Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Integrierte Leitstelle - eine schwierige Kiste, so könnte man die Überschrift wählen. Bereits im Jahre 2006 habe ich hier in diesem Haus ausgeführt, dass vor dem Hintergrund zahlreicher Terroranschläge auf der ganzen Welt - auch im Saarland - eine stärkere Verzahnung der zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zur Verfügung stehenden Kräfte zu erfolgen habe. Wir haben die Errichtung einer Integrierten Leitstelle für das Saarland beschlossen, mit dem Ziel, die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr so aufeinander abzustimmen, dass sie als einheitliches Hilfesystem funktioniert.
Das Ganze sollte als Zwei-Standorte-Modell funktionieren, wobei die Berufsfeuerwehr Saarbrücken für die Feuerwehralarmierung und der Rettungszweckverband, wie er damals noch hieß, für die Alarmierung der übrigen Notfälle zuständig sein sollte. Neben der landesweiten Notrufnummer 110 sollte die 112 als einheitliche Notrufnummer für alle nichtpolizeilichen Notrufe gelten.
Ich musste kopfschüttelnd schmunzeln, als ich in der Niederschrift von damals gelesen habe, dass ich den Beteiligten der Berufsfeuerwehr und dem Rettungszweckverband für den tragfähigen Kompromiss, der erarbeitet wurde, und das konstruktive Engagement gedankt habe. Das war etwas voreilig, wie sich herausgestellt hat. Das Zwei-StandorteKonzept im Sinne des damaligen Gesetzes ist nie verwirklicht worden und deshalb im Oktober 2014 für gescheitert erklärt worden. Nun möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal darauf eingehen, wer Schuld oder nicht Schuld hat, das bringt uns nicht weiter.
und eine endgültige Regelung herbeiführen. Wenn auch das Zwei-Standorte-Modell gescheitert ist, heißt das nicht, dass seit dem Jahr 2006 nichts passiert ist, im Gegenteil. Auf dem Winterberg wurden durch den Zweckverband die technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Integrierten Leitstelle geschaffen. Die eingesetzte Technik ist die gleiche wie bei der Leitzentrale der Polizei, das ist wichtig für die Kompatibilität der Systeme.
Im Jahre 2011 wurde per Gesetz der bisherige Rettungszweckverband - Träger des Verbandes sind die Landkreise und der Regionalverband in „Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ umbenannt. Nach und nach haben die Landkreise die Feuerwehralarmierung auf den Zweckverband übertragen. Wer die Berichterstattung in den letzten Wochen verfolgt hat, konnte lesen, dass vonseiten der Feuerwehr die ursprüngliche Skepsis gegen ein solches Verfahren aufgegeben wurde und man mit der Arbeit des Zweckverbandes im Großen und Ganzen sehr zufrieden ist. Die einzigen Ausnahmen bezüglich der Brandalarmierung stellen der Regionalverband und die Stadt Saarbrücken dar. Im Brandfalle erfolgt zurzeit die Alarmierung für diese Bereiche durch die Berufsfeuerwehr Saarbrücken.
Das heute vorliegende Gesetz sieht vor, dass dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar die alleinige Trägerschaft und Betreiberschaft für die Integrierte Leitstelle des Saarlandes übertragen wird. Die Landkreise und die Landeshauptstadt Saarbrücken übertragen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung die ihnen nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland obliegenden Aufgaben der Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sowie der Führungsunterstützung im Brandschutz, in der technischen Hilfe und im Katastrophenschutz. Die Notrufe laufen alle auf dem Winterberg zusammen. In die Alarmierung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten in technischen Fachdiensten im Regionalverband Saarbrücken soll die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken eingebunden werden.
Es ist erklärter Wille der Koalition, dass die Berufsfeuerwehr Saarbrücken für die Alarmierung im Regionalverband zuständig sein soll. Das heißt aber auch, dass der Zweckverband und die Berufsfeuerwehr eine Regelung finden sollen, wie die Alarmierung im Regionalverband durch die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr erfolgen kann. Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken bei Einbindung der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr in die Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten in technischen Fachdiensten im Regionalverband
Der Zweckverband legt die Kosten für den Rettungsdienst und die Feuerwehralarmierung auf alle Gemeindeverbände um. Aus diesem Aufkommen wird die Dienstleistung der Stadt Saarbrücken dann vergütet.
Zweckverband und Stadt Saarbrücken müssen den Umfang der Tätigkeit und die dazugehörende Erstattung miteinander aushandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen - wir haben in den letzten Jahren ja unsere Erfahrungen sammeln können -, so sieht § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes vor, dass die grundsätzliche Entscheidung dann die Aufsichtsbehörde, in dem Fall das Ministerium für Inneres und Sport, trifft. Diese Regelung, wonach eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, ist absolut notwendig, wenn wir eine Integrierte Leitstelle für das ganze Land installieren wollen. Eine Blockade kann dadurch verhindert werden. Die ersten E-Mails in diese Richtung sind schon wieder eingegangen. Sie sind heute Morgen auf meinem Schreibtisch gelandet. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Regelung heute mit diesem Gesetz einführen.
Ich betone noch einmal, denn nur dieses macht Sinn: Der Rettungszweckverband ist Träger der Integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Wir wollen, das möchte ich auch noch einmal deutlich sagen, die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken aufgrund ihrer Erfahrungen und der vorhandenen Kapazitäten mit einbinden.
Der Kollege aus der Stadt Saarbrücken klatscht. Wunderbar. - Das Gesetz lässt aber keine Blockade mehr zu. Der Zweckverband ist in der Lage, auch ohne die Feuerwehr Saarbrücken die Alarmierung im ganzen Land durchzuführen. Es liegt nun an den Beteiligten, dass die Soll-Vorschrift dieses Gesetzes mit Leben erfüllt werden kann.
Um einmal zu verdeutlichen, warum das Gesetz den Zweckverband und nicht die Berufsfeuerwehr Saarbrücken mit der Leitung der Integrierten Leitstelle betraut, möchte ich einige Zahlen nennen. Aus der Statistik des Innenministeriums für das Jahr 2013 geht hervor, dass die Berufsfeuerwehr Saarbrücken insgesamt 1.144 Brände, 2.568 technische Hilfeleistungen und 957 Fehlalarme zu bearbeiten hatte. Insgesamt waren es im Jahr 2013 also 4.709 Fälle. Darin enthalten sind die Zahlen der Landkreise Saarpfalz und Merzig-Wadern, die die Feuerwehralarmierung bis dahin noch von der Berufsfeuerwehr Saarbrücken haben machen lassen. Ohne diese
Der Zweckverband hatte im gleichen Zeitraum im Bereich Rettungswagen 67.000 Einsätze, 29.300 Notarztfälle, 131.000 Krankentransporte sowie 31.000 Hausnotrufe. Das sind insgesamt 258.300 Einsätze, die zu koordinieren waren. Hinzu kommen für die übrigen Landkreise 1.900 Einsätze der Feuerwehr, 6.300 kassenärztliche Notdienste und sonstige Hilfeleistungen von 7.100. Ich denke, dass diese Zahlen verdeutlichen, warum wir die Leitung der Integrierten Leitstelle auf den Winterberg an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung vergeben.
Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung machen. Ich begleite dieses Thema nun von Anfang an. Ich habe viel Herzblut in das Gelingen und Zustandekommen der Integrierten Leitstelle investiert. Das kommt auch daher, weil ich schon lange mit der Materie vertraut bin. Zum einen war ich lange Jahre Mitglied im Katastrophenschutz-Stab des Saarpfalz-Kreises, zum anderen bin ich seit Jahren Kreisvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in St. Ingbert, eine Organisation, die im Rettungsdienst sicherlich keine unwesentliche Rolle spielt. Ich habe außerdem ausgezeichnete Verbindungen sowohl zum THW wie auch zur Feuerwehr. Im Gegensatz zu anderen habe ich mich in der Vergangenheit dennoch nicht öffentlich in die eine oder andere Richtung geäußert. Es war mir immer wichtig, im Hintergrund mit den Beteiligten zu sprechen und eine Lösung zu finden. Der Zeitpunkt ist aber jetzt da. Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass persönliche Befindlichkeiten oder ein Gesichtsverlust beziehungsweise der Kampf um Pfründe in den Vordergrund gestellt werden. Es geht einzig und allein um die Rettung von Menschen. Es geht darum, eine Struktur zu schaffen, die es uns ermöglicht, schnellstmöglich Hilfe zu leisten in einem Bereich, in dem es häufig nicht auf Minuten, sondern auf Sekunden ankommt. Daran sollten alle Beteiligten denken. Dann können wir ohne Probleme im Interesse der Menschen jetzt zu einem schnellen und guten Ergebnis in diesem Lande kommen. Die CDU wird dem Gesetzentwurf zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Günter Becker hat alles genannt, was in
Herr Ulrich, vielleicht ist doch noch nicht alles gesagt. Ich möchte mich zunächst einmal im Namen der SPD-Fraktion für die gute Zusammenarbeit bei allen Akteuren des Rettungszweckverbandes, der Berufsfeuerwehr und auch der freiwilligen Feuerwehren bedanken. Wir haben es mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam geschafft, eine jahrelange Hängepartie zu beenden. Acht Jahre lang arbeiteten die Stadt Saarbrücken und die Landkreise an einer gemeinsam betriebenen Integrierten Leitstelle für die Notrufnummer 112 - ohne Ergebnis. Gemeinsames Ziel war schlicht und einfach eine Verbundträgerschaft. Die genaue Ausgestaltung wurde von einem gemeinsamen Lenkungsausschuss unter politischer Führung betrieben. Damit war es letztendlich ein rein kommunales Projekt, das Ende letzten Jahres gescheitert war. Mit dem heutigen Gesetzentwurf beenden wir diesen jahrelangen Dissens und schaffen Klarheit. Deshalb ist heute ein guter Tag für alle Beschäftigten und Bediensteten im Brand- und Katastrophenschutz, im Rettungsdienst, aber in erster Linie für alle Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist keine Diskussionsgrundlage, sondern Handlungsgrundlage für alle Beteiligten, denn es regelt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar und eindeutig. Ziel ist es, zum Wohle der Menschen Doppelstrukturen abzubauen. Im Wesentlichen geht es nämlich um das Wohl der Menschen. Wer was wie im Unglücksfall übernimmt, war und ist den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort egal, denn wenn eine Notsituation entsteht, ist allein entscheidend, dass Hilfe kommt. Es ist mir ganz besonders wichtig, Folgendes zu betonen: Die Einsätze aller Beteiligten haben in der Vergangenheit einwandfrei funktioniert. Unsere Rettungskräfte im Saarland leisten hervorragende Arbeit. Bei allem Streit, der hier geherrscht hat, ist es wichtig, dies zu betonen.
Ein effektiver Rechts- und Brandschutz bedarf eines solchen Gesetzes. Sie verdienen auch ein solches Gesetz, denn Grundlage ist das Wohl der Bevölkerung. Kollege Becker hat gesagt, dass der Zweckverband Träger und Betreiber ist. Dennoch bleibt auch die Berufsfeuerwehr Saarbrücken unter der Aufsicht des Innenministeriums, welches die Dienstund Fachaufsicht übernimmt, eingebunden und zuständig für den Regionalverband Saarbrücken.
Die bisherige Alarmierungspraxis war dem heute vorgestellten Entwurf schon ziemlich ähnlich, denn die Landkreise Neunkirchen, Saarlouis und St. Wendel wurden schon vom Winterberg aus alarmiert. Ab dem 01. Januar 2015 sind auch Merzig-Wadern und der Saarpfalz-Kreis aufgeschaltet. Deshalb ändert sich im Grunde genommen nicht viel. Es gab in der Vergangenheit - das gibt es immer noch - eine weitere Möglichkeit, den Notruf abzusetzen. Es ist die Nummer 19222. Dabei muss man aber bedenken und beachten, dass diese Nummer über das Handy nur mit Vorwahl zu erreichen ist. Diese Nummer ist also nicht so einfach zu erreichen wie die Notrufnummer 112. Die Notrufnummer 112 wurde in der Vergangenheit nicht direkt bei der Integrierten Leitstelle auf dem Winterberg aufgeschaltet, sondern über das Landespolizeipräsidium. Auch das wird durch den Gesetzentwurf besser. Es ist dann also unkomplizierter, Hilfe zu erlangen. Wenn das alles läuft und die Integrierte Leitstelle eingerichtet ist, wird die Nummer 19222 noch für Krankentransporte zur Verfügung stehen, alles Übrige wird über die Nummer 112 geleistet werden können. Das ist gut so, meine Damen und Herren.
An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass im Saarland die gesetzlichen Hilfsfristen sehr kurz bemessen sind und in fast allen Fällen auch eingehalten werden. Im Durchschnitt ist Hilfe in 10 Minuten und 19 Sekunden da. Die Hilfsfrist liegt bei 13 Minuten, in vielen anderen Bundesländern bei 15 Minuten. Das, meine Damen und Herren, ist für das Saarland schon etwas Besonderes, hier liegt das Saarland an der Spitze. Was noch schöner ist: Die Fristen können auch deshalb eingehalten werden, weil der Zweckverband die Rettungsleitstellen in einem sehr engen örtlichen Rahmen einrichtet und sie sehr, sehr gut funktionieren.
Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzentwurf verbinde ich ganz persönlich nicht nur die Hoffnung, sondern auch die Überzeugung, dass die Arbeit zwischen den Feuerwehren, dem Zweckverband und der Berufsfeuerwehr gut verläuft. Davon habe ich mich auch in vielen Gesprächen, die ich mit den zuständigen Personen geführt habe, überzeugen können. Ich kann deshalb aus tiefer Überzeugung sagen: Allen Akteuren lag - bei allem Dissens, den es gab - das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Saarland am Herzen. Alle wollen das Wohl der Menschen in diesem Land. Menschen retten und Brandschutz standen zu jedem Zeitpunkt an oberster Stelle. Das ist wichtig und wird uns auch in Zukunft nach vorne bringen. Deshalb noch einmal meinen Dank an alle ehrenamtlichen Feuerwehrleute, die Berufsfeuerwehr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungszweckverbandes und aller
Hilfsorganisationen im Saarland. Sie leisten eine ganz hervorragende Arbeit. Man muss immer sehen: Während wir unsere Freizeit verbringen, sind diese Menschen im Einsatz, 24 Stunden, Tag für Tag, 365 Tage im Jahr. Das ist ganz hervorragend, dafür an dieser Stelle ganz herzlichen Dank. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes soll ein jahrelanges Trauerspiel endlich beendet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien wir ehrlich: Das Saarland hat sich da schon ein paar Jahre zum Gespött gemacht. Ich möchte keine Wunden aufreißen - der Kollege Becker ist ja grob darauf eingegangen -, aber dennoch einige Punkte aufgreifen, um einfach einmal die Dimension dessen aufzuzeigen, womit wir uns heute beschäftigen.
Seit November 2006 - die ersten Gespräche hatten 2005 begonnen - gab es Bestrebungen, dass der Zweckverband für Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung, heute ZRF, sowie die Landeshauptstadt Saarbrücken in gemeinsamer Trägerschaft eine Integrierte Leitstelle mit zwei Standorten errichten und unterhalten sollten, nämlich zum einen die Rettungsleitstelle auf dem Winterberg - wir hatten das schon gehört - und zum anderen die Haupteinsatzzentrale der einzigen Berufsfeuerwehr im Saarland, im Hessenweg der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die Idee war richtig. Eine Vereinheitlichung des Notrufsystems war längst überfällig, eine zentrale Koordinierung war gewollt, damit bei Unfällen, Bränden und anderen Notsituationen schnellstens reagiert werden kann; schließlich geht es um Menschenleben. Rettungsdienste wie das DRK, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Feuerwehren sollten effizienter koordiniert werden. Das war richtig. Stattdessen wussten die Menschen im Saarland nicht, ob sie 112 oder 19222 wählen sollen. Die Notrufe für Rettungsdienste und Feuerwehr gingen an verschiedenen Orten ein, mussten erst an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Manchmal verging so auch wertvolle Zeit.
Die Idee war also grundsätzlich richtig und gut. Was dann aber von November 2006 bis Oktober 2014 folgte, lässt sich nur noch als Provinzposse bezeichnen. Das Zwei-Standorte-Modell ist gescheitert, jahrelang war eine zentrale Notrufnummer 112, wie es
sie in anderen Bundesländern gibt, im Saarland nicht möglich. Ich möchte nur an drei Punkte erinnern, die ich mir aus der Fülle herausgegriffen habe, um die Situation zu veranschaulichen. 2006 sollte in einer Vereinbarung eine gemeinsame Trägerschaft festgelegt werden, in der eine Organisationsstruktur mit genauen Verantwortlichkeiten festgelegt werden sollte. Das ist gescheitert. Ein Jahr später gründeten beide Seiten eine Projektorganisation mit Lenkungsausschuss, Projektleitung und vier Projektteams. Auch das - Sie werden es erraten - ist gescheitert. Wiederum ein Jahr später, 2008, einigte man sich nach schwierigen Verhandlungen auf einen Gutachter, der Empfehlungen abgeben sollte zur technischen Umsetzung der Integrierten Leitstelle. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie ahnen es sicher schon: Auch das ist gescheitert. Aber dieses Gutachten führte nicht nur zum Scheitern, sondern auch dazu, dass es zum Ausstieg einer Seite kam und in der Folge zu einem schwerwiegenden Zerwürfnis. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2009 und bei Ehepartnern würde man sagen: Sie leben in Trennung, ein Ehepartner ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
An dieser Stelle zitiere ich den Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, Detlef Köberling, der im März des vergangenen Jahres gesagt hat: Hamburg hat seine Elbphilharmonie, Berlin hat seinen Flughafen und das Saarland hat die Integrierte Leitstelle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, endlich hat die Landesregierung die Notbremse gezogen - Herr Kollege Pauluhn, Sie können sich ja nachher noch zu Wort melden - und einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem wir allerdings in der jetzigen Form noch nicht zustimmen können. Wir werden sicher noch im Rahmen der Anhörung der Verbände im Ausschuss über Details zu reden haben. In dem vorliegenden Entwurf sprechen wir davon, dass zum Beispiel die einzige Berufsfeuerwehr im Saarland, nämlich in der Landeshauptstadt Saarbrücken, schlichtweg nicht mehr im Fachbeirat vorgesehen ist; sie soll quasi rausfliegen. Das ist für uns nicht ganz nachvollziehbar. Sie soll jetzt als Dienstleister fungieren. Falls sich die Landeshauptstadt Saarbrücken und der ZRF nicht einigen können - und da haben wir in den letzten Jahren ja bittere Erfahrungen gemacht -, kann die Landesregierung eingreifen. Warum sollte es da zu einer Kompetenzbeschneidung kommen? Wir sind da also mit einigen Sachen noch nicht ganz einverstanden. Der Kollege Becker hat vorhin davon gesprochen, dass bereits die ersten Schreiben eintrudeln. Uns lag heute Morgen eine Stellungnahme der Landeshauptstadt vor. Meine Damen und Her
ren, ich denke, da gibt es noch sehr viel Klärungsbedarf. Auch das genannte Einsparpotenzial in Höhe von einer halben Million Euro bedarf im Ausschuss sicherlich einer näheren Erläuterung, auf die ich sehr gespannt bin.
Wie auch immer, eines dürfte klar sein: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bekommt die Bevölkerung im Saarland endlich eine Sicherheit. Die 112 kann gewählt werden, wenn ein Notfall eingetreten ist, egal ob es sich dabei um einen Unfall handelt, um einen Brand oder einen sonstigen Notfall. Das, finde ich, ist die eigentlich gute Botschaft. Alles andere werden wir im Ausschuss sicherlich trefflich diskutieren können. Danke schön.