Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Herzlichen Dank! Das Wort hat nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der PIRATEN-Fraktion.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Integrierte Rettungsleitstelle - oder die Frage, wie das Land zwischen verzankten kommunalen Trägern vermittelt. Zunächst aber zum gesetzlichen Rahmen. Neben der Rechts- und Fachaufsicht beschränken sich die Möglichkeiten des Landes wegen der grundgesetzlich definierten gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie im Wesentlichen auf Koordinierungsaufgaben. Das gilt auch für die Frage der ILS. Seit vor knapp neun Jahren, also im Jahr 2006, das Gesetz zur Schaffung einer Integrierten Rettungsleitstelle verabschiedet wurde, folgte Sitzung auf Sitzung, um zwischen dem Zweckverband und der Berufsfeuerwehr ein gemeinsames Trägerkonzept zu koordinieren. Die Eigenverantwortung zum Gelingen dieser Gespräche liegt durch Gesetz beim Zweckverband und der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt. Nun sind die über neun Jahre lang geführten Gespräche als gescheitert zu betrachten; das hat man im Oktober 2014 offiziell so verkündet. Die Gründe hierfür wurden bereits genannt. Also muss sich nun die Politik der Sache annehmen. Hilferufe, dass sich die Politik dieser Sache annehmen sollte, gab es früh genug und von allen Seiten: von Brandschutzinspekteuren, von der Berufsfeuerwehr und von Freiwilligen Feuerwehren. Sogar vom Zweckverband selbst gab es Hilferufe an die Politik, und daher haben wir nun diesen Gesetzentwurf vorliegen.

Man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren, wer die Sache verbockt hat und wer die politische Verantwortung trägt. Der bisherige Gesetzesrahmen hätte eigentlich ausreichen müssen. Es fehlt offenbar jemand, der eindeutig und bei allen Gruppen, also sowohl bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken als

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

auch beim Zweckverband für Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung, den Hut auf hat und der auch akzeptiert wird. In § 3 neu gibt es deshalb die Aufsichts- und Entscheidungsmöglichkeit durch das Innenministerium, um ein solches Kompetenzgeschachere und ein unnötiges Hinauszögern zu verhindern. Das ist wichtig und das ist auch gut so. Ich denke, das war einer der größten Fehler im bisherigen Gesetzentwurf und hat zu sehr vielen Unstimmigkeiten geführt.

Der Teufel steckt aber im Detail, und so sind es auch die Detaildiskussionen, die zu der nicht lösbaren Konfliktsituation führten. Es ging um Personal, Qualifikationen, Investitionen, Kostenverteilung, Einsatzpläne, technische Ausstattung, Digitalfunkausbau, Fehler bei der Alarmierung, drohenden Fachkräftemangel, um nur ein paar Punkte zu nennen. Diese Detailtiefe kann und wird auch das vorliegende Gesetz nicht lösen. Schlimmer noch: Die Zukunft verpennen wir schon wieder. Der Digitalfunk ist immer noch auf Stufe null. Ein barrierearmer Notruf auf SMS-Ebene - es gab auf unsere Initiative hin einen Beschluss des Landtags vom 15. Januar 2014 - ist nach über einem Jahr immer noch nicht verfügbar. An dieser Stelle wünschen wir uns mehr Mut, mehr Klarheit und vor allem mehr Einsicht in die Umsetzungsfragen derjenigen, die am Ende diese Einsätze ausführen,

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

denn das sind diejenigen, die vor Ort sind. Das gilt aber auch für die Kolleginnen und Kollegen an den Bildschirmen, die die Einsätze koordinieren. Mit Blick auf die Umsetzung vor Ort muss eine Gesetzgebung erfolgen. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Die Kolleginnen und Kollegen in der Rettungsleitstelle, in den Rettungswagen, die direkt herausfahren, oder in den Feuerwehren leisten eine hervorragende Arbeit. Sie retten Tag für Tag Menschenleben. An dieser Stelle möchte ich ihnen noch einmal für ihre Arbeit danken. Sie brauchen unsere volle Unterstützung, damit sie diese Arbeit bestmöglich ausführen können.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Deshalb muss dieses Debakel sauber geregelt werden, sodass nicht die Bevölkerung oder unsere Fachmänner und Fachfrauen im Einsatz leiden müssen. Wir sind jetzt nicht im Jahre 2014 - wie es im Gesetzentwurf steht -, sondern bis zur Umsetzung werden wir bereits im Jahr 2016 sein. Die Frage der Umsetzung wird der Schwerpunkt in den kommenden Anhörungen bilden. Wir werden uns zu diesem Gesetz enthalten, freuen uns aber auf aufschlussreiche und hoffentlich zielführende Diskussionen im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank! Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes. Die Einrichtung der Integrierten Leitstelle wurde - es ist ja bereits mehrfach gesagt worden schon im Jahr 2006 im Rahmen der Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes in diesem Haus beschlossen. Unsere Fraktion war damals - also vor fast neun Jahren - dafür und hat diese Initiative ausdrücklich begrüßt, wenngleich wir auch damals Veränderungsvorschläge bei der Verteilung der Feuerschutzsteuer und der Neuordnung des Brandund Katastrophenschutzrechts unterbreitet hatten. So viel zum Sachverhalt.

Das heißt aber: Auch wir GRÜNEN wollten damals bereits die Einrichtung einer funktionierenden Integrierten Leitstelle im Saarland. Ich möchte noch einmal verdeutlichen, weshalb eine einheitliche Nummer und eine Leitstelle aus unserer Sicht notwendig sind. Im Jahr 2006 hatten wir im Saarland noch drei Notrufnummern und ich glaube, das ist heute auch noch so: die 110 für die Polizei, die 112 für die Feuerwehr und die Rufnummer 19222 für den Rettungsdienst. Darüber hinaus lief die Nummer 112, je nachdem in welchem Ortsteil man sich im Saarland befunden hat, entweder bei der Polizei auf oder in den unterschiedlichen Notrufabfragestellen der Feuerwehr. Die Intention des Gesetzes damals war, dieses Wirrwarr zu beseitigen und das war richtig. Sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr und der Rettungsdienst sollten gemeinsam jeweils eine Leitstelle bekommen. Bei der Polizei hat das funktioniert. Bei der Notrufnummer 112 sieht es jedoch anders aus. Der damals so viel gelobte Kompromiss zwischen der Berufsfeuerwehr und dem Rettungszweckverband ließ sich bis heute eigentlich nie umsetzen. Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass die Konzeption zweier Standorte, zum einen die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken und zum anderen die Notrufabfragestelle Winterberg, falsch war. Details des jahrelangen Streites zwischen den beiden Trägern möchte ich mir heute ersparen. Über die Einzelheiten der Auseinandersetzungen, die es bis heute gegeben hat, hat bis zuletzt der ehemalige Staatssekretär im Innenministerium, Georg Jungmann, im zuständigen Innenausschuss ausführlich berichtet.

Es ist allerdings bemerkenswert, dass wir heute und jetzt ein Gesetz ändern und den realen Gegebenheiten anpassen müssen und das Ministerium es in den

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

vergangenen Jahren bis heute nicht geschafft hat, dafür zu sorgen, dass das Gesetz von 2006, es gab noch Änderungen im Jahre 2011, umgesetzt wird. Das Ergebnis ist bekannt. Der Lenkungsausschuss Integrierte Leitstelle - ich wiederhole das noch einmal ausdrücklich - hat am 08. Oktober 2014 das Scheitern des Konzepts festgestellt. Kollege Becker hat auch schon darauf hingewiesen. Heute bin ich der Meinung, dass wir den Blick nach vorne richten sollten und baldmöglichst eine funktionierende, einheitliche Integrierte Leitstelle in diesem Land aufbauen müssen, denn es geht um die Herstellung der größtmöglichen und schnellstmöglichen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In dieser Hinsicht geht der Gesetzentwurf auch in die richtige Richtung. Dem Rettungszweckverband soll die alleinige Trägerschaft der Integrierten Leitstelle übertragen werden. Das ist sinnvoll und hat sich meines Erachtens auch bisher in den fünf Landkreisen, mit denen gut zusammengearbeitet wurde, vom Grundsatz her bewährt. Die Abwicklung der Notrufe hat gut funktioniert. Das habe ich im Übrigen auch in meinem Grußwort beim Landesverband der Feuerwehren ausdrücklich betont. Ich bin in gewisser Hinsicht auch erleichtert, dass es dort einen Beschluss gibt in die Richtung, dass die Alarmierung durch die Winterbergleitstelle im Großen und Ganzen als zufriedenstellend bewertet wird.

Nun beinhaltet allerdings der Gesetzentwurf in § 3 Abs. 3 die Aussage, dass die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken in die Alarmierung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten im Regionalverband „eingebunden“ werden soll. So lautet die Formulierung. Die Entscheidung, wie diese Einbindung im Detail aussehen soll, soll natürlich vom zuständigen Ministerium getroffen werden. Genau an diesem Punkt haben wir noch Bedenken, sehen wir offene Fragen. Vermutlich, Kollege Becker, lassen sich diese Fragen im Ausschuss ausräumen. In welcher Form das Ministerium die Saarbrücker Berufsfeuerwehr einbinden will, vor allem auch, wie dies der Zweckverband und die Berufsfeuerwehr selbst einschätzen, das würden wir ganz gerne in der Anhörung von den Betroffenen selbst noch einmal erfahren. Diesem Zweck dient ja auch eine Anhörung.

Deshalb werden wir uns heute bei der Abstimmung über diesen an sich vernünftigen Gesetzentwurf enthalten. Wir werden ihn nicht ablehnen, warten aber die Anhörung ab. Ich betone noch einmal: Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Wir GRÜNE werden den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Heute werden wir uns bei der Abstimmung in Erster Lesung enthalten. Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1290 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1290 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 15/1282)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gleichstellungsbeauftragte, die Sie alle hier im Publikum sitzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solange Gleichberechtigung nicht verwirklicht ist, brauchen wir Gesetze. Gesetze, die die Gleichberechtigung voranbringen. Unser saarländisches Gleichstellungsgesetz ist 1996 in Kraft getreten, also zwei Jahre, nachdem der staatliche Handlungsauftrag zur Durchsetzung der Gleichberechtigung in die Verfassung aufgenommen wurde.

Wenn wir heute auf fast zwanzig Jahre Erfahrung mit der rechtlich geregelten Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Landes zurückblicken, müssen wir feststellen, dass es Licht und Schatten gibt. Vor zwanzig Jahren war die Stimmung hinsichtlich der Wirksamkeit und der Umsetzbarkeit bei den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung im Saarland überwiegend von Skepsis geprägt. Die bislang vorliegenden fünf Berichte der Landesregierung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes belegen, dass insgesamt gesehen der Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Landes erhöht werden konnte, zudem ist bei der Akzeptanz der Notwendigkeit frauenfördernder Maßnahmen insgesamt eine positive Entwicklung festzustellen. Im Bereich der leitenden Funktionen, also der Referatsleitungen, der Referentinnen und der vergleichbaren Funktionen, etwa der Richterinnen, sind wir insgesamt ebenfalls

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

vorangekommen. In diesen Funktionen der Ebene 2 konnte der Frauenanteil erhöht werden. Dennoch besteht aus Sicht der Landesregierung nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf, und zwar insbesondere hinsichtlich des gleichen Zugangs von Frauen zu Beförderungsstellen sowie zu obersten Leitungsfunktionen und zu Entscheidungsgremien, da in diesen Frauen immer noch unterrepräsentiert sind.

Die Umsetzung der Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist erklärtes gleichstellungspolitisches Ziel der Landesregierung. In dieser Verantwortung darf ich Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vorlegen. Die inhaltliche und somit auch strategische Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes ist für die Landesregierung ein ganz wichtiger Schritt zur Anpassung an aktuelle gesellschaftspolitische Fragestellungen. Es ist gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die über 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nach wie vor nur zu einem sehr geringen Teil in den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft und auch der Verwaltung vertreten sind. Angesichts dessen müssen wir alle staatlichen Handlungsspielräume nutzen, um tatsächliche Chancengleichheit herzustellen. Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, nicht länger auf das Potenzial der gut qualifizierten Frauen zu verzichten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diesen Schritt der Anpassung der rechtlichen Gleichstellungsregelungen an gesellschaftspolitische Erfordernisse gehen wir im Gleichklang mit der Bundesregierung. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist vor wenigen Tagen im Bundestag verabschiedet worden und, wenn ich das richtig beobachtet habe, auch gefeiert worden. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gab es viele Diskussionen insbesondere über das Für und Wider einer gesetzlichen Frauenquote für die Privatwirtschaft. Ich sehe das ganz pragmatisch: Die Quote ist sicherlich kein Allheilmittel, aber wenn es nicht anders geht, muss die Quote helfen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und verein- zelt bei der Opposition.)

Ich bin davon überzeugt, dass wir nur mit einer gesetzlichen Quote - egal ob fest oder flexibel - den nötigen Druck erzeugen, um den Frauenanteil in den Führungspositionen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes spürbar zu erhöhen. Frauenförderung und Familienfreundlichkeit müssen endlich selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmenskulturen in Wirtschaft und Verwaltung werden. Ent

sprechende rechtliche Vorgaben sind dieser Entwicklung dienlich und werden sie beschleunigen.

Die Argumente für und wider gesetzliche Regelungen sind also hinlänglich bekannt. Noch länger darüber zu diskutieren wäre müßig. Wir haben lange genug auf Freiwilligkeit gesetzt, jetzt ist es höchste Zeit für verbindliche Regelungen - denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Herstellung von Chancengleichheit, es geht um den fairen Umgang der Geschlechter, um den fairen Wettbewerb der klügsten Köpfe.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das gilt für die Privatwirtschaft, es gilt aber genauso für den öffentlichen Dienst. Auf Landesebene tragen wir dem festgestellten Handlungsbedarf dahingehend Rechnung, dass wir in Erfüllung des Koalitionsvertrages unser Landesgleichstellungsgesetz mit Blick auf verbindlichere und sanktionsbewehrte Regelungen und auf eine festgelegte Quotenregelung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen novellieren. Dabei wird das Gesetz in seiner Grundstruktur beibehalten, aber in seiner Durchsetzungskraft durch verbindlichere beziehungsweise ergänzende Regelungen deutlich gestärkt.

Die Neuregelung ruht im Wesentlichen auf vier Säulen: erstens der Stärkung der Stellung und der Rechte der Frauenbeauftragten, zweitens der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch die Festlegung verbindlicher Zielvorgaben, drittens einer geschlechtergerechten Gremienbesetzung sowie - viertens - der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. In den letzten Monaten gab es im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf auch Debatten darüber, ob und wenn ja, wie unsere selbstgesteckten Ziele in Zeiten der Schuldenbremse und des damit einhergehenden Personalabbaus überhaupt umgesetzt werden können. Ich bin deshalb sehr froh, dass es gelungen ist, sich trotz der engen Spielräume auf Maßnahmen zu einigen, von denen wir überzeugt sind, dass sie wesentlich dazu beitragen werden, die Potenziale der gut ausgebildeten Frauen in unserem Land besser zu nutzen, damit Frauen nicht länger dort, wo Zukunft gestaltet und personalpolitische Ziele und Inhalte festgelegt werden, unterrepräsentiert sind. Damit dies besser gelingen kann, soll die öffentliche Hand auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Vorreiterrolle einnehmen. Insbesondere für Eltern und Pflegende sollen sich die aktuellen Erfordernisse der jeweiligen Lebensphase mit den Anforderungen im Beruf besser vereinbaren lassen. Dies muss selbstverständlich auch für Beschäftigte mit Leitungsfunktion gelten.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Frauen und Männern bedanken, die über die Fraktionsgrenzen

(Ministerin Bachmann)

hinweg in dieser Legislaturperiode daran mitgewirkt haben, das geltende Gesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln. Wir haben die Eckpunkte für die Novellierung unter Beteiligung der Frauenbeauftragten, die heute fast vollzählig hier sind, der Fraueninteressenvertretungen und Verbände gemeinsam erarbeitet und breit abgestimmt. Dabei haben sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegt. Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, ist von dieser Gemeinsamkeit getragen. Wir haben verschiedene Positionen zusammengebracht, um etwas für die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserem Land zu tun. Öffentliche Arbeitgeber müssen Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft übernehmen. Ich hoffe sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch in den parlamentarischen Beratungen diese Gemeinsamkeit spürbar wird und der vorliegende Gesetzentwurf am Ende Ihre Zustimmung finden wird. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin für die Einbringung und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitstreiterinnen! Schön, dass Sie heute fast alle hier sind. Das freut uns.

Meine Damen und Herren, wir erleben eine Generation von Frauen, die hoch qualifiziert sind und die nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt weniger Chancen haben als Männer. Das sind Frauen, die es trotz gleicher Eignung, Befähigung und Leistung nie in die Führungsetagen schaffen. Hier bleiben die Männer einfach lieber unter sich, sei es in der Privatwirtschaft, sei es im öffentlichen Dienst. Das ist ein bekannter, unhaltbarer Zustand. Es ist längst Zeit, das Verteilen von Trostpflastern für die Frauen zu beenden. Die Freiwilligkeit hat uns Frauen in dieser Hinsicht nicht viel gebracht, da gebe ich der Frau Ministerin recht. Freiwillig wird sich diese Praxis, diese Unkultur nie ändern. Wir brauchen feste Regelungen. Das ist eigentlich bedauerlich, denn es geht um die konsequente Einstellung, Höhergruppierung und Beförderung von Frauen auf allen Funktionsebenen, und wir brauchen immer noch gesetzliche Regelungen. Das ist eigentlich unglaublich.

Deshalb begrüßen wir es sehr, dass das Landesgleichstellungsgesetz überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht wird. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1996 und wurde unter der Regierung Lafontaine auf den Weg gebracht. Das Gleichstel

lungsgesetz galt als Meilenstein und sehr fortschrittlich.