Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landesregierung! Das ist heute bereits die dritte gesetzliche Grundlage, die die Landesregierung für den sogenannten Kommunalen Entlastungsfonds seit seinem Bestehen schafft. Die erste gesetzliche Grundlage wurde vom Stabilitätsrat gerügt, die zweite entsprach weitestgehend der ersten und damit immer noch nicht den Vorgaben des Stabilitätsrats. Heute folgt nun, nach längerer Beratung der Großen Koalition, im dritten Anlauf ein drittes Gesetz, das möglicherweise die endgültige Lösung, die endgültige gesetzliche Regelung für diesen Kommunalen Entlastungfonds, der ja bis 2022 gelten, aber auch noch darüber hinaus wirken soll, darstellt.
Zum Inhalt: Das Sondervermögen KELF wird von 120 Millionen Euro um 25 Millionen auf 145 Millionen Euro aufgestockt. Das neue Gesetz sieht allerdings vor, dass für die Mittel aus dem KELF eine andere Verteilung und andere Bewilligungsvoraussetzungen geschaffen werden. Anders als nach dem bisherigen Gesetz sollen die Verteilung und die Verteilungskriterien im Rahmen einer Verordnungsermächtigung geregelt werden. Es bleibt aus unserer Sicht natürlich abzuwarten, wie diese Verordnung aussehen wird und wie dies in einem noch durchzuführenden Anhörungsverfahren von den Kommunen selbst bewertet wird. Kritisch zu sehen ist jedenfalls, dass das Verfahren damit der Kontrolle durch das Parlament entzogen ist.
Was die Bewilligung der Mittel angeht, orientiert sich die Landesregierung an dem Verfahren, dem das Land selbst beim Bund unterworfen ist. Darauf hat Herr Minister Bouillon schon hingewiesen. Auch die Kommunen müssen nun ihr strukturelles Defizit in Zehn-Prozent-Schritten zurückfahren und künftig Obergrenzen des strukturellen Defizits einhalten, wenn sie finanzielle Hilfen erhalten wollen.
Vergleicht man das nun allerdings mit dem Umgang des Bundes mit dem Land, geht das Land mit seinen Kommunen deutlich rigoroser, um nicht zu sagen deutlich härter um. Das erkennt man beim Vergleich der Mittel, die das Land vom Bund für die Rückführung seines Defizits erhält, mit den Mitteln, die die saarländischen Kommunen nun für die Rückführung ihrer Defizite vom Land erhalten sollen. Für die Rückführung des Landesdefizits, das im Jahr 2010 noch 1,248 Milliarden Euro betrug, auf null gibt der Bund dem Saarland insgesamt 2,34 Milliarden Euro an Konsolidierungshilfen. Das ergibt sich für den Zeitraum ab 2011, gerechnet mit Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro jährlich. Das ent
spricht exakt 190 Prozent des Ausgangsdefizits. Nun vergleiche ich einmal mit dem, was das Land den Kommunen gibt: Das Land gibt seinen Kommunen für die Rückführung ihres Defizits, das durch Junkernheinrich auf 160 Millionen Euro beziffert ist, insgesamt 145 Millionen Euro; das entspricht gerade einmal 90 Prozent des Ausgangsdefizits. Das heißt also, dass das Land seine Kommunen mit weit weniger als der Hälfte dessen unterstützt, womit der Bund dem Land hilft - und das, obwohl das Land selbst weiß, dass das ihm vom Bund Zufließende im Grunde hinten und vorne nicht reicht.
Ich habe das erwähnt, um einfach noch einmal die Relationen darzustellen, dies auch im Hinblick darauf, dass wir sowohl für das Land als auch für die Kommunen im Grunde einen Altschuldentilgungsfonds bräuchten. Wir alle in diesem Haus wissen aber ja, dass dieser wohl leider vom Tisch ist. Insofern stellt dieses Gesetz, das Sie heute hier vorlegen, keineswegs eine Lösung der kommunalen Finanzprobleme dar. Dieser KELF ist und bleibt ein Strohfeuer, wenn er nicht mit echten strukturellen Reformen einhergeht. Vor solchen echten strukturellen Reformen schreckt allerdings die Landesregierung doch deutlich zurück. Mit Blick auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Jung erwähnt: Interkommunale Zusammenarbeit, das bedeutet nicht unbedingt echte strukturelle Reformen, wenngleich die interkommunale Zusammenarbeit sicherlich Sinn macht.
Insofern wird dieser KELF trotz der neuen gesetzlichen Grundlage aus unserer Sicht keine nachhaltige Lösung der kommunalen Finanzprobleme bringen. Bestenfalls könnte man ihn als Trostpflaster bezeichnen, ein Trostpflaster an der großen Flickschusterei, die der Umgang mit der Finanzierung der Kommunen in der Vergangenheit darstellt. Allerdings werden wir uns heute, wie die anderen Fraktionen in der Opposition, der Sache nicht verschließen, wir werden uns enthalten. Wir werden die Beratungen im zuständigen Ausschuss abwarten. Entscheidend für uns ist aber, wie der Verteilungsschlüssel der Mittel aussehen wird. Er soll ja über eine Verordnung geregelt werden. Diesen Verteilungsschlüssel kennen wir noch nicht, daher warten wir das Anhörungsverfahren ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wir bleiben bei unserer Enthaltung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht auf Details des KELF eingehen, aber doch, gerade mit Blick auf die Ausführungen des Kollegen Augustin und des Kollegen Kessler, den Gesamtzusammenhang herstellen. Niemand in diesem Hause und auch nicht die Landesregierung glaubt, dass mit dem KELF die kommunalen Probleme gelöst wären. Der KELF ist Teil einer Gesamtkonzeption, und ich halte es für wichtig, diesen Aspekt in der heutigen Debatte noch einmal kurz anzusprechen.
Diese Gesamtkonzeption muss vier Ebenen umfassen: den Bund, das Land, die Kreise und den Regionalverband, die Städte und Gemeinden. Man kann, ohne in die Details zu gehen, sagen, dass sich der Bund inzwischen bewegt. Beim Bund hat es einen klaren Paradigmenwechsel gegeben. Man sieht es bei der Grundsicherung, bei der Eingliederungshilfe, dass der Bund nach Jahrzehnten endlich bereit ist, Soziallasten, die in den Sechzigerjahren alle den Städten und Gemeinden und den Kreisen aufgebürdet wurden, zu übernehmen. Das ist der eine Teil.
Zusätzlich muss von der Bundesebene eine Sanierungshilfe für das Land kommen, die uns strukturell hilft. Denn das wiederum erweitert beim Land die Möglichkeiten gegenüber den Kommunen. Das ist die ehrliche Antwort auf Ihre Ausführungen, Kollege Kessler, zur Frage, wie viel wir vom Bund erhalten und wie viel die Kommunen von uns erhalten. Man muss, wenn man sich die Pro-Kopf-Verschuldung anschaut, leider sagen, dass die Kommunen hoch verschuldet sind - und das Land noch höher. Das macht diese ganze Geschichte so problematisch. Das ist das Thema Land.
In der Gesamtkonzeption haben wir hier, und auch der Innenminister hat das auf der Agenda, längst die Frage angesprochen, wie wir bei den Kreisen und beim Regionalverband Kosten und Strukturen in den Griff bekommen. Diesbezüglich haben wir uns verständigt, dass das über Kennziffern gehen muss und dass wir erstmals auch in Sanierungshaushalte auf Kreisebene einsteigen müssen.
Schließlich reden wir aber auch über die Städte und Gemeinden. Dort haben wir vom Investitionsprogramm über das Thema Asyl bis hin zu anderen Fragestellungen, bei denen wir längst über unsere gesetzlichen Verpflichtungen hinaus helfen, ein Gesamtpaket, dessen Ziel es ist, den Städten und Gemeinden zu helfen.
Und in diesem Gesamtrahmen ist auch der KELF zu betrachten. Die Ehrlichkeit gebietet es zu sagen, dass der Erfolg dieser Gesamtkonzeption, die angesichts unserer begrenzten Möglichkeiten selbstverständlich auf Kante genäht ist, auch davon abhängt, dass sich das Zinsniveau hält, dass die Konjunktur
weiterhin gut läuft, dass wir weiterhin wenig Arbeitslosigkeit haben und nicht über diese Schiene noch weitere Sozialkosten produziert werden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, war es mir ein Anliegen, Ihnen zu verdeutlichen, dass der KELF e i n Element von vielen auf den vier genannten Ebenen ist, die verbunden sind mit dem Ziel, den Städten und Gemeinden in den kommenden Jahren auf die Beine zu helfen. Das kann nur in Gemeinsamkeit gelingen. In diesem Sinne bitte ich darum, dass Sie alle dem KELF-Gesetz in dieser Gesamtkonzeption zustimmen. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1451 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1451 in Erster Lesung einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Wir treffen uns hier wieder um 13.05 Uhr.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG) (Druck- sache 15/1443)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mittelstand in Deutschland und im Saarland ist eine wichtige Säule der wirtschaftlichen Entwicklung. Wir werden in aller Welt um unseren Mittelstand beneidet. Wir sind, so wie der Mittelstand bei uns aufge
stellt ist, zu Recht stolz auf das, was der Mittelstand in der Wirtschaft als Jobmotor, als Arbeitsplatzgarant, aber auch als Innovationstreiber zu bieten hat.
Neben diesen allgemeinen Aussagen kann man die Bedeutung des Mittelstandes durchaus auch mit den entsprechenden Zahlen, auch für das Saarland, belegen. Hier im Saarland verdienen 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mittelstand ihren Unterhalt. Beim Anteil der Auszubildenden liegt die Zahl noch höher, 80 Prozent aller Auszubildenden haben ihr Ausbildungsverhältnis im Mittelstand. Mittelstand, das heißt in diesem Zusammenhang 40.000 Unternehmen im Saarland, die als kleine und mittelständische Unternehmen einzustufen sind. Ich glaube, diese Zahlen machen deutlich, wie gut und wie wichtig der saarländische Mittelstand ist.
Aber nicht nur die Zahlen sind Beleg dafür, sondern auch die Qualität, die der Mittelstand zu bieten hat. Viele unserer saarländischen mittelständischen Unternehmen gehören in die Kategorie der „Hidden Champions“, derjenigen, von denen man gar nicht vermutet, dass sie weltweit irgendwo an der Spitze stehen; trotzdem tun sie es. Auch dazu gibt es eine namhafte Liste saarländischer mittelständischer Unternehmer Sie sind also kurz gesagt Innovationsund Jobmotor und sie waren auch gerade in der Zeit der Krise der Garant dafür, dass Deutschland so gut aufgestellt aus den Krisenzeiten hervorgegangen ist.
Gleichwohl, trotz der guten Aufstellung steht der Mittelstand schon allein strukturell betrachtet vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen, insbesondere auch in einer immer stärker global ausgerichteten Wirtschaft. Diese Herausforderungen sind natürlich deshalb besonders ausgeprägt, weil die Betriebsgröße einen zumindest in dieser Frage strukturellen Nachteil bedeuten kann, sie kann ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großunternehmen sein. Die KMU haben es sicherlich auch manchmal schwerer, an Fremd- und Eigenkapital heranzukommen; ihnen fehlen oft aufgrund der geringeren Größe der Unternehmen die Möglichkeiten, das Risiko breiter zu streuen. Auch das Problem der Datensicherheit ist in einem solchen Unternehmen schwieriger zu lösen als in einem Großunternehmen, das ganze Abteilungen dafür vorhält. Genauso ist es auch schwieriger, sich den konkreten Fragestellungen der Zeit zu widmen, wenn es darum geht, gesundheitliches Management im Betrieb auszubauen oder Familienfreundlichkeit mit voranzutreiben. Das sind alles Fragen, die für die Arbeitgeberattraktivität wichtig sind. Schlussendlich gibt es immer auch einen strukturellen Nachteil, wenn es darum geht, an den ein oder anderen Auftrag heranzukommen, der insbesondere auch von der öffentlichen Hand mit vergeben wird.
Das alles gehört mit zum Bild des deutschen und des saarländischen Mittelstands. Wir als Politik müs
sen uns der Aufgabe stellen, die Rahmenbedingungen, soweit wir sie beeinflussen können, bestmöglich im Sinne unseres Mittelstandes zu beeinflussen. Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, tun wir mit der Novellierung des saarländischen Mittelstandsförderungsgesetzes, mit dem, was wir heute dem Plenum in Erster Lesung vorlegen. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1976. Da ist es durchaus der Mühe wert, es einer grundsätzlichen Überarbeitung zu unterziehen. Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, auch unter enger Einbeziehung vieler Kammern und Verbände, ein Ergebnis hierzu zu liefern.
Grundsätzlicher Inhalt ist es, dass wir uns noch einmal das Förderinstrumentarium anschauen, so wie es bisher im Mittelstandsförderungsgesetz verankert gewesen ist. Ich bin nicht der Auffassung, dass ein solches Gesetz einzelne Förderinstrumente spiegelstrichartig aufzählen sollte; es sollte eher klar und deutlich sagen, welches die Grundlagen und Zielrichtungen sind und welche Förderinstrumente dazu als grundsätzlich geeignet angesehen werden. Deshalb haben wir eine Flexibilisierung dieser Grundsätze mit in das Gesetz aufgenommen. Wir wollen auch vor allem die Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit erhöhen und wollen auch den Anwendungsbereich des Mittelstandsförderungsgesetzes ausweiten. Das macht sich daran fest, dass wir nicht mehr nur die freien Berufe, soweit sie in der Wirtschaft tätig sind, als vom Anwendungsbereich erfasst betrachten, sondern alle freien Berufe jetzt mit in die Anwendung einbezogen haben. Das ist insbesondere von den entsprechenden berufsständischen Kammern begrüßt worden, weil damit auch die Grundlage für die Anwendbarkeit dieses Gesetzes erweitert worden ist.
Grundgedanke eines Mittelstandsförderungsgesetzes ist es, in Zukunft eine mittelstandsgerechte Rechtssetzung bestmöglich gewährleisten zu können. Das formulieren wir nicht nur in einem abstrakten Obersatz, sondern wir haben uns auch überlegt, was man noch tun kann, damit es verbindlicher durchgeführt wird. Das Ganze findet seinen Niederschlag darin, dass wir eine Clearingstelle einrichten werden. Dazu wird es eine eigene Verordnung geben, in der die Details dazu geregelt werden. Aufgabe dieser Clearingstelle wird es sein, alle Rechtsetzungsvorhaben noch einmal auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit hin zu überprüfen. Das gilt sowohl für Gesetze als auch für Rechtsverordnungen. Wir haben das sogar insofern gegenüber anderen Bundesländern erweitert, die auch eine solche Clearingstelle eingerichtet haben, dass dieser Stelle auch die Möglichkeit eröffnet wird, quasi im Sinne eines Initiativrechts sich bereits bestehende Rechtsnormen noch einmal genau anzusehen und auf die Mittelstandsfreundlichkeit hin zu überprüfen und dazu auch eine abgestimmte Stellungnahme abzugeben.
Alles das soll dazu dienen, dass diejenigen, die jeden Tag mit den Rechtsmaterien umzugehen haben, die die Anwendung mit vorzunehmen haben, uns ihre Rückmeldungen geben können, wenn es um die nicht immer ganz einfache Situation gerade für kleine und mittelständische Unternehmen geht, den Bürokratieanforderungen, die ja durchaus als hoch einzuschätzen sind, in der Praxis gerecht zu werden. Ich glaube, dass das ein guter Schritt ist, um eine große Praxisrelevanz zu erreichen und frühzeitig diejenigen mit einzubinden, die anschließend mit den ausformulierten Rechtsnormen zu arbeiten haben.
Wir haben bei den Instrumenten der finanziellen Wirtschaftsförderung - das habe ich eben schon ausgeführt - eine Entschlackung vorgenommen und uns mehr auf die Grundsätze konzentriert. Das macht es uns auch ein Stück weit möglich, hier flexibler zu agieren. Das hat sicherlich auch etwas mit der Haushaltslage des Landes zu tun; das zeigt aber auch, wie kreativ man damit umgehen kann. Insofern sei mir der Verweis erlaubt, dass wir zum Beispiel das Instrument des Revolvierenden Fonds neu und zusätzlich mit aufgenommen haben. Hierbei geht es darum, mit einer einmaligen Summe mehrmals Gutes zu bewirken. Ich halte das für einen intelligenten Ansatz der Wirtschaftsförderung, den wir in Zukunft noch sehr viel öfter in Anwendung bringen wollen.
Neben diesem eher gesetzgeberischen Teil der Stärkung des Mittelstandes kommt es aber vor allem auf den ganz praxisrelevanten Teil an, der in diesem Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat. Hier geht es in erster Linie um vergaberechtliche Fragen. Ich bin oft unterwegs, sei es im Mittelstandsdialog oder bei der KMU-Tour. Es vergeht kaum ein Termin, bei dem nicht vonseiten der Unternehmen vergaberechtliche Fragestellungen in unterschiedlichen Dimensionen angesprochen werden. Ich glaube, dass wir hier einen sehr guten Ansatz gefunden haben, indem wir jetzt verbindlich in diesem Gesetz festschreiben, dass die öffentliche Hand verpflichtet ist, kleinere Teil- und Fachlose zu machen. Das ist ein gutes Signal gerade an kleine- und mittlere Unternehmen, die bislang vor der Schwierigkeit standen, geben sie ein Angebot auf eine Ausschreibung ab oder nicht, wenn nicht, wird ihnen vorgehalten, dass sie nicht leistungsfähig genug sind, diese Auftragsvergabe mit abzuwickeln.
Wir wollen mit diesem Ansatz dafür sorgen, dass saarländische Aufträge in erster Linie für saarländische Unternehmen zugänglich gemacht werden. Das ist gut für die saarländischen Unternehmen, das ist aber auch gut für die Auftraggeber, denn wenn die saarländischen Unternehmen gut verdienen, gibt es auch wieder Steuerrückflüsse, die wir wiederum
nutzen können, um Investitionen zu tätigen. Deshalb halte ich es für ein Gebot der Stunde, auf dieses Instrument der verbindlichen Aufteilung von Fachlosen und Teillosen zurückzugreifen. Das hilft der Wirtschaft und den saarländischen Unternehmen, meine Damen und Herren.
Wir haben gerade für die kleineren Unternehmen festgelegt, dass Sicherheitsleistungen nicht mehr in dem Umfang erbracht werden müssen, wie das vorher der Fall war, insofern ist das konsequent gedacht. Wir verzichten ganz auf eine Sicherheitsleistung bis zu einem Auftragsvolumen von 250.000 Euro. Das ist etwas, was die Unternehmen bislang immer belastet und auf die Liquidität gedrückt hat. Das ist ein gutes Signal, gerade auch für Existenzgründer, die immer mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Wir haben zudem eine mittelstandsfreundliche Zahlungsweise festgeschrieben, was mindestens genauso praxisrelevant ist. Es ist hoffentlich und sicherlich eher der Ausnahmefall, dass ein Unternehmen in die Insolvenz gerät, weil der öffentliche Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt. Es ist aber in der Bundesrepublik durchaus schon vorgekommen. Deshalb haben wir in diesem Gesetz festgeschrieben, dass der öffentliche Auftraggeber eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen zu leisten hat, nachdem die Rechnung zugegangen und geprüft worden ist. Auch das ist ein klares Signal. Ich glaube, es ist geradezu eine Selbstverständlichkeit, dass die öffentliche Hand nicht durch ihr Verhalten dafür sorgt, dass Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, sondern dass im Gegenteil - wenn man sich einig ist - die Zahlungen so rechtzeitig erfolgen, dass das Unternehmen mit diesem Geld wieder arbeiten und neue Aufträge ans Land ziehen kann. Deshalb haben wir eine zügige Zahlungsweise vereinbart.
Wer ist als öffentliche Hand tatsächlich verpflichtet? Das bisherige Mittelstandsförderungsgesetz hatte bei einer solchen Auftragsvergabe nur das Land verpflichtet, entsprechend zu handeln. Das haben wir ausgeweitet, indem wir jetzt festgelegt haben, dass auch die Kommunen - damit meine ich in dem Fall Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften - an die eben geschilderten Vorgaben gebunden sind. Auch das hilft den Unternehmen, denn natürlich sind gerade die Kommunen in vielen Fällen Auftraggeber. Es wird ein weiterer Vorteil für die Unternehmen erreicht, wenn nicht nur das Land, sondern auch die übrigen öffentlichen Auftraggeber durch diese Regelungen verpflichtet werden.