Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

auch mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an unseren Schulen. Das Argument der GEW brauche ich auch nicht noch einmal zu wiederholen. Die GEW hat auch gesagt, Ordnungsstrafe als Ultima Ratio, das ist doch äußerst fraglich. Es sind also erhebliche Zweifel angebracht. Das wurde auch in der Anhörung deutlich. Erst einmal pädagogische Mittel statt Zwangsmittel - so müsste es gehen. Das wäre aus unserer Sicht der richtige Weg.

Die Änderungsanträge von PIRATEN und GRÜNEN sind zu unterstützen. Auch hier noch ein Wort zu den 14-Jährigen. Die halten wir nach wie vor für fit genug, selbst zu entscheiden. Das ist ja auch als Impuls gedacht. Lassen Sie uns im Ausschuss, wie wir es zwischen den Zeilen gehört haben, liebe Gisela Kolb, etwas daraus machen. Da gibt es wirklich Handlungsbedarf. Auch 14-Jährige sollten die Wahl haben zwischen Ethik- und Religionsunterricht. Um es auf die Schnelle zusammenzufassen: Wir sehen in diesem Artikelgesetz richtige Ansätze, aber vieles ist eben auch unausgegoren und halbherzig. Daher werden wir uns abschließend enthalten. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die in der Anhörung und auch bei der Auswertung der Anhörung strittigen Dinge in diesem Artikelgesetz beschränken. Barbara Spaniol hat es angesprochen, die Wahlmöglichkeit und eine eigene Entscheidung für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen oder nicht, das ist eine Sache, die wir miteinander diskutieren werden, wenn eine Verfassungsänderung ansteht. Dieses Angebot, denke ich, steht.

Meine Damen und Herren, wir reden heute über die Auswertung der Anhörung zum Ethikunterricht. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird es zukünftig möglich sein, dass Schülerinnen und Schülern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bereits ab Klassenstufe 5 Unterricht in allgemeiner Ethik erteilt wird. In der Anhörung - Barbara Spaniol hat es bereits gesagt - hat es für diesen Grundsatz eine breite Zustimmung gegeben. Ich möchte stellvertretend aus einer Medienmitteilung der Elterninitiative für Bildung zitieren, die übertitelt ist mit: Eltern begrüßen Ethikunterricht in den unteren Klassen. - Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt die Entscheidung von Bildungsminister Ulrich Commerçon, allen weiterführenden Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, schrittweise Ethikunterricht ab den Eingangs

klassen anzubieten. Dies fördert das Nachdenken über gemeinsame Werte und den respektvollen Umgang miteinander sowie den Dialog von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft und Religionen, sagte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative. Wenn dabei unter anderem Fragen wie „Ist es gut wie wir leben“ oder „Wie können wir besser zusammenleben?“ behandelt werden, trägt dies zur Persönlichkeitsentwicklung für Mitwirkung und demokratisches Engagement, für Eigeninitiative und Gemeinsinn bei. - Zitatende.

Über diesen Grundsatz gibt es, glaube ich, auch in diesem Parlament Konsens. Einen Dissens gibt es aber in der Ausgestaltung des Ethikunterrichts. Und die konkrete Ausgestaltung wird nach der Gesetzesvorlage auf der Ebene der Schulordnungen erfolgen, um größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Dabei ist auch verankert worden, dass die Einführung nur im Rahmen des schulischen Budgets erfolgen kann. Die Schulen werden selbstständig entscheiden, da es eine regional sehr unterschiedliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern gibt, die eben nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.

Meine Damen und Herren, ich sage es ehrlich: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist in einem Haushaltsnotlageland auch machbar. Ob nun unsere Erwartungen an die gewählte Umsetzung der Ausweitung des Ethikunterrichts oder aber die kritischen Anmerkungen und Befürchtungen der angehörten Verbände und auch der Opposition eintreten werden - wer weiß es? Die Zukunft wird es zeigen. Ich bin der Überzeugung, so, wie wir es machen, machen wir es richtig. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Abgeordnete Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es in Zweiter Lesung um die Änderung mehrerer Gesetze im Bildungs- und Schulbereich. Zum Teil handelt es sich um Anpassungen an bundesgesetzliche Regelungen, zum Teil sind es notwendige rechtliche Präzisierungen und Klarstellungen. Das geht so weit in Ordnung, dem könnten wir zustimmen - wenn nicht auch kritische Anmerkungen zu anderen Teilen des Gesetzentwurfs erforderlich wären.

Eine entscheidende Änderung des Schulordnungsgesetzes besagt, dass Ethikunterricht als Ersatzunterricht für den Religionsunterricht nicht wie bislang ab Klassenstufe 9 möglich ist, sondern bereits ab Klassenstufe 5 eingeführt werden soll. Dem können

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

wir GRÜNE so nicht zustimmen, solange nicht auch die hierfür notwendigen Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden. Es ist nämlich vorgesehen, die Kollegin Kolb hat es auch ausgeführt, dass Ethikunterricht nur im Rahmen der jeweils vorhandenen schulischen Ressourcen, das heißt auch nach Maßgabe der jeweiligen Schulordnung - so steht es ja im Gesetzentwurf drin -, angeboten wird. Ich formuliere es einmal verkürzt und ganz provokant: Das ist Ethikunterricht nach Kassenlage.

Die einzelne Schule hat ja nicht unbedingt ein Schulbudget, das so großzügig ausgestaltet ist, dass sie auch tatsächlich Ethikunterricht anbieten kann. In der Regel ist dieses Budget schlicht erschöpft. Von diesem Budget wird bestritten: der Unterricht nach Stundentafel, dort, wo es Differenzierungsgruppen gibt, der Unterricht nach Differenzierungsgruppen, der Unterricht für Fördergruppen, Arbeitsgemeinschaften und sonstige schulische Aktivitäten. Will eine Schule, die bislang das so nicht hat, nun Ethikunterricht auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage einführen, ohne dass zugleich durch das Ministerium eine Ausweitung des Schulbudgets erfolgt, bedeutet das für die Schule: Entweder können wir das gar nicht tun oder aber wir müssen andere Angebote, die wir bislang mit dem Budget finanziert haben, einschränken oder ganz streichen. - Das ist dann eben Ethikunterricht nach Kassenlage. Man kann es auch als eine „preiswerte Lösung“ oder „Billiglösung“ bezeichnen, die zulasten der Qualität anderer Fächer oder Unterrichtsangebote geht.

In diesem Sinne hat auch der Philologenverband in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung formuliert, er befürchte, dass es dadurch zu einer Verschlechterung der Lernbedingungen kommen könne. Es kann immer dann zu einer Verschlechterung der Lernbedingungen kommen, wenn die Notwendigkeit eines Ethikunterrichts besteht und zur Einrichtung des Ethikunterrichts andere Gruppen zusammengelegt werden müssen, also größere Gruppen entstehen. Das ist dann schon eine Verschlechterung der Lernbedingungen. Übrigens haben in der Anhörung alle Lehrerverbände, die GEW und die Gesamtlandeselternvertretung die Erteilung des Ethikunterrichts zwar begrüßt, dies aber an das Junktim geknüpft, dass hierfür die notwendigen personellen Ressourcen bereitgestellt werden müssten.

Angesichts dessen haben wir GRÜNE einen Abänderungsantrag formuliert mit dem Ziel, die Einführung des Ethikunterrichts ab Klassenstufe 5 nicht mehr an die schulischen Ressourcen und die jeweilige Schulordnung zu koppeln. Wir wollen den Ethikunterricht verbindlich als Ersatzunterricht für den Religionsunterricht landesweit und flächendeckend an allen weiterführenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler anbieten, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind. Das ist im Grunde die gleiche Re

gelung, die bereits seit Gründung des Schengen-Lyzeums besteht. Dort gibt es Unterricht in Ethik für alle Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, bereits ab der 5. Klasse, dies übrigens auch verbunden mit einem entsprechenden Lehrplan.

Die Notwendigkeit eines solchen werteerziehenden Unterrichts wird nicht bestritten. Alle Kultusbehörden sehen das so, die großen Kirchen sehen das so. Denn, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen, das ist die Realität: Die Zahl der Abmeldungen vom Religionsunterricht hat ja in den zurückliegenden Jahren zugenommen, und es stellt sich die Frage, wie auch diese Schüler einen qualifizierten Ethikunterricht erhalten können. Die nun geplante Regelung führt allerdings nicht dazu, dass es an jeder Schule Ethikunterricht geben wird, wenn entsprechende Gruppengrößen zustandekommen; das ist natürlich immer die Voraussetzung. Das heißt auch, dass es, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, keine Gleichberechtigung des Ethikunterrichts mit dem Religionsunterricht, den es ja an jeder Schule gibt, geben wird. Es kann damit auch keine Gleichberechtigung in der Werteerziehung der Schülerinnen und Schüler geben, solange dieses Unterrichtsangebot nicht für alle gleich verfügbar ist.

Unterm Strich heißt das: Nicht alle Schülerinnen und Schüler im Saarland erhalten einen werteerziehenden Unterricht. Grund dafür ist nicht etwa eine fehlende Nachfrage - die besteht -, sondern der Stellenabbau an den Schulen unseres Landes. Wer in diesem Jahr 112 Stellen streichen will, der kann nicht gleichzeitig verbindlichen Ethikunterricht einrichten. Das sollten Sie zumindest einmal zugeben!

Meine Damen und Herren, es ist ein Problem dieser Landesregierung, zwar Verbesserungen vornehmen zu wollen, die aber nichts kosten dürfen. Heraus kommt dann so ein Gesetzentwurf, der unseres Erachtens völlig unzulänglich ist und zudem die ungleiche Werteerziehung in diesem Land betoniert. Das geht nicht! Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Eine andere Sache ist zu erwähnen: Ursprünglich hatten wir im Ausschuss eine Herabsetzung des Alters, ab dem für Jugendliche eine Befreiung möglich ist, beantragt. Bislang kann erst ab Volljährigkeit vom Religionsunterricht befreit werden, ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Wir wollten das an die Religionsmündigkeit koppeln; diese besteht ja ab dem 14. Lebensjahr. Dies haben wir in den nun vorgelegten Antrag nicht mehr aufgenommen, weil die Beratung im Ausschuss in der Tat ergeben hat - der Blick in die Landesverfassung hat sich insoweit bewährt -, dass das nicht ohne eine Verfassungsänderung geht. Die Signale der großen Fraktionen, dass

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

man das demnächst einmal im Rahmen einer Verfassungsänderung diskutieren könnte, nehmen wir dankbar auf. Diesbezüglich besteht nach unserer Auffassung auch ein gewisser Handlungsbedarf. Immerhin sind das Saarland und Bayern die einzigen Bundesländer, die eine Möglichkeit der Abmeldung vom Religionsunterricht erst ab Volljährigkeit vorsehen und keine Kopplung an die Religionsmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr vornehmen. Auf die weiteren Beratungen in dieser Sache freue ich mich.

Dem vorgelegten Gesetzentwurf, der im Grunde den Ethikunterricht nicht für alle im Land gleichberechtigt vorsieht, der den Ethikunterricht vielmehr an die Ressourcen einer Schule koppelt, können wir heute leider nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Rink von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Saarland wird bisher laut Schulordnungsgesetz Ethikunterricht als Ersatzunterricht für den konfessionellen Religionsunterricht grundsätzlich ab Klasse 9 angeboten. Mit der uns vorliegenden Gesetzesänderung soll der Ethikunterricht ab Klasse 5 angeboten werden. Herr Kollege Kessler, ich sage hier in aller Deutlichkeit für die Koalition: Wir sehen das als einen richtigen und wichtigen Schritt, den wir gehen wollen. Ich sage aber auch ganz deutlich: Das ist ein erster Schritt. Wir werden aber diesen Weg weitergehen, die von Ihnen vorgebrachte Kritik kann ich nicht nachvollziehen.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Ethikunterricht ist eine frühe Werteerziehung, ein wichtiger Beitrag für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Einführung des Ethikunterrichts von allen Seiten begrüßt wird. Ich glaube, ich kann es uns ersparen, nun im Detail auf den Inhalt des Unterrichts einzugehen; das haben wir bereits anlässlich der Ersten Lesung sehr ausführlich besprochen.

Man sollte aber, so glaube ich, noch einmal deutlich betonen, dass uns allen die Bedeutung dieser Werteerziehung sehr bewusst ist. Die Werteerziehung wird unter anderem durch den Religionsunterricht vermittelt. Die Notwendigkeit ist unumstritten, denn Angehörige einer Glaubensgemeinschaft sollten etwas über ihren Glauben erfahren, und wir sollten in den Schulen die Möglichkeit haben, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit ihrer Religion befassen. Aber auch der Ethikunterricht wird den Schülerinnen und Schülern Inhalte der einzelnen Religio

nen vermitteln. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Was wird sich ändern? Der Ethikunterricht wird zukünftig ab Klasse 5 eingeführt werden können. Und, und das sage ich in aller Deutlichkeit, der Unterricht erfolgt jetzt auf der Basis eines gemeinsamen kompetenzorientierten Lehrplans. Auch das ist ein richtiger und wichtiger Schritt nach vorn. Seit dem Schuljahr 2014/15 gibt es eine Lehrplankommission, die den Auftrag hatte, diesen kompetenzorientierten Lehrplan für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen aufwachsend von Klasse 5 bis Klasse 9 beziehungsweise 10 zu entwickeln. Auch das ist ein richtiger und wichtiger Schritt nach vorn.

Wir haben einen Dissens über die Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Kollegin Spaniol hatte den Wunsch, in der Grundschule zu beginnen. Aber hier sage ich ganz klar: Lasst uns bitte einen Schritt nach dem anderen machen und nicht alles auf einmal. Herr Kollege Kessler, Sie haben ein Problem damit, dass es den Schulen überlassen wird, ob sie den Ethikunterricht anbieten. Hier muss ich das wiederholen, was die Kollegin Gisela Kolb gesagt hat: Wir haben große regionale Unterschiede. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die den konfessionellen Religionsunterricht besuchen, schwankt stark an den unterschiedlichen Schulstandorten. Von daher ist es sinnvoll, diese Entscheidung den Schulen zu überlassen und nicht von vornherein zu sagen, dass Ethikunterricht überall angeboten werden muss. Wir sollten es den Schulen überlassen.

Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, wenn Sie das Budget ansprechen: Sie wissen, dass es auch derzeit schon Schulen gibt, die Ethikunterricht in Form einer AG anbieten. Von daher gibt es Ressourcen, auf die zurückgegriffen werden kann. Eines ist auch klar: Wenn vor Ort die Nachfrage nach dem Fach Religion sinkt, werden dadurch Kapazitäten frei, die man dann gut für die Unterrichtung im Fach Ethik nutzen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist kein Billigmodell, was wir hier machen. Natürlich müssen wir auch sehen, was wir finanziell stemmen können. Richten Sie mal einen Blick in andere Bundesländer, wie es dort aussieht -

(Zuruf.)

Natürlich sagen Sie jetzt „besser“. Das würde ich an Ihrer Stelle auch antworten. Aber ich denke, es gibt viele Bundesländer, die den Bereich Ethikunterricht so ähnlich umsetzen wie wir. Deshalb sage ich noch mal: Lassen wir uns beginnen. Setzen wir es Schritt für Schritt um. Das ist der richtige Weg. Wir werden dann sehen, wie wir diesen Weg weitergestalten.

Vielleicht noch eine kurze Anmerkung zur Durchsetzung der Schulpflicht, Frau Kollegin Spaniol, Sie ha

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

ben das eben angesprochen. Natürlich ist Prävention wichtig, Prävention bleibt auch weiter wichtig. Aber Sie wissen auch, wenn präventive Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, muss es auch Sanktionen geben. Von daher sagen wir ganz klar, wir stehen dazu, dass bei Verletzung der Schulpflicht ein Zwangsgeld angedroht wird, bei Minderjährigen für die Eltern, aber auch bei volljährigen Schülern für die Schüler selbst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Änderung des Schulordnungsgesetzes ermöglichen wir die Einführung des Ethikunterrichts. Ich sehe darin keine ungleiche Werteerziehung, wie Sie eben gesagt haben, Herr Kollege Kessler, sondern ich sehe dieses als einen richtigen und wichtigen Schritt in der Umsetzung. Ich kann Sie nur ermuntern, gehen Sie diesen Weg mit uns. Ich bitte um Zustimmung zu der Gesetzesvorlage. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Wir befassen uns heute bereits in der Zweiten Lesung mit dem Schulordnungsgesetz, bei dem das Thema Ethikunterricht eine große Rolle spielt. Ich möchte zunächst sagen, dass es unserer Fraktion am liebsten wäre, wenn das Fach Allgemeine Ethik das Fach Religion als ordentliches Schulfach ablösen würde, aber darum geht es hier heute nicht. Ich wollte das nur noch einmal erwähnen, damit mir nicht noch mal vonseiten der Großen Koalition vorgeworfen wird, ich würde unsere eigenen Pressemitteilungen nicht kennen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Im hier vorliegenden Gesetz geht es darum, dass das Fach Allgemeine Ethik nun auch ab Klassenstufe 5 angeboten werden kann und nicht erst ab Klassenstufe 9. Allerdings kritisieren wir stark, dass das mit schulinternen Mitteln stattfinden muss. Es werden keine zusätzlichen Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Diese Kritik teilen wir nicht nur mit den Oppositionsfraktionen, sondern diese Kritik ist auch von so ziemlich allen Lehrerverbänden, besonders vom Philologenverband, im Ausschuss vorgebracht worden.

Wenn wir mit diesem Modell „Ethikunterricht zum Nulltarif“ fortfahren, wird es Schulen geben, an denen anderer Unterricht, beispielsweise im Fach Religion oder in Arbeitsgemeinschaften, leiden wird. Wir haben eben gehört, es gibt bereits Schulen, die das Fach Ethik als Arbeitsgemeinschaft anbieten. Wir

sagen auch nicht, dass es Schulen gibt, die das nicht können. Es gibt ganz bestimmt Schulen, die können Ethik sehr gut mit den schulinternen finanziellen Mitteln anbieten. Aber das ist einfach nicht flächendeckend im Saarland der Fall! Wenn wir ein weiteres Unterrichtsfach ab Klassenstufe 5 anbieten, wie jetzt das Fach Ethik, müssen wir dafür sorgen, dass saarlandweit in allen Schulen die gleichen Bedingungen dafür geschaffen werden, dass vor allem auch im ganzen Saarland die gleiche Qualität für das Fach garantiert ist. Das ist wichtig, das muss einfach gesichert sein, meine Damen und Herren!