Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Das konnte ich so nicht finden. Knapp 13 Prozent war dort der Höchstsatz, der in der Recherche zur Satzung zu finden war. Von daher kann man sagen, dass es im absoluten Mittel lag und dass es ein korrekter Satz ist. Ich weise an der Stelle darauf hin, dass bei dieser Grenze die Erdrosselungsgrenze zu beachten ist, die nicht berührt werden darf. Diese Größe klingt ein bisschen martialisch. Sie bezeichnet nicht mehr und nicht weniger als die Schwelle, ab der davon auszugehen ist, dass die festgesetzten Steuersätze eine wirtschaftliche unternehmerische Tätigkeit gefährden. Dies wird bei den großen Monopolisten zweifelsfrei nicht der Fall sein. Die haben hier jedoch schon vorgesprochen. Man kann davon ausgehen, dass die jetzigen pauschalierten Beträge in etwa einem Steuersatz von 6 Prozent entsprechen. So ist das doch eine sehr spürbare Erhöhung für diese Branche. Es ist de facto eine Verdopplung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Gleichzeitig dürften sich damit auch die Einnahmemöglichkeiten für die Kommunen verdoppeln. Es wird ihnen eine angemessene finanzielle Beteiligung am Gewinn des Automatengewerbes eröffnet. Es wird mir wohl keiner widersprechen - wir sollten uns nichts vormachen -, dass dies keinen einzigen Automaten verhindern wird.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Ende meiner Rede möchte ich nochmals den enormen Aufwand in den Blick rücken, mit dem in diesem Staat und mit dem gerade in diesem Land präventiv wie therapeutisch der Spielsucht zu begegnen versucht wird. So wurde 2009 entschieden, ein Modellprojekt des Bundes zur Intervention bei pathologischem Glücksspiel zu verstetigen. Seither werden hierfür jährlich Landesmittel in Höhe von mehr als 25.000 Euro aufgewendet. Wir haben mit Münchwies und Berus zwei hervorragend auf die Suchtproblematik spezialisierte Kliniken im Saarland und nehmen, was die geballte Fachkompetenz zum Thema anbelangt, durchaus eine Vorreiterrolle ein. Wie viele Leistungen des Sozialgesetzbuches oder der Kriminalitätsbekämpfung letztlich auf Spielsucht zurückgehen, lässt sich kaum ermessen. Daher ist eine an den Einspielergebnissen - oder sollte man aus Sicht der Spieler besser sagen: an den Verlusten - orientierte Steuer nicht mehr als recht und billig.

Es bleibt zu hoffen, dass die künftigen Vergnügungssteuersätze auf Automaten mit Gewinnmöglichkeit neben den Maßnahmen und im Zuge der eben eingebrachten Neuregelung des Glücksspielwesens geeignet sind, einem Wildwuchs von Spielhallen und Automaten im Lande Einhalt zu gebieten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinn bitte ich um Ihre Zustimmung in der Ersten Lesung und um Überweisung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das bestehende Vergnügungssteuergesetz im Saarland verfassungskonform gemacht werden. Die im saarländischen Vergnügungssteuergesetz geltende Höchstpauschsteuer wird durch Höchststeuersätze ersetzt. Das ist ausgeführt worden. Begründet wird die Wahl von Höchstsätzen damit, dass damit eine Grenze festgelegt wird, bei deren Überschreitung eine unternehmerische Tätigkeit in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Das ist die sogenannte Erdrosselungsgrenze. Die Höhe dieser Höchstsätze von 12 beziehungsweise 10 Prozent wird mit dem Blick auf die bestehenden Höchststeuersätze in anderen Bundesländern gerechtfertigt. Dies seien Mittelwerte.

Die von der Landesregierung angeführten Gründe für die Notwendigkeit eines saarländischen Vergnügungssteuergesetzes und die dort gewählten Höchstsätze sind für uns jedoch nicht nachvollziehbar. Ich möchte mich der Argumentation der LINKEN anschließen. Wir sehen hier sogar eine gewisse Widersprüchlichkeit. Die Landesregierung schreibt in ihrem Entwurf selbst, dass die Erdrosselungsgrenze, die bei der Wahl der Höhe des Steuersatzes unterschritten werden muss, von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist und damit in jeder Kommune unterschiedlich hoch sei.

Gleichzeitig orientiert man sich bei der Wahl des Steuerhöchstsatzes aber an den Mittelwerten anderer Bundesländer, mit denen eine weitgehend einheitliche Besteuerung gewährleistet werden soll. Ob allerdings bei einem Intervall bestehender Steuersätze in den Kommunen anderer Bundesländer - ich kenne die Zahlen auch - von 25 Prozent bis 0 Prozent auf Geräte in Spielhallen ein Mittelwert als Maßstab die beste Wahl ist, erscheint mir nicht unbedingt logisch.

(Abg. Meyer (CDU) )

Wenn mit der Vergnügungssteuer weiterhin eine Lenkungswirkung erzielt werden soll, haben wir Zweifel daran, dass dies bei den gewählten einheitlichen Höchstsätzen gewährleistet wird. Wenn die Erdrosselungsgrenze nämlich von örtlichen Gegebenheiten abhängt - wie die Landesregierung richtigerweise schreibt -, dann ist auch die Grenze, bei der eine Lenkungswirkung eintreten kann, von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Die Orientierung der Höchstwerte an den Mittelwerten von Kommunen anderer Bundesländer gewährleistet nicht notwendigerweise eine Lenkungswirkung, denn es kann sein, dass die Grenze, ab der die Lenkungswirkung eintreten kann, in einigen saarländischen Kommunen über den 12 Prozent liegt. Hier hilft ein Blick auf Städte - Rolf Linsler hat sie eben genannt - in anderen Bundesländern, die vielfach Sätze von über 20 Prozent erheben. Stuttgart ist mittlerweile schon bei 22 Prozent. Die sind schon über 18. Berlin und Bremen haben jüngst auf 20 Prozent verdoppelt. Es gibt einige Städte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die sich zwischen 20 und 25 Prozent bewegen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Hört! Hört!)

Sie nannten das berechtigte Argument, das Spielen an Glücksspielautomaten unattraktiver zu machen und mehr Geld für die Folgekosten von Suchterkrankungen zur Verfügung zu haben. Wenn also mit der Vergnügungssteuer weiterhin fiskalische Effekte erzielt werden sollen, dann ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, ob dies bei den gewählten Höchstsätzen der Fall ist oder ob dies unnötigerweise eingeschränkt wird. Die fiskalischen Effekte werden nicht erzielt, wenn die Erdrosselungsgrenze bei den gewählten Höchstsätzen in einigen Kommunen über 12 Prozent liegt.

Das Ergebnis unserer Betrachtungen und Überlegungen ist wie folgt. Wenn also die Kommunen mit der Vergnügungssteuer eine Lenkungswirkung oder einen fiskalischen Effekt bewirken wollen, dann haben wir Zweifel an der vorgeschlagenen Lösung. Es ist nicht ersichtlich, warum es mit Blick auf die unterschiedlichen Gegebenheiten überhaupt Höchstgrenzen geben soll und warum es die gewählten Höchstsätze sein sollen. Eine Berechnung eines Mittelwerts bestehender Steuersätze in anderen Bundesländern ist mit Blick auf die Funktionen der Vergnügungssteuer nicht zielführend.

Für uns scheint es daher sinnvoll zu sein, auf eine landeseinheitliche Regelung wie in allen anderen Flächenländern zu verzichten. Auch Rheinland-Pfalz hat sich vor Kurzem entschlossen, hierauf zu verzichten. Die Kommunen würden die Sätze in Eigenregie festlegen. Deswegen hat auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme zur Hesse-Reform seinerzeit gefordert, das

Vergnügungssteuergesetz im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform aufzuheben. Wenn es aber bei einer landesweiten Regelung bleiben soll, dann bitten wir zu überprüfen, ob diese Höchstsätze so sind, dass sie die Vergnügungssteuer wert sind.

Frau Abgeordnete Dr. Peter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Meiser?

Gerne. Das war zwar gerade mein letzter Satz, aber ich nehme sie gerne an.

Abg. Meiser (CDU) mit einer Zwischenfrage: Eine kurze Zwischenfrage, Frau Kollegin: Sind Sie gewillt, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie im Kabinett dem Gesetz, wie es vorliegt, zugestimmt hatten - mit niedrigeren Steuersätzen?

Ich bin gewillt, zuzugeben, dass wir in der Koalition mit CDU und FDP Dinge verhandelt haben, die wir im Nachhinein anders reflektieren und die wir auch diskutiert haben. Wir haben zum Beispiel - ich sagte es eben - dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt und in dem Gesamtpaket gesehen, dass es Regelungen geben muss, um die Spielsucht einzudämmen. Wir sind nach wie vor der festen Meinung, dass sie eingedämmt werden muss. Kollege Linsler hat dies eben auch ausgeführt. Wir sind uns in der Koalition in Kompromissen vielfach mit dem sehr neoliberalen Kurs der FDP einig geworden, um bestimmte Dinge voranzubringen. Uns wird oft der Vorwurf gemacht, wir hätten mit unseren 5,9 Prozent zwar sehr viel durchgesetzt, aber in diesem Punkt leider nicht das, was uns am Herzen liegt. Aber jetzt liegt der Gesetzentwurf im Parlament vor. Hier nehme ich meine Rolle als Parlamentarierin wahr, und ich sehe ganz klar die Notwendigkeit entweder einer Regelung durch die Kommunen oder einer weiteren Heraufsetzung der Steuer. Sie ist gegenüber unserem damaligen Vorschlag im Kabinett um ein Prozentpünktchen angehoben worden. Ich denke, man kann im Sinne der Regelungen anderer Bundesländer und auch im Sinne der Suchtprävention noch höhere Steuersätze anwenden. Da bin ich jetzt nicht mehr einer Koalitionsdisziplin unterworfen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/12 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD; dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion der PIRATEN hat sich enthalten.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/13)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf kommt einem umfassenden Regelungserfordernis nach, das sich in der letzten Zeit im Bereich des öffentlichen Dienstrechts ergeben hat. Nachdem das Saarländische Beamtengesetz mit dem Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an das Beamtenstatusgesetz im Jahr 2009 neu gefasst wurde, werden nun mit dem vorliegenden Gesetz in verschiedenen Teilbereichen des Beamtenrechts weitere Anpassungen vorgenommen.

Das öffentliche Dienstrecht des Saarlandes wird mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften in drei Bereichen fortentwickelt. Erstens sollen Haushaltsentlastungen im Bereich der Beihilfeausgaben für Arzneimittel realisiert werden. Zur Geltendmachung des Arzneimittelrabatts ist daher eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Zweitens sind punktuelle Anpassungen im saarländischen Beamtenrecht erforderlich geworden, zum einen wegen Vorgaben der Rechtsprechung sowie des Arzneimittelrechts; zum anderen enthält der Gesetzentwurf klarstellende und redaktionelle Änderungen des Saarländischen Beamtengesetzes sowie eine Bezugnahme auf das inzwischen in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz des Bundes und auf das Jugendarbeitsschutzgesetz. Drittens sind im Beamtenversorgungsrecht infolge von Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungslücken mög

lich geworden, die durch den Gesetzgeber zu schließen sind.

Im Einzelnen, meine Damen und Herren, bedeutet dies Folgendes: Mit der vorliegenden Änderung wird sichergestellt, dass die Beihilfestellen im Saarland mögliche Haushaltsentlastungen im Bereich der Ausgaben für Medikamente realisieren können. Nach dem Gesetz des Bundes über die Rabatte für Arzneimittel können auch die Träger der Beihilfe an dem Verfahren zur Vergünstigung der Arzneimittelkosten teilnehmen. Die anderen Bundesländer, der Bund und viele andere Beihilfeträger realisieren diese Möglichkeiten ebenfalls. Für eine Teilnahme am Rabattverfahren sind die Übermittlung von anonymisierten Datensätzen an eine zentrale Stelle sowie die Speicherung digitalisierter Arzneimittelrezepte erforderlich. Die datenschutzrechtlich erforderliche Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes erlaubt künftig auch die Datenverarbeitung zur Geltendmachung der Rabattansprüche für die Beihilfe.

Im zweiten wesentlichen Regelungsbereich wird im Saarland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur die jüngere Entwicklung im Bundesbeamtenrecht und im Arzneimittelrecht nachgezeichnet, sondern es wird auch den Vorgaben der Rechtsprechung gefolgt. An mehreren Stellen sind punktuelle Anpassungen in den Bereichen Beihilfe, Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld erforderlich geworden. Zu nennen sind hier neben vielem anderen die Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten in Anlehnung an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Vereinfachung der Beihilfegewährung an Hinterbliebene, die Vereinheitlichung bei den Reisekosten für Übernachtungen mit Frühstück und schließlich die ausdrückliche rechtliche Möglichkeit der elektronischen Stellung und Bearbeitung von Anträgen in allen genannten Gebieten. Die klarstellenden und redaktionellen Änderungen resultieren aus einer Evaluation des Saarländischen Beamtengesetzes in der ab dem 01. April 2009 geltenden Fassung.

Drittens ist in der gesetzlichen Rentenversicherung die Regelaltersgrenze von 67 Jahren an die demografische Entwicklung angepasst worden. Nach den bisher geltenden Vorschriften für Beamtinnen und Beamte waren die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes und die Gewährung von Zuschlägen höchstens bis zum Ende des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Dies war bis zur Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung der frühestmögliche Zeitpunkt für den Erhalt einer Rente. Durch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung könnte jedoch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die neben der beamtenrechtlichen Versorgung auch Anspruch auf Rente haben, für den Zeitraum dieser Verlänge

(Präsident Ley)

rung eine Versorgungslücke entstehen. Dies soll mit der vorgenommenen Änderung in Zukunft vermieden werden. Zu den Regelungen sind die Interessenverbände und Berufsvertretungen des öffentlichen Dienstes angehört worden. Sie sind im Wesentlichen mit den Änderungen einverstanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Saarland bei der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses ist sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl gegenüber der Privatwirtschaft als auch gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern attraktiv bleiben. Die saarländische Landesregierung misst dem Vorhaben eine wesentliche Bedeutung für ein zeitgemäßes Beamtenrecht bei. Für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Saarlandes ist es wichtig, dass sie verlässliche Bedingungen vorfinden und darauf vertrauen können, dass ihnen das Saarland im Wesentlichen gleiche Bedingungen bieten kann wie der Bund oder die anderen Bundesländer. Herr Präsident, meine Damen und Herren, aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Rolf Linsler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben noch nicht gesagt, dass keine Aussprache ist.

(Zuruf des Abgeordneten Meiser (CDU).)

Aber um es gleich am Anfang zu sagen, Kollege Meiser: Es gibt keinen Grund zur Aufregung.

(Weiterer Zuruf.)

Im Gesetzentwurf sind viele Punkte enthalten, denen wir zustimmen können - ob es das Trennungsgeld, die Umzugskosten oder andere Dinge sind. Allerdings soll das Beamtenversorgungsgesetz punktuell geändert werden, um eine gegebenenfalls durch die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehende Versorgungslücke zu vermeiden. Das hat die Ministerin gesagt. Jetzt kommt es aber: Hier wird also schon auf eine Altersgrenze von 67 für die Beamten hingearbeitet, obwohl der Landtag für die saarländischen Beamtinnen und Beamten nach meinem Kenntnisstand noch gar keine längere Lebensarbeitszeit be

schlossen hat. Es ist kein Geheimnis, dass DIE LINKE die Rente mit 67, was die Angestellten und Arbeiter angeht, ablehnt. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine versteckte Rentenkürzung. Jeder weiß, dass viele Berufstätige gar nicht bis 67 Jahre arbeiten. Wir lehnen deshalb auch eine Erhöhung der Altersgrenze für die saarländischen Beamten ab. Das ist logisch. Wenn wir dafür sind, dass nicht länger gearbeitet werden soll, dann machen wir auch hier keine Ausnahme.

(Abg. Schmitt (CDU) : Was hat das jetzt damit zu tun?)

Es hat etwas damit zu tun. Der Hinweis ist vorhanden. Sie können den Artikel doch vorlesen.

(Zuruf von Ministerin Bachmann.)

Lassen Sie mich ausreden. Dann kommen wir nachher zur Diskussion. Wir wollen jetzt keine Vorschriften durch die Hintertür beschließen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU steht übrigens auch kein klares Ja oder Nein zur Erhöhung der Lebensarbeit, sondern ganz schwammig: „Gegenstand der Gespräche mit Personalvertretungen und Gewerkschaften sollen weitere Maßnahmen für die Übernahme der Regelaltersgrenze im Beamtenbereich analog der Bundesregelung (‚Rente mit 67’) sein.“ Ich frage deshalb einmal, ob schon Gespräche mit den Gewerkschaften geführt worden sind. Man nimmt ja die Rente mit 67 hier auf. Dann ist es festgeschrieben und beschlossen, wenn das Gesetz durchgeht. Das brauchen wir niemandem zu erklären. Das ist unser Punkt. Dies ist logisch nachvollziehbar. Man hat im Koalitionsvertrag versprochen, mit den Gewerkschaften über die Altersgrenze zu reden. Dies ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht passiert. Ich kann mich natürlich auch falsch informiert haben. Das schließe ich zwar fast aus, kann es aber nicht völlig tun. Die Frage lautet also: Haben die Gewerkschaften eine längere Lebensarbeitszeit empfohlen, so denn diese Gespräche stattgefunden haben?