Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Es gibt aber noch einen dritten Grund, der gerade aus der besonderen saarländischen Perspektive eine gute Motivation für diesen Gesetzentwurf bietet. Das Saarland ist in Deutschland ein kleines Bundesland. In Europa, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Saarland aber als Teil der Großregion, als Teil der größten grenzüberschreitenden Region innerhalb der Europäischen Union, als Teil einer Großregion mit mehr als 11 Millionen Einwohnern ein großes Stück Europa. In dieser Großregion gibt es viele gemeinsame Interessen: Man denke nur an die Situation der Grenzpendler, man denke an die besonderen, auch die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden ÖPNV, man denke an die Fragen der grenzüberschreitenden Kommunikation, man denke an die vielen für die Menschen und die Wirtschaft in diesem Land wesentlichen Fragen.

Gelingt es uns mit dem Bevollmächtigten für Europaangelegenheiten der saarländischen Landesregierung in Brüssel auch nur ein klein wenig, die gemeinsamen Interessen, die diese Großregion hat, stärker zu bündeln und, auch im Interesse der Saarländerinnen und Saarländer, in Brüssel stärker in die Legislativverfahren einzuspeisen, so ist das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein großer Erfolg für das Saarland und für die Großregion. Daher bitte ich im Namen von CDU und SPD um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, und ich stelle nunmehr den eingangs bereits angekündigten Antrag nach § 83 Landtagsgesetz. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/22 in Erster Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/22 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen ist.

(Sprechen.)

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 -

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Es waren die LINKE und die GRÜNEN.)

(Abg. Theis (CDU) )

Ah, Entschuldigung, ich revidiere: Es gab die Annahme des Gesetzentwurfes mit Stimmenmehrheit bei Gegenstimmen von der LINKEN und den GRÜNEN. - Aber bitte in Zukunft dann auch miteinander stimmen.

(Heiterkeit.)

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 83 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist, da alle zugestimmt haben. Damit wird der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung auch in Zweiter Lesung beraten.

Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/22. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der PIRATEN sowie Gegenstimmen der LINKEN und B 90/GRÜNE angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 04. Dezember 2006

(Drucksache 15/14)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Ulrich Commerçon das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen den Gesetzentwurf über die Zustimmung zu dem Änderungsabkommen über die

Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, dem Schengen-Lyzeum in Perl, vorstellen. Das deutsch-luxemburgische Schengen-Lyzeum in Perl ist eine internationale Begegnungsschule, die uns allen hier im Hause gut bekannt ist, im Herzen des Dreiländerecks Deutschland, Luxemburg und Frankreich. Sie besteht nunmehr seit 2007. Mit seiner Gründung wurde ein Auftrag des 7. SaarLorLux-Gipfels vom 30. Juni 2003 und des Zukunftsbildes 2020 in die Tat umgesetzt, nämlich für die Großregion einen neuen großregionalen Schultyp zu schaffen, der kommenden Generationen ein europäisches Bewusstsein vermittelt und sie sprachlich wie fachlich für einen international ausgerichteten Arbeitsmarkt qualifiziert. Im Schengen-Lyzeum als binationaler Schule werden vornehmlich Kinder und Jugendliche aus Deutschland und Luxemburg unterrichtet. Es vereint in sich Elemente der Schulsysteme des Saarlandes und des Großherzogtums. Das Konzept und entsprechende Vereinbarungen wurden gemeinsam von Vertretern des Luxemburger Erziehungsministeriums, des saarländischen Bildungsministeriums und des Landkreises Merzig-Wadern erarbeitet.

Durch die Unterzeichnung des zwischenstaatlichen Abkommens im Dezember 2006 sowie weiterer Vereinbarungen wurde die Gründung des Schengen-Lyzeums offiziell besiegelt und auch hier im saarländischen Landtag ratifiziert. Am 27. August 2007 hat die Schule beginnend mit Klassenstufe 5 ihren Betrieb aufgenommen. Im ersten Jahrgang wurden 130 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, davon kamen 31 aus Luxemburg und 2 aus Frankreich. Aktuell im Mai 2012 - besuchen schon 612 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Schengen-Lyzeums, davon kommen 366 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland, 237 aus dem Großherzogtum und 9 aus Frankreich. Die Aufnahmekapazität ist in den einzelnen Jahrgangsstufen weitgehend ausgeschöpft.

Das Schengen-Lyzeum bietet nach der Klassenstufe 9 die Möglichkeit, in einem gymnasialem Zweig nach saarländischem Vorbild die allgemeine Hochschulreife oder in einem berufsbildenden Zweig nach luxemburgischem Vorbild das Diplôme de technicien administratif et commercial am Ende von Klassenstufe 12 zu erwerben. Auf dem Weg zu beiden Abschlüssen ist sowohl der Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses nach Klassenstufe 10 als auch der Erwerb der Fachhochschulreife bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen möglich.

Derzeit erwerben die ersten Schüler des SchengenLyzeums den Hauptschulabschluss. 2013 wird nach der Klassenstufe 10 erstmals der mittlere Bildungsabschluss und 2015 dann erstmalig das Abitur sowie die luxemburgischen studien- und berufsqualifizierenden Abschlüssen vergeben. Im Hinblick auf die

(Vizepräsidentin Ries)

kommende Oberstufe wurde und wird die Schule schon jetzt verstärkt mit Lehrkräften personalisiert, die auch die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II besitzen.

Veränderungen im System der luxemburgischen beruflichen Bildung haben nun eine Anpassung im berufsbildenden Zweig nach luxemburgischem Vorbild notwendig gemacht. Dies führt uns zum konkreten Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes. Das bisher vorgesehene Diplôme nach luxemburgischen Vorschriften kann nach der erfolgten Reform in Luxemburg nicht mehr auf einen dreijährigen schulischen Bildungsgang am Schengen-Lyzeum übertragen werden. Daher haben die Vertreterinnen und Vertreter Luxemburgs als Alternative vorgeschlagen, bei gleichen Eingangsvoraussetzungen in diesen Bildungsgang künftig einen beruflichen Bildungsgang zum Diplôme de fin d`études secondaires techniques anzubieten. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler wie bereits mit dem bisher vorgesehenen Diplôme auch künftig die Möglichkeit, unmittelbar in den Luxemburger Arbeitsmarkt einzutreten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine binationale Kommission bestehend aus dem Schulleiter des Schengen-Lyzeums, einigen Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien auf luxemburgischer und auf saarländischer Seite hat die Übertragung des neuen Bildungsgangs auf einen dreijährigen schulischen Bildungsgang vorgenommen. Dabei mussten unter anderem auch die luxemburgischen Lehrpläne insbesondere im Hinblick auf die Verkürzung der in Luxemburg üblichen vierjährigen Ausbildungszeit auf die dreijährige Oberstufe am Schengen-Lyzeum angepasst werden.

Um den neuen Bildungsgang zum Schuljahr 2012/ 13 anbieten zu können, musste zunächst das zwischenstaatliche Abkommen über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule vom Dezember 2006 in Artikel 3 geändert werden. Am 21. März dieses Jahres wurde das Änderungsabkommen nach Einholung der Zustimmung der Bundesregierung sowie der Ermächtigung des luxemburgischen Großherzogs vom damaligen Innenminister, dem Kollegen Toscani, der zugleich damals auch für das Bildungsressort zuständig war, und der zuständigen luxemburgischen Ministerin, Frau Delvaux-Stehres, unterzeichnet.

Unter der Überschrift „Bildungsgänge“ ist in Artikel 3 des Abkommens künftig verankert, dass die Schule im berufsbildenden Bereich auf dem Weg über den mittleren Bildungsabschluss zum Diplôme am Ende von Klassenstufe 12 beziehungsweise in Verbindung mit dem erforderlichen Praktikum zur Fachhochschulreife führt.

Das Änderungsabkommen bedarf als Staatsvertrag von unserer Seite nunmehr noch der Zustimmung des Landtags des Saarlandes. Die Luxemburger Regierung muss den Staatsrat und das Parlament beteiligen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf über die Zustimmung zu dem Änderungsabkommen, mit dem das Änderungsabkommen in innerstaatliches Recht transformiert werden soll, soll noch vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet werden, um mit dem neuen Bildungsgang rechtzeitig zum Schulanfang 2012/13 starten zu können. Die Eltern und die Schülerinnen und Schüler sind bereits vorbereitet; auch die Änderung der Schulordnung wird kurzfristig erfolgen, um das durch die Neuwahlen verzögerte Vorhaben noch rechtzeitig umzusetzen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister Commerçon. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/14 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und weiterer rechtlicher Regelungen zur Einführung der Gemeinschaftsschule (Drucksache 15/23)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Schulstandorte zukunftssicher machen“ ist nach meiner Auffassung die Kernbotschaft des Gesetzentwurfes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und weiterer rechtlicher Regelungen zur Einführung der Gemeinschaftsschule, den CDU-Landtagsfraktion und

(Minister Commerçon)

SPD-Landtagsfraktion heute einbringen. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD die Weichen für eine zukunftsweisende Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche im Saarland vereinbart. Einen ersten Schritt gehen wir heute gemeinsam. Der Ihnen vorliegende Entwurf lehnt sich an eine Novelle an, die die damalige Jamaika-Landesregierung im Oktober 2011 ins parlamentarische Verfahren eingebracht hatte. Auf der Basis unseres Koalitionsvertrags wurden allerdings Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen.

Meine Damen und Herren, das geltende Schulordnungsgesetz legt in Ausgestaltung des saarländischen Verfassungsauftrages fest, dass Schulen eine Größe haben sollen, die „eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleistet, eine Differenzierung des Unterrichts erlaubt und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichert.“ Die Ausgestaltung dieses Anspruches kann man - wie im derzeit geltenden Schulordnungsgesetz - über das Kriterium der Zügigkeit machen. Man kann aber auch eine andere, in meinen Augen bessere Ausgestaltung wählen, und das machen wir mit diesem Änderungsentwurf. Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, wird das Kriterium der Zweizügigkeit an Grundschulen gestrichen und durch die Mindestzahl von 80 Schülerinnen und Schülern ersetzt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zukünftig mindestens 220 Schülerinnen und Schüler von Klassenstufe 5 bis 9 einen Standort besuchen müssen. Grundschulen, die diese Mindestzahl nicht erreichen, werden im Saarland erstmals die Möglichkeit haben, im Einvernehmen mit den Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern jahrgangsübergreifenden Unterricht anzubieten. Auch das ist eine Option, bei sinkenden Schülerinnenund Schülerzahlen die Schule nah am Wohnort zu erhalten und ein qualitativ hochwertiges Schulangebot zu machen.

Der Entwurf sieht auch ein geregeltes Verfahren für den Fall vor, dass diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Sichergestellt ist hier, dass alles im Einvernehmen mit den Schulträgern geschehen wird. Im Mittelpunkt der Bildungspolitik der Koalitionsfraktionen werden Kinder und Jugendliche sowie Qualitätsverbesserungen stehen, nicht Strukturdebatten. Deshalb stelle ich für die SPD-Fraktion auch eines klar - ich denke, wir werden der Diskussion nicht entgehen können -: Wir hatten der Verfassungsänderung zur Einführung der Gemeinschaftsschule nicht zugestimmt. Vieles blieb für uns damals ungeklärt.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Es ist immer noch so viel ungeklärt!)

Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer brauchen aber Ruhe im System. Aus diesem

Grund stand schon in unserem Wahlprogramm: Mit der SPD wird weder das Gymnasium abgeschafft noch die Gemeinschaftsschule rückgängig gemacht! Die Frage der Schulstruktur stellt sich für uns heute nicht mehr. Gemeinsam mit der CDU suchen wir Antworten auf die Frage: Wie bieten wir jedem Kind die Möglichkeit, die eigenen Potenziale auszuschöpfen und die eigenen Kompetenzen bestmöglich zu entwickeln? Diesen Dialog werden wir mit allen Bildungsträgern führen. Wir werden die Qualität und die Nachhaltigkeit der Bildungsarbeit und damit das Lernen und das Lehren ins Zentrum stellen.

Um diesem Qualitätsanspruch und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, braucht man kleinere Klassen. Je kleiner die Klasse, desto besser ist eine individuelle Förderung möglich. Deshalb werden wir die Betreuungsrelation zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern in den nächsten Jahren kontinuierlich verbessern. Die Zielgrößen sind in der Begründung dieses Gesetzentwurfes genannt: maximal 22 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und 25 in den Klassen 5 bis 7 beziehungsweise 27 ab Klassenstufe 7 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.

Der Gesetzentwurf schafft auch die Grundlage für eine landesweite, regional verankerte Schulentwicklungsplanung. Auch damit sichern wir ein vielfältiges Schulangebot in der Fläche. Wir geben den Startschuss für eine Schulentwicklungsplanung, die das Land gemeinsam mit den Schulträgern in einer gleichberechtigten Partnerschaft gestaltet! Künftige Entscheidungen werden im Einvernehmen getroffen. Damit setzen wir vor Ort einen Dialog in Gang und können auch die Einrichtung gebundener Ganztagsschulen oder die pädagogische Profilschärfung an den einzelnen Standorten voranbringen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wird die saarländischen Schulstandorte zukunftssicher machen und die Qualität im Bildungssystem weiter verbessern. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kolb. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Kolb, die Schulstrukturdebatte müssen wir hoffentlich wirklich nicht so bald wieder führen. Es hat sich in der letzten Wahlperiode so ergeben, dass die Weichen richtig gestellt worden sind. Wir als LINKE haben die Gemeinschaftsschule mit möglich gemacht. Das war die richtige Entscheidung!