Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Abänderungsanträgen soll die Bevölkerung des Saarlandes endlich die einheitliche Notfall-Notrufnummer 112 bekommen, wenn die Feuerwehren oder die Rettungsdienste gefragt sind. Das ist gut, denn es dient dem Wohl der Bevölkerung. Wenn Menschen in Gefahr sind, ist eine schnelle und effektive Rettung notwendig. Dies erfordert auch motivierte und gut ausgebildete Rettungskräfte. An dieser Stelle möchte ich auch ein herzliches Danke
schön sagen an alle Rettungskräfte und Hilfsorganisationen, an die Feuerwehrfrauen und -männer im Lande für ihren unermüdlichen Einsatz. Vielen Dank.
Wie wir jetzt schon gehört haben, ist diesem Gesetzentwurf ein etwa acht Jahre währender Streit vorangegangen zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung Saar sowie der Landeshauptstadt Saarbrücken mit der Haupteinsatzzentrale der einzigen Berufsfeuerwehr im Saarland. Ich will auf die ganzen Einzelheiten nicht mehr eingehen. Nur so viel: Wir haben es außerordentlich bedauert, dass die bisherigen Landesregierungen viel zu lange diesem Trauerspiel untätig zugeschaut haben. Die Einrichtung der Integrierten Leitstelle ist im Saarland - seien wir ehrlich - zu einer never ending story verkommen. Im Oktober 2014 stellten wir dann fest, das geplante Zwei-StandorteModell der Integrierten Leitstelle ist grandios gescheitert. Es wurden dann durch den Zweckverband Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung Fakten geschaffen.
In der Ersten Lesung hatten wir uns enthalten, weil wir die Hoffnung hatten, dass nach der Anhörung im entsprechenden Ausschuss die dort erworbenen Kenntnisse noch in den Gesetzentwurf einfließen könnten. Das ist nicht geschehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir nicht einverstanden sein, denn er sieht nicht eindeutig vor, dass die bisherige Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken auch weiterhin tatsächlich vorgehalten wird. Das wurde eben ja auch schon erläutert. Das wollten wir mit unserem Änderungsantrag deutlich machen; wir haben die Anregungen, die die Berufsfeuerwehr in der Anhörung gemacht hat, aufgenommen. Wir möchten damit klarstellen, dass die Einbindung der Berufsfeuerwehr in die Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten im Regionalverband zwingend erforderlich ist. Damit würde auch die Letztentscheidungsbefugnis des Ministeriums für Inneres und Sport entfallen.
Und noch ein gewichtiges Argument spricht für unseren Abänderungsantrag. Die Kommunen im Regionalverband haben sich einstimmig für den Verbleib in der Zuständigkeit der Haupteinsatzzentrale ausgesprochen. Wir finden, das kann nicht einfach weggewischt werden. An dieser Stelle möchte ich vor allem an die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten von SPD und CDU aus dem Regionalverband appellieren. Den Sicherheitserfordernissen der Landeshauptstadt Saarbrücken entspricht es, dass die bisherige Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr aufrechterhalten und in der Integrierten Leitstelle auf dem Winterberg zwingend mit eingebunden wird. Die Berufsfeuerwehr ist nämlich, wie wir im Ausschuss gehört haben, ein Teil der Gefahrenabwehrbehörde der Landeshauptstadt. Nur nebenbei sei an
dieser Stelle noch erwähnt, dass es in Deutschland wohl keine Berufsfeuerwehr gibt ohne Unterhaltung einer Leitstelle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können keine geschaffenen Fakten rückgängig machen. Wir können auch nicht die im Jahr 2011 eingeführte Absenkung der Qualitätsanforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Leitstelle rückgängig machen. Wir können es auch nicht ändern, wenn sich das Personalkarussell auf dem Winterberg schon jetzt kräftig dreht. Aber wir können sagen, dass wir uns eine Integrierte Leitstelle unter der Leitung der fachlich für diese Zwecke bestens ausgestatteten einzigen Berufsfeuerwehr im Saarland gewünscht hätten. Sie war es, die im Ausschuss gewarnt hat - ich zitiere -: (…) dass durch die Änderung der ILSQualiV0 die Qualifikationsanforderungen, die eingeführt wurden, vom Stand der Wissenschaft und Technik erheblich nach unten abweichen. Die Änderung erfolgte trotz entsprechender Hinweis und dem Widerspruch des Leiters der Berufsfeuerwehr und des Brandinspekteurs des Regionalverbandes.“ - Meine Damen und Herren, es ist müßig, sachlich oder auch mit Fakten argumentieren zu wollen, wenn der politische Wille ein anderer ist.
Der von uns eingebrachte Abänderungsantrag thematisiert zudem die leistungsgerechte Vergütung der Landeshauptstadt Saarbrücken. Auch hier haben wir die Anregungen aus dem Ausschuss aufgenommen. So soll die Landeshauptstadt Saarbrücken dem von ZRF festgelegten Umlagebeitrag für die Feuerwehralarmierung beziehungsweise Alarmierung der Katastrophenschutzeinheiten in der Landeshauptstadt Saarbrücken und im Regionalverband erhalten, abzüglich des Kostenanteils, der für die Notrufabfrage durch die Integrierte Leitstelle entsteht. Beim Abänderungsantrag der PIRATEN werden wir uns enthalten. Er ist gut gemeint, aber wir haben große Zweifel an der Umsetzbarkeit, weil die bisher gemachten Erfahrungen in der engen Zusammenarbeit zwischen Berufsfeuerwehr und Rettungszweckverband eine andere Sprache sprechen. Wir wünschen uns nun für die Zukunft, dass es auf einem anderen Weg weitergeht, dass beide Seiten zusammenfinden. Wir bitten auch um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. - Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1392 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wer für die Annahme des Abänderungsan
trags 15/1392 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1392 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der Landtagsfraktion DIE LINKE.
DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1397 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags 15/1397 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1397 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1290. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1290 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD sowie die BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, bei Ablehnung der Landtagsfraktion der LINKEN und Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Nationalparkgesetzes Hunsrück-Hochwald (Drucksache 15/1328)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Heinrich das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nationalparkgesetzes Hunsrück-Hochwald, Drucksache 15/1328, wurde vom Plenum in seiner 36. Sitzung am 22. April 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Das Nationalparkgesetz HunsrückHochwald bedarf für die Übertragung von Aufgaben
und Befugnissen der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz auf das Nationalparkamt entsprechend der Vorgaben nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 des Staatsvertrages einer förmlichen Ermächtigungsgrundlage durch Rechtsverordnung. Daher wird der § 2 des Nationalparkgesetzes, der die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen regelt, um den Abs. 4 ergänzt. Es handelt sich bei der Übertragung um Aufgaben und Befugnisse zur forstlichen Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungsmaßnahmen, zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zu Organisation und Aufgaben der Forstbehörde, Forstaufsicht und zu Bußgeldbestimmungen, mit Ausnahme von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswaldgesetz und dem Landeswaldgesetz. So weit zur Zielsetzung des vorgenannten Gesetzentwurfes. Der Ausschuss
Bei alledem stellt sich die Frage, wer das Projekt aus welchen Gründen zugelassen hat. Wenn sich eine Kommune wirtschaftlich betätigt, gibt es zwar keine Genehmigungspflicht des Landes, worauf ja auch aus Regierungskreisen immer wieder hektisch hingewiesen wird. Aber das gegenständliche Projekt wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium des Inneren und Sport, angezeigt. Wenn es wie damals den rechtlichen Voraussetzungen nicht entspricht, stellt sich durchaus die Frage, warum seinerzeit auf ein Einschreiten verzichtet wurde.
Ich darf hier einmal ganz kurz auf zwei wesentliche rechtliche Voraussetzungen wirtschaftlicher Betätigungen durch die Gemeinden nach dem KSVG hinweisen. So muss erstens der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigen und zweitens muss das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Offenkundig erfüllt die Aufzucht von Fischen zum Verkauf keinen öffentlichen Zweck. Ganz offensichtlich wurde hier die Leistungsfähigkeit der Gemeinde beziehungsweise der Stadt weit überschritten.
Kein Wunder also, dass man auch im Innenministerium rechtliche Bedenken äußerte, nachdem die Meeresfischzuchtanlage von der Stadt Völklingen am 23. Mai 2007 angezeigt wurde. So musste die Landesregierung zwischenzeitlich unter anderem dank einer Anfrage unserer Fraktion einräumen, dass seinerzeit Innenstaatssekretär Gerhard Müllenbach bereits zu Beginn des Projekts rechtliche Bedenken geäußert und den Stadtratsbeschluss schlichtweg als rechtswidrig erachtet hatte.
Es stellt sich die Frage: Warum hat die damalige Innenministerin und heutige Ministerpräsidentin ein finanziell hochriskantes Projekt nicht bereits in der Frühphase der Meerwasserfischzucht gestoppt? Warum hat die damalige Innenministerin und heutige Ministerpräsidentin die damaligen Einwände ihrer Behörde nicht ernst genommen? Warum haben Sie, Frau Ministerpräsidentin, nicht reagiert und das gescheiterte Aquaprojekt bis zum Schluss gerechtfertigt? Waren Parteiinteressen vorrangig vor den Bürgerinteressen?
Jetzt ist der neuesten Presseerklärung zu entnehmen, dass die Anlage wohl doch nicht stillgelegt werden wird. Es soll ein Käufer gefunden worden sein, der die Anlage für 2,25 Millionen Euro lastenfrei übernehmen wird. Die Schulden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro müsste die Stadt Völklingen, sprich der saarländische Steuerzahler, tragen.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten: Zurück bleibt ein Millionengrab, welches ein Riesendesaster für die Stadt Völklingen bedeutet, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke, die immer noch um ihre Arbeitsplätze bangen müssen, ein Desaster auch für das Land und die saarländischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Abermals wurde und wird das Saarland mit einem Doraden-Debakel zum Gespräch der bundesweiten Presse.
Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, abermals aus der Süddeutschen Zeitung vom 14.05.: „Das Unterfangen ging kolossal schief, der saarländische Steuerzahler wird mutmaßlich mit mehr als 20 Millionen Euro dafür büßen müssen.“ Am Ende des Artikels heißt es weiter: „Aber gemessen an seinem eigenen Wohlstand scheint in und um Saarbrücken bisweilen ein sehr freizügiger Umgang zu herrschen. Zur Erinnerung: Das Saarland wäre ohne Hilfen des Bundes und der anderen Länder längst pleite.“
Ich wage zu bezweifeln, dass derartige unter bundesweitem Medieninteresse stehende Affären und Affärchen geeignet sind, die Verhandlungsposition des Saarlandes bei den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen wesentlich zu stärken. Als Haushaltsnotlageland dürfen wir uns derartige Skandale schlichtweg nicht erlauben, meine Damen und Herren.
Insofern ist über die bereits genannten 20 Millionen Euro des Doraden-Debakels hinaus und nach dem Skandal um den Museumsanbau abermals für das Saarland in der bundesweiten Wahrnehmung ein erheblicher Imageschaden entstanden. Die Saarländerinnen und Saarländer haben einen Anspruch darauf, dass die Hintergründe dieses Desasters um die Meeresfischzucht Völklingen aufgearbeitet und die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Deshalb haben wir, die Fraktion DIE LINKE, einen Untersuchungsausschuss beantragt, weil wir glauben, dass dieser dringend erforderlich ist. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Art. 79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes besagt: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Viertel der Abgeordneten die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“ Dieser Pflicht wird der saarländische
Landtag heute wieder einmal nachkommen und wir, die Fraktionen von CDU und SPD, werden diesen Antrag heute nicht ablehnen, auch wenn, wie ich Ihnen im weiteren Verlauf vielleicht an der einen oder anderen Stelle zeigen werde, tatsächlich kein Bedarf für eine weitere Untersuchung vorliegt.
Wir werden ihm zustimmen, denn der Untersuchungsausschuss ist in der Tat ein zentrales Instrument der Opposition, der parlamentarischen Demokratie. Er ist ein Mittel zur parlamentarischen Kontrolle und gilt daher auch als das scharfe Schwert der Opposition gegenüber der Regierung. Sehr geehrte Frau Schramm, wie Sie mit diesem scharfen Schwert umgehen und wofür Sie dieses einsetzen, das ist Ihre Aufgabe. Ich maße mir da kein Urteil an. Nur ein Hinweis: Das schärfste Schwert wird irgendwann stumpf, wenn man es inflationär benutzt. Man kann sich auch in die eigenen Finger schneiden. Es wird auch nicht besser, wenn Sie hier Reden aus dem Völklinger Stadtrat halten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das vielleicht zu Beginn der Debatte.
Die Funktion des Einsetzungsbeschlusses am Beginn der Arbeit eines Untersuchungsausschusses besteht darin, den Untersuchungsgegenstand zu definieren. Mit diesem Beschluss des heute von Ihnen eingebrachten Antrages legen wir daher fest, welche Themen im Untersuchungsausschuss abzuarbeiten sind. Es ist deshalb nicht zuletzt aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll, dass Sie mit dem heutigen Antrag diesen Gegenstand auf zwei Themenkomplexe konzentriert haben. Das ist zum einen das Thema - ich zitiere aus Ihrem Antrag - „Diskussion, Verlauf und Vorgehensweise der Kommunalaufsicht im Jahr 2007“, das sind zum anderen die Projektfinanzierung der Meeresfischzucht beim Start des Projekts sowie ein weiterer Kredit der SaarLB vom November 2014.
Zwar stellt sich bereits bei oberflächlicher Lektüre des Einsetzungsantrages die Frage, welche neuen Fragen der Untersuchungsausschuss tatsächlich beantworten soll, wem wir sozusagen noch weiter auf den Grund gehen sollen. Denn diese Landesregierung und auch die Vorgängerregierung haben im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen - Teile davon haben Sie gerade wiederholt - Parlament und Öffentlichkeit bereits umfänglich informiert. Die Kolleginnen und Kollegen haben an zahlreichen Sitzungen der unterschiedlichsten Ausschüsse teilgenommen. Im Wirtschaftsausschuss, im Innenausschuss und im Wissenschaftsausschuss dieses Hauses haben Vertreter der Landesregierung und auch der Saarländischen Landesbank Rede und Antwort gestanden. Auch morgen - wenn ich den grünen Wochenplan richtig gelesen habe - beschäftigt sich der Innenausschuss wieder mit dem Thema.
Auch zwei parlamentarische Anfragen Ihrer Fraktion wurden beantwortet. Auch hinsichtlich der Öffentlichkeit besteht bei den von Ihnen gestellten Themen, wie ich finde, umfangreiche Transparenz. Nicht zuletzt bei den Debatten dieses Hauses zur Frage des § 118 Abs. 2 hat die Fraktion der GRÜNEN einmal einen Gesetzentwurf und einmal eine Resolution eingebracht. Wir haben das Thema intensiv diskutiert, nicht nur den Gesetzentwurf, sondern auch die dahinter stehenden von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Untersuchungsgegenstand, wie Sie ihn heute beantragt haben.
Dabei will ich auf eines hinweisen. Es ist zu Recht zu keinem Zeitpunkt der Vorwurf von Ihrer Seite auch jetzt nicht in Ihrem Vortrag - erhoben worden, diese Landesregierung habe nicht vollständig und nicht korrekt informiert. Der beste Beweis für diese transparente Information ist, dass Sie sich in Ihrem eigenen Einsetzungsantrag auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Bierbaum durch die Landesregierung berufen. Das zeigt, diese Landesregierung hat offen und umfänglich informiert. Offensichtlich gab es und gibt es in dieser Frage nichts zu verbergen.
Frau Schramm, Ihre Fragen, die Sie hier mit Verve und mit einem Unterton von Skandalisierung vorgetragen haben, sind bereits beantwortet. Ihre Fragen hat der Kollege Bierbaum bereits im vergangenen Jahr gestellt. Diese Fragen wurden schriftlich von der saarländischen Landesregierung beantwortet. Sie zitieren daraus. Das heißt, es liegt bereits auf dem Tisch, es gibt nichts, was noch zu untersuchen wäre. Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass da ein gutes Stück parteipolitische Taktik im Spiel zu sein scheint. Das allerdings liegt in Ihrem politischen Ermessen und das werden die mündigen Bürger dieses Landes auch beurteilen.
Unabhängig davon - das habe ich zu Beginn dargestellt - ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss Ihr gutes Recht. Ich werde, wenn Sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen später folgen, als Vorsitzender dieses Untersuchungsausschusses sicherstellen, dass dem parlamentarischen Untersuchungsanspruch im Rahmen der Rechtsordnung und im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes Geltung verschafft wird. Dazu zählt, dass alle von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Untersuchungsausschuss aufgeklärt und nochmals beantwortet werden. Das Parlament und die Öffentlichkeit - da haben Sie recht - haben einen Anspruch darauf, dass dies erfolgt. Und die Öffentlichkeit - das füge ich hinzu - hat einen Anspruch darauf, dass dies zügig erfolgt. Denn nur dann können sich die Bürgerinnen und Bürger hierzu ihre Meinung bilden.
Daher werde ich Wert darauf legen und daher stimmen wir heute auch zu, dass der Untersuchungsausschuss konzentriert und effizient seine Arbeit aufnimmt, dass wir zügig Beweisanträge zum Untersuchungsgegenstand erarbeiten, beschließen und abarbeiten. Die politische Bewertung, die Sie vorhin schon vorgenommen haben - insofern wird es keine große Überraschung an dieser Stelle geben -, wird sich vielleicht mit unserer nicht decken. Deswegen sollten wir uns allerdings nicht davon abhalten lassen, unserer Aufgabe gerecht zu werden.