Meine Damen und Herren, all diese Ziele sind Wegmarken zu einem erfolgreicheren Saarland. Die Entscheidung für das neue Landesgleichstellungsgesetz wird unser Land nachhaltig verändern. Es wird es nicht nur weiblicher und erfolgreicher, sondern auch demokratischer machen. Ich freue mich auf eine breite Unterstützung für unser neues Landesgleichstellungsgesetz, denn unser Ziel ist klar: Mehr Frauen braucht das Land. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort hat nun der frauenpolitische Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion Klaus Kessler.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frauenbeauftragte! Ich bin der Kollegin Zieder-Ripplinger von ganzem Herzen dankbar, dass sie auch unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten den Vorgänger von Frau Ministerin Bachmann - Andreas Storm - erwähnt hat, der als Frauenminister maßgeblich für den Gesetzentwurf verantwortlich ist. Insofern sind auch die frauenpolitischen Interessen bei uns Männern sehr gut aufgehoben.
Der Entwurf für die Reform des Landesgleichstellungsgesetzes enthält zahlreiche Verbesserungen für die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst, die aus unserer Sicht grundsätzlich in die richtige Richtung gehen. Allerdings kommen jetzt einige Wermutstropfen. Wir befürchten, dass eine nachhaltige Beseitigung von bestehenden Benachteiligungen durch dieses Gesetz noch nicht erreicht wird.
Im Koalitionsvertrag hat die Große Koalition sehr ambitioniert wie folgt formuliert: „Das saarländische Gleichstellungsgesetz werden wir zeitnah und gemeinsam mit allen Frauenverbänden und Frauenvertretungen, vor allem mit Blick auf verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen und einer festgelegten Quotenregelung, auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen novellieren.“ Es fällt zunächst einmal auf, dass in diesem Gesetzentwurf echte sanktionsbewehrte Regelungen fehlen. Wenn ein Frauenförderplan nicht eingehalten wird, dann reicht schon eine einfache Begründung, um die Benachteiligung der Frauen weiter aufrecht zu erhalten. Echte Sanktionen sind hier nicht vorgesehen.
Der nächste Punkt. Die Umsetzung des Gesetzes, mit dem Stellung und Wirkung der Frauenbeauftragten gestärkt werden sollen, soll ohne eine Stellenausweitung auskommen. Sie soll im Rahmen der verfügbaren Planstellen erfolgen. Das heißt auf Deutsch nichts anderes, als dass die Frauenförderung im Saarland nichts kosten darf. Sie soll kostenneutral erfolgen. Das bezieht sich natürlich in erster Linie auf die zu treffenden Freistellungsregelungen. Darauf hat schon Kollegin Maurer hingewiesen. Ich sage dazu, dass es im Grunde genommen ein Armutszeugnis für die Landesregierung ist. Das gipfelt in der Aussage: Hierdurch kann es zur Arbeitsverdichtungen bei den übrigen Beschäftigten kommen. Das heißt doch nichts anderes, als dass Frauenförderung durch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der übrigen Beschäftigten erkauft wird. Das geht eigentlich gar nicht und deshalb sehen wir erhebliches Konfliktpotenzial.
Eine Verbesserung der Erweiterung des Geltungsbereiches ist natürlich positiv zu bewerten. Die Regelungen des Gesetzes müssen jetzt auch bei einer wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand verstärkt beachtet werden. Bei einer Mehrheitsbeteiligung an juristischen Personen des Privatrechtes muss jetzt die entsprechende Anwendung sichergestellt werden. Zuvor hieß es, es muss nur darauf hingewirkt werden. Das ist ein qualitativer Unterschied.
Ich möchte noch zu einigen Veränderungen im Einzelnen kommen: Die Synchronisierung der Wahlen für die Frauenbeauftragten mit den Personalratswahlen ist sinnvoll. Die Stärkung der Stellung der Frauenbeauftragten ist anzuerkennen, insbesondere dort, wo es um die Aufgaben und Rechte der Frauenbeauftragten geht, die im Gesetzentwurf klarer benannt sind. Das reicht schon - Kollegin ZiederRipplinger hat darauf hingewiesen - bis zu der Möglichkeit, vor eine Schlichtungsstelle zu gehen, um Widersprüche zu reklamieren, das geht bis zu Klagemöglichkeiten beim Verwaltungsgericht bei Verletzung der Rechte und Nichteinhaltung des Frauenförderplans.
Dass bei der Aufstellung von Frauenförderplänen für die Geltungsdauer jeweils verbindliche Zielvorgaben eingehalten werden müssen, ist ebenfalls positiv zu bewerten. Es fehlen aber auch hier echte Sanktionsmöglichkeiten für den Fall der Nichterreichung der Ziele der Frauenförderpläne. Die Pflicht, den Frauenförderplan nach jeweils zwei Jahren anzupassen und zu ergänzen, falls absehbar ist, dass diese Ziele nicht erreicht werden, ist zwar positiv zu bewerten, sie bleibt aber halbherzig, wenn die dann zu treffenden ergänzenden Maßnahmen in der Folge erneut nicht umgesetzt werden müssen.
Zu begrüßen ist allerdings die Verpflichtung, dass auch bei der Ausschreibung von Leitungspositionen vorher zu prüfen ist, ob diese Stellen nicht auch in Teilzeit ausgeschrieben werden können. Auch hier haben wir eine Kritik anzubringen: Bei der Gewährung von Teilzeit- und Telearbeit - die muss man hier hinzunehmen - wird unseres Erachtens zu stark auf die Erfüllung von Familienpflichten abgestellt. Hier wünschen wir uns eine größere Flexibilisierung in der Handhabung der Teilzeitgewährung, angepasst an die veränderten Lebenswirklichkeiten. Eine Verengung auf die Familienpolitik allein ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß.
Die Regelung, dass das Amt einer Gesamtfrauenbeauftragten eingerichtet werden soll - eine Gesamtfrauenbeauftragte, das ist neu -, ist aus unserer Sicht zu unbestimmt. Wann hat die Wahl einer Gesamtfrauenbeauftragen zu erfolgen, wo stehen sachliche Kriterien, wann das Amt überhaupt einzurichten ist? Das nur, um einmal zwei Fragen an dieser Stelle zu formulieren. Unklar ist auch, ob sachliche Gründe bestehen, weshalb der jeweilige Freistellungsumfang der Frauenbeauftragten in der Verwaltung und im Schuldienst vom Grundsatz her ganz unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich komme zu einem letzten Punkt, eine Änderung im KSVG: Die Streichung des bisherigen Rechts der kommunalen Frauenbeauftragten, im Rahmen ihrer Tätigkeit auch frauenspezifische Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, ist aus unserer Sicht eine sachlich nicht gebotene, deutliche Verschlechterung der Stellung und Arbeit der Frauenbeauftragten in den Kommunen. Wir sind der Auffassung, dass zur Arbeit der Frauenbeauftragten in den Kommunen auch weiterhin frauenspezifische Öffentlichkeitsarbeit gehören muss.
Ich komme zum Schluss. Wenngleich der Entwurf auch einige Verbesserungen enthält und vom Grundsatz her in die richtige Richtung geht, bleiben uns als GRÜNE noch erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit dieser Gesetzesänderung, auf die es substanziell ankommt. Wir werden uns
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allen Dingen meine sehr verehrten Frauenbeauftragten! Ich bin der Frauenministerin sehr dankbar, dass sie mir die Redezeit überlassen hat. Ich ergreife deshalb das Wort, weil das auch für mich persönlich als langjährige Frauenministerin dieses Landes, als engagierte Frauenpolitikerin ein ganz besonderer Tag ist, aber auch weil ich das Folgende gerne im Namen der gesamten saarländischen Landesregierung deutlich machen würde. Wir haben heute einen Gesetzentwurf, der zunächst einmal das Landesgleichstellungsgesetz fortschreibt. Das hört sich technisch an, aber ich glaube, es ist ein guter Anlass, auch noch einmal Revue passieren zu lassen, wo wir heute stehen und wie die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in diesem Land war.
Zuerst einmal muss man mit Blick auf die aktuelle Situation sagen, dass diese sehr ambivalent ist. Wir erleben auf der einen Seite, auch mit Blick auf die internationale Situation, dass kaum vorstellbar im Jahr 2015 viele Menschen auf dieser Welt verfolgt, getötet, verletzt, in ihren Rechten eingeschränkt und von Bildung ferngehalten werden, nur aufgrund der Tatsache, dass sie das „falsche“ Geschlecht haben, weil sie Frauen sind. Auch das ist die Realität im Jahr 2015 und auch dieser Realität müssen wir uns stellen. Wir werden damit konfrontiert, etwa in Form von traumatisierten Frauen, die als Flüchtlinge den Weg zu uns suchen. Diesen Frauen sind wir in einer besonderen Art und Weise verpflichtet und dieser Verpflichtung stellen wir uns auch im Saarland, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Auf der anderen Seite, und das macht die Diskussion in der Frauenpolitik nicht gerade einfach, leben wir natürlich in einem frauenpolitischen Schlaraffenland. Es ist eben schon von vielen Vorrednerinnen gesagt worden, dass wir die bestausgebildete Frauengeneration seit vielen Jahren haben. Wir haben Zahlen von Absolventinnen im Hochschulbereich und in anderen Bereichen, die zeigen, dass Frauen an die Spitze stoßen. Es gibt höchste Regierungsämter auf allen Ebenen, die selbstverständlich von Frauen belegt werden. Und trotzdem stellen wir in der tagtäglichen Arbeit fest: Es macht immer noch einen Unterschied in der Bundesrepublik Deutsch
land, in Europa, auch hier bei uns im Bundesland Saarland, ob man Frau oder Mann ist. Wir fühlen uns dem Grundgesetz, auch unserer eigenen Verfassung, verpflichtet, diese Ungleichheit und diese Unterschiede dort, wo sie aufgrund von Rahmenbedingungen gesetzt sind, durch Veränderung dieser Rahmenbedingungen einzuebnen.
Ich glaube, das sage ich auch im Namen vieler Kolleginnen, die in diesem Land Politik und vor allem auch Frauenpolitik machen: Wenn wir uns die Geschichte der Gleichstellungsgesetze in diesem Land anschauen, dann ist es richtig und wichtig festzustellen, dass am Ende des Tages jeder Schritt, der gegangen wurde, jede Verbesserung, die gemacht wurde, immer und zuallererst das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Politikerinnen in diesem Land war, und zwar parteiübergreifend. Das sollten wir Frauen uns auch sehr selbstbewusst vor Augen halten. So froh ich über jeden Mann bin, der auf unserer Seite kämpft, die Gleichberechtigung haben vor allem die Frauen durchgekämpft. Das ist auch ein Stück der Wahrheit.
Wir erleben heute auch, dass es wichtig ist - und deswegen bin ich auch dankbar für die Beiträge des Kollegen Kessler -, dass wir Fortschritte in der Gleichberechtigung eben nicht nur als das übliche Gegeneinander verstehen, sondern dass wir einsehen, dass es eine gemeinsame Kraftanstrengung ist, weil Dinge, die verbessert werden - auch mit Blick auf die Frauen -, am Ende des Tages immer Verbesserungen für Männer u n d Frauen mit sich bringen.
Wir haben das Landesgleichstellungsgesetz in den Neunzigerjahren dank einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Opposition und Regierung auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz war viele Jahre lang die tragende Grundlage. Es hat in all den Jahren immer wieder gemeinsame Überlegungen gegeben, ob wir dieses Gesetz fortschreiben können. Es hat immer wieder - auch in diesem Landtag - gruppenübergreifende Treffen von Frauen gegeben, bei denen man das überlegt hat. Es gab immer wieder diese Überlegungen - wenn ich einmal die Abteilungsleiterin der Frauenabteilung anblicke - auch der Fachabteilung. Und es gab immer wieder die Abwägung, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Bundesländer, wie weit wir vorangehen und wo wir eine Debatte riskieren, bei der am Ende des Tages vielleicht sogar ein Weniger steht im Vergleich zum Status quo.
Deswegen war es vollkommen richtig, dass diese Landesregierung schon sehr früh in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat, dass sie in dieser Legislaturperiode eine Fortschreibung des LGG haben will. Es war richtig - und dafür bin ich dem Kollegen An
dreas Storm und den Kolleginnen Gaby Schäfer und Monika Bachmann dankbar -, dass es gelungen ist, nicht einfach in ein parlamentarisches Verfahren zu gehen und zu diskutieren, sondern in einer aus meiner Sicht einmaligen Aktion im Vorfeld viele beteiligte Gruppen, vor allem die beteiligten Frauenvertreterinnen, an einen Tisch zu holen und zu fragen: Was wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen? Was geht gemeinsam? Wo gibt es Unterschiede? Was muss auf jeden Fall kommen? Auf was können wir im Moment noch verzichten? - Das ist moderne Frauenpolitik, die man gemeinsam macht. Darauf können wir im Saarland gemeinsam stolz sein, denn auch das ist ein strukturbildendes Element, wie wir es so aus anderen Parlamenten in Deutschland nicht kennen. Auch das spricht für uns im Saarland. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Neben dem LGG haben wir in den vergangenen Jahren aber auch vieles andere auf den Weg gebracht. So ist es zum Beispiel möglich, als Beamtin dieses Landes unterhälftige Teilzeit zu machen. Das war lange Jahre unumstritten. Wir haben Telearbeitsplätze eingerichtet. Interessanterweise stammte der erste Antrag für einen Telearbeitsplatz, den ich als Frauenministerin auf dem Schreibtisch hatte, von einem Mann, der wegen einer Pflegeverpflichtung gerne seine Arbeitszeit reduzieren wollte. Wir haben es geschafft, Ferienbetreuung für die Kinder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg zu bringen. Wir haben es geschafft zu sagen, auch wer in Teilzeit arbeitet, hat die Möglichkeit, eine Referatsleitung zu übernehmen. Das brauchen wir, damit aus Referatsleiterinnen Abteilungsleiterinnen werden können. Ein kleines Wort zur saarländischen Polizei: Wenn, aus welchen Gründen auch immer, in den Neunzigerjahren in diesem Land kaum Polizeibeamte eingestellt worden sind, und zwar weder Männer noch Frauen, dann ist es relativ unwahrscheinlich, dass wir im Jahr 2015 in der Polizei schon 50 Prozent Frauen in Führungspositionen haben. Denn wir haben ja gar nicht so viele Polizeibeamtinnen. Das ist eine ganz einfache Rechnung. Das muss man beachten.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : 20 Jahre später! Dazwischen liegt eine ziemliche Zeitspanne!)
Deswegen ist es mir wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass das LGG eine wichtige Grundlage ist. Und das LGG in seiner weiterentwickelten Form wird eine noch bessere Grundlage sein als das, was wir in den Neunzigerjahren auf den Weg gebracht haben. Dass noch nicht alles einvernehmlich ist, hat der Beitrag des Kollegen Kessler bewiesen. Wir werden also auch in der parlamentarischen Diskussion noch einiges zu besprechen haben. Wichtig ist aber vor allen Dingen, dass wir tagtäglich beim Handling,
wo wir konkrete Entscheidungen treffen können, Entscheidungen für Frauen treffen. Es ist richtig und wichtig, dass wir die Frauenquote haben. Dazu stehe ich. Ich kann mit Fug und Recht sagen, dass das Saarland durch mein Abstimmungsverhalten im Bundesrat seinen ganz persönlichen Beitrag zur Durchsetzung der Frauenquote in Deutschland gebracht habe. Es ist richtig und wichtig, dass wir diese Quote haben, auch und gerade für die deutsche Wirtschaft. Denn Zeit genug zu freiwilligem Engagement und zu freiwilligen Beweisen hatte die Wirtschaft in Deutschland. Sie hat diese Zeit nicht genutzt. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt eine gesetzliche Regelung eingeführt haben.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im öffentlichen Dienst und auch in den Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung noch sehr viel Spielraum und Luft nach oben. Deswegen muss man eine Regierung am Ende des Tages eben nicht nur daran messen, was sie in ein LGG hineinschreibt, man muss sie ein Stück weit auch daran messen, wie sie ganz persönliche Personalentscheidungen zugunsten von Frauen trifft. Auch dafür setzt sich diese Regierung ein, dazu fühlen wir uns verpflichtet und daran lassen wir uns am Ende dieser Legislaturperiode auch messen - gemeinsam und parteiübergreifend, wie es im Sinne der Frauenpolitik sein sollte. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1282 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf 15/1282 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben alle Fraktionen in diesem Hause. Enthalten haben sich die grünen Männer.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes (Drucksache 15/1283)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. Juli dieses Jahres würde das Saarländische Krankenhausgesetz zehn Jahre alt werden. Das bis zum 30. Juni 2015 befristete Saarländische Krankenhausgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. In diesen nahezu zehn Jahren seiner Bestandskraft wurde es vier Mal, allerdings nur geringfügig in einzelnen Passagen geändert. Nun steht eine sehr weitgehende Änderung an. Die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung haben in den Jahren seit Neufassung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2005 einschneidende Veränderungen erfahren, sodass das Gesetz nach Auffassung der Landesregierung in einigen Regelungen, insbesondere denjenigen der Krankenhausplanung, überarbeitet werden muss.