on heraus mit durchgesetzt und verhandelt. Man soll sich mal vorstellen, wie die kommunale Finanzlage heute wäre, hätten wir diesen Erfolg am Ende nicht gemeinsam erzielt. Es gibt weitere Entlastungen, die in Berlin im Koalitionsvertrag der Großen Koalition beschlossen wurden und teilweise in der Umsetzung sind. Und es gibt beispielsweise die 75 Millionen Euro alleine für die saarländischen Kommunen, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 fließen werden, um den kommunalen Investitionsstau ein gutes Stück aufzulösen. Die Landesregierung ist derzeit dabei, die entsprechende Mittelverwendung mit den Kommunen abzustimmen. Auch das ist eine gute Nachricht, auch das ist ein richtiger Baustein, um nicht nur zu sparen, sondern auch zu zeigen, dass im Land investiert wird, dass die Kommunen echtes Geld in die Hand nehmen können, um vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger die Infrastrukturen, die Daseinsvorsorge zu sichern.
Der Kommunale Entlastungsfonds ist aber auch ein Baustein in dem sogenannten Lückenschlussmodell, über das sich die Städte und Gemeinden und die Landesregierung im Rahmen des Kommunalpaktes verständigt haben. Dieses Lückenschlussmodell sieht vor, dass die Kommunen an vielen Stellen ihre Einnahmen verbessern. Ein sicherlich nicht angenehmer Weg, ein schwieriger Weg, mit dem man vor Ort an der einen oder anderen Stelle Schwierigkeiten haben wird, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Lasten aufbürdet. Es ist an dieser Stelle auch eine Hilfe für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik, wenn sie sagen können, wir bekommen diese Hilfe vom Land nur dann, wenn wir unseren eigenen Schritt auch gehen. Wenn wir diesen eigenen Schritt nicht gehen, dann verzichten wir nicht nur auf die Einnahmeverbesserungen, die wir selbst gestalten, sondern dann würden wir auch auf Hunderttausende von Euro, vielleicht sogar auf Millionenbeträge, vonseiten des Landes verzichten. Das können wir nicht verantworten.
Deshalb geben wir mit dem KELF den Kommunen nicht nur Geld, sondern auch gute Argumente an die Hand, um vor Ort ihren Sanierungsfonds erfolgreich umzusetzen. Das Gleiche gilt auch für den großen Themenbereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Sie alle wissen, dass im Rahmen des Lückenschlussmodells der größte Einzelposten, rund 60 Millionen Euro im Jahr, Einsparungen sind, die die Kommunen bei den Personal- und Sachkosten leisten müssen. Das werden sie nicht tun können, indem sie einfach mit dem Rasenmäher quer durch die Verwaltungen und die Bauhöfe fahren, sondern sie müssen an Strukturen herangehen.
Einsparziele erreicht werden können. Dafür braucht man Mut. Dafür braucht man Ideen, um einen solchen komplexen Modernisierungsprozess in den Kommunalverwaltungen zwischen den Kommunalverwaltungen auch in Gang zu setzen. Ich glaube, da werden wir als Land den einen oder anderen Impuls noch setzen müssen, denn nur bottom-up zwischen 52 Kommunen im Saarland und sechs Landkreisen wird ein solcher Prozess nicht alleine erfolgreich sein können. Da muss auch top-down organisiert werden, damit am Ende entsprechende Erfolge zustande kommen.
Auch dort, glaube ich, wird das Monitoring, das im Rahmen des Saarlandpaktes, Kommunalpaktes, verabredet ist, zeigen, wie wir vorankommen, und wie die eine oder andere Nachsteuerung möglicherweise noch vorgenommen werden kann. Das ist auch das Allernormalste auf der Welt auf einem solch langen Prozess, dass man zwischendurch das eine oder andere noch einmal nachsteuern muss.
Ich will aber nicht verschweigen - die Kollegin ist eben schon darauf eingegangen -, dass neben all dem, was wir schon getan und beschlossen haben und was auch an Hilfen aus Berlin schon umgesetzt worden ist, aktuell erhebliche Risiken für die Finanzlage der Kommunen bestehen, nämlich aufgrund der finanziellen Lasten, die durch den Zuzug von Flüchtlingen und die Aufgabe der Integration dieser Flüchtlinge heute und im nächsten Jahr und in der Zukunft zu leisten sind.
Die Höhe dieser Aufwendungen kann heute nur grob geschätzt werden. Ich glaube, es ist niemand da, der verlässlich sagen kann, was die Städte und Gemeinden im nächsten Jahr zusätzlich werden leisten müssen. Das Gleiche gilt für die Landkreise, die als Träger des SGB II oder des SGB XII oder teilweise im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Finanzierung dieser Lasten zuständig sind, genauso wie für die Unterbringung der minderjährigen Flüchtlinge, für die Kindergartenplätze, die zusätzlich geschaffen werden müssen, und die zusätzlichen Investitionen, die vielleicht im Schulbereich, bei den Schulträgern und so weiter notwendig sind. Das ist ja eine Aufgabenstellung, die sich durch fast alle Bereiche der Kommunalpolitik zieht.
Es gibt Schätzungen, dass allein in den Landkreisen im nächsten Jahr die zusätzlichen Lasten bei deutlich über 40 Millionen Euro liegen werden. Es ist deshalb wichtig, heute darauf hinzuweisen, dass das, was jetzt schon erfolgreich zwischen den Ländern und dem Bund verhandelt worden ist, im Wesentlichen nur bis zu dem Tag hilft, an dem die Flüchtlinge als Flüchtlinge anerkannt sind. Danach wechseln sie aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und ein Kostenausgleich für die Kommunen für die Zeit danach steht noch aus.
Es ist eine große Aufgabe für uns alle hier im Hause, gegenüber dem Bund dahingehend zu verhandeln, dass auch dort eine entsprechende Finanzierung und Mitverantwortung für diese Lasten herausverhandelt werden kann. Die saarländischen Städte und Gemeinden, aber sicherlich auch die Städte und Gemeinden in allen anderen Bundesländern sind nicht in der Lage, diese Lasten alleine zu tragen. Sie brauchen hier die Solidarität des Bundes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage, wie das alles finanziert werden soll und ob nicht möglicherweise das, was wir an der einen oder anderen Stelle erreichen, indem wir sparen, indem wir über den KELF Hilfen geben, zunichte gemacht wird durch neue Belastungen, über die ich gerade gesprochen habe, diese Frage könnte den einen oder anderen in die sogenannte Vergeblichkeitsfalle führen nach dem Motto: Wir strengen uns an, wir strampeln uns ab und am Ende kommen wieder andere und neue Belastungen auf uns zu, das bringt ja alles nichts. Einer solchen Einstellung dürfen wir uns nicht hingeben.
Als diejenigen, die in der Verantwortung stehen und zu gestalten haben, müssen wir dieser Verantwortung und Gestaltungsaufgabe auch gerecht werden. Der KELF ist genau dafür ein richtiger Baustein. Er ist bares Geld und er ist ein Hebel für Reformen in den Kommunen. Deshalb bitte ich Sie alle noch einmal herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die PIRATEN-Fraktion der Kollege Andreas Augustin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen endlich anfangen, nicht nur im Haushaltsplan, sondern auch hier in der Debatte stärker zwischen Investitionen und laufenden Kosten zu unterscheiden. Die Kommunen und das Land müssen nämlich wieder investitionsfähig werden. Das ist mit ein Gedanke beim KELF, aber ich denke, es ist ein Gedanke, den man hier noch einmal explizit herausstellen sollte. Am KELF stören uns nämlich mit eben dem Gedanken im Hinterkopf drei Dinge: das Verfahren, die konkreten Maßnahmen und die dahinter steckende finanzpolitische Gesamtlogik. Auf die drei Punkte möchte ich im Folgenden näher eingehen.
Zum Verfahren. Die Auszahlungsmodalitäten über eine Verordnung zu regeln und somit am Parlament vorbei, sehen wir deshalb kritisch, weil es in Zukunft zwangsläufig dazu führt, dass wir uns ständig im
Ausschuss wieder damit befassen müssen, anstatt dass man es von Parlamentsseite her einmal richtig regelt.
Die konkreten Maßnahmen. Da muss man sagen, dass die bisherigen Eingriffe in die Finanzausgleichsmasse, zum Beispiel die Verringerung des Verbundsatzes im Vergleich zu 2006 beim Kulturbeitrag und bei dem Beitrag zur Eingliederungshilfe sowie die Aufhebung der Vorabverteilung des Grunderwerbssteueraufkommens an die Gemeindeverbände zeigen, dass der KELF nur ein Trostpflaster sein kann. Das ist auch das, was der Kollege Bierbaum schon gesagt hat. Es sagt hier niemand, dass es gar nichts in der Richtung geben soll. Die Forderung war konkret, es ist zu niedrig. Dem kann ich mich in gewissem Maße durchaus anschließen.
Letztlich der dritte Punkt, die finanzpolitische Gesamtlogik. Wir stören uns an der Schuldenbremse das hatten wir schon mehrfach gesagt -, weil sie eine Investitionsbremse ist. Mit dem KELF wird die Logik der Schuldenbremse auf die Kommunen übertragen, sodass auch dort eine Investitionsbremse einsetzt, wo eigentlich das Gegenteil der Fall sein sollte. Wir finden zwar an der Stelle die Einigungen im Bund zur Bereitstellung des kommunalen Investitionspaketes und der Unterstützung bei den Aufwendungen im Rahmen der Flüchtlingsfrage gut, aber in der aktuellen Form und in der aktuellen finanzpolitischen Entwicklung machen wir die Kommunen in ihren Investitionsmöglichkeiten zu sehr von Bundesund EU-Mitteln abhängig. Darin liegt eine große Gefahr.
Ich sage trotzdem, wir werden uns dem Gesetz nicht verschließen, wir sehen aber aufgrund der aus unserer Sicht unnötigen Verkomplizierung der finanziellen Verflechtungen von Land und Kommunen keinen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Die reinen Kredittilgungshilfen, wie sie jetzt im KELF geregelt sind, werden zum Beispiel immer noch keine Sanierungsmittel für Schulen bereitstellen oder erschließen. Der KELF und seine Auswirkungen bleiben auf der verwaltungstechnischen Ebene. Die Bürgerinnen und Bürger merken davon erst einmal nichts. Wir reden hier zum dritten Mal über den KELF, über ein Gesetz, von dem die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes faktisch erst einmal nichts merken. Das passt insofern mal wieder ganz gut ins Bild, als sich die Regierung hier eher als Verwaltungsinstrument und nicht als gestaltendes Organ dieses Landes zeigt, das merkt man beim KELF ganz besonders. Es ist eine reine Verwaltungsgeschichte und hat mit Gestaltung wenig zu tun.
Deshalb abschließend mein Plädoyer: Machen Sie das Land fit für die Zukunft, entflechten Sie die Finanzbeziehungen und schaffen Sie eigene Gestaltungsmöglichkeiten für jede Ebene, statt die Investi
tions- und damit die Schuldenbremse von oben durchzudrücken. Wir werden uns heute enthalten, weil wir dem Gesetz nicht im Weg stehen wollen. Aber die Kritikpunkte sind jetzt genannt worden. Dankeschön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Zitat von Minister Bouillon, der am Ende der Ersten Lesung zum KELF-Gesetz Folgendes gesagt hat: „Wir wissen, wir verlangen große Anstrengungen von unseren Gemeinden, aber wir verlangen nichts Unmögliches.“ Ich erlaube mir, dies zu korrigieren und zu sagen, wir sehen das anders. Was hier aufs Gleis gesetzt wird, um an die entsprechenden Mittel heranzukommen, ist für die Kommunen fast unmöglich.
Ich erläutere das jetzt, warten Sie ab. - Wir haben es bei diesem Gesetz mit der gesetzlichen Festschreibung der kommunalen Schuldenbremse zu tun. Das heißt, was für das Land seit dem Jahr 2011 gilt, soll von nun an auch für die Gemeinden gelten.
Sie erhalten künftig nur noch dann die Konsolidierung - das ist ja die Konstruktion -, wenn sie die jährlichen Obergrenzen des strukturellen Defizits einhalten. Der Stabilitätsrat hat ja das Gesetz gerügt, und das war nicht zu unserer Regierungszeit.
Bis 2024 sollen so die strukturellen Defizite der Gemeinden auf Null zurückgefahren werden. Jetzt schauen wir uns mal die Volumina an. Das Volumen des Kommunalen Entlastungsfonds beträgt für die Zeit von 2015 bis 2022 insgesamt 111 Millionen Euro, und die geforderte Rückführung des Defizits das hat Junkernheinrich so errechnet, darauf beziehen wir uns ja alle - hat ein Volumen von 160 Millionen. Da entsteht ein Delta von rund 50 Millionen Euro. Das ist aus unserer Sicht - Heinz Bierbaum hat schon darauf hingewiesen - viel zu gering. Das wird auch die strukturellen finanziellen Probleme der Kommunen nicht lösen.
Insofern sage ich noch einmal, was ich schon im Juli gesagt habe: Was damals ein Tropfen auf den heißen Stein war, ist heute - das kommt jetzt neu dazu vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation - aus unserer Sicht noch ein Tröpfchen auf den heißen Stein. Denn die neuen finanziellen Herausforderungen, die infolge der Flüchtlingssituation auf die Kommunen zukommen, sind in diesem Gesetz ganz ein
fach nicht berücksichtigt. Deren Ausmaß kannten natürlich weder Junkernheinrich noch die Verfasser des vorliegenden Gesetzes. Wir stehen eigentlich das muss man in aller Deutlichkeit sagen - heute hier vor völlig neuen Herausforderungen und Voraussetzungen. Daran ändert auch der jüngste Asylkompromiss nichts. Denn was vom Bund kommt und was vom Land dann an die Kommunen weitergeleitet wird, wird die Mehrkosten auf kommunaler Ebene nicht kompensieren können.
Uns reicht hierzu auch nicht die lockere Aussage, wie sie in der Anhörung von Regierungsvertretern zu hören war: Wegen der Flüchtlingsausgaben brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Das war der Tenor seitens der Landesregierung in der Anhörung. Jetzt stelle ich mir aber die Frage, wo denn in diesem Gesetz Regelungen stehen, die der Flüchtlingssituation gerecht werden. Ich gehe sogar so weit zu sagen, das Wort Flüchtling kommt in diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Und wenn, was würde denn unter den Flüchtlingsausgaben rein rechnerisch berücksichtigt? Zählen dazu beispielsweise auch die Bildungsausgaben der Kommunen? Und wie wird trotz eines massiven kommunalen Investitionsstaus sichergestellt, dass die Kommunen in irgendeiner Form noch ausreichend Investitionen tätigen können?
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die neuen Herausforderungen durch die Flüchtlinge haben dazu geführt, dass sogar Teile der Landesregierung zumindest auf Landesebene darüber reden, ob es unter diesen Bedingungen noch möglich ist, die vom Bund aufoktroyierte Schuldenbremse überhaupt einhalten zu können. Zur gleichen Zeit sollen nun die Kommunen die gleiche Schuldenbremse einhalten. Ich meine, das ist ziemlich widersinnig. Wir GRÜNE befürchten, dass die Gemeinden mit diesem Gesetz nicht in den Genuss der verbleibenden Mittel aus dem Kommunalen Entlastungsfonds kommen werden, weil sie ganz einfach die Bedingungen, die daran geknüpft sind, nicht einhalten können. Das befürchten im Übrigen nicht nur wir alleine, das befürchten im Wesentlichen die Kommunen ebenso.
Wir wissen selbstverständlich, dass es der Stabilitätsrat war, der eine Verschärfung der Bedingungen zur Auszahlung von Mitteln aus dem Kommunalen Entlastungsfonds gefordert hat. Das kann aber doch nicht dazu führen, dass den Kommunen völlig unrealistische Auflagen gemacht werden, die im Endeffekt, wenn die Auflagen zu hoch sind, zur Folge haben, dass das Geld nicht ausgezahlt wird! Jetzt kommt‘s: Wenn es nicht ausgezahlt wird, wird es wieder dem Landeshaushalt zugeführt, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Wir möchten hier nicht falsch verstanden werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir befürworten selbstverständlich die Bereitstellung der Mittel für die Kommunen zur Entlastung ihrer Situation. Aber wir würden es auch befürworten, wenn es gelingen würde, die strukturellen Defizite der saarländischen Gemeinden zu verringern. Aber auf die Art und Weise, wie Sie es hier vorsehen, und angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen wird das so nicht funktionieren. Wir halten das, was heute hier verabschiedet werden soll, nicht für den richtigen Weg. Bestenfalls ist das ein Plazebo.
Wir gehen deshalb davon aus, dass es bald eine neue gesetzliche Grundlage für den Kommunalen Entlastungsfonds geben wird. Denn die Kommunen werden aufschreien, weil sie die Bedingungen für die Auszahlung der Mittel nicht erfüllen können. Wir gehen nicht so weit, dem Gesetzentwurf heute nicht zuzustimmen, wir werden uns enthalten. Denn wir wollen den Kommunen zumindest die Chance lassen, auf diesen Topf zugreifen zu können. Aber wir sind mehr als skeptisch, dass dies der richtige Weg ist. Deshalb bleiben wir bei unserer Enthaltung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch mal kurz zu Wort gemeldet, weil es den Rednern der Opposition offensichtlich schwerfällt, hier tatsächliche Argumente ins Feld zu führen, warum man einer guten Sache heute nicht zustimmen kann. Ich möchte zwei Punkte noch mal aufgreifen.
Der Kollege Augustin - er ist leider nicht im Saal hat sich viel Mühe gegeben, um zu sagen, der Kommunale Entlastungsfonds folge der Logik der Schuldenbremse. Da die PIRATEN absolut gegen die Schuldenbremse seien, könnten sie auch nicht für den Kommunalen Entlastungsfonds stimmen. Ich will deshalb einmal darauf hinweisen, was die PIRATEN für die heutige Landtagssitzung unter Tagesordnungspunkt 20 selbst beantragt haben: „Der Landtag des Saarlandes betont daher noch einmal sein Bekenntnis zu einer Reduzierung der Nettoneuverschuldung auf null Euro bis 2020 und zu einem ausgeglichenen Haushalt.“
Meine Damen und Herren, das ist nun wirklich das Gegenteil dessen, was der Kollege Augustin eben vorgetragen hat. Sie können in die eine Richtung ge
hen oder Sie können in die andere Richtung gehen. Aber Sie sollten sich vorher entscheiden und nicht von Tagesordnungspunkt zu Tagesordnungspunkt die Richtung ändern, das ist völlig unglaubwürdig.
Zu den Ausführungen des Kollegen Kessler, der sich heute ja völlig in der Vergeblichkeitsfalle verfangen hat und gar nicht mehr wusste, wie er dort herauskommen soll, nach dem Motto: Es ist zwar Geld, aber es ist nicht genug, und weil es nicht genug ist, kommen wir nicht weiter. An einem Punkt will ich Ihnen weiterhelfen, weil Ihre Prognose war, dass die Kommunen das Geld gar nicht bekommen werden, weil sie die Kriterien nicht erfüllen könnten. Es gäbe überhaupt keine Stelle im Gesetz, wo Ausnahmen zugelassen seien, auf die sie sich berufen könnten. Dazu möchte ich verweisen auf § 4 Abs. 7. Ich zitiere aus dem Gesetz: „Nur im Fall einer außergewöhnlichen Notsituation, die von der jeweils betroffenen Gemeinde darzulegen ist, kann das Ministerium für Inneres und Sport im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat von diesen Bewilligungsvoraussetzungen abweichen, wenn hierdurch die Zielsetzung nach § 1 gefördert wird.“
Herr Kessler, das ist doch an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen! Was anderes als eine Notsituation soll diese Flüchtlingssituation sein, in der sich die eine oder andere Kommune befindet und die natürlich überhaupt nicht selbst verschuldet ist und worauf man reagieren kann. Hier ist im Gesetz eine ganz klare Grundlage dafür geschaffen, dass man im Einzelfall - je nachdem, wie die Belastungen sind - darauf eingehen kann. Die Kommunen werden die Voraussetzungen erfüllen können. Bis jetzt haben alle Kommunen die Voraussetzungen erfüllt. Die Sanierungsziele sind bis jetzt eingehalten worden. Die Situation der kommunalen Finanzen hat sich verbessert. Sie wird sich in diesem Jahr noch einmal verbessern - dank des KELF und nicht trotz des KELF. Deshalb ist es ein gutes Gesetz. - Vielen Dank.