Protokoll der Sitzung vom 15.07.2015

Dass wir dem Gesetz in Erster Lesung trotzdem nicht zustimmen können, sondern uns enthalten werden, um in der parlamentarischen Beratung eigene Punkte anzubringen, möchte ich anhand von drei kritischen Punkte erläutern, die wir bei dem aktuellen Gesetzentwurf sehen. Es wird zum einen das Leitbild des schlanken Staates propagiert. Das ist prinzipiell verständlich vor dem Hintergrund der Lage in den öffentlichen Haushalten. Allerdings mahnen wir an, die private Gewinnorientierung ist eben nicht unbedingt deckungsgleich mit den Interessen der Allgemeinheit. Deshalb möchten wir mit diesem Begriff extrem vorsichtig umgehen und sagen, hier kommt es wirklich auf den Einzelfall an. Man kann nicht im Allgemeinen sagen, dass der schlanke Staat das bevorzugte Ziel ist.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Den zweiten kritischen Punkt sehen wir als Kardinalfehler im Gesetzentwurf. Es gibt innerhalb der Förderung kein Festschreiben des Prinzips der Guten Arbeit. Ich weiß nicht, ob es ein Versehen oder ein Vergessen ist oder ob es im Prozess noch hinzukommen soll. Immerhin steht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, dass der Guten Arbeit in der Förderung immer der Vorrang gegeben werden soll. An der Stelle muss man dringend nacharbeiten,

(Abg. Pauluhn (SPD) )

denn so gut unsere kleineren Unternehmer und Mittelständler sind: Es sind nur die meisten. Nicht alle Mittelständler sind gleich und nicht alle sind in den Arbeitsbedingungen gegenüber ihren Arbeitnehmern fair; das müssen wir berücksichtigen.

Der dritte kritische Punkt ist die Clearingstelle. Hier müssen wir ganz genaue Überlegungen anstellen, inwieweit man diese Clearingstelle in das Gesetzgebungsverfahren integrieren kann und sollte und was das sinnvolle Maß ist, um diese Clearingstelle zu integrieren. Mich wundert, dass wir in der Clearingstelle nur eine Vertretung von IHK und Handwerkskammer sehen. Das ist die gleiche Methode, wie sie in NRW gewählt wurde. Aber mittelständische Unternehmen bestehen nicht nur aus den Arbeitgebern, sondern auch aus den Arbeitnehmern. Ein echtes Unternehmen hat Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerade im Saarland haben wir die Besonderheit, dass wir über die Arbeitskammer eine Arbeitnehmervertretung haben. Hier sollte man darüber nachdenken, ob eine solche Clearingstelle dann nicht sinnvoller wäre, wenn man bereits an dieser Stelle die Arbeitskammer berücksichtigt.

Ich bin sicher, das sind Punkte, die wir in einem sehr spannenden Verfahren in den nächsten Monaten besprechen können. Wichtig ist es mir, dass wir für das Saarland den besten Mittelstand erreichen mit der besten Mittelstandsförderung, die uns mit unseren Mitteln möglich ist. Das soll unser Ziel sein. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Von daher freue ich mich auf ein spannendes Verfahren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Bernd Wegner das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, bei der Vorstellung des Gesetzes von der Ministerin und auch von meinem Kollegen Stefan Pauluhn ist deutlich gemacht worden, wie wichtig eine Novellierung dieses Gesetzes nach 40 Jahren ist. Wenn man sich das alte Gesetz von 1976 ansieht und das, was wir als Entwurf für das neue Mittelstandsförderungsgesetz einbringen, dann ist klar, dass es wirklich gelungen ist, ein modernes und zukunftsweisendes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Herr Kollege Hilberer, Sie sagen es richtig: Wir sind am Anfang dieses Prozesses und werden noch einen parlamentarischen Weg gehen. Ich glaube, dass wir hier eine Vorlage haben, die auch nach einer Prüfung durch das Parlament Bestand haben

wird. In Artikel 54 der Verfassung heißt es, Aufgabe der Landespolitik ist es, den selbstständigen saarländischen Mittelstand in Industrie, Gewerbe, Handwerk und Handel zu fördern und zu schützen. Das ist die Maßgabe, die dieses Gesetz in einer besonderen Art und Weise erfüllt.

Deshalb ist für mich nicht ganz nachvollziehbar gewesen, was Sie, Frau Schramm, zu Mittelstand und Heuschrecken gesagt haben. Das passt nicht so ganz zusammen. Wenn wir über Heuschrecken reden, dann reden wir in der Regel über größere Industrieunternehmen und nicht über den Mittelstand. Wir sind dafür Gott sei Dank nicht attraktiv genug, um diesen Heuschrecken zum Opfer zu fallen. Trotzdem sehe ich natürlich Ihren positiven Ansatz, wenn Sie sagen, man muss versuchen, den Mittelstand zu schützen. Mit Sicherheit ist richtig, dass man bei Dispokrediten oder -zinsen auch im Mittelstand stöhnt. Aber bei den heutigen Investitionsmöglichkeiten, die unsere Banken mit den geringen Zinsbelastungen bieten, wird jeder halbwegs vernünftige Mittelständler seine Zukunftsinvestitionen über Kredite mit niedrigen Zinsen abzudecken versuchen und seine Investitionen nicht über Dispokredite absichern.

Herr Hilberer, Sie haben gesagt, den schlanken Staat sehen Sie als einen Punkt, den man an diesem Gesetz kritisieren kann. Schauen Sie sich an, wie unsere Kommunen unter ihrer finanziellen und personellen Situation stöhnen und ihre Aufgaben nicht mehr erledigen können. Wir haben heute Morgen über KELF und andere Bereiche geredet. Wir brauchen einen schlanken Staat. Wenn wir die Möglichkeit haben, über unsere mittelständische Wirtschaft genau diese Aufgaben zu erledigen, dann ist sie dort in guten Händen. Dann brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Vielmehr können wir dieses Geld für andere, wichtige Investitionen sparen, die wir als Aufgaben hier im Parlament schon häufig genug definiert haben.

Gute Arbeit. Sie haben gesagt, in der mittelständischen Wirtschaft sehen Sie das Problem, dass man dort mit seinen Arbeitnehmern nicht gut umgeht.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) : Das habe ich nicht gesagt.)

Oder nicht so umgeht, wie Sie es unter Guter Arbeit verstehen. Zumindest habe ich es in Ihren Ausführungen so verstanden.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PI- RATEN).)

Auch wenn Sie es nicht so gemeint haben, dann möchte ich diesen Eindruck nicht stehen lassen, denn es gibt niemanden, der näher an seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dran ist als genau diese kleinen mittelständischen Unternehmen. Dort schafft

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

man es, sich mit Problemen zu befassen, die es in den Familien gibt, nämlich Teilzeitregelungen und Verwirklichung von Kinderbetreuung. All das kann man im Mittelstand in einer Art und Weise, ohne es irgendwo -

Herr Wegner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Gleich, lassen Sie mich das bitte noch ausführen. Dort kann man es so gestalten, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbürokratisch, schnell und in der Regel auch für das Unternehmen gut funktioniert. - Herr Hilberer, Sie dürfen.

Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Herr Wegner, ich habe extra von verantwortungsbewussten Unternehmern im Mittelstand gesprochen. Ihnen ist mit Sicherheit auch bekannt, gerade im Mittelstand gibt es Entwicklungen, dass bei großen Industriebetrieben durch Outsourcing kleine Unternehmen am Rande entstehen, die Teile der Wertschöpfungskette übernehmen, die eben nicht diese Form der Guten Arbeit anbieten, wie es die großen Unternehmen vorher getan haben. Das ist ein Problem, vor dem wir als Wirtschaftspolitiker meiner Meinung nach nicht die Augen verschließen können. Sind Sie nicht auch dieser Meinung?

In großen Unternehmen - Ford, ZF, Bosch oder andere - haben wir nicht die Situation, dass dort in den Mittelstand ausgelagert wird und es Produktion gibt, die unter den Voraussetzungen stattfindet, wie Sie es sagen. Dort haben wir tarifgebundene und ordentliche Bereiche, die nicht diesen Dingen unterliegen, die Sie aufgeführt haben. Von daher sehe ich das Problem nicht. Es ist auch kein Problem des Mittelstandsförderungsgesetzes, das wir heute besprechen.

Die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in diesem Gesetz zwei Punkte haben, die es zu einem besonderen Gesetz machen. Das ist beispielsweise die Clearingstelle. Frau Ministerin, Sie haben deutlich gemacht, dass wir noch ausformulieren müssen, wie sie letztendlich gestaltet wird und wer dort mitarbeitet. Eines ist klar. IHK und HWK werden das ausführen. Das ist auch die kostengünstigste Lösung, weil sie es mit ihren Geldern bezahlen und weil sie dieses Know-how zur Verfügung stellen, damit es die Landesregierung nutzen kann. Ich glaube, dass wir in der Ausführung der Clearingstelle noch einige Dinge besprechen würden. Kollege Pauluhn hat deutlich gemacht, es geht um die Auswirkung der Gesetze. Es geht um die

Kosten und um den Bürokratieaufwand. Es geht natürlich auch um Nachhaltigkeit und Ressourcen. Es geht um volkswirtschaftliche Folgen.

Ich bin ganz besonders dankbar, dass wir auch ein Initiativrecht haben, denn das ist eine Besonderheit, die wir in NRW in dieser Art und Weise nicht haben, denn dort ist es möglich zu sagen: Wir haben ein Problem in diesem oder jenem Gesetz, das wir überprüfen müssen. Dazu können wir in der Clearingstelle eine Feststellung treffen, die von der Landesregierung überprüft wird. Ich glaube, dass wir über die Art der Verfahren und der Beteiligungen reden müssen. Die Clearingstelle muss natürlich alle Informationen haben, die sie braucht, damit sie eine echte Ressourcenbewertung vornehmen kann. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.

Ich darf mich bedanken. Gerade als Handwerkskammerpräsident bin ich froh, dass - wie eben von Stefan Pauluhn noch einmal gesagt worden ist - die Meisterqualifikation als Qualifikationsnachweis in den Vergabeverfahren dient und hier deutlich gemacht worden ist, wie wichtig gerade diese Meisterqualifikation ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch Teil- und Fachlose, die wir als Grundvoraussetzung brauchen, damit die mittelständische Wirtschaft sich an diesen Vergaben beteiligen kann, sind festgeschrieben worden, auch das ist an dieser Stelle auch schon mehrfach gesagt worden. Ich glaube, ein wichtiger Punkt ist auch die Zahlung der öffentlichen Hand nach 30 Tagen und das Recht auf Abschlagzahlungen in den Fällen, in denen es Streitigkeiten gibt, die auch immer wieder vorkommen, wie wir alle aus unserer eigenen kommunalen Erfahrung wissen. Das ist ein ganz wichtiger Faktor. Und wenn wir darüber reden, dass der Mittelstand in der Zukunft eine Chance haben muss und gerade in diesen Bereichen eine Rolle spielen soll, dann müssen wir dieses Bezahlen auch gewährleisten. Deshalb ist es richtig, dass das hier so vorgeschlagen wird, und ich hoffe, dass wir es dann auch so beschließen.

Ich halte es auch für richtig, dass wir diese Nachprüfungsstelle einrichten, denn wir haben die Situation, dass gerade in diesen unteren Bereichen - 25.000 Euro ist die Grenze, ab der man diese Nachprüfungsstelle eingerichtet hat - sich die Unternehmen den Weg zum Gericht nicht leisten können, dass sie auch diesen Weg scheuen, weil sie die Konsequenzen eines langen gerichtlichen Verfahrens nicht eingehen wollen. Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass diese Nachprüfungsstelle Verfahren zehn, eventuell 15 Tage aussetzen kann, ausgenommen die öffentliche Hand hat ein bewusstes und schnell zu lösendes Problem. Das sind genau die richtigen Wege, die man gehen muss.

(Abg. Wegner (CDU) )

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit diesem Mittelstandsförderungsgesetz mit der Großen Koalition einen wichtigen Schritt für die saarländische Wirtschaft gemacht. Es sind eben schon die Zahlen genannt worden. Über 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten im Mittelstand. Wir haben die Situation, dass fast 90 Prozent der Unternehmen mittelständische Strukturen haben, dass wir über 80 Prozent der Ausbildung in diesen Bereichen für das Saarland generieren. Deshalb ist das nun der richtige Weg, die mittelständische Wirtschaft zu unterstützen.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz, wie ich schon anfangs gesagt habe, einen guten Rahmen setzen. Ich möchte jetzt nicht mehr darauf eingehen, wie die Wirtschaft sich entwickelt hat. Wir sind gerade im Saarland in den letzten Monaten auf einem sehr guten Weg, die Daten belegen das. Der Kollege Pauluhn hat von einem Vierjahreshoch gesprochen. Das Mittelstandsförderungsgesetz wird diesen Weg weiter unterstützen und ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. - Das Wort hat für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Erste Lesung des Mittelstandsförderungsgesetzes, eines Gesetzes oder einer Gesetzesnovelle, die grundsätzlich begrüßenswert ist, die grundsätzlich notwendig ist, zumal es sich hier um ein Gesetz handelt, dass aus dem Jahr 1976 stammt und vor dem Hintergrund dieses langen Zeitraumes dringend überarbeitet werden muss. Sie hatten das bereits, Frau Ministerin, für die ersten 100 Tage ihrer Amtszeit angekündigt. Es wurden jetzt eineinhalb Jahre, aber das macht nichts, das tut dem Gesetz an sich keinen Abbruch.

Wie notwendig es aber ist, dass das Mittelstandsförderungsgesetz überarbeitet wird, das zeigen die Zahlen, die von den Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition genannt wurden. Rund 63 Prozent - Herr Kollege Pauluhn, Sie hatten die Zahl genannt - der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland sind im Mittelstand beschäftigt. Das ist eine gute Zahl, eine schöne Zahl, aber in anderen Regionen Deutschlands ist diese Zahl deutlich höher. Das macht deutlich, dass wir mit Blick auf den Mittelstand einen erheblichen Nachholbedarf haben. Das mindert nicht die wertvollen und wichtigen Arbeitsplätze in der Industrie im Saarland, aber es macht wirklich deutlich, dass wir in diesem Lande nach wie vor großindustriell geprägt sind, mit allen

Vor- und Nachteilen, die das hat. Kommt eine Krise denken Sie an die Stahlindustrie, denken Sie an die Automobilindustrie, über den Bergbau brauchen wir gar nicht erst zu reden, wo es einen großen Wandel gegeben hat -, dann bedeutet das für uns sehr schnell, dass wir große Zahlen an Arbeitsplätzen im Saarland verlieren können. Bei einem ausgewogenen Verhältnis von Großindustrie und Mittelstand, wie uns das Baden-Württemberg im Prinzip fast perfekt vorlebt, ist das natürlich eine viel stabilere Struktur.

Natürlich, das muss man offen dazusagen, kann ein solches Mittelstandsförderungsgesetz nur einen kleinen Teil zur Verbesserung der Situation beitragen, das ist ein Prozess über Jahre und Jahrzehnte. Das hängt mit Vielem zusammen, das fängt an der Uni an, das geht weiter über das Bildungssystem, das geht weiter über die Gründungskultur etc., aber ein Mittelstandsförderungsgesetz gehört mit Sicherheit auch dazu.

Das Gesetz, Frau Ministerin, dass Sie hier auf den Tisch gelegt haben, hat aus unserer Sicht viele positive Seiten. Dazu gehört zum Beispiel die Ausweitung des KMU-Begriffs auf die freien Berufe. Dazu gehört auch die Überarbeitung von Regelungen betreffend öffentliche Aufträge, um einen besseren Zugang von Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen zu erreichen. Und es zählt natürlich auch die Möglichkeit dazu, Verstöße und die Mittelstandsfreundlichkeit insgesamt überprüfbarer zu machen.

Fragen stellen sich aber aus unserer Sicht insbesondere bei der Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand. Ich sage dazu direkt: Wir sind nicht gegen die Einrichtung einer Clearingstelle Mittelstand, aber man muss diese Clearingstelle durchaus hinterfragen. Es soll mit dieser Clearingstelle gewährleistet werden, dass mittelständische Interessen bei Rechtsetzungsverfahren des Landes zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit in die Diskussion eingebracht werden. Und die Clearingstelle soll eben nicht nur künftige Rechtsvorhaben auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit hin überprüfen, nein, sie soll auch beim Verfahren selbst Vorschläge machen können. Dazu stellen sich eben die ersten Fragen, nämlich die, wie diese Clearingstelle in diesem Zusammenhang, Frau Ministerin, konkret aussehen soll. Es gibt ja bereits den Mittelstandsbeirat und daraus ergibt sich die nächste Frage: Soll hier eine Doppelstruktur geschaffen werden, Mittelstandsbeirat und Clearingstelle Mittelstand? All das wird im Zuge des Anhörungsverfahrens von unserer Seite aus zu diskutieren und zu hinterfragen sein.

Getragen und finanziert werden soll diese Clearingstelle Mittelstand von der IHK und der Handwerkskammer, wo sie auch angesiedelt sein soll. Das wurde eben bereits angesprochen. Sie soll auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus diesen beiden

(Abg. Wegner (CDU) )

Kammern besetzt werden. Herr Kollege Pauluhn, Sie haben eben den Ausdruck „Made in Germany“ ins Spiel gebracht. Hierzu möchte ich eine kleine Randbemerkung machen. Der Ausdruck war nicht immer positiv besetzt. Er war einmal negativ besetzt. Er wurde in England im 19. Jahrhundert eingeführt, um Produkte aus Deutschland mit einem negativen Stempel zu versehen. Das hat sich in den 150 Jahren, seit es diesen Begriff gibt, ins Positive verkehrt. Das ist gut. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich der Inhalt von Begriffen im Lauf der Jahre ändern kann. Neben dem bei uns in Deutschland sehr wichtigen Mittelstand gibt es auch die Klein- und Kleinstbetriebe. Auch dort haben wir sehr viele Arbeits- und Ausbildungsplätze. Gerade diese Klein- und Kleinstbetriebe würden in einer Clearingstelle Mittelstand, die eben nur bei IHK und Handwerkskammer angesiedelt ist, nicht unbedingt so vertreten, wie sich das die Betroffenen wünschen würden. Auch darüber wird zu reden sein. Ich wiederhole zum Ende meiner Rede, dass wir nicht grundsätzlich gegen diese Clearingstelle sind. Der Teufel steckt aber oft im Detail. Das ist der Grund, warum wir uns in der Ersten Lesung bei diesem Gesetz enthalten werden.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun nochmals für die PIRATEN-Fraktion Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.

Vielen Dank! Ich habe die Befürchtung, dass, wenn mich der Kollege Wegner falsch verstanden hat, mich auch andere falsch verstanden haben. Deshalb möchte ich es klarstellen. In meiner Erwerbsbiografie habe ich bei mehr saarländischen Mittelständlern gearbeitet als bei Großunternehmen. Von daher kenne ich das eine oder andere Unternehmen durchaus aus der Innensicht. Ich bin glücklicherweise oder auch durch geschickte Auswahl, darüber lässt sich jetzt streiten, immer verantwortungsvollen Unternehmern begegnet. Ich kenne die Situation im Handwerk natürlich nicht so gut wie der Kollege Wegner. Ich gehe aber davon aus, dass auch dort die überwiegende Mehrzahl dem Typus des verantwortungsvollen Unternehmers angehört. Da gibt es auch gar keine Probleme. Die Unternehmer werden schon von sich aus, aus Eigenmotivation, um eine gute Firma zu haben, Gute Arbeit anbieten. Wir sollten uns aber nichts vormachen. Wir machen Gesetze für alle saarländischen Betriebe und Unternehmen. Es gibt überall, in allen Bereichen schwarze Schafe, an die wir auch denken müssen.

Für uns stellt sich ganz klar folgende Frage: Wenn wir etwas fördern, was genau fördern wir und welche Bedingungen setzen wir an eine Förderung? Einzig

und allein darauf wollte ich hinaus. Wenn wir fördern, dann muss das Stichwort Gute Arbeit auch eine der Bedingungen sein. Ich brauche jetzt nicht aufzuzählen, in welchen Bereichen überall gerade kleinere Unternehmungen aus der Wertschöpfungskette fallen und damit aus gut organisierter Arbeit oft prekäre Verhältnisse machen. Diese Diskussion kann man an anderer Stelle führen.