Protokoll der Sitzung vom 15.07.2015

(Minister Bouillon)

Kreise konsolidiert werden. Aber auf der Strecke wird es auch Unwägbarkeiten und unvorhergesehene Ereignisse geben - dies kann und muss im Zuge der jährlichen Verordnung sowie durch besondere Hilfen ausgeglichen werden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, die Konsolidierung unserer Haushalte ist eine durchaus ambitionierte Herausforderung, der wir uns als Land und als kommunale Gemeinschaft stellen, aber - auch das wissen wir aus dem Sport - unsere Performance wird gesichtet. Wenn es uns gelingt, andere von unserer Motivation und von unserem Potenzial zu überzeugen, dann finden sich auch weitere Förderer und Sponsoren. Das ist die Challenge. Der KELF ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor. Er dient der Tilgung von Liquiditätsund Investitionskrediten unserer Kommunen. Er hilft, deren Neuverschuldung Schritt für Schritt zurückzuführen, er eröffnet damit Handlungsspielräume in die Zukunft.

Werte Kolleginnen und Kollegen, auch dieses Gesetz wird im Ausschuss für Inneres und Sport weiter zu beraten sein. Wir wollen und müssen dies zügig tun, damit unsere Kommunen Planungssicherheit erhalten. Ich bitte Sie deshalb um eine breite Unterstützung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein altes Sprichwort sagt: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ Beim Kommunalen Entlastungsfonds könnte man sagen, hier hilft auch der Spatz in der Hand nur wenig. 17 Millionen Euro für die Kommunen sind natürlich viel zu wenig. Die Gemeinden haben ein strukturelles Defizit von 160 Millionen Euro. Insofern sind die Mittel aus dem KELF höchstens ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine wirklich nachhaltige Hilfe sind sie sicherlich nicht, zumal das Land die Kommunen gleichzeitig mit 16 Millionen Euro an den Kulturausgaben beteiligt.

Natürlich begrüßen wir es, wenn die Kommunen entlastet werden, und sei es auch nur mit 17 Millionen Euro.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : „Nur“ 17 Millionen!)

Aber wir halten die Stoßrichtung dieses Gesetzes für falsch. Deswegen werden wir uns, wie bereits in der Vergangenheit, heute enthalten. Wir halten es grundsätzlich für falsch, mit dem KELF die Logik der Schuldenbremse auf die Kommunen zu übertragen.

Die Logik, Schulden nur durch Kürzen und Streichen verhindern zu wollen und die grundsätzlichen Probleme außen vor zu lassen, ist der falsche Weg.

(Beifall bei LINKEN und PIRATEN.)

Wenn man so will, werden hier den Gemeinden dieselben falschen Rezepte verschrieben wie auf Bundesebene dem Saarland und auf europäischer Ebene Griechenland. Überall sehen wir aber, dass man ein verschuldetes Gemeinwesen nicht gesundkürzen und -streichen kann. Die Infrastruktur verkommt immer mehr, schaut man sich die Straßen, Kanäle oder Gebäude an. Wir haben einen deutlichen Investitionsstau. All dies führt die Kommunen nicht aus der Krise, es verschärft die Krise nur noch weiter. Nötig wäre eine Altlastenregelung und eine spürbare Verbesserung der Einnahmen. Dann könnten die Gemeinden auch wieder investieren, was die Wirtschaft beleben und den Standort Saarland aufwerten würde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Steuersenkungen für Reiche und Großkonzerne haben die saarländischen Kommunen seit dem Jahr 2000 Jahr für Jahr 132 Millionen Euro verloren. 132 Millionen Euro - diese Zahl sollten Sie sich einmal vor Augen führen! Zusammengerechnet sind das rund 1.980.000.000 Euro. Das entspricht ungefähr der Summe der Kassenkredite unserer Gemeinden.

Es waren die CDU-geführten Landesregierungen, die diesen Steuergeschenken für Reiche immer zugestimmt haben. Wer die Ursache für das Schuldenproblem bekämpfen will, kommt um eine gerechtere Steuerpolitik nicht umhin. Die strukturelle Unterfinanzierung kann nur durch eine andere Steuerpolitik behoben werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen - ich zitiere, Frau Präsidentin -, durch eigene Vorschläge dazu beizutragen, die Einnahmebasis der Länder und Kommunen zu stabilisieren und zu verbessern. Weiter heißt es: „Wir werden daher im Bundesrat (…) Initiativen zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes ergreifen.“ Und schließlich: „Die Möglichkeit der Anhebung der Steuern auf große Erbschaften wird unter Berücksichtigung von Aspekten der Verfassungsmäßigkeit und der Sozialverträglichkeit geprüft. Bundesratsinitiativen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer werden wir unterstützen.“ - Das klingt ja grundsätzlich gar nicht falsch, aber es ist bislang nichts passiert, überhaupt nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der LINKEN.)

Wenn aber keine Initiativen zur Verbesserung der Einnahmen kommen und keine Lösung der Altlastenfrage in Sicht ist, kann von einer Hilfe für die Kommunen keine Rede sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Druck des Landes auf die Gemeinden, bei den Bürgern immer weiter abzukassieren, Ge

(Abg. Meyer (CDU) )

bühren und Beiträge zu erhöhen, wird die Einnahmeausfälle nicht kompensieren, die durch Steuergeschenke für Reiche und Großkonzerne entstanden sind. Eine nachhaltige Hilfe stellt es überhaupt nicht dar. Darum werden wir uns heute, wie angekündigt, enthalten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Magnus Jung von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Schramm, Sie haben eben das Beispiel gebracht vom Spatz in der Hand und der Katze auf dem Dach, oder so ähnlich -

(Zurufe und Heiterkeit.)

Ich möchte Ihnen ein anderes Sprichwort entgegenhalten: Der längste Marsch beginnt mit dem ersten Schritt. Diese Landesregierung, die Große Koalition hat sich schon vor einiger Zeit auf einen Weg gemacht, um die Situation der saarländischen Kommunen zu verbessern. Sie sind leider stehen geblieben, Sie beklagen immer noch die Richtung. Sie sind an der Stelle leider nicht im Boot, wenn es darum geht, etwas zu bewegen. Ich glaube, wir sind schon nach vorne gekommen, wir sind auf dem richtigen Weg. Und das KELF-Gesetz 2015, das wir heute in erster Linie beraten, ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Kommunalfinanzen im Saarland.

Wir entscheiden im Jahr 2015 über die dritte Tranche. Weitere 17 Millionen Euro werden den saarländischen Kommunen zur Verfügung gestellt. Es gibt 21 Sanierungskommunen und es gibt 13 Kommunen, bei denen eine drohende Überschuldung festgestellt ist. Sie alle werden in gerechter und angemessener Weise von diesen Mitteln profitieren. Damit haben wir am Ende des Jahres 2015 in dieser Legislaturperiode den saarländischen Kommunen 51 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ich denke, das ist eine gute Nachricht für die Kommunen in unserem Land, eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir können feststellen, dass die Konsolidierung der Gemeindefinanzen im Saarland in den letzten Jahren durchaus vorangekommen ist. Wenn wir uns Jahre anschauen mit jahresbezogenen Defiziten, also zusätzlichen Kassenkrediten von bis zu 200 Millionen Euro in Zusammenhang mit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise, können wir beispielsweise bei einem Blick in die Finanzstatistik der Kommunen aus dem Jahr 2014 feststellen, dass immerhin

die Hälfte der Kommunen im Saarland in den letzten Jahren keine zusätzlichen Kassenkredite benötigt hat oder teilweise sogar in erheblicher Weise ihre Kassenkredite zurückfahren konnte.

Das, Frau Kollegin Schramm, hat im Übrigen auch etwas damit zu tun, dass vonseiten des Bundes sehr wohl in erheblichem Maße Hilfen für die Kommunen im Saarland beschlossen worden sind. Wir haben beispielsweise die Grundsicherung für Ältere, die der Bund im Jahre 2015 erstmals komplett übernimmt. Das sind fast 80 Millionen Euro Entlastung für die Kommunen im Saarland, Ergebnis politischer Entscheidungen, die wir auch als Sozialdemokraten in Berlin durchgesetzt haben. Ich denke, das wäre auch von Ihrer Seite mal ein Wort des Lobes wert gewesen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Rahmen des Koalitionsvertrages auf der Bundesebene und in den Verhandlungen im Anschluss ist den Kommunen die sogenannte Extramilliarde zur Verfügung gestellt worden, die auch in diesem Jahr zur Verfügung steht. Ab dem Jahr 2017 rechnen wir mit den im Bundeskoalitionsvertrag festgelegten 5 Milliarden Euro an Entlastung für die Kommunen. Auch das sind ja wohl Ergebnisse und Zahlen, die zur Verbesserung der Kommunalfinanzen im Saarland beitragen werden.

Wenn man den KELF 2015 betrachtet und richtig einordnen will, geht es aber nicht nur isoliert um die Frage, ob 17 Millionen genug oder nicht genug sind. Vielmehr muss man durchaus sehen, dass diese 17 Millionen Teil eines Gesamtpaketes sind. Wir haben auf der Grundlage des Junkernheinrich-Gutachtens einen Kommunalpakt geschlossen, das heißt einen Vertrag zwischen dem Land und den Städten und Gemeinden, in dem wir für die nächsten Jahre gemeinsam verlässlich einen Sanierungspfad verabredet haben. Der KELF ist ein Bestandteil davon. Es gibt in diesem Kommunalpakt aber noch weitere Bestandteile, es gibt weitere zusätzliche Mittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Es gibt die 75 Millionen Euro an Bundesmitteln, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Kommunen ungeschmälert zufließen, damit sie investieren können, insbesondere den finanz- und strukturschwachen Kommunen im Saarland.

Wir haben zugesagt, dass wir das strikte Konnexitätsprinzip noch in diesem Jahr im Saarland einführen werden, damit die Kommunen in Zukunft sicher sein können, dass mit der Übertragung von Aufgaben durch das Land keine weiteren finanziellen Lasten auf die Kommunen zukommen. Das ist seit vielen Jahren eine Forderung der Städte und Gemeinden und des Landkreistages. Wir kommen jetzt und das ist für das Land ein großer Kraftakt - dieser Forderung nach. Deshalb kann man durchaus fest

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

stellen, dass das Land den Kommunen hier stark entgegengekommen ist. Wir haben uns deutlich bewegt und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Kommunalfinanzen. Vor allen Dingen haben wir einen Sanierungspfad und wir haben auch auf der kommunalen Seite jetzt eine Planbarkeit, mit welchen Einnahmen und mit welchen Unterstützungen, aber auch mit welchen Erwartungen durch das Land in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Damit haben wir eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Land insgesamt, das Land, seine Städte und Gemeinden und die Landkreise, den Sanierungspfad gemeinsam gehen können und dass die Lasten auf diesem Weg gerecht verteilt sind.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir verlangen mit diesem Kommunalpakt natürlich auch eigene Beiträge von den Kommunen. Sie müssen überprüfen, inwieweit zum Beispiel ihre Grundsteuersätze im bundesweiten Vergleich angemessen sind und sie müssen sie gegebenenfalls nachbessern. Das Gleiche hat uns der Gutachter Junkernheinrich auch für die Gebühren ins Stammbuch geschrieben. Wir werden auch Strukturreformen machen müssen, insbesondere im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Da gibt es noch ein erhebliches Einsparpotenzial und gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, die Leistungen gerade in kleineren Gemeinden qualitativ besser zu erbringen, wenn man sie gemeinsam organisiert. Hier ist das Land sicherlich in der Mitverantwortung, was den Prozess betrifft, die interkommunale Zusammenarbeit zu organisieren. Es kann nicht sein, dass in der Vergangenheit viele gesagt haben, im Prinzip sind wir bereit, mit anderen Gemeinden zusammenzuarbeiten, aber wir warten jetzt erst einmal ab, wer auf uns zukommt und wer welche Vorschläge macht. Nein, hier ist die Initiative aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Saarland gefragt, gemeinsam mit den Landkreisen sehr schnell zu messbaren Ergebnissen zu kommen. Das Land wird sicherlich seinen Beitrag dazu leisten, dass wir zukünftig messbare Erfolge feststellen können.

Auch an dieser Stelle spielt der KELF eine Rolle, denn die Hilfen des KELF werden ja nicht bedingungslos ausgezahlt, sondern es bekommt nur diejenige Kommune eine Hilfe, die sich anstrengt und darlegen kann, dass sie auf dem Sanierungspfad erfolgreich gewesen ist. Insofern ist der KELF nicht nur eine echte finanzielle Hilfe, sondern er wirkt auch als eine wichtige Anreizfunktion für die Kommunen, den Reformprozess mitzumachen. Deshalb bleibt es auch in Zukunft wichtig, dass die Kommunen im Rahmen dieses Paktgedankens mitentscheiden, wie die Mittel im KELF vergeben werden. Deshalb ist es auch richtig, dass die Praxis der Vergangenheit an dieser Stelle auch in Zukunft fortgeschrieben wird. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen

und Kollegen, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank! - Das Wort hat nun der Kollege Andreas Augustin von den PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein schier unglaublicher Meilenstein liegt vor uns. Die Kollegin Meyer nannte es „sportlich“, Kollege Dr. Jung bezeichnete es etwas zurückhaltender als „gute Nachricht“. Schauen wir einmal, worum es tatsächlich geht. In dem vorliegenden Gesetz einigen sich Landesregierung und Kommunen auf eine gemeinsame Sprache zur Konsolidierung, und zwar die von Herrn Professor Junkernheinrich. Wir sehen hier eine finanzpolitische Professionalisierung der Land-Kommunen-Beziehung, wir sehen, welch harte Diskussionen mit den kommunalen Vertretern geführt werden mussten. Endlich liegt ein Gesetz vor, das die Debatte um die Auszahlung aus dem KELF nicht nur für ein einziges Jahr regelt. Mich verwundert aber, dass man Professor Junkernheinrich gebraucht hat, um dieses Verfahren so festzuschreiben, denn im Grunde steht da ja nichts anderes als das, was schon Jahre davor lang und breit diskutiert wurde.

Das neue KELF-Gesetz 2015, das heute in Erster Lesung zur Debatte steht, bedeutet die Festschreibung der gelebten Praxis als Gesetz. Das ist eigentlich nichts Besonderes. Das war schon lange überfällig und so hätte man auch ohne Professor Junkernheinrich argumentieren können und müssen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen Sie eine Regelung für einen Konsolidierungspfad der Kommunen. Vielleicht sollte man dann auch so ehrlich sein und das Gesetz entsprechend umbenennen, aber dazu fehlen leider noch einige Regelungen, die eine echte Konsolidierung nach dem vorgezeichneten Abbaupfad des strukturellen Defizits beinhalten müssten.

Die Bewilligungsvoraussetzungen für die Konsolidierungshilfen knüpfen an eine stetige Rückführung des zahlungsbezogenen strukturellen Defizits um 80 bis 90 Prozent in den laufenden acht Jahren bis 2022 an. Die Landesregierung setzt dazu finanzwissenschaftliche Begriffsbestimmungen ein und bringt deutliche Änderungen in der Mittelverteilung gegenüber dem Gesetz von 2014 und dem Gesetz von 2013 ein. Sie greift zudem auf Verordnungsermächtigungen zurück, um die im Gesetz unbestimmte Formulierung der „standardisierten finanzwissenschaftlichen Indikatoren zur bestehenden Haushaltslage und zur finanziellen Leistungsfähigkeit“ zu konkretisieren. Und sie steckt den Kommunen den üb

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

riggebliebenen finanzpolitischen Rahmen ab. Auch hierzu das Zitat: Die Gemeinden steuern ihr strukturelles zahlungsbezogenes Defizit nach Abs. 1 durch die übrigen Einzahlungen und Auszahlungen sowie durch den Personaleinsatz und die Höhe der Steuerhebesätze.

Das ist der haushälterische Rahmen, über den die Kommunen noch selber agieren können und müssen. In diesem Rahmen soll die weitere 10-prozentige jährliche Konsolidierung stattfinden, auch wenn sich an der Steuereinnahmeseite und kreisumlageseitigen Ausgabe nichts weiter zum Positiven entwickelt. Das ist löblich, das schafft Klarheit, das schafft Transparenz, wie nun mit den Mitteln zu verfahren ist. Das muss ich an der Stelle einmal ganz ironisch sagen. Das schafft Arbeit für die Kämmerer, die die notwendigen Daten bereitstellen müssen, und das begrenzt den Diskussionsraum um die kommunalen Finanzen in den Gemeinderäten. Während es früher „Reformanstrengungen“ hieß, so heißt es jetzt „Sanierungsanstrengungen“, was aber auf das Gleiche hinausläuft. Gefordert werden Einsparungen und Abbau von öffentlicher Leistung, was die Daseinsvorsorge in vielen Bereichen tangieren wird. Das wird vor allem die ländlichen Gemeinden unter dem Stichwort demografischer Wandel treffen und es wird eine Zunahme der Konzentration auf größere Kommunen bewirken. Für eigene Investitionen bleibt kaum Platz.

Das zwischen Bund und Ländern beschlossene Kommunalinvestitionsförderungsgesetz kann dabei vielleicht noch helfen, aber es bleibt nicht viel Raum, was den Sanierungsanstrengungen zuwiderläuft. Die verwaltungstechnische und finanzpolitische Debatte um die Auszahlungsmodalitäten des KELF bringen uns in dieser gesellschaftlichen Debatte nicht weiter. Darum werden wir uns, wie in den vergangenen Jahren, enthalten. Die Gemeinderäte sollten aber die Chance dieser finanzpolitischen Verwaltungs- und Rahmenvereinbarung nutzen. Sie sollten ihren Fokus auf die großen Aufgaben der nächsten fünf Jahre legen, um die Zukunftsfähigkeit und Lebensfähigkeit ihrer Kommune zu stärken. Sie müssen sich Gedanken darüber machen, wie wir es schaffen, dass die bestehende Infrastruktur nicht zurückgebaut werden muss, und wie wir das Volksvermögen unserer Generation so an die nächste Generation weitergeben können, dass diese Generation das Maximum darauf aufbauen kann. Mit immer weniger Menschen müssen wir finanziell im Land immer mehr stemmen. Sie, liebe Landesregierung auch wenn jetzt nur noch ein Minister hier ist -, verharren in Schockstarre, wir als Land verharren in der Abwärtsspirale. Daraus müssen wir ausbrechen. Das muss das oberste politische Ziel einer zukunftsgerichteten Landesregierung sein. - Danke.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank! - Das Wort hat nun Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.