Protokoll der Sitzung vom 13.10.2015

Im Übrigen setzt der Gesetzentwurf im Wesentlichen das um, was von Bundesseite vorgegeben ist. Das, was noch zu beanstanden wäre, betrifft daher die Bundesebene und nicht den uns heute vorliegenden Gesetzentwurf. Unsere beiden Kritikpunkte am hiesigen Gesetzentwurf haben wir in einen entsprechenden Abänderungsantrag gegossen. Würde diesem Abänderungsantrag zugestimmt, könnten wir auch dem Gesetz zustimmen, andernfalls nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Kollege Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute entscheiden wir in Zweiter Lesung über die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes auf saarländischer Ebene, über einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Meldewesen bundesweit zu vereinheitlichen und Klarheit über die Auskunftsrechte einzelner Interessengruppen und die damit verbundenen Nutzungsrechte über die Daten zu schaffen.

Vom Grundsatz her, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir keine Probleme mit diesem Gesetz. Wir bitten Sie natürlich, unserem Abänderungsantrag, den ich gleich noch erläutern werde, zuzustimmen. Sollten Sie dies nicht tun, werden wir uns, da wir vom Grundsatz her keine Probleme damit haben, bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten.

Unser Abänderungsantrag bezieht sich auf § 4 Abs. 1 in Artikel 1, in dem es um die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften geht. Nach Satz 2 ist vorgesehen, dass zusätzlich zu den ohnehin nach § 42 Bundesmeldegesetz vorgesehenen Daten die Meldebehörden den Religionsgemeinschaften auch frühere Namen und die derzeitige Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen übermitteln dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Regelung geht eindeutig über das notwendige Maß des Bundesmeldegesetzes hinaus! Es geht dabei auch um Auskünfte über Familienangehörige, selbst wenn diese noch nicht einmal Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind. Zu diesen Familienangehörigen zählen per Gesetz die Ehepartner oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.

Gewiss, die betroffenen Personen haben ein Widerspruchsrecht. Mir erschließt sich aber nicht, warum diese Regelung überhaupt notwendig sein soll für frühere Namen und die Staatsangehörigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die früheren Namen und die Staatsangehörigkeit von Personen, die möglicherweise noch nicht einmal einer Religionsgemeinschaft angehören, übermittelt werden sollen, damit die Religionsgemeinschaft - so heißt es ja in der Begründung - seelsorgerische, diakonisch-karitative und kulturelle Aufgaben wahrnehmen kann. Mit unserer Kritik an diesem Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen wir keineswegs allein. Es wurde ja schon darauf hingewiesen, dass das Datenschutzzentrum des Saarlandes im Rahmen der Anhörung geäußert hat, es sei nicht erkennbar, weshalb die Staatsangehörigkeit einer Person für die Erfüllung von Aufgaben von Religionsgemeinschaften von Bedeutung sein sollte. Das ist an dieser Stelle nicht einfach eine so nebenbei dahergesagte Kritik, man kann vielmehr im Umkehrschluss sagen: Hätte das Datenschutzzentrum unseren Abänderungsantrag gelesen, hätte man dort gesagt, dass man dem durchaus zustimmen kann.

Wir wollen deshalb, so lautet unser Abänderungsantrag, diese Passage aus dem Gesetz einfach rausstreichen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich aus den zusätzlichen Informationen Daten ableiten lassen, die die Religionsgemeinschaften nach unserer Auffassung eigentlich nichts angehen. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen über mehrere Jahre, woraus sich Rückschlüsse auf Änderungen des Beziehungsstatus ableiten lassen. Es betrifft auch Namensgleichheit von Personen und Kindern, woraus sich Rückschlüsse auf die Kinderzahl und Familienbildungen ziehen lassen. Wir sind der Auffassung, dass die Religionsgemeinschaften diese Daten nicht benötigen, um ihre ureigensten Aufgaben zu erfüllen. Im Übrigen sollten Kirche und Staat - insbesondere bei der Datenübermittlung - weitgehend getrennt bleiben. Deshalb bitte ich um Zustim

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

mung zu unserem Abänderungsantrag. Wie gesagt, sollten Sie dem nicht zustimmen, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, da wir ansonsten keine Einwände gegen diesen Gesetzentwurf haben. Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Die PIRATENLandtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1545 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1545 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE sowie B 90/GRÜNE.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1547 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1547 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1442. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE sowie die Fraktion B 90/GRÜNE.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Fortführung der Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ (Druck- sache 15/1451) (Abänderungsantrag: Druck- sache 15/1544)

Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds im Jahr 2015 wurde vom Plenum in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem KELFG 2015 sollen insbesondere die von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Kommunen im Konsolidierungsprozess begleitet werden. Das vorliegende Gesetz schließt an die Konsolidierungshilfen der Jahre 2013 und 2014 an. Basierend auf dem zeitlich dynamisierten Lückenschlussmodell von Prof. Dr. Junkernheinrich führt die Landesregierung die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds über das Jahr 2019 hinaus in abschmelzender Höhe bis zum Jahr 2022 fort. Entsprechend werden die Bewilligungsvoraussetzungen ab dem Jahr 2015 auch auf die planmäßige Rückführung der Defizite bis zum Jahr 2024 ausgerichtet.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 eine Anhörung durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat hierbei angeregt, dass auch künftig ein Einvernehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat vorgesehen werden soll. Ein entsprechender Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 08. Oktober 2015 einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1451 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Kollegin Ruth Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich erspare Ihnen und mir heute Ausführungen zu den Einzelheiten des Kommunalen Entlastungsfonds. Diese Konsolidierungshilfe des Landes für

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

seine finanzschwachen Kommunen ist ja prinzipiell aus den Vorjahren bereits bekannt und wurde im Zuge der Einbringung des Gesetzentwurfs im Juli dieses Jahres ausführlich erläutert. Sie wurde auch in der Haushaltsrede des Finanzministers erwähnt.

Ich will nur kurz auf einige Punkte aus der Ausschussberatung eingehen. Ausdrücklich wurde dort der Kommunale Entlastungsfonds als wesentliches Teilpaket des zwischen Städte- und Gemeindetag und Land geschlossenen Kommunalpakts gewürdigt. Er ist ein Baustein des sogenannten Lückenschlussmodells und trägt durch seine Fortführung über 2019 hinaus mit 26 Millionen Euro mehr als den ursprünglich im Sondervermögen eingeplanten 120 Millionen gezielt zur zusätzlichen Kredittilgung der Kommunen bei.

Neu ist ab diesem Jahr, dass die empfangsberechtigten Kommunen nur dann Mittel erhalten, wenn sie - entsprechend der Verpflichtung des Landes gegenüber dem Bund - strukturelle Einsparungen oder Mehreinnahmen im Umfang von im Schnitt jährlich 10 Prozent erzielen. Der KELF ist insoweit streng, wie vom Stabilitätsrat gefordert. Er ist aber auch flexibel genug, um im Einzelfall auf außergewöhnliche Belastungen oder Notsituationen reagieren zu können.

All denen aus der Opposition, die gleich wieder einwenden werden: „Das bringt nichts, das ist zu wenig, das müssen wir alles ganz anders machen“, sage ich nur: Die Zukunft ist die Ausrede derer, die in der Gegenwart nichts tun wollen - oder es nicht brauchen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die enorme Verschuldung unserer Kommunen ist eine schwere Last, die wir nicht ignorieren oder in die Zukunft verschieben können. Sie zu bewältigen ist deshalb eine Aufgabe, der wir uns konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln annehmen müssen. Das sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig. Dass wir das als Land nicht alleine schaffen können, sondern nur im Verbund mit Bundeshilfen und der Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen, war von Beginn an klar. Es wird in der aktuellen Situation allenfalls offensichtlicher. Deshalb können wir die Kommunen eben trotz oder gerade wegen der zusätzlichen Belastungen derzeit nicht aus dem Pakt entlassen, den wir mit ihnen geschlossen haben - genauso wenig wie übrigens das Land sich trotz seiner Mehrbelastung aus seinen grundsätzlichen Konsolidierungspflichten gegenüber dem Stabilitätsrat verabschieden oder seine Unterstützungszusagen und -verpflichtungen gegenüber seinen Kommunen zurückziehen kann.

Somit ist der Kommunale Entlastungsfonds gerade in diesen Zeiten ein Signal der Solidarität und Verantwortungsgemeinschaft mit unseren Städten und

Gemeinden. Zur Untermauerung des konsensualen Miteinanders mit der kommunalen Seite haben die Regierungsfraktionen im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Durch die Änderung in § 4 Abs. 1 wollen wir sicherstellen, dass die Verteilungskriterien im Einvernehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat festgelegt und ausgestaltet werden.

Meine Damen und Herren, der KELF wird in den nächsten sieben Jahren ein Garant dafür sein, dass die notwendige Kreditrückführung unserer Kommunen fortschreitet. Er ist damit ein wichtiger Schritt zu einer generationengerechten Finanzpolitik. Ich darf Sie daher um Zustimmung in Zweiter Lesung bitten.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Kollege Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Meyer, wir haben nie gesagt, es bringt nichts und wir wollen die Sache in die Zukunft verschieben. Darum geht es überhaupt nicht! Wir haben immer gesagt, wir begrüßen den KELF, aber wir halten ihn für zu niedrig, das ist der entscheidende Punkt. Natürlich müssen wir heute etwas tun und können nicht unbedingt auf bessere Zeiten warten. Deswegen haben wir ihn bisher auch nicht abgelehnt, das werden wir auch dieses Mal nicht tun, sondern werden uns dabei enthalten, weil es eben doch zu wenig ist und die Größenordnung von 17 Millionen Euro nicht ausreicht angesichts der Probleme, die wir auf der kommunalen Ebene haben.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich aus dem Jahresbericht der Arbeitskammer an die Regierung zitieren. Da steht bezogen auf den KELF Folgendes: „Angesichts des hohen Schuldenstands vieler Gemeinden und weit verbreiteter struktureller Haushaltslücken, das heißt permanenten Defiziten im Ergebnishaushalt, stellt dies allerdings nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar.“ - Dem kann ich kaum etwas hinzufügen, ich finde, das ist eine treffende Aussage.

Ich finde allerdings außerordentlich bedenklich, was das vorliegende Gesetz angeht, dass den Kommunen praktisch nochmal eine Schuldenbremse aufgedrückt wird. Das heißt, der Fehler, der beim Landeshaushalt schon gemacht wird, wird jetzt auf die Kommunen ausgeweitet. Ich halte dies für völlig falsch! Es erinnert mich an die Auflagen, wie wir sie auf der europäischen Ebene auch haben, dass nämlich nur Gelder gegeben werden, wenn entsprechende Kürzungen vorgenommen werden. Das verkennt meines Erachtens die Situation der Kommunen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass auch die

(Abg. Meyer (CDU) )

Kommunen entsprechende Anstrengungen machen müssen - ich glaube, das tun sie auch -, aber den Punkt, das daran zu knüpfen, halte ich für falsch.

Ich finde, dass wir die wirkliche Problemlage der Kommunen unterschätzen, sie war hier schon mehrfach Diskussionsgegenstand. Im Grunde gehört diese Debatte um den KELF eigentlich in die Haushaltsdebatte, die wir morgen führen, weil, da stimme ich Ihnen völlig zu, die Problematik sehr viel größer ist als das sie alleine nur mit dem Kommunalen Entlastungsfonds angegangen werden könnte. Da streiten wir uns darüber, was die Wege sind, wie die Kommunen zu finanzieren sind. Sie wissen, wir sind der Auffassung, dass wir eine grundsätzliche Veränderung der Steuerpolitik brauchen, um zu entsprechenden Einnahmen für die Kommunen zu kommen. Insofern ist das Problem komplexer. Ich möchte jetzt der Haushaltsdebatte von morgen nicht vorgreifen, sondern nochmal deutlich betonen: Wir sind nicht gegen den KELF, wir sagen auch nicht, es bringt nichts. Wir sagen, es ist zu wenig, es ist nicht den Problemlagen der Kommunen angemessen. Deswegen, denke ich, sind vermehrt Anstrengungen für die Kommunen notwendig, und deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch in Zweiter Lesung nicht zustimmen, sondern uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Kollege Markus Jung.

Herr Kollege Bierbaum! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Auch wenn das, was gut ist, Ihnen nicht gut genug ist, um hier zustimmen zu können, können wir als SPD-Fraktion dennoch heute sagen: 17 Millionen Euro, die wir heute beschließen, die in diesem Jahr an die saarländischen Städte und Gemeinden ausgezahlt werden können, sind uns gut genug, um diesem Gesetzentwurf am heutigen Tag in Zweiter Lesung zuzustimmen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Große Koalition hält mit diesem Gesetz Wort, wir setzen unseren Koalitionsvertrag um. Wir halten aber auch Wort in Zusammenhang mit dem Lückenschlussmodell, das heute schon mehrmals genannt worden ist, einem Gesamtkonzept, bei dem der Kommunale Entlastungsfonds ein wichtiger Beitrag ist und das Land mit dem heutigen Gesetz seinen Beitrag auch für das Jahr 2015 leistet.

Es ist schon darauf eingegangen worden, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens haben wir an einer Stelle nach längerer Diskussion eine Änderung vorgenommen. Wir haben nämlich bei der Fragestel

lung, was überhaupt die Kriterien und Voraussetzungen sind, nach denen die Kommunen eine Unterstützung aus dem Kommunalen Entlastungsfonds erhalten können, in das Gesetz hineingeschrieben, dass dazu ein Einvernehmen im Kommunalen Sanierungsrat notwendig ist. Das heißt, die Städte und Gemeinden stehen auch hier auf Augenhöhe mit dem Land, es wird eine echte Partnerschaft gelebt. Auch das haben wir heute Morgen schon im Zusammenhang mit der Konnexität gehört. Wir stärken also auch an dieser Stelle die Rolle der Städte und Gemeinden in der Partnerschaft mit dem Land. Ich will deshalb anregen, dass wir den Kommunalen Sanierungsrat an vielen Stellen, vielleicht an mehr als bislang, auch als ein Instrument sehen. Denn wir haben ja im Rahmen des Kommunalpaktes verabredet, dass zur Umsetzung dieses Paktes ein Monitoring erfolgt. Ich könnte mir persönlich zumindest gut vorstellen, dass der Kommunale Sanierungsrat in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen könnte. Das Land und die Kommunen nehmen sich einfach an dieser Stelle gegenseitig in die Verantwortung. Das ist eine echte Partnerschaft, wie wir uns das vorstellen.

(Beifall von der SPD-Fraktion.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können jetzt im dritten Jahr des KELF feststellen, dass er funktioniert. Nicht nur, dass Ende dieses Jahres 51 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden ausgezahlt sein werden, nein, alleine im Jahr 2014 haben schon die Hälfte der saarländischen Städte und Gemeinden entweder keine neuen Kassenkredite aufnehmen müssen oder sogar ihre Kassenkredite zurückgeführt. Die mit dem Kommunalen Entlastungsfonds verbundenen Sanierungsauflagen werden von allen Kommunen erfüllt, die Leistungen erhalten. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass diese Leistungen ausgezahlt werden. Dadurch, dass zum Beispiel im letzten Jahr alle Kommunen diese Leistungen erhalten haben, ist auch sichergestellt, dass alle saarländischen Kommunen den vorgesehenen Sanierungspfad bis jetzt erfolgreich beschritten haben. Ich denke, das ist ein wichtiger Erfolg, der mit

on heraus mit durchgesetzt und verhandelt. Man soll sich mal vorstellen, wie die kommunale Finanzlage heute wäre, hätten wir diesen Erfolg am Ende nicht gemeinsam erzielt. Es gibt weitere Entlastungen, die in Berlin im Koalitionsvertrag der Großen Koalition beschlossen wurden und teilweise in der Umsetzung sind. Und es gibt beispielsweise die 75 Millionen Euro alleine für die saarländischen Kommunen, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 fließen werden, um den kommunalen Investitionsstau ein gutes Stück aufzulösen. Die Landesregierung ist derzeit dabei, die entsprechende Mittelverwendung mit den Kommunen abzustimmen. Auch das ist eine gute Nachricht, auch das ist ein richtiger Baustein, um nicht nur zu sparen, sondern auch zu zeigen, dass im Land investiert wird, dass die Kommunen echtes Geld in die Hand nehmen können, um vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger die Infrastrukturen, die Daseinsvorsorge zu sichern.