Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Daher werde ich Wert darauf legen und daher stimmen wir heute auch zu, dass der Untersuchungsausschuss konzentriert und effizient seine Arbeit aufnimmt, dass wir zügig Beweisanträge zum Untersuchungsgegenstand erarbeiten, beschließen und abarbeiten. Die politische Bewertung, die Sie vorhin schon vorgenommen haben - insofern wird es keine große Überraschung an dieser Stelle geben -, wird sich vielleicht mit unserer nicht decken. Deswegen sollten wir uns allerdings nicht davon abhalten lassen, unserer Aufgabe gerecht zu werden.

Für dieses Ziel ist der heute von Ihnen vorgelegte Untersuchungsgegenstand nun die Grundlage. Damit sind die möglichen Fragestellungen rechtlich konkret umrissen und weitgehend eingegrenzt. Im Hinblick auf die komplette Aufsicht, auf die komplette Finanzierung werden wir zügig dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit und des Parlamentes Geltung verschaffen. Diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet. Daher werden wir Ihrem Einsetzungsantrag zustimmen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion DIE PIRATEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Meeresfischzuchtanlage in Völklingen angeht, waren wir PIRATEN mit den anderen Oppositionsfraktionen ja nicht immer einer Meinung, zum Beispiel wenn es um die Frage ging, ob und in welchem Maße sich Kommunen wirtschaftlich betätigen dürfen. Trotz dieser nach wie vor bestehenden Differenzen den weiteren Umgang mit wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen betreffend ist es allerdings so, dass ein Untersuchungsausschuss sich ausschließlich auf die Aufklärung vergangener Dinge richtet. Dabei sehen wir keine Differenzen, da sehen wir im Gegenteil tatsächlich Klärungsbedarf.

Es gibt Fragen zu klären, zum Beispiel die, wieso das Ministerium diese wirtschaftliche Betätigung als zulässig ansehen konnte, obwohl es keinerlei Verkaufskonzept und in diesem Sinne keinen Geschäftsplan gab, warum die von der Kommunalaufsicht angemeldeten Bedenken zwar bis hoch zum damaligen Staatssekretär kamen, aber dann eben nicht bis zur damaligen Ministerin, welche Rolle die Lex Fischzucht dabei gespielt hat. Wenn die eigentlich zuständige Kommunalaufsicht per Gesetzgebung übergangen wird, stellt sich schon die Frage, wer dann die Verantwortung hat und ob er sie auch in einem solchen Fall übernimmt, in dem ein achtstelliger Schuldenbetrag angefallen ist.

Zu klären ist auch die Frage nach der politischen Verantwortung hinsichtlich der Weiterfinanzierung. Es wurden - das haben schon zwei Redner vor mir gesagt - nicht nur Initialkredite aufgenommen, sondern im weiteren Verlauf wurden noch einmal Kredite gewährt. Wie konnten Kredite und noch mal weitere Kredite für ein Projekt genehmigt werden, das nicht einmal grundlegende Projektanforderungen wie zum Beispiel einen Verkaufsplan beinhaltet?

Es stellt sich für uns auch die Frage, wie im Vorfeld mit Bedenken umgegangen wurde. Neben der Frage nach der wirtschaftlichen Betätigung einer Kommune gab es auch im speziellen Fall noch mal die zusätzliche Frage, ob die Anlage überhaupt jemals wirtschaftlich betrieben werden kann. Derzeit sieht es nicht danach aus.

Die zentrale Frage bei einem Untersuchungsausschuss des Landtages ist aber, welche Rolle die Landespolitik bei all diesen Vorgängen gespielt hat. Das meiste spielte sich zwar auf kommunaler Ebene ab, aber die Kommunalaufsicht sitzt im Innenministerium, auch damals schon. Insofern ist die Landesebene nicht unbeteiligt.

Fragen wie diese sind definitiv zu klären. Deshalb werden wir PIRATEN der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zustimmen. Ich möchte hinzufügen, dass wir nicht grundsätzlich gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen sind. Und wir sind garantiert die Allerletzten, die sich gegen Leuchtturmprojekte stellen. Aber jedes Projekt braucht auch eine Aufsicht, es braucht Verantwortliche. Da ist eben die Frage, ob die hier Verantwortlichen die Verantwortung nicht einfach nur auf dem Papier haben, sondern ob sie sie auch in dem Moment übernehmen, wo es kriselt.

Da das Projekt unter großem Verlust verkauft werden soll, denke ich, ist das der Punkt, wo Verantwortliche dieser Verantwortung auch gerecht werden müssen. Ob das der Fall war, wage ich zu bezweifeln. Deshalb brauchen wir diesen Untersuchungsausschuss und deshalb werden wir dessen Einsetzung auch zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Volker Schmidt von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es in der Tat „nur“ um die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. In Anbetracht der langen Tagesordnung, die wir noch vor uns haben, will ich mich sehr kurz fassen. Eigentlich hat mein Kollege

(Abg. Theis (CDU) )

Roland Theis alles gesagt, was man heute zu diesem Thema inhaltlich sagen kann. Deshalb will ich hier nichts wiederholen.

Ich will vorwegnehmen, dass die SPD-Fraktion der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Meeresfischzucht Völklingen zustimmt. Mein Kollege Theis hat schon ausgeführt, dass es das gute parlamentarische Recht der Opposition ist, Untersuchungsausschüsse zu beantragen, wenn sie sie denn für notwendig erachtet. Über die Frage der Notwendigkeit im konkreten Fall kann man durchaus geteilter Meinung sein. Auch dazu hat der Kollege Theis schon einiges gesagt. Es ist aber auch nicht von Relevanz, ob man dazu geteilter Auffassung ist, denn es ist - wie ich eben schon gesagt habe - das gute parlamentarische Recht der Opposition, Untersuchungsausschüsse zu fordern. Es ist der dritte Untersuchungsausschuss. Man kann sagen, aller guten Dinge sind drei. Wir haben noch fast zweieinhalb Jahre Zeit. Ich bin gespannt, ob noch ein paar kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Frage, was in Völklingen selbst von den politisch Verantwortlichen und sonstigen Verantwortungsträgern an handwerklichen und sonstigen Fehlern gemacht wurde, ist in diesem Haus schon mehrfach debattiert worden. Bezüglich der Positionierung der SPD-Fraktion hierzu darf ich auf die Ausführungen meiner Kollegin Christiane Blatt am 12.11.2014 und vom 22.04.2015 verweisen. Die Kollegin Blatt hat aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD alles angesprochen, was heute zu diesem Thema zu sagen ist. Ich kann für meine Person und für meine Fraktion sagen, dass ich mich vollinhaltlich dem anschließe, was die Kollegin Blatt ausgeführt hat. Ich verweise ausdrücklich auf die Lektüre.

Meine Damen und Herren, wir werden sehen, welche neuen Erkenntnisse der Untersuchungsausschuss bringen wird, was er zu Tage fördern kann, was wir nicht heute schon wissen. Auch darauf ist der Kollege Theis schon ausführlich eingegangen. Wenn ich jetzt die Einführungsrede der Kollegin Schramm nehme, dann hat sie viel weitgehender begründet, als es im Antrag der LINKEN tatsächlich drinstand. Insofern könnte alleine schon durch diese Einführungsrede der Kollegin Schramm ein falscher Eindruck entstanden sein. Eines ist klar: Der Untersuchungsausschuss hat - Frau Kollegin Schramm, so steht es tatsächlich im Antrag der LINKEN-Fraktion - zu überprüfen, ob das Handeln oder Nichthandeln der Regierung oder ihrer Behörden zu beanstanden ist oder eben nicht. Der Ausschuss soll und kann nicht aufklären, was uns in Völklingen selbst schiefgegangen ist und warum. Das müssen die Kolleginnen und Kollegen in Völklingen selbst tun und

ihre eventuell notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.

Grundsätzlich will ich unabhängig von der Fragestellung der Fischzucht in Völklingen sagen, dass der Landtag nicht der Oberaufseher über kommunales Handeln sein kann. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten haben die Kolleginnen und Kollegen auf der kommunalen Ebene durchaus das Recht und auch die Pflicht zum autonomen Handeln. Ich halte es auch für richtig und wichtig, dass dem so ist. Ich wiederhole es: Wir können hier nicht den Oberaufseher über kommunales Handeln spielen, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen auf der kommunalen Ebene an Recht und Gesetz halten. Wie gesagt wird die SPD-Fraktion aus den genannten Gründen der Einsetzung des Ausschusses zustimmen. Ich bin gespannt, was er an neuen Erkenntnissen zutage fördert. Ich habe mir die Mühe gemacht, alle Protokolle und alle Anfragen zu lesen. Da steht eigentlich alles drin, was man wissen kann. Aber gut, wir werden den Untersuchungsausschuss Nummer 3 umsetzen. Wir alle sind gespannt, was dabei herauskommt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klaus Kessler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilanz der Meeresfischzuchtanlage Völklingen ist vom Grundsatz her fatal. Bis zu 25 Millionen Euro an Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger wurden verschwendet. Die Völklinger Stadtwerke sind in eine erhebliche finanzielle Schieflage geraten. Darüber hinaus machen wir auch keinen Hehl daraus, dass zahlreiche Arbeitsplätze bei den Stadtwerken gefährdet sind. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bangen um ihre Existenz.

Heute stehen wir vor der Situation, dass es aus unserer Sicht zahlreiche ungeklärte Fragen zu beantworten gilt, die allesamt darauf hinauslaufen zu prüfen, inwiefern die Landesregierung bei diesem Projekt Pflichten verletzt hat im Hinblick auf Kontrolle und Aufsicht. Weisungsbefugnisse spielen eine Rolle. Es ist zu fragen, wer letztendlich die politische Verantwortung hierfür zu tragen hat. Bekanntermaßen gab es bereits im Jahr 2007, als die Stadt Völklingen das Projekt bei der Kommunalaufsicht angezeigt hat, rechtliche Bedenken des Innenstaatssekretärs Gerhard Müllenbach. Das Innenministerium schritt damals nicht ein. Wie aus einer Anfrage der LINKE-Landtagsfraktion, die bereits erwähnt wurde, hervorgeht, setzte trotz dieser erheblichen rechtli

(Abg. Schmidt (SPD) )

chen Bedenken die damalige Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer das Projekt einfach durch. Dies wurde dann auch noch zum Anlass genommen, das KSVG zu ändern. In der Antwort auf diese Anfrage heißt es dann: „Nach einer intensiven Abwägung wurden diese rechtlichen Bedenken“ - die ich gerade ansprach - „letztlich aus übergeordneten öffentlichen Interessen zurückgestellt und es wurde der Entschluss gefasst, eine Gesetzesinitiative für die Möglichkeit einer Befreiung von § 108 KSVG zu ergreifen.“

Dieses Gesetz - mittlerweile bekannt unter dem Namen Lex Fischzucht - wurde von der damaligen CDU-Alleinregierung 2008 im Landtag verabschiedet. Das KSVG hat seitdem den § 118 Abs. 2. Das heißt, im Nachgang zum Fischzuchtprojekt Völklingen wurde hier eine Ausnahmeregelung geschaffen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Städte und Kommunen trotz erheblicher finanzieller Risiken wirtschaftliche Betätigungen vornehmen können. So weit zum Sachverhalt.

An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage, wieso ein Gesetz geändert wird, wenn es vorher angeblich gar nicht notwendig war, auf eine solche Rechtsgrundlage zurückzugreifen, und welche Rechtsgrundlage es überhaupt für die Genehmigung der Anlage zum damaligen Zeitpunkt gab. Zumindest das stelle ich ganz sachlich fest - gab es einen Dissens im Innenministerium. Auf den habe ich jetzt hingewiesen. An dieser Stelle haben wir Aufklärungsbedarf, wenn es einen solchen Dissens gibt.

Zum Zweiten stellt sich die Frage der Überwachung und Kontrolle eines solchen Projektes. Da ist nun einmal die Kommunalaufsicht zuständig. Angesichts des heutigen Desasters stellt sich die Frage, was die Kommunalaufsicht überhaupt getan hat, um dies zu verhindern. Ich stelle nur als Frage in den Raum, ob sie vielleicht daran gehindert worden ist, aus sogenannten übergeordneten Gesichtspunkten einzugreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier haben wir Aufklärungsbedarf.

Der dritte Punkt ist die Rolle der SaarLB als Hauptfinanzierer dieser Fischzucht. So muss die Frage beantwortet werden, auf welcher Rechtsgrundlage beziehungsweise auf welcher Grundlage mehrere Kredite in Millionenhöhe vergeben wurden, obwohl bereits zu Beginn des Projektes wirtschaftliche Bedenken geäußert wurden und mehrere Jahresabschlüsse fehlen. Darauf hat Kollegin Schramm schon hingewiesen.

Angesichts der enormen Steuerverschwendung und der negativen Auswirkungen auf die Stadt Völklingen, deren Umfang - das müssen wir einräumen zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich noch gar nicht festzustellen ist, sehen wir beim Projekt Meeresfischzuchtanlage Völklingen dringenden Aufklärungsbe

darf. Insbesondere sind Fragen nach Pflichtverletzungen und Versäumnissen der Rechtsaufsicht durch die Regierung zu klären. Fragen, wer die rechtlichen Bedenken denn zurückstellte, wer wann welche Position vertrat und die Verantwortung für das fehlende Einschreiten und die damit verbundenen Konsequenzen im Abschluss zu tragen hat. - So weit zum Sachverhalt.

Ich möchte als Mitglied einer kleinen Fraktion noch auf einen Sachverhalt hinweisen, der zu den Regularien hier im Parlament zählt. Wir stehen als kleine Fraktion mit drei Personen in dieser Hinsicht, wenn es um die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses geht, vor einer extremen Belastungssituation. Drei Abgeordnete, mittlerweile drei Untersuchungsausschüsse, das ist mehr als eine Herausforderung, unsere parlamentarischen Aufgaben verantwortungsvoll und gründlich auch gegenüber der Öffentlichkeit in Rechenschaft bewältigen zu können. Deshalb wollen wir noch einmal mit den Vertreterinnen und Vertretern der großen Fraktionen in Gespräche eintreten, inwiefern es möglich ist - da spreche ich nicht nur für unsere Fraktion, es gibt ja noch andere kleine Fraktionen -, zumindest für die Zeit der Einrichtung dieses Untersuchungsausschusses eine verstärkte Mittel- beziehungsweise Personalausstattung zu bekommen. Das ist keine Erfindung von mir. Im Überblick, wie das in anderen Bundesländern, auch in finanzschwachen Bundesländern, gehandhabt wird, konnten wir feststellen, dass in zwölf Bundesländern zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden. Das gibt es zum Beispiel in den Ländern Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen, um nur einige zu nennen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und SPD-Fraktion, hierüber wollen wir mit Ihnen einmal reden, wie Sie das sehen und ob wir und die anderen Fraktionen Unterstützung zur Bewältigung unserer parlamentarischen Aufgaben bekommen können. Denn eines ist auch klar: Diese Bewältigung darf nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Es ist unsere demokratische Aufgabe sicherzustellen, dass wir das ordentlich bewältigen können.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Unabhängig vom Ausgang dieser Gespräche möchte ich natürlich betonen, dass wir selbstverständlich auch ohne einen positiven Ausgang dieser Gespräche den Untersuchungsausschuss bewältigen werden, so gut wir das dann können. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

Das Wort hat nun Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will dem Untersuchungsausschuss ja nicht vorgreifen, allerdings muss ich doch energisch dem widersprechen, was der Kollege Theis hier dargestellt hat, als ob mit der Anfrage, die ich gestellt habe, alle Fragen wirklich erledigt wären. Im Gegenteil, es war gerade so, dass diese Anfrage sozusagen der letzte Punkt war, der uns dazu bewogen hat, diesen Untersuchungsausschuss einzurichten, weil mehr unklar als klar ist. Das ist der Punkt.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Zum Zweiten: Auch wir sind sehr gespannt, was der von Ihnen zitierte mündige Bürger sagt. Ich glaube, es gab selten einen populäreren Untersuchungsausschuss als den zur Fischzucht. Wir werden das sicherlich in der Öffentlichkeit politisch austragen. Jedenfalls bin ich der Auffassung, dass wir hier, so wie Sie es auch gesagt haben, in der gebotenen Sachlichkeit diesen Fragen nachgehen, denn es besteht wirklich Aufklärungsbedarf im Hinblick auf das Handeln im Bereich des Innenministeriums, im Hinblick auf die Kommunalaufsicht und vor allen Dingen aber auch, und das hat mich doch etwas erschrocken gemacht, auf welcher wirtschaftlichen Grundlage die SaarLB diese Kredite bewilligt hat. Das ist für mich ein Rätsel, das hoffentlich der Untersuchungsausschuss aufklärt. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort nun der Fraktionsvorsitzende der CDUFraktion, Klaus Meiser.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, hier im Hause herrscht Einigkeit, dass es guter parlamentarischer Brauch ist, einen Untersuchungsausschuss gemeinsamen einzurichten. Dennoch denke ich, dass es angebracht und richtig ist, auch schon zu Beginn zur Versachlichung beizutragen und ein Stück weit deutlich zu machen, was der Untersuchungsgegenstand des Parlamentes ist und was kommunale Angelegenheiten sind. Ich glaube, das sollten wir auseinanderhalten.

Sie haben zu Recht gesagt, dass das selbstverständlich populär ist. Das ist ein Thema, von dem die Opposition träumt. Dennoch ist es Aufgabe eines Ausschusses, seine Aufgaben sehr genau zu differenzieren. Deshalb sage ich eines vorab: Das ist ein Thema der Innenminister, die damals verantwortlich

waren. Übrigens, unsere Ministerpräsidentin war damals für gerade einmal acht Wochen Innenministerin. Für den Rest der Laufzeit werden Sie mich zur Verantwortung ziehen müssen. Das will ich heute auch deutlich sagen: Das Spielchen, dass man am besten die Regierungschefin anschießt, kann nicht Gegenstand dieses Ausschusses sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Ausschuss soll in der Sache und fair aufklären. Deshalb heute ein paar Fakten. Roland Theis hat schon gesagt, dass bisher sicherlich niemand der Regierung vorwerfen kann, dass nicht alles für Transparenz getan worden ist. Sie wissen, dass im Mai 2007 die Stadt Völklingen die Anzeige an das Innenministerium geschickt hat, dass der Stadtrat über eine mittelbare Beteiligung der Stadt an der zu gründenden Fischzucht Völklingen GmbH nach § 118 KSVG entschieden hat. Es ist auch richtig, dass nach dem damaligen Stand des Gesetzes das Innenministerium Bedenken hatte, was auch berechtigt war. Die Frage war nur, wie mit den Bedenken umzugehen ist. Diese Frage hat sich meiner damaligen Vorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer genau wie mir gestellt, denn der erklärte Wille des Gesetzgebers, nicht nur der Landesregierung, sondern auch der CDU-Mehrheit - übrigens auch der SPDMehrheit, Sie können das in den Protokollen nachlesen - war, dass man den § 118 verändert und ein Verfahren in Gang setzt, das diesem neuen Gesetz, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, unterfällt. Man kann darüber nachdenken - das ist rechtlich zulässig, das wird sich sicherlich im Laufe des Untersuchungsausschusses ergeben -, wie damit umzugehen ist, ob dann noch zwingend beanstandet werden muss.

Deshalb bringe ich es heute wirklich auf den Punkt: Das Einzige, was Sie bei der Frage Beanstandung rechtlich kritisieren können - ich halte es für rechtlich haltbar - ist, dass man das, was Völklingen wollte, hätte verzögern können. Fest stand, das ist nachher auch so vollzogen worden, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für diese Art der wirtschaftlichen Betätigung schaffen wollte und auch geschaffen hat.