Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

In unseren saarländischen Städten und Gemeinden wächst die Anzahl der Spielhallen und Geldspielautomaten stetig. Wir haben im Saarland mit die höchste Spielhallendichte in ganz Deutschland und wir sind Spitzenreiter in der Vergabe von Konzessionen für Spielhallen.

Durch diesen Boom wächst nicht nur die Suchtgefahr, von der besonders junge Spieler im Alter zwischen 18 und 20 Jahren betroffen sind. Darüber hinaus sehen sich Städte beziehungsweise Stadtteile mit einer hohen Spielhallendichte einer negativen Städtebauentwicklung und Sozialentwicklung ausgesetzt. Beeinträchtigungen der gewachsenen Strukturen sind die Folge.

Den Städten und Kommunen sind dabei weitgehend die Hände gebunden, um gegen diese Ausbreitung wirksam vorzugehen. Allein mit baurechtlichen und ordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie den vorhandenen Instrumentarien aus dem Gewerberecht, der Spielverordnung und dem Jugendschutz lässt sich nicht hinreichend gegen den Wildwuchs vorgehen.

Mit dem nun vorliegenden saarländischen Spielhallengesetz haben wir ein Instrument, die Rahmenbedingungen zumindest für den Betrieb von Spielhallen zu beeinflussen. Und wir haben eine Regelung, die sich nahtlos in den Gesamtkontext des Glücksspielrechts einfügt. Ob und an welcher Stelle es noch Optimierungsmöglichkeiten gibt, wird sich in den Diskussionen und im Rahmen einer anzuberaumenden Anhörung im Innenausschuss zeigen. Guten Argumenten werden wir uns in der Anhörung sicherlich nicht verschließen. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und zur Verweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnete und uns heute zur Abstimmung vorliegende Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringen, um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs Rechnung zu tragen. Wir haben als GRÜNE in der Landesregierung der Unterzeichnung zugestimmt, weil - das hat die Ministerin eben ausgeführt - die Förderung vieler wichtiger Projekte im Land davon abhängt, dass das Glücksspiel, Toto und Lotto, hier weiter durchgeführt werden kann.

Die uns heute zur Abstimmung vorgelegten Präzisierungen im Rahmen des Gesetzespaketes reichen uns allerdings bei Weitem nicht aus, um die Eindämmung der wachsenden Spielsucht kohärent zu verfolgen. Genau das sollte aber absolut oberste Priorität haben. Wir hätten uns hier vor allen Dingen im Bereich der privaten Spielhallen weitere Konkretisierungen gewünscht. Die Kommunen haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten. Einige Kommunen im Land sind vorangegangen und haben ihre Möglichkeiten im Rahmen des Bauplanungsrechts genutzt, um den Zuwachs an Spielhallen einzudämmen, aber auch das nur mit mäßigem Erfolg. Die Regulierung der privaten Spielhallen findet auf Bundesebene mit der Spielverordnung, dem Gewerberecht und der Baunutzungsverordnung statt.

Der Spielhallenboom der letzten Jahre hängt, so zeigen es die Zahlen, auch mit der Novelle der Spielverordnung aus dem Jahr 2006 zusammen. Damals wurden die Regularien für das gewerbliche Automatenspiel erheblich gelockert; zudem wurde der Gestaltungsspielraum von der Automatenindustrie genutzt, um die Vorgaben zu umgehen. Die Konsequenzen - das ist uns gerade dieser Tage gezeigt worden - sind im aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung nachzulesen. Die Zahl der ambulant oder stationär behandelten Glücksspielabhängigen hat sich in den vergangenen vier Jahren mehr als verdoppelt! Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Zahl der Spielerinnen und Spieler erheblich angestiegen, wobei man sagen muss, es sind vor allem junge Männer betroffen.

Lassen Sie mich dazu einige Zahlen nennen. Der Artikel in der Saarbrücker Zeitung von heute Morgen wurde eben schon angesprochen. Im Saarland gibt es neben den 773 Glücksspielautomaten in den staatlichen Spielbanken mit Zugangsbeschränkung mittlerweile 2.786 Geldspielgeräte in Spielhallen und weitere 1.620 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben ohne Zugangsbeschränkung. Eine Kon

(Abg. Becker (CDU) )

zentration dieser knapp 5.200 Spielgeräte - man muss sich die Zahl vor Augen führen! - ist vor allem in den Städten wie Saarlouis, Saarbrücken und Neunkirchen zu verzeichnen. Auch andere Städte haben damit ihre Probleme.

Die Spielhallen verschlimmern nicht nur das Stadtbild unserer Innenstädte, sondern treiben auch die Menschen in den Ruin. An den Geldspielautomaten werden mittlerweile mehr als 17 Milliarden Euro pro Jahr umgesetzt. Das entspricht einer Verdreifachung der Umsätze in den Jahren 2002 bis 2010. Jeden Monat verlieren Spielhallenbesucherinnen und -besucher im Saarland rund 4 Millionen Euro. Allein im Saarland nehmen 6.000 Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren an irgendeinem Glücksspiel teil. In unserem Land gibt es mehr als 3.000 Menschen, die als pathologische Glücksspieler gelten. Beim Automatenspiel wird jeder zweite Euro des Bruttospielertrags von einem süchtigen Spieler verspielt! Ich denke, das ist ein perverses Geschäftsmodell der Automatenindustrie, das im Wesentlichen auf krank gemachten Menschen beruht. Die Einnahmen des Staates aus diesen Sozialversicherungsbeiträgen sind deutlich geringer als die Kosten der Krankenund Rentenversicherung und der Reha von süchtigen Spielern, wie die Landesfachstelle Glücksspielsucht richtig konstatiert.

Damit werden nicht nur individuelle Schicksale auf die leichte Schulter genommen, nein, dieses System verursacht auch riesige volkswirtschaftliche Schäden. Deswegen haben wir in den vergangenen Jahren - Frau Kollegin Willger hat das mehrfach ausgeführt - immer wieder gefordert, dass Bund und Länder ihre gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gerade den Zuwachs an privaten Spielhallen einzudämmen und damit aktive Suchtprävention zu betreiben.

Ich denke, wir sollten aber durchaus auch den Blick auf die staatlichen Spielbanken lenken, die nicht der Spielverordnung unterliegen. Hier ist die Regulierung mit Sicherheit auch noch zu verschärfen. Zwar nehmen sie am übergreifenden Sperrsystem teil und auch die Zugangsvoraussetzungen zu staatlichen Spielbanken sind schärfer, aber man kann in Spielbanken deutlich mehr verlieren und auch mehr gewinnen als in privaten Spielhallen. Hier gibt es durchaus auch noch eine lasche Regulierung, die man verstärken kann.

Wir haben hier also deutliche Kritik zu üben. Wir fordern im Besonderen für die privaten Spielhallen einen verpflichtenden Anschluss an das staatlich geführte übergreifende Sperrsystem, sodass analog zum staatlichen Glücksspiel eine Selbst- und Fremdsperre möglich ist, wir fordern eine Festlegung von Mindestabständen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine weiter gehende Ausweitung der Sperrzeiten. Warum erst ab 04.00 Uhr, warum nicht

schon ab 03.00 Uhr nachts? Warum nicht bis 10.00 Uhr morgens? Wir fordern die Einführung von Ruhetagen und ein Verbot, auch nichtalkoholische Getränke unentgeltlich abzugeben, eine Beteiligung an der Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht - zum Beispiel 1 Prozent der Bruttospielerträge -, und wir fragen uns auch, warum neben einer Übergangsfrist und einem Vertrauensschutz auch noch eine weiter gehende Härtefallregelung vorgesehen wurde. Wir setzen darauf, dass im Sinne der Suchtkranken, der Betroffenen und ihrer Familien stärkere Regularien hier Einzug finden. Wir hoffen, dass im Ausschuss diese Dinge noch einmal debattiert werden im Sinne der Abwendung der Spielsucht. Das sollte oberstes Ziel sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE und der LINKEN.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Fraktionsvorsitzender Stefan Pauluhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns in diesem Haus heute nicht zum ersten Mal über die Ratifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer. Das schlägt wegen der EuGH-Gerichtsentscheide auch bei uns in den letzten Jahren immer häufiger auf. Ich will festhalten, dass es in der Vergangenheit - und ich glaube, das kann auch bei diesem Glücksspielstaatsvertrag erneut gelingen - immer eine große Stärke des Saarlandes gewesen ist, dass dieses Hauses mit großer Geschlossenheit über Parteigrenzen hinweg zusammengestanden hat, wenn es darum ging, die staatlichen Einnahmen aus dem Bereich des Glücksspiels für dieses Land zu sichern. Das sollte auch diesmal unser oberstes gemeinsames Ziel sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die staatlichen Lotterien und die staatlich konzessionierten Spielbanken haben den ordnungspolitischen Auftrag der Länder, ein moderates Glücksspiel anzubieten, um die Spielbedürfnisse der Menschen die kann man gutheißen oder nicht, es gibt sie aber nun mal - in legale Bahnen zu lenken. Sie sind dem Spielerschutz sowie dem Gemeinwohl verpflichtet und durch unsere Landesgesetzgebung streng reguliert, auf jeden Fall viel strenger reguliert als dort, wo es das staatliche Glücksspielmonopol nicht gibt. Schauen Sie nach England: Dort sitzen die Betreiber des privaten Glücksspiels mit ihren Eigentumsgesellschaften noch nicht einmal in Großbritannien, sondern in Niedriglohnländern in Übersee oder in Malta oder wo auch immer und zahlen dort 0,6 oder 0,7 Prozent Steuern und Abgaben. Letztendlich führt

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

das dazu, dass aus einem wachsenden Markt des Glückspiels in Großbritannien immer weniger staatliche Einnahmen durch die Steuererhebung generiert werden können. Das kann nicht das Ziel der Operation sein.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein - die Frau Ministerin hat es angesprochen - besteht nun die Chance, dass Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag beitritt. Ich sehe diese Möglichkeit. Insbesondere die FDP hat sich in der Vergangenheit bei politischen Entscheidungsprozessen sehr stark von dem umfassenden Lobbyismus der privaten Glücksspielbetreiber beeinflussen lassen. Sollte in Schleswig-Holstein nun eine Regierung ohne Beteiligung der FDP gebildet werden, dann ist zumindest die Chance gegeben, dass man dort wieder in den Kreis der übrigen Bundesländer eintritt.

Aber genau diese Situation ist ja einem Punkt geschuldet, der in diesem Glücksspielstaatsvertrag auch steht, den auch ich nicht umfassend mittrage, nämlich die Frage der 20 Konzessionen. Sie sprachen davon, werte Kollegin Simone Peter - zunächst bezogen auf das saarländische Spielhallengesetz, aber sicherlich an dem Punkt auch -, dass einzelne Punkte Ihnen nicht weit genug oder an der Stelle zu weit gehen. Der Versuch, mit einem Modell für 20 auszusprechende Konzessionen zu arbeiten, war ja das Bemühen der übrigen Länder, Schleswig Holstein, aber auch andere Bundesländer in den Reigen einzubinden, um eine Ratifizierung dieses Glücksspielstaatsvertrages zu erreichen. Insofern nehmen wir einzelne Punkte in Kauf, das will ich auch einräumen, die aus saarländischer Sicht nicht zu 100 Prozent positiv zu bewerten sind. Aber ich sage es noch mal: Das oberste Ziel ist, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag durch die Unterschriften von mindestens 15 Ländern ratifiziert wird und in Kraft treten kann.

Weitere Kernziele sind die Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht. Wer will dem widersprechen? Ich sage das auch in dem Bewusstsein, dass in den Fraktionen sowohl vor der Landtagswahl als auch wieder nach der Landtagswahl aus dem Bereich des privaten Glücksspiels angeklingelt wird. Als Argument wird zum Teil die Schaffung von Arbeitsplätzen aufgefahren. Wer will jedoch widersprechen, wenn gesagt wird, dass die Ausuferung des privaten Glücksspiels letztendlich dazu führt, dass insbesondere immer jüngere Menschen und immer mehr Menschen auch mit anderen Suchtproblematiken den Weg in die Spielhallen finden? Es gibt eine Spielhalle an jeder Ecke, das ist heute bereits angesprochen worden, in manchen Straßen mehrfach und vielfach. Da muss die Politik steuernd eingreifen.

(Beifall bei der SPD und der CDU.)

Wir wollen eine Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebotes. Wir wollen den Jugend- und Spielerschutz. Wir wollen sicherstellen, dass es zu einem fairen Spiel kommt. Wir wollen auch den Schutz vor Kriminalität. Das Graufeld der Kriminalität - das sagen die Kriminalstatistiken und die Polizisten vor Ort - nimmt insbesondere in der Umgebung von privaten Spielbanken zu. Das kann von der Politik nicht gewollt, geschweige denn toleriert werden.

Wie ist nun die Situation? Ich sprach von Einnahmen, das gehört zur Gesamtehrlichkeit dazu. Es geht um Geld, auch in diesem Hause. Durch die Kanalisation, durch die Begrenzung des Glücksspielmarktes, durch die Monopolisierung des staatlichen Glücksspiels werden Einnahmen für das Land generiert, die ansonsten nicht vorhanden wären. Die Summen sind schon exorbitant hoch. Zwischen 2006 und 2011 sind alleine durch den Bereich der Saarland Spielbanken weit mehr als 120 Millionen Euro in die öffentlichen Kassen geflossen. In unserem Bundesland selbst verblieb eine Summe von über 90 Millionen Euro.

Was wird mit diesen Finanzmitteln gemacht? Das kann man beispielhaft an der Hermann Neuberger Sportschule, an unserem Olympiastützpunkt - ich sage immer, an unserem Schmuckstück im Saarland - jeden Tag betrachten. Ich bin seit 1999 im Bereich der Sportpolitik tätig, seit ich im Landtag bin, und war mehrmals Gast an Olympiastützpunkten in anderen Bundesländern, denen es finanziell sicherlich besser geht als dem Saarland. Bei einem Vergleich mit Nordrhein-Westfalen, mit den neuen Bundesländern, die nach der Wende bezogen auf die Sportförderung mit vielen Bundesmitteln versehen wurden - ich will nur den goldenen Aufbauplan Ost nennen -, oder auch mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz, ist zu sehen, dass wir im Bereich des Olympiastützpunktes, der Spitzensportförderung und der Trainingsbedingungen für Sportler, sowohl in der Spitze als auch in der Breite, nicht Mittelmaß und nicht nur im Vorderfeld sind, sondern sicherlich zu den Top Drei im Bundesreigen gehören. Das ist eine Leistung, die wir insbesondere der SaarlandSporttoto zu verdanken haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es geht aber nicht nur um die Sportförderung, sondern auch um die Förderung von Kulturprojekten. Viele Projekte aus dem kulturellen Bereich wären nicht möglich ohne diese Unterstützung und ohne diese zur Verfügung stehenden Mittel. Es werden viele Projekte im Umweltbereich sowie im Bereich des Sozialen gefördert. Vieles wäre einfach nicht mehr möglich, wenn wir diese Einnahmen in Zukunft nicht mehr hätten. Es geht durch die Ratifizierung des Staatsvertrages und durch die Regulierung des

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Spielhallenmarktes letztendlich auch darum, diese Einnahmen weiter für staatliche Zwecke zur Verfügung zu stellen und sie nicht in irgendwelche Beteiligungsgesellschaften auf den Malediven oder sonst wo hinfließen zu lassen. Das ist die Zielsetzung.

Ich bin an der einen oder anderen Stelle bereit, den einen oder anderen Frosch zu schlucken, wenn am Ende das Gesamte steht. Das ist eine gemeinsame Herausforderung für uns alle. Ich wäre sehr froh, wenn sich in dieser 15. Legislatur das wiederholen würde, was bisher gute Tradition in diesem Hause war, nämlich dass wir mit großer Übereinstimmung über alle Parteigrenzen hinweg die genannten landespolitischen und sportpolitischen Maßnahmen sowie die Projekte im Bereich des Sozialen, der Kultur und der Umwelt durch unsere Zustimmung zu diesem Staatsvertrag unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Grundsätzlich begrüßen wir das Gesetz zur Begrenzung des Glücksspielwesens im Saarland. Ich glaube, es ist gemeinsame Auffassung aller Fraktionen des Hauses, dass wir hier dringend eine Regelung brauchen.

Von daher stimmen wir dem im Grundsatz zu, sind allerdings der Auffassung, dass, gerade was die Begleitgesetze angeht, sicherlich noch Nachbesserungsbedarf besteht. Der Kollege Günter Becker hat auch darauf hingewiesen, dass man sich dem nicht in den Ausschusssitzungen verschließen wird. Wir denken insbesondere, dass das Thema der Spielhallen etwas strenger reguliert werden muss. Ich schließe mich da den Ausführungen der Kollegin Simone Peter an, die hier doch einiges sehr deutlich formuliert hat.

Ich möchte auch noch einmal betonen - was wir gesetzlich nicht regeln können, wo wir aber ein Stück weit Mittel bereitstellen können -, dass insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergriffen werden müssen. Auch der Kollege von den PIRATEN hat darauf hingewiesen, dass das Thema Prävention ein wesentlicher Punkt in dem Zusammenhang ist. Insofern möchte ich nicht alle die Argumente, die wir im Großen und Ganzen teilen, hier wiederholen, sondern ich möchte zum Ausdruck bringen, dass wir grundsätzlich dem zustimmen können, dass wir aber der Auffassung sind, dass gerade, was die Begleitgesetze angeht - insbesondere zum Thema Spielhallengesetz -, wir doch etwas restriktivere Regelungen erwarten. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/15 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/15 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Es haben zugestimmt CDU, SPD und LINKE bei Gegenstimmen der Abgeordneten der PIRATEN und Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes (Drucksache 15/12)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Vergnügungssteuer bei Gewinnspielapparaten um. Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 04. Februar 2009 festgestellt, dass die Berechnung der Steuer nach der Zahl der Geräte unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt und damit verfassungswidrig ist.

Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer nach Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz, bei der als Bemessungsgrundlage der tatsächliche finanzielle Aufwand für ein Vergnügen heranzuziehen ist. Nur wenn dieser tatsächliche Aufwand nicht zu ermitteln ist, kann hilfsweise ein Ersatzmaßstab, zum Beispiel die Berechnung nach der Zahl der Geräte, zur Anwendung kommen. Nach Feststellung des Gerichtes kann heute - das ist anders als früher - von manipulationssicheren Zählwerken zumindest bei den Gewinnspielgeräten ausgegangen werden, sodass insoweit auf einen Ersatzmaßstab nicht mehr zurückgegriffen werden muss, sondern der tatsächliche finanzielle Aufwand als Besteuerungsgrundlage heranzuziehen ist.

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Der Gesetzentwurf sieht daher in Artikel 1 Nr. 4 vor, dass bei Gewinnspielapparaten mit Gewinnmöglichkeiten als Besteuerungsgrundlage ausschließlich das Einspielergebnis maßgeblich ist und legt darüber hinaus resultierend aus der geänderten Berechnungsgrundlage die Steuerhöchstsätze als Prozentsätze neu fest. Diese orientieren sich an kommunalen Steuersätzen in anderen Bundesländern. Sie räumen einerseits wie bisher auch durch ihre Gestaltung als Höchstsätze den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Anpassung an die örtlichen Verhältnisse ein und begrenzen andererseits die Steuerhöhe, um unternehmerisches Handeln zu gewährleisten. Die Steuersätze betragen 12 Prozent in Spielhallen und 10 Prozent in Gaststätten.