Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Deshalb bringe ich es heute wirklich auf den Punkt: Das Einzige, was Sie bei der Frage Beanstandung rechtlich kritisieren können - ich halte es für rechtlich haltbar - ist, dass man das, was Völklingen wollte, hätte verzögern können. Fest stand, das ist nachher auch so vollzogen worden, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für diese Art der wirtschaftlichen Betätigung schaffen wollte und auch geschaffen hat.

Ich will heute auch nicht in Abrede stellen, dass wir damals eine intensive ordnungspolitische Diskussion geführt haben. Die war umstritten in meiner Fraktion, die war umstritten in der Landesregierung und im Parlament. Der Abgeordnete Hubert Ulrich, der sich mit seiner Fraktion in Erster und Zweiter Lesung enthalten hat, hat damals diesen Zwiespalt sehr gut beschrieben. Er hat gesagt: Wir wollen wirtschaftliche Betätigung, wir wissen nur nicht, wo die Grenze zu ziehen ist. Er hat damals schon mit guten Gründen vertreten, dass er sich auf die Daseinsvorsorge beschränken will. Genauso gut, denke ich, konnten wir ordnungspolitisch die Auffassung vertreten, dass bei

besonderen Sachverhalten - ich komme näher darauf zurück - öffentliches Interesse bestehen und man einen Ausnahmetatbestand schaffen kann. Das hat sich nicht nur in Völklingen realisiert, das hat sich beispielsweise auch beim Feriendorf am Bostalsee, bei den Anteilen der VSE und im Übrigen, ohne dass ein Verfahren gebraucht wurde, auch bei der Therme in Rilchingen realisiert. Das waren erfolgreiche Projekte, die heute nie jemand kritisieren würde. Kritisiert wird Völklingen wegen des operativen Desasters vor Ort und auch darauf komme ich zurück. Das hat nichts damit zu tun, wie das Thema hier im Parlament mit Blick auf die Landesregierung zu bewerten ist.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Kollege Meiser, Sie haben gerade gesagt, dass die Realisierung des Ankaufs der VSE-Anteile erfolgreich war. Darüber haben wir bisher noch nie diskutiert. Deshalb würde mich an der Stelle interessieren, woran Sie das festmachen. Ich sehe das eigentlich genau umgekehrt.

Ich habe gesagt, dass es neben der Meeresfischzucht in Völklingen weitere Beispiele gibt, die nach dem neuen § 118 Abs. 2 angezeigt und nicht beanstandet wurden. Darunter fallen das Feriendorf am Bostalsee und das Thema Anteile der VSE. Zu wirtschaftlichen Nachteilen hat der Sachverhalt sicherlich nicht geführt. Ich bewerte ihn positiv. Wenn Sie ihn negativ sehen, ist das Ihre politische Wertung, die Ihnen zusteht. Ich sehe keinen Dissens zu dem, was ich eben gesagt habe.

(Beifall von der CDU.)

Noch einmal zur Sache. Wir haben in der damaligen ordnungspolitischen Diskussion eine sehr spannende Debatte mit dem Wirtschaftsminister geführt. Der damalige Wirtschaftsminister Dr. Hanspeter Georgi hat in unserer Fraktion intensiv für eine sehr enge Handhabung von § 118 plädiert, er hat aber im Falle der Fischzucht wie auch später beim Bostalsee, obwohl er da nicht mehr im Amt war, genauso gesagt, solche Sachverhalte müssen wir erfassen, wir sollten diese Projekte ermöglichen.

Ich möchte in Erinnerung rufen, wie es damals weiter lief. Ich habe eben schon angesprochen, dass die Amtszeit der Innenministerin wenige Wochen,

nachdem der Sachverhalt im Innenministerium aufgelaufen ist, geendet hat. Ich bin am 03. September 2007 Innenminister geworden. Ich habe veranlasst, dass die Landesregierung dieses Gesetz eingebracht hat. Auch ich habe später, als es in Völklingen mit notariellem Vertrag und so weiter an die Umsetzung des Vorhabens ging, nicht beanstandet. Ich halte das heute noch für zulässig und richtig.

Damals war die Frage, ob wir es in der schwierigen Lage von Völklingen zulassen, dass ein innovatives Vorhaben durchgeführt wird. Das hat hier niemand bestritten. Auch vor wenigen Wochen ist im Ausschuss gesagt worden, das Vorhaben als solches ist innovativ, hochinteressant und hat einen Markt, es ist nur operativ dilettantisch umgesetzt worden. Wir haben damals gesagt, wir wollen bei einem brachliegenden Industriegelände für Revitalisierung und Strukturwandel sorgen. Wir halten es für notwendig und gut, dies zu tun. Damals ist an der Hochschule für Technik und Wirtschaft sogar eine Professur für Aquakultur eingerichtet worden, die es bis heute gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es operativ zum Desaster geworden ist, können wir das bei der Beurteilung dieser Frage, auch bei der rechtlichen Beurteilung, nicht ausblenden. Deshalb bleibt es dabei, dass schon in der Phase, als dieses Projekt angegangen wurde, der Wille des Gesetzgebers, diese Ausnahmetatbestände zu schaffen, klar war und dass man entsprechend pragmatisch gehandelt hat und es hat laufen lassen. Hätte man dies nicht getan, hätte dieses Vorhaben lediglich eine Verzögerung erfahren. Ich glaube, das wird niemand in Abrede stellen.

Deshalb sage ich mit Blick auf das, was die Kollegin Schramm heute vorgetragen hat, das Folgende: Ich habe die herzliche Bitte, dass wir einerseits den Sachverhalt insgesamt politisch bewerten, dass wir aber im Parlament unterscheiden zwischen dem, was ein Innenministerium als Rechtsaufsicht zu prüfen hat, und dem, was ein Innenministerium und eine Landesregierung gegenüber städtischen Gesellschaften und Städten und Gemeinden an Eingriffsrechten haben. Es ist nun einmal so, dass keine Aufsicht über das operative Geschäft besteht. Es ist nicht Sache des Innenministeriums zu prüfen, ob man in Völklingen in der Lage ist oder - wie hier nicht in der Lage war, diese Geschäfte zu führen. Es kann heute ja keiner mehr glauben, das gebe ich zu, dass dort niemand in der Lage war, früh genug zu prüfen, ob man Vertriebswege hat, und früh genug verbindliche Verträge abzuschließen, bevor man investiert. Das ist aber nicht Aufgabe einer Rechtsaufsicht im Innenministerium. Es muss dort wie bei allen städtischen Gesellschaften unterstellt werden, dass Geschäftsführer und Aufsichtsgremien verantwortlich, wirtschaftlich sinnvoll und im rechtlich zu

(Abg. Meiser (CDU) )

lässigen Rahmen handeln. Das können wir hier diskutieren, aber es ist beileibe nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrages im Parlament. Ich ziehe mir den Schuh nicht an - ich hoffe, dass Sie es auch nicht tun -, dafür verantwortlich zu sein, dass man in Völklingen nicht in der Lage ist, Fische zu züchten und zu verkaufen. Ich denke, das ist nicht unsere Aufgabe. Ich bin da ganz bei dem Kollegen Volker Schmidt, der gesagt hat, dass der Landtag genauso wenig wie eine Landesregierung über die rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus Oberaufseher für die Kommunen sein kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund sage ich, ich bin sicher, dass im Ausschuss exakt dies gerne detaillierter berichtet werden kann, dass aber der Ausschuss seine Arbeit sachlich aufnehmen soll. Mein Appell ist, dass wir im Ausschuss fair miteinander umgehen, was die Personen und die Sache betrifft, und dass wir in der Lage sein sollten, zwischen rechtlicher und sachlicher Verantwortung der Kommunalpolitik, der Landesregierung und dieses Parlamentes zu unterscheiden. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einsetzungsantrag Drucksache 15/1384. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1384 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1384 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Druck- sache 15/1394)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1394 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1394 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu den Punkten 11, 18 und 19 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verantwortungsübernahme, Schutz und Hilfe für Flüchtlinge ist gesamtstaatliche Aufgabe Schaffung europaweit einheitlicher Standards (Drucksache 15/1387 - neu)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Systemische Mängel im europäischen Asylsystem beseitigen, Verteilungsschlüssel mit flankierendem EU-Flüchtlingsfonds einführen und externe Asylantragsverfahren in Herkunfts- und Transitländern ermöglichen (Drucksache 15/1393)

Beschlussfassung über den von der B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Recht auf Asyl schützen - humane und kohärente Asylpolitik gewährleisten! (Drucksache 15/1396)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bilder von Flüchtlingsbooten im Mittelmeer, die dramatischen Ereignisse vor unserer Haustür haben uns allen in den vergangenen Wochen und Monaten und auch in diesen Tagen erneut drastisch vor Augen geführt, wie groß die Herausforderungen sind, vor denen Europa im Hinblick auf die aktuellen Flüchtlingsströme in der Welt und auch in unserer Region steht. Wie groß muss die Not, wie tief muss die Verzweiflung, wie schwer die Gefahr sein, die Menschen dazu bringen, ihre Heimat und ihre Familien zu verlassen und sich auf einen immer beschwerlichen, oft gefährlichen und manchmal sogar tödlichen Weg nach Europa zu begeben?

Mit Blick auf diese Menschen müssen wir als eine Gesellschaft des allgemeinen Wohlstandes feststellen: Hier tragen wir gemeinsam humanitäre Verantwortung, hier sind wir als Mitmenschen gefordert, ganz konkret Nächstenliebe zu leben. Dieses Bekenntnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört für mich an den Beginn unserer Debatte. Ich bin den Koalitionsfraktionen deshalb für dieses gemeinsame Signal und für diesen gemeinsamen Antrag dankbar.

Noch wichtiger allerdings als gemeinsame Signale sind die gemeinsamen Anstrengungen der Saarlän

(Abg. Meiser (CDU) )

derinnen und Saarländer sowie der saarländischen Landesregierung für eine humane, eine aktive Flüchtlings- und Integrationspolitik in unserem Land. Mit dem Wohnraumprogramm des Innenministeriums in Höhe von circa 10 Millionen Euro hat die Landesregierung es bislang geschafft, allen Flüchtlingen auch im Rahmen der dezentralen Unterbringung eine anständige Unterbringung zu sichern. Mit zahlreichen Maßnahmen zur besseren Integration hat das Sozialministerium, haben aber auch andere Ministerien im Bereich der Bildung etc. einen wichtigen Beitrag geleistet. Die gesamte Landesregierung war in diesen Fragen aktiv, auch wir als Parlamentarier haben im Rahmen des Interregionalen Parlamentarierrats den Dialog gesucht mit unseren Nachbarn in Luxemburg, Lothringen, der Wallonie und in Rheinland-Pfalz über den Erfahrungsaustausch mit Unterbringung und mit Integration im Hinblick auf die Flüchtlingsströme.

Ich finde, gerade in einem Haushaltsnotlageland ist es bemerkenswert, wie einmütig, wie geschlossen die gemeinsamen Anstrengungen dieser Landesregierung waren. Statt die Themen gegeneinander auszuspielen, statt falsche Alternativen aufzuzeigen, haben wir gemeinsam mutig angepackt und gezeigt, das Saarland ist ein weltoffenes Land, das auch in Zeiten knapper Kassen zu seiner humanitären Verantwortung steht, das auch Geld dafür ausgibt, eben weil wir ein weltoffenes Land sein wollen. Ich finde, das ist ein starkes Signal der Menschlichkeit, auf das wir stolz sein dürfen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Noch bemerkenswerter ist allerdings der Beitrag der zahlreichen Saarländerinnen und Saarländer, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Der Staat kann vieles tun, wir wissen das. Wir wissen aber auch, nur durch die vielen Bürgerinnen und Bürger, die bei Behördengängen helfen, die Deutschkurse geben, die Willkommensfeste organisieren, die Spenden sammeln, die Kleiderbörsen durchführen, die einfach da sind für die Menschen, die zu uns kommen, nur mit deren Engagement war es in den vergangenen Monaten möglich, die Herausforderungen zu stemmen. Daher finde ich es auch wichtig, dass wir in dieser Debatte heute diesen Menschen Danke sagen. Ihr Engagement hat unser Land in den vergangenen Monaten geprägt. Das Saarland hat sich dank dieser Menschen, wie ich finde, von seiner besten Seite gezeigt. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Menschen dafür herzlich Danke sagen.

(Beifall bei allen Fraktionen.)

Die Flüchtlingsströme stellen aber nicht nur für uns, für das Saarland eine Herausforderung dar, vielmehr stehen wir vor einer gemeinsamen Anstrengung in Bund und Ländern, auch in der bündischen Gemein

schaft. Diese Koalition hat in den vergangenen Wochen stets gemeinsam betont und auch in Berlin darauf gedrungen, dass der Umgang mit diesem Thema eine nationale Aufgabe ist, die auch eine nationale Finanzierung erforderlich macht. Dazu stehen wir weiterhin. Die Bundesregierung ist auch weiterhin in der Pflicht, Länder und Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben finanziell zu stützen. Anders sind die Lasten - und das wissen alle, die für den Landeshaushalt und für die kommunalen Haushalte Verantwortung tragen - nicht zu stemmen.

Als Land, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir diesen Herausforderungen allerdings nur gerecht, wir werden sie nur bewältigen, wenn wir konsequent handeln. Das heißt für mich zweierlei. Das heißt für mich zum einen, dass wir die Chancen der Zuwanderung in unser Land nutzen. Von vielen Menschen, die zu uns kommen, wissen wir, dass sie langfristig vielleicht für immer bei uns bleiben werden, weil sich die Situation in ihrer Heimat nicht verbessern wird. Für diese Menschen wollen wir eine neue Heimat sein, auch deshalb, weil wir Saarländer daran ein Interesse haben - Sie kennen die Themen des Fachkräftemangels, Sie kennen die Themen des demografischen Wandels auch und gerade in den ländlichen Räumen. Daher ist es richtig, dass wir früh damit beginnen - und ich schaue auf die Integrationsbeauftragte und Sozialministerin -, Integration anzubieten und einzufordern. Die Erfahrung zeigt, liebe Monika, die allermeisten Menschen wollen diese Chancen für sich nutzen. Die allermeisten Menschen sind hungrig nach Sprache, Bildung, Ausbildung, sie wollen hier auf eigenen Füßen stehen, sie wollen sich hier mit ihren Familien eine selbstbestimmte Zukunft ermöglichen. Dafür sind sie den weiten Weg gekommen und dafür ist es auch wichtig, früh den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen.

Genauso wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, und gerade kein Widerspruch zu einer offenen Flüchtlingspolitik, sondern eine Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass wir dann, wenn ein Aufenthaltsgrund nicht gegeben ist, wenn kein Asylrecht besteht, sondern wenn der Aufenthalt rechtswidrig ist, wir diesen Aufenthalt beenden und konsequent abschieben. Der Bundesinnenminister hat daher recht, wenn er Vollzugsdefizite bei der Abschiebepraxis gemeinsam mit den Ländern beenden will. Der Rechtsstaat - das ist die Grundlage unseres Zusammenlebens - gilt nur dort und nur insoweit, als seinen Regeln auch Geltung verschafft wird. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass unser Land an der Spitze der Bundesländer in Deutschland steht, die abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allen Möglichkeiten, die wir in Härtefällen haben, muss klar sein: Gerade den Betroffenen solcher Abschie

(Abg. Theis (CDU) )

bungen tun wir keinen Gefallen, wenn wir sie hier in der Warteschleife parken, statt für Klarheit zu sorgen und sie in ihre Heimatländer zurückzuführen. Das ist kein Widerspruch zu einer offenen Integrationspolitik, im Gegenteil. Das ist eine Voraussetzung dafür, weil wir nur so die notwendigen Ressourcen bereitstellen können für diejenigen, die hier bleiben können und werden, weil wir nur dann die hohe Aufnahmebereitschaft unserer Länder langfristig sichern können. Das Saarland verfolgt in dieser Frage eine konsequente, eine folgerichtige Politik. Daran halten wir in Zukunft auch gemeinsam fest, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Flüchtlinge kommen aber nicht nur gezielt ins Saarland, kommen nicht nur nach Deutschland, sie kommen nach Europa. Deshalb ist Europa als Wertegemeinschaft gefordert. Das setzt auch voraus, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Deutschland ist ein reiches Land. Deshalb steht außer Frage, dass wir in einem solidarischen System bereit sein werden, einen großen, unserer wirtschaftlichen Stärke angemessenen Beitrag zu leisten. Es kann aber nicht sein, dass wir Lasten tragen, die über einen großzügigen solidarischen Beitrag weit hinausgehen. Es kann nicht sein, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnimmt als 23 andere Mitgliedsstaaten zusammen. Jeder zweite Flüchtling in der Europäischen Union wird mittlerweile in Schweden und in Deutschland aufgenommen. Das hat mit einer fairen Verteilung nichts mehr zu tun. Daher sind die Vorschläge der Kommission richtig, im Rahmen einer Quotierung die Lasten in Europa gerecht und fair zu verteilen. Nur so werden wir - darauf hat Jean-Claude Juncker hingewiesen - auch sicherstellen können, dass die Aufnahmebereitschaft der Menschen nicht abnimmt.

Wichtig ist uns aber auch, und das haben wir in diesem Antrag zum Ausdruck gebracht, dass wir zu gemeinsamen Standards beim Umgang mit Flüchtlingen kommen. Solange das Prinzip gilt, je schlechter man mit den Menschen, die zu uns kommen, umgeht, desto weniger Last hat ein Land zu tragen, solange dieses Prinzip gilt, wird es keine gerechten Lastenverteilungen geben. Solange dieses Prinzip gilt, wird dieses Problem auf dem Rücken der Flüchtlinge ausgetragen. Wir sprechen uns daher im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen in anderen EU-Mitgliedsstaaten dafür aus, gemeinsame Standards zu entwickeln, mit denen wir Flüchtlinge europaweit gemeinsam aufnehmen. Wir tun das ohne den erhobenen Zeigefinger. Wir haben dabei Verständnis auch für die Menschen in ärmeren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Natürlich müssen diese Standards auch das Wohlstandsniveau im jeweiligen Land berücksichtigen, natürlich müssen diese Standards auch für alle finanzierbar

sein. Als Teil einer Wertegemeinschaft in der Europäischen Union muss es jedoch europaweit unser Anliegen sein, dass sichergestellt ist, dass wir als Europäer diese Werte unserer Gemeinschaft in ganz Europa gegenüber den Flüchtlingen leben. Dafür werben wir als Saarländer, dafür werben wir gemeinsam in Europa.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer das Leid der Menschen - und ich habe von den Bildern der dramatischen Ereignisse im Mittelmeer gesprochen beenden will, wer das Leid der Menschen beenden will, die unter Einsatz ihres Lebens über das Mittelmeer zu uns kommen, muss aber auch denen das Handwerk legen, die mit diesem Leid ihre Geschäfte machen. Schleuser und Menschenschmuggler tun dies nicht aus Nächstenliebe, sie tun dies aus finanziellem Kalkül. Das Geschäft mit der Verzweiflung und der Not der Menschen ist ein Milliardenmarkt, den wir allein mit Worten nicht werden beenden können. Es ist daher richtig, auch mit militärischen Mitteln, wie es die Kommission vorgetragen hat, denen das Handwerk zu legen, deren kriminelle Machenschaften ganz konkret zum Tod von Tausenden von Menschen führen. Deshalb finde ich es persönlich zynisch, wenn die Europäische Kommission dafür kritisiert wird, dass sie diesen Verbrechern das Handwerk legen will.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)