich denke, es ist im Ausschuss zu klären, ob das so machbar ist und wie es machbar ist. Sollten wir feststellen, dass es so, wie es jetzt im Gesetz steht, nicht optimal gelöst ist, müssen wir einen Weg finden, dass die Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreter das alles erledigen können. Das ist wichtig, das muss gemacht werden.
Die Frauenbeauftragte wird für ihre Tätigkeit von den übrigen dienstlichen Aufgaben entlastet, sprich freigestellt. Aber uns erscheinen die im Gesetz fest
geschriebenen Zeiten einfach zu knapp bemessen. Die Frauenbeauftragte wird laut Gesetzentwurf in einer Dienststelle mit bis zu 100 Beschäftigten gerade mal fünf Stunden pro Woche freigestellt, bei bis zu 300 Beschäftigten zehn Stunden pro Woche. Dabei werden die normalen Tätigkeiten der Dienststelle auf andere Mitarbeiter verteilt, was zu Arbeitsverdichtungen bei den übrigen Beschäftigten führen kann. Wie gesagt, das werden wir uns im Ausschuss noch mal genauer anschauen. Ich denke, hierfür werden wir eine Lösung finden.
Unser letzter Kritikpunkt betrifft die Stellen im wissenschaftlichen Dienst. Hier wird leider nichts geändert. Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich wie schon erwähnt vor allem mit den bestehenden geschlechtsspezifischen Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Dienst. Wir sind uns bewusst, dass man im wissenschaftlichen Dienst keine Frauen aus dem Hut zaubern kann. Allerdings müssen hier Anreize geschaffen werden, damit Frauen die Fächer studieren, mit denen sie später in der Wissenschaft erfolgreich sein können. Denn sonst bringt auch MINT-Förderung bei jungen Mädchen nichts.
Frauenförderung, meine Damen und Herren, bedeutet auch Wirtschaftsförderung. Das Land kann auf gut ausgebildete Frauen in Führungspositionen in allen Ebenen heute nicht mehr verzichten. - Danke sehr.
Mehr Frauen braucht das Land! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst heute in 56 Jahren werden in den Vorständen der deutschen Wirtschaft ebenso viele Frauen wie Männer vertreten sein. Das haben Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben. Bis dahin werden wir als Gesellschaft weiterhin teuer dafür bezahlen, dass auf die Kompetenzen der am besten ausgebildeten Frauen in der Geschichte unseres Landes verzichtet wird. Das darf nicht sein. Wir würden sonst verzichten auf mehr kollektive Intelligenz, verzichten auf mehr Lebensqualität, verzichten auf mehr Zukunft. Wer einerseits Fachkräftemangel beklagt und gleichzeitig Frauen von Teilen des Arbeitsmarktes fern hält, handelt zutiefst widersprüchlich.
Deshalb muss unser Motto lauten: Mehr Frauen braucht das Land. Im Saarland stellen wir dafür am heutigen Tag die Weichen mit der Ersten Lesung zur Neufassung des Landesgleichstellungsgesetzes
(LGG). Das ist auch dringend notwendig. Denn nach 20 Jahren LGG sind wir gerade mal bei 18 Prozent Frauen in den Spitzenjobs der saarländischen Verwaltung angelangt. Aus meiner Sicht ist das viel zu wenig. Zugegeben, seit 1996 hat sich vieles zum Positiven für die weiblichen Beschäftigten in der saarländischen Verwaltung entwickelt. Aber während jeder dritte Mann statistisch gesehen auf eine Beförderung hoffen darf, kann dies nur jede fünfte Frau. Noch immer klafft im Saarland zwischen den Löhnen von Männern und Frauen eine Lücke von 25 Prozent, die nicht alleine durch Babypausen oder häufige Teilzeitarbeit von Frauen zu erklären ist. Meine Damen und Herren, das Landesgleichstellungsgesetz wurde 1996 - das haben wir eben gehört - von der damaligen SPD-Regierung auf den Weg gebracht. Und es bedurfte erneut einer Beteiligung der SPD in einer Regierung, damit das Gesetz nun nach fast 20 Jahren erstmals aktualisiert wird. Dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2012 folgend wurden dazu in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Frauenbeauftragten und Vertreterinnen der großen saarländischen Frauenverbände unter der Ägide des Frauenministeriums, Eckpunkte gebildet. Auf dieser Grundlage wurde das Gesetz überarbeitet. „Mehr Frauen braucht das Land“ war auch hierbei der Grundgedanke. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unserem Frauenminister a.D. Andreas Storm und bei seiner Staatssekretärin a.D. Gabi Schäfer für die fruchtbare Zusammenarbeit und für das engagierte Begleiten des Abstimmungsprozesses bis zur Vorlage des Gesetzentwurfes bedanken. (Beifall bei der CDU.)
Ebenso bedanken möchte ich mich auch bei den Frauenbeauftragten und den Frauenverbänden, die an den Eckpunkten für das neue LGG mitgewirkt haben und von denen viele heute auf den Besucherrängen zugegen sind. Herzlich willkommen auch von meiner Seite.
Meine Damen und Herren, wir haben starke Frauen. Aber wir haben immer noch keine starke Struktur, um sie richtig zu fördern. Aber klar ist: Ohne einen ordentlichen Hammer geht auch der stärkste Nagel nicht in die Wand. Das neue LGG ist ein solcher Hammer. Vier starke Nägel wollen wir damit als zentrale Ziele festklopfen. Das ist erstens die Erhöhung des Anteils der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst durch eine verbindlichere frauenfördernde Personalplanung. Das ist zweitens die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Das ist drittens die Stärkung der Rechte und der Stellung der Frauenbeauftragten. Und das ist viertens die Erhöhung des Frauenanteils in Gremien der Verwaltungen.
Ich komme zum ersten Ziel unseres LGG, dem Ziel der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch verbindlichere Personalplanung. In Zukunft werden gemäß § 7 LGG die Dienststellen in ihren jeweiligen Frauenförderplänen für die Besoldungs- und Vergütungsgruppen sowie für die Vorgesetzten und Leitungsebenen ganz konkrete Zielquoten zur Erhöhung des Frauenanteils festlegen, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind. Die Zielmarke bleibt dabei natürlich immer die 50-ProzentQuote. Dennoch richtet sich die Festlegung der anvisierten Quoten nach den Gegebenheiten der jeweiligen Dienststellen. Das heißt, wie viele Stellen werden innerhalb der nächsten vier Jahre frei - das ist die künftige Geltungsdauer eines Frauenförderplanes -, welche Beschäftigten stehen zur Verfügung oder sollten dementsprechend fortgebildet werden. Deshalb werden in den Frauenförderplänen nicht nur konkrete Zielquoten festgelegt. Vielmehr werden dezidiert Angaben zu den notwendigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen gemacht, mit deren Hilfe die Zielvorgaben erreicht werden sollen, um mehr Frauen für unser Saarland zu gewinnen.
Meine Damen und Herren! Auf diese Art und Weise werden wir es schaffen, in Vier-Jahres-Schritten die Frauenquote in Führungspositionen kontinuierlich und deutlich zu erhöhen. Wir zielen dabei auf mehr gemischte Leitungsteams sogenannte Mixed Teams - an der Spitze der Verwaltung. Dieses Plus an Vielfalt wird sich in einer erfolgreicheren Führungskultur niederschlagen. Frauen - gerade wenn sie Mütter sind - bringen ihren eigenen Erfahrungshorizont in die Lösungsdebatte ein. Durch diese Mixed Teams wird die Vielfalt unserer Gesellschaft also auch auf der Spitzenebene widergespiegelt. Das ist zum Nutzen der Menschen in unserem Land, die dadurch eine effizientere, weil problembewusstere Verwaltung erhalten. Weibliche Spitzenkräfte stehen also für mehr Erfolg und für mehr Zukunft in unserem Land. Auch deshalb wollen wir mehr Frauen für unser Land.
Zweites zentrales Ziel des neuen Landesgleichstellungsgesetzes ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Zusammenhang sollen die Dienststellen verpflichtet werden, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Das heißt also, in Zukunft sollen zum Beispiel Besprechungen so angesetzt werden, dass auch Frauen wie Männer mit Familienpflichten daran teilnehmen können. Die bei vielen Vorgesetzten immer noch beliebten spontanen Besprechungen nach 16 Uhr, die in der Regel alle Teilzeitkräfte ausschließen, werden dann der Ausnahmefall sein. Außerdem werden künftig auch Führungspositionen nicht nur mit reduzierter Arbeitszeit beziehungsweise in Telearbeit ermöglicht werden, vielmehr werden sie
Was wollen wir damit erreichen? Mit neuen Teilzeitmodellen wollen wir auch Vätern mehr Zeit für ihre Familien geben. Die vielbeschworenen modernen Männer wollen sich nicht mehr länger allein über den beruflichen Erfolg definieren. Partnerschaft und Familie nehmen bei ihnen einen ungleich höheren und größeren Stellenwert ein, als dies in früheren Generationen der Fall war. Wir sind dabei, alte Rollenmuster aufzubrechen. Daher müssen und wollen wir auch Männern helfen, private wie berufliche Wünsche miteinander in Einklang zu bringen.
Meine Damen und Herren, wir wollen mehr Frauen in Führungspositionen im Saarland. Darum stärken wir mit dem neuen Gesetz die Rechte der Frauenbeauftragten, denn sie sind es, die im Zweifelsfall die Förderung von Frauen in ihren Dienststellen durchsetzen müssen. Dazu wird ihre Amtszeit von bisher drei auf vier Jahre verlängert. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz eine verbindliche Freistellungsregelung für Frauenbeauftragte vor. Das gab es vorher nicht. Diese richtet sich künftig nach der Anzahl der Beschäftigten einer Dienststelle und nicht wie bislang nur nach den weiblichen Beschäftigten. Also auch an dieser Stelle erhalten die Frauenbeauftragten eine größere Zeitspanne für ihre wichtige Arbeit.
Ganz besonders wichtig ist, dass die Frauenbeauftragten ein abgestuftes Klagerecht erhalten für den Fall, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen beziehungsweise dann, wenn sie der Auffassung sind, dass Maßnahmen ihrer Dienststellen gegen das Landesgleichstellungsgesetz oder gegen den Frauenförderplan verstoßen. In solchen Fällen haben Frauenbeauftragte künftig die Möglichkeit, den Weg vom Widerspruch über die Anrufung einer Schlichtungsstelle bis hin zur Klage vor dem Verwaltungsgericht zu beschreiten. Diese abgestufte Klagebefugnis ist ein wirksames Instrument, das die Stellung der Frauenbeauftragten in der saarländischen Verwaltung nachhaltig verändern wird, denn bei der Besetzung von Spitzenjobs sind die Interessen besonders vielfältig. Eine starke Fürsprecherin für die berechtigten Interessen der weiblichen Beschäftigten ist in solchen Situationen daher dringend erforderlich. Deshalb stellen wir mit dem neuen Gesetz den weiblichen Beschäftigten starke Fürsprecherinnen an ihre Seite.
Meine Damen und Herren, mit dem vierten Ziel des neuen Landesgleichstellungsgesetzes verfolgen wir die Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der Verwaltungen. Gremien im Sinne des Gesetzes sind insbesondere Vorstände, Verwaltungsund Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Ausschüsse sowie sonstige Kollegialorgane und vergleichbare Mitwirkungsgremien. Die Zielquote lautet auch hier 50 Prozent für beide Geschlechter. Bestehen Ent
senderechte nur für eine Person, so sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden. Für die Besetzung von Gremien sind im Frauenförderplan quantitative Zielvorgaben festzulegen, um den Anteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts zu verbessern. Diese Zielvorgaben sind gemeinsam mit den Frauenbeauftragten zu erstellen.
Auf Bundesebene haben wir gerade nach langem, zähem Kampf und pünktlich zum Internationalen Frauentag die Quote für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Als vorbildlicher öffentlicher Dienst können und wollen wir hinter dieser Forderung natürlich nicht zurückbleiben. Deshalb ist es gut, dass wir im Saarland unsere Gremien zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzen werden.
Meine Damen und Herren, all diese Ziele sind Wegmarken zu einem erfolgreicheren Saarland. Die Entscheidung für das neue Landesgleichstellungsgesetz wird unser Land nachhaltig verändern. Es wird es nicht nur weiblicher und erfolgreicher, sondern auch demokratischer machen. Ich freue mich auf eine breite Unterstützung für unser neues Landesgleichstellungsgesetz, denn unser Ziel ist klar: Mehr Frauen braucht das Land. - Vielen Dank.