Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Lassen Sie mich ausreden. Dann kommen wir nachher zur Diskussion. Wir wollen jetzt keine Vorschriften durch die Hintertür beschließen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU steht übrigens auch kein klares Ja oder Nein zur Erhöhung der Lebensarbeit, sondern ganz schwammig: „Gegenstand der Gespräche mit Personalvertretungen und Gewerkschaften sollen weitere Maßnahmen für die Übernahme der Regelaltersgrenze im Beamtenbereich analog der Bundesregelung (‚Rente mit 67’) sein.“ Ich frage deshalb einmal, ob schon Gespräche mit den Gewerkschaften geführt worden sind. Man nimmt ja die Rente mit 67 hier auf. Dann ist es festgeschrieben und beschlossen, wenn das Gesetz durchgeht. Das brauchen wir niemandem zu erklären. Das ist unser Punkt. Dies ist logisch nachvollziehbar. Man hat im Koalitionsvertrag versprochen, mit den Gewerkschaften über die Altersgrenze zu reden. Dies ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht passiert. Ich kann mich natürlich auch falsch informiert haben. Das schließe ich zwar fast aus, kann es aber nicht völlig tun. Die Frage lautet also: Haben die Gewerkschaften eine längere Lebensarbeitszeit empfohlen, so denn diese Gespräche stattgefunden haben?

Ich muss den Kollegen Maas hoffentlich nicht daran erinnern, dass er im Wahlkampf richtig erkannt hat, dass die Rente mit 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung ist. Deshalb muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Das muss dann aber auch - nach unserer Auffassung - für die saarländischen Beamtinnen und Beamten gelten. Wir waren uns also schon in vielen Punkten einig. So ist es nicht. Man kann auch noch sagen, man hat nicht genau gesehen, was dort drin steht. Ich glaube, auf Seite 16, Frau Ministerin, steht klar, was ich vorhin zitiert habe. Hier sehen wir eine Vorab-Zustimmung zur Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre bei Beamtinnen und Beamten. Wir haben deutlich genug gesagt, dass wir das nicht mitmachen werden.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

(Ministerin Bachmann)

Die Beamten haben schon viele Lasten getragen. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 gab es für sie Nullrunden. Das ist bekannt. Das habe ich alles schon in der Sitzung gesagt, in der wir das Thema diskutiert haben. Insgesamt hat das Land in den letzten Jahren mehr als 80 Millionen Euro bei den Beschäftigen des öffentlichen Dienstes gespart. Wer immer wieder betont, dass er die Eigenständigkeit des Landes sichern will - und das wollen wir ja alle, in Sachen Eigenständigkeit sind wir uns einig -, der muss aber auch wissen, dass die Beschäftigten des Landes für die Eigenständigkeit unverzichtbar sind. Wir müssen die Beamten und Beamtinnen mitnehmen und dürfen sie nicht schlechter stellen als die Angestellten. Ich hoffe, dass im Innenausschuss darüber ausgiebig diskutiert werden wird. Ich bin dort Mitglied. Wir werden die Gelegenheit dazu haben. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten und gehen davon aus, dass im Ausschuss ein Kompromiss in Sachen Lebensarbeitszeit bis 67 gefunden werden kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN und vereinzelt bei den PIRATEN. - Abg. Jost (SPD) : Er hat es nicht verstanden. Da geht mir das Messer im Sack auf.)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Thomas Schmitt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich und vorab bemerkt war es in diesem Parlament eigentlich guter Brauch, im Präsidium zu vereinbaren, bei welchen Themen eine Aussprache stattfindet und bei welchen nicht. Hier war vereinbart, dass keine stattfindet. Dann bereitet man sich nämlich entsprechend auf die Redebeiträge vor. Das ist ein Gebot der Fairness, wie man miteinander umgeht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will hier keine Debatte um die Rente oder Pension mit 67 führen. Wir werden sie an geeigneter Stelle und nach Gesprächen mit den Gewerkschaften führen müssen. Aus diesem Gesetz und an dieser Stelle ergibt sich gar keine Veränderung für die Beamten nachteiliger Art, indem wir irgendetwas ändern würden und die Pension mit 67 durch die Hintertür einführen würden. Man muss es nur einmal etwas genauer lesen.

Herr Kollege Schmitt, gestatten Sie -

Ich möchte zuerst kurz vortragen. Dann kann Herr Linsler seine Frage stellen, aber im Moment möchte

ich im Zusammenhang vortragen. Es geht um Folgendes: Wenn Rentenbezüge und Beamtenpensionen zusammentreffen, dann war es bisher möglich, wenn jemand vorzeitig in Pension geht, dass er in der Zwischenzeit, um keine Versorgungslücke zu haben, einen Zuschlag bekommt. Da aber jetzt die gesetzliche Rente eventuell nicht mit 65 erworben wird, sondern später, kann in der Zwischenzeit, zwischen 65, 66 und 67, eine Versorgungslücke eintreten.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Trick 17!)

Herr Linsler, die Zuschläge, die das Saarland diesen Rentnern und Versorgungsempfängern zahlt, werden jetzt verlängert. Wenn wir das nicht machen würden, hätten wir eine Schlechterstellung des genannten Personenkreises. Darum geht es. Wir verbessern die Situation und verlängern die Zuschläge, weil der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Renteneintrittsgrenze erhöht hat. Um nichts anderes geht es hier. Wenn Sie das nicht mittragen wollen, verschlechtern Sie die Versorgungsansprüche der saarländischen Beamtinnen und Beamten, die das betrifft. Sie verschlechtern sie, denn es werden ja Versorgungszuschüsse gezahlt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Jost (SPD) : Die Partei DIE LINKE ist gegen eine Verbesserung der Beamtenbesoldung. Unglaublich! Die LINKE will die Beamtenbesoldung kürzen.)

Es ergibt sich ganz klar aus dem Gesetz. Es wird überhaupt nichts durch die Hintertür eingeführt. Das werden wir an anderer Stelle diskutieren müssen. Hier geht es um eine Verbesserung und nicht um eine Verschlechterung. Das zeigt mir aber, dass Sie den Gesetzentwurf nicht wirklich gelesen haben. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Jost (SPD) : Er hat ihn nicht verstanden.)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Eugen Roth das Wort.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist eine Themenverwechslung eingetreten. Bei diesem Punkt geht es nicht um das Thema, ob die gesetzliche Rente mit 67 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll, auch nicht durch die Hintertür, sondern, lieber Rolf, es geht tatsächlich nur darum, dass diese Versorgungslücke geschlossen werden soll. Ich habe es mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen und es mir genau angeschaut. Ich habe es auch mit Stephan Toscani kurz rückgespiegelt. Es ist ein Punkt, den wir am Runden Tisch „Moderne Landesverwaltung“ mit den Gewerkschaf

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

ten besprochen hatten. Es geht um die Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission I in Landesrecht.

Die Föderalismuskommission I hat mit der Rente mit 67 eigentlich nichts zu tun. Das ist ein anderes Themenfeld. Es war ein Anliegen unter anderem gerade der Beamtinnen und Beamten, dass dieser Punkt aufgenommen wird. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe mich gemeldet, weil du gefragt hast, ob die Gewerkschaften beteiligt worden sind. Sie waren beteiligt, aber es geht nicht um das Streitthema „Rente mit 67 Jahren - Ja oder Nein“. Das Thema wird sicherlich auf uns zukommen, aber das ist in diesem Punkt sicherlich nicht der Fall.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Spre- chen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/13 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann habe ich folgendes Bild. Dem Gesetzentwurf ist mehrheitlich zugestimmt worden. CDU und SPD haben zugestimmt. Die GRÜNEN haben zugestimmt. Jasmin Maurer von den PIRATEN hat ebenfalls zugestimmt. Enthalten haben sich die LINKEN und die übrigen Abgeordneten der PIRATEN. - Es war etwas schwierig, aber ich werde auch das noch lernen.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung von Besoldungsund Versorgungsbezügen im Jahr 2012 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksa- che 15/10)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die im Rahmen des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 für das Jahr 2012 vereinbarte prozentuale Erhöhung um 1,9 Prozent auf die Beamten und Versorgungsempfänger im Saarland übertragen. Nach der Nullrunde des vergangenen Jahres, in dem aufgrund der ver

fassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse, die es einzuhalten galt, nur die tarifvertraglich vereinbarte Einmalzahlung auf den Beamtenbereich übertragen werden konnte, ist dies das fünfte Gesetz, mit dem die saarländische Landesregierung seit dem Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für die Besoldung und Versorgung der Beamten des Landes und der Kommunen vom Bund auf die Länder im Jahr 2006 die Beamtenbezüge prozentual erhöht oder eine Einmalzahlung gewährt. Konkret bedeutet dies, dass mit dem Gesetz zum 01. Juli dieses Jahres die Bezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger um 1,9 Prozent erhöht werden.

Die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Saarland haben in den letzten Jahren mit einer Reihe von Sparmaßnahmen ihren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet. Eine Erhöhung der Einkommen in diesem Bereich ist daher unumgänglich, um ein weiteres Abkoppeln der Beamtenschaft von der allgemeinen Entwicklung der Einkommensverhältnisse zu vermeiden und das gesetzliche Teilhaberecht der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Saarland an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu verwirklichen.

Wie Sie wissen, wird der Personalkörper der Landesverwaltung in den kommenden Jahren deutlich reduziert, mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung. Dieser Stellenabbau in einer Größenordnung von circa 10 Prozent der vorhandenen Planstellen wird vorhersehbar trotz der parallel vorzunehmenden Aufgabenkritik zu einer Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Beschäftigten führen. Für die Motivation dieser Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist es daher umso wichtiger, dass sie wissen, dass ihre Leistung auch in finanziell schwierigen Zeiten honoriert wird und sie von der Entwicklung der Einkommen nicht nur im Bund und den anderen Bundesländern, sondern auch in der freien Wirtschaft - das muss erwähnt werden - nicht abgehängt werden.

Die Landesregierung ist sich bewusst: Wer gute Arbeit verlangt, muss den Beschäftigten auch eine entsprechende finanzielle Perspektive eröffnen. Finanzpolitisch bewegen wir uns bei dem Thema Besoldung und Versorgung in einem Spannungsfeld, denn schließlich machen die Personalausgaben rund 40 Prozent des ganzen Haushaltsvolumens aus. Dies bedingt, dass bei finanzwirksamen Maßnahmen im Bereich der Personalausgaben neben den Erwartungen der aktiven und ehemaligen Beschäftigten stets auch die finanzielle Situation des Landes und die finanzielle Situation der Kommunen zu berücksichtigen ist.

Im Hinblick auf dieses Spannungsverhältnis und die sich hieraus ergebende Notwendigkeit konnte weitergehenden Forderungen der Gewerkschaften nach einer zeit- und inhaltsgleichen Anhebung im Beamtenrecht sowie im Tarifrecht, so verständlich diese

(Abg. Roth (SPD) )

aus der Sicht der Betroffenen auch sein mögen, nicht entsprochen werden. Alleine ein Vorziehen der Besoldungs- und Versorgungsanpassung auf den 01. Januar 2012 würde, Herr Finanzminister, für den Landeshaushalt eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von rund 10 Millionen Euro bedeuten. Und eine Übertragung des tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrages hätte im Jahr 2012 weitere Mehrkosten in Höhe von 2,7 Millionen Euro zur Folge gehabt. Das sind Beträge, die angesichts der Haushaltssituation des Landes und der drängenden Konsolidierungsbemühungen einfach nicht zu schultern sind.

Die Landesregierung war daher auch diesmal gefordert, einen vernünftigen Kompromiss zwischen der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte im Saarland und den Erwartungen der Beamten, der Richter und Versorgungsempfänger herzustellen. Ich bin der Meinung, dass wir dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch erreicht haben.

Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Komponenten, die ich abschließend kurz erwähnen möchte. Mit drei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht voriges Jahr entschieden, dass einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen wurden, die Zulage nach § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes auch dann zu zahlen ist, wenn die Übertragung auf Dauer angelegt ist. Demgegenüber zeigt die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, dass die Zulagenregelung lediglich die typischen Fälle der kommissarischen Wahrnehmung eines höheren Amtes erfassen sollte, indem die Aufgabenübertragung gerade nicht endgültig ist. Die historische Auslegung legt sogar den Schluss nahe, dass der Gesetzgeber mit einem Tatbestandsmerkmal die Zahlung der Beträge der Zulage bei einer unbefristeten oder gar dauerhaften Übertragung eines höheren Dienstpostens gerade ausschließen wollte.

Um der ausufernden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu begegnen, hat die Mehrzahl der übrigen Bundesländer die Zulagenregelung in ihren Besoldungsgesetzen bereits gestrichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgt das Saarland diesem Beispiel und hebt die Zulagenregelung auf, wobei für vorhandene Zulageempfänger eine Übergangsregelung geschaffen wird.

Ich möchte auch auf die im Gesetz vorgesehene neue Verordnungsermächtigung zur Regelung der Gerichtsvollziehervergütung hinweisen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung ergibt sich die Notwendigkeit, die den Gerichtsvollziehern gezahlten Vergütungen und Entschädigungen neu zu regeln. Die Bürokostenentschädigung wurde bislang pauschal und nachweisfrei gezahlt. Dies ist nach höchstrichterlichen Entscheidungen nicht zulässig. Danach dürfen in einer Aufwandsentschädigung nur tatsächliche

Aufwendungen ersetzt werden. Ein fiktiver Kostenersatz ist nicht zulässig. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung werden daher die den Gerichtsvollziehern bislang gewährleisteten Vollstreckungsvergütungen und Bürokostenentschädigungen zu einer einheitlichen Vergütung zusammengefasst und auch auf eine rechtlich nicht angreifbare Grundlage gestellt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Rolf Linsler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut einem Jahr - ich glaube, es war im März 2011 - haben wir hier auch über die Beamtenbesoldung diskutiert. DIE LINKE ist damals schon dafür eingetreten, dass die Tariferhöhung für Angestellte im öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird. Die damalige Jamaika-Regierung hat das abgelehnt.

Jetzt liegt uns ein Entwurf vor - und das ist schon zu begrüßen -, der vorsieht, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen. Wir reden tatsächlich von einer sehr bescheidenen Erhöhung von 1,9 Prozent, also unterhalb der Teuerungsrate. Ich bringe einmal einen Vergleich: Die IG Metall hat jetzt abgeschlossen mit 4,3 Prozent - für 13 Monate allerdings, also einen Monat länger. Diese kleine Erhöhung von 1,9 Prozent soll für die Beamtinnen und Beamten auch erst ab Juli gelten, während die Angestellten die Tariferhöhung schon ab Januar bekommen. Von Großzügigkeit kann man also nicht reden. Wenn man die Rechnung aufmacht, dass das so und so viel kostet, kann ich nur sagen: Das ist bei jeder Tariferhöhung so, es ist überall so. Es ist mir 20 Jahre jedes Mal um die Ohren gehauen worden, dass das so und so viel kostet.

Wenn man so redet und diskutiert, dann dürfte man ihnen im Grunde gar nichts geben und das wäre mit Sicherheit ganz falsch. Ich möchte noch einen Vergleich anstellen. Der Sockelbetrag, den die Angestellten und Arbeiter aufgrund des Tarifabschlusses bekommen, soll für Beamtinnen und Beamte nach diesem Gesetzentwurf nicht gelten. Die Beamtinnen und Beamten bestehen in der Masse ja nicht aus Ministern, Staatssekretären und Führungsleuten, sondern da ist beispielsweise die Polizei, Feuerwehr, mittlerer Dienst und gehobener Dienst. Und die

(Ministerin Bachmann)

brauchen das Geld genauso wie es alle anderen auch brauchen. Nun könnte man sagen, das Land muss sparen und die Schuldenbremse einhalten, aber warum denn - ich habe es eben schon erwähnt - auf Kosten der Beamtinnen und Beamten? Die Lohnerhöhung hätte für alle Angestellte wie auch für Beamte ab Januar gelten sollen. Das wäre im Sinne der Gleichbehandlung richtig gewesen.

Ich weiß, dass wir keine Chance haben werden, dies zu ändern, aber ich halte es für zwingend notwendig, dass das hier im Parlament gesagt wird und dass die Beamtinnen und Beamten wissen, dass es auch eine Fraktion gibt, die zu diesen relativ geringen Beträgen von 1,9 Prozent steht. Wir werden dem Gesetz trotzdem zustimmen, weil wir verhindern wollen, dass die Beamtinnen und Beamten noch weniger oder gar nichts bekommen. Aber ich sage es noch einmal: Im Grunde genommen ist das kein gutes Zeichen für das Parlament. Das halbe Jahr bringt es nicht und die Summe auch nicht. Man ärgert damit nur die Beamtinnen und Beamten, müsste sie aber bei den Aufgaben, die jetzt im Zusammenhang mit der Föderalismusdiskussion auf sie zukommen, eher motivieren. - Vielen Dank.