stellt sich hier hin und erzählt Dinge, die so nicht stimmen. Er hat behauptet, die Kollegin Rehlinger hätte gesagt, sie hätte in ihrem Ministerium Vorarbeiten für ein neues ÖPNV-Gesetz gefunden. Genau das hat die Kollegin Rehlinger eben nicht gesagt.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Und wenn, wäre es ein Versprecher gewesen. Dann war es so nicht gemeint, denn sie hat etwas anderes gesagt.)
Also leidet er nicht nur daran, dass er nicht zuhören kann, sondern auch an einer Störung des Kurzzeitgedächtnisses.
Ich denke, wir haben heute erneut sehr ausführlich darüber diskutiert, weshalb wir dieses Gesetz im Moment nicht auf den Tisch legen können.
Es bedarf auch nicht irgendeines Drucks der GRÜNEN, das Ministerium arbeitet bereits an dem Thema. Es wird, davon dürfen Sie ausgehen, einen vernünftigen Vorschlag vorlegen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1389 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1389 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Wir treffen uns hier wieder um 13.15 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere durch die Mittagspause unterbrochene Sitzung fort.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (Drucksache 15/1290) (Abänderungsan- träge: Drucksachen 15/1392, 15/1397)
Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes, Drucksache 15/1290, wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 18. März 2015 in Erster Lesung, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Gegenstand des hier vorliegenden Änderungsgesetzes ist eine verbindliche und eindeutige Zuständigkeitszuweisung durch den Gesetzgeber betreffend die Errichtung und den Betrieb einer Integrierten Leitstelle für die Rettungsalarmierung im Saarland. Die Gesetzesänderung wird damit begründet, dass die ursprünglich vorgesehene vertraglich ausgestaltete gemeinsame Trägerschaft durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar und die Landeshauptstadt Saarbrücken auch acht Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes nicht in Funktion gekommen ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr die alleinige Trägerschaft dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar übertragen werden. Dieser soll für den Bereich des Regionalverbandes die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Saarbrücken einbinden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 eine Anhörung durchgeführt. Ein Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion abgelehnt. Das Gesetz wurde sodann dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum somit mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1290 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Günter Becker von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute das Änderungsgesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes in Zweiter Lesung. Die Anhörung hat keine neuen Erkenntnisse erbracht, deshalb könnte ich nun meine anlässlich der Einbringung gehaltene Rede noch einmal halten. Das möchte ich aber Ihnen und mir ersparen, das Grundsätzliche ist gesagt.
Nichtsdestotrotz möchte ich noch ein paar Bemerkungen zu diesem Gesetz machen. Mit der Errichtung der Integrierten Leitstelle wollen wir die Elemente der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr so aufeinander abstimmen, dass sie als einheitliches Hilfesystem funktionieren. Die Notrufnummer 112 soll als einheitliche Notrufnummer für alle nichtpolizeilichen Notrufe gelten. Seit 2006 versuchen wir, dieses Ziel im Saarland umzusetzen, mit der jetzt anstehenden Gesetzesänderung hoffen wir, nun endlich die Realisierung zu erreichen. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung erhält die alleinige Trägerschaft und Betreiberschaft für die Integrierte Leitstelle. Die Landkreise und die Landeshauptstadt Saarbrücken übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der Alarmierung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten sowie die Aufgabe der Führungsunterstützung im Brandschutz, bei der technischen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz. Die Notrufe laufen dann alle beim Zweckverband auf dem Winterberg auf.
Politischer Wille und Ziel ist es, dass die Berufsfeuerwehr Saarbrücken für die Alarmierung im Regionalverband zuständig sein soll. Für diese Einbindung, so sieht es das Gesetz vor, erhält Saarbrücken vom Zweckverband eine leistungsgerechte Vergütung. Der Zweckverband legt die Kosten für den Rettungsdienst und die Feuerwehralarmierung auf alle Gemeindeverbände um. Aus diesem Aufkommen wird die Dienstleistung der Stadt Saarbrücken vergütet. Zweckverband und Stadt Saarbrücken müssen das Ganze miteinander aushandeln. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung kommt, haben wir in § 3 Abs. 3 die Regelung eingeführt, dass die grundsätzliche Entscheidung dann die Aufsichtsbehörde, das heißt das Ministerium für Inneres und Sport, trifft. Ohne diese Regelung, meine Damen und Herren, werden wir unser Ziel, eine Integrierte Leitstelle einzurichten, nicht erreichen. Das haben uns die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen gezeigt.
Mehr möchte ich zu diesem Gesetz eigentlich gar nicht sagen. Ich war von Anfang an eingebunden, ich kenne viele Interna. Warum aber zurückschauen und Öl ins Feuer gießen? Wir schauen nach vorne. Ich möchte an alle Beteiligten appellieren: Es geht nicht um Befindlichkeiten der Feuerwehr oder des Zweckverbandes, es geht einzig und allein darum, für die Menschen in diesem Land die bestmögliche Notfallrettungsstruktur zu schaffen - um nichts anderes geht es. Das Gesetz bietet dafür die beste Grundlage, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat nun die Kollegin Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte zunächst noch Herrn Kollegen Waluga korrigieren: Auch wir PIRATEN haben anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzes zugestimmt.
Nach fast zehn Jahren wird das Thema „Die Integrierte Rettungsleitstelle - oder wie man es besser nicht machen sollte“ nun hoffentlich abgeschlossen. Anlässlich der Ersten Lesung wurde bereits sehr viel über Vergangenes gesprochen, über das, was schiefgelaufen ist, darüber, wo die Probleme im Detail lagen. Da ging es beispielsweise um die Qualifikation des Personals, um Einsatzpläne, um Kostenverteilung, um Investitionen. Die Anhörung im Ausschuss hat uns noch einmal gezeigt, wo die Probleme lagen. Aus dieser Erkenntnis ist unser Abänderungsantrag entstanden, den ich hier noch einmal vorstellen und für den ich noch einmal um Zustimmung werben möchte.
Durch Streichung des § 3 Abs. 3 soll erreicht werden, dass die Entscheidung über die Einbindung der Berufsfeuerwehr Saarbrücken nicht mehr beim Ministerium für Inneres und Sport liegt. Vielmehr wird eine Beteiligung explizit im Gesetz geregelt. Wir denken, dass so die Fachkompetenzen der Berufsfeuerwehr und des Zweckverbandes ideal ineinandergreifen und von dieser Synergie alle profitieren, sowohl die Menschen, die tagtäglich bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst eine klasse Arbeit leisten, als auch die Menschen, die letzten Endes auf die Rettungskräfte angewiesen sind.
Durch die mit dem neuen Abs. 4 vorgenommene Änderung und Ergänzung ist die durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung errichtete und unterhaltene Leitstelle künftig paritätisch mit mindestens einem Disponenten der Berufsfeuerwehr und mindestens einem Disponenten des
Zweckverbandes zu besetzen. Diese Besetzung trägt nach unserer Ansicht zum einen den beruflichen Qualifikationen beider, sowohl denen des Disponenten der Berufsfeuerwehr als auch denen des Disponenten des Zweckverbandes, Rechnung. Zum anderen wird die Integrierte Leitstelle als Alarmierungszentrale des Saarlandes ausgestaltet. Zugleich kann die Zahl der eingesetzten Fachkräfte je nach Einsatzgebiet oder Sachlage im konkreten einzelnen Bedarfsfall flexibel erhöht werden. Hierfür ist sowohl für die Disponenten des Zweckverbandes als auch für die Disponenten der Berufsfeuerwehr ein angemessenes Personalverstärkungskonzept zu erarbeiten.
Selbstverständlich sind auch die dort tätigen Männer und Frauen weiterhin entsprechend den geltenden Qualifikationsanforderungen regelmäßig fortzubilden. Ganz klar, da beißt die Maus keinen Faden ab. Selbstverständlich sind sie auch mit den für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen technischen Mitteln auszustatten, ganz klar. Ohne ausreichend Löschfahrzeuge kann keine Feuerwehr arbeiten, ohne richtiges Material kann auch der Rettungsdienst nicht viel machen. Selbstverständlich ist der Berufsfeuerwehr eine entsprechende Vergütung zu bezahlen, da sie ja immerhin ihre hochqualifizierten Männer und Frauen überstellt. Die Zahlung der Vergütung obliegt dem Zweckverband, da dieser die Integrierte Leitstelle unterhält und somit auch grundsätzlich zur Finanzierung aller mit dem Betrieb der Leitstelle verbundenen Kosten verpflichtet ist.
Wie wir aus der Vergangenheit gelernt haben, ist es notwendig, dass es keine gesetzlichen Zweideutigkeiten mehr gibt. Auch eine Letztentscheidung durch das Innenministerium sehen wir nach der Anhörung nicht mehr als Allheilmittel an. Sie setzt die Berufsfeuerwehr unter Druck; entweder muss diese nachgeben oder sie wird ausgeschlossen. Unsere Lösung ist eine klare Aufgabenverteilung, die bereits im Gesetz geregelt ist. Es geht hier nicht mehr nur um die Beendigung des Konflikts, sondern vor allem um die bestmögliche Qualität der Arbeit der Integrierten Rettungsleitstelle.
Ich wünsche an dieser Stelle allen Rettungskräften gutes Gelingen für ihre künftige Arbeit, sei es, dass sie im Rettungsdienst tätig sind oder bei der Feuerwehr, sowohl bei der Berufsfeuerwehr als auch den Freiwilligen Feuerwehren, ihre Arbeit verrichten und tagtäglich Menschenleben retten. Ich hoffe, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz nun endlich Ruhe in die Sache bekommen, damit eine hervorragende, qualitativ hochwertige Arbeit stattfinden kann, ohne Querelen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Maurer. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch im Namen der SPD-Fraktion möchte ich mich zunächst bei allen Akteuren dieses Gesetzentwurfs bedanken, vor allem bei den Akteuren des Rettungszweckverbandes, der Berufsfeuerwehr Saarbrücken und der Freiwilligen Feuerwehren, die auch dazu beigetragen haben, dass jetzt eine doch größtenteils einvernehmliche Regelung gefunden werden konnte.
Nach der Ersten Lesung hat es noch eine Anhörung gegeben. Frau Maurer, Sie haben sich danach im Ausschuss enthalten, Sie haben diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Mit der heutigen Zweiten Lesung setzen wir einen Schlusspunkt und schaffen Klarheit. Alles Wesentliche hierzu hat mein Kollege Günter Becker schon gesagt. Ich darf vielleicht noch kurz auf die beiden Abänderungsanträge eingehen, die nun vorgelegt worden sind. Das Gesetz regelt ganz klar Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Das wollten wir auch, nachdem es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die Integrierte Leitstelle in den Betrieb zu bringen.
Man muss sich fragen: Was ist das Wesentliche eines solchen Gesetzentwurfs? Wer was und wie im Unglücksfall übernimmt, war und ist den Bürgerinnen und Bürgern in einer Notsituation völlig egal. Wichtig ist, dass es funktioniert. Die Einsätze aller Beteiligten, das möchte ich an dieser Stelle betonen, haben in der Vergangenheit stets einwandfrei funktioniert. Unsere Rettungskräfte hier im Saarland leisten eine ganz hervorragende Arbeit. Es war unsere Pflicht als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass das weiterhin möglich ist. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. In der Anhörung haben uns die Gremien, der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag und auch die Berufsfeuerwehr, bestätigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle ausreichend qualifiziert sind für die Arbeit auf diesen Einsatz-Dispositionsplätzen. Es ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl die feuerwehrtechnische als auch die rettungsdiensttechnische Ausbildung haben, die notwendig ist, um diesen Dienst zu verrichten. Es gibt diese sogenannten Mischarbeitsplätze - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sowohl für den einen als auch für den anderen Fall eingesetzt werden. Das ist alles bereits in diesem Gesetzentwurf geregelt, ohne dass man auf den Abänderungsantrag der PIRATEN zurückgreifen müsste. Das ist mit unserem Entwurf zusammen mit der Qualifikationsverordnung sichergestellt.
Bezüglich der Zuständigkeiten fällt der Abänderungsantrag der Fraktion der PIRATEN wieder auf den Stand von 2006 zurück. Das hat nicht funktioniert und wird auch nicht funktionieren. Deshalb war es notwendig, dass wir heute unseren Gesetzentwurf hier einbringen. Wenn es funktioniert hätte, wäre das heute nicht notwendig.
Die Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr für den Regionalverband Saarbrücken bleibt auch weiterhin eingebunden und damit auch zuständig. Die entsprechenden Dienstleistungen werden vergütet. Im Konfliktfall entscheidet dann das Ministerium des Inneren als oberste Dienstbehörde. Alles andere, meine Damen und Herren, wäre auch systematisch schlichtweg falsch.
Es gibt im Übrigen auch noch weitere Alternativen, um medizinische Notrufe an die Rettungsleitstelle zu richten. Sie kennen die Rufnummer 19 222. Ist die Leitstelle eingerichtet, wird diese Notrufnummer nur noch für die Krankentransporte benutzt.
Insgesamt kann man feststellen, und darüber sind wir alle sehr froh, dass die Rettungskräfte gut funktionieren, und sie werden auf der Grundlage dieses Gesetzes weiterhin gut funktionieren. Alle Befindlichkeiten, die in der Vergangenheit - mein Kollege Becker hat es bereits angesprochen - dort bestanden haben, sind damit aus der Welt geschafft. Es ist ein guter Gesetzentwurf und es wird gut gelingen, in der Zukunft diese Rettungsleitstelle in Betrieb zu halten und dort eine gute Arbeit zu gewährleisten. Ich denke, damit können wir zufrieden sein. Wir wünschen allen Rettungskräften und allen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und aller Hilfsdienste im Saarland gutes Gelingen, viel Glück bei ihrer Arbeit und stete Gesundheit bei ihren Einsätzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.