Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 15/1442) (Abände- rungsanträge: Drucksachen 15/1545 und 15/1547)
Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde vom Plenum in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Bund hat mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes, das am 01. November in Kraft tritt, von seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich Gebrauch gemacht und damit die Länder zur entsprechenden Anpassung ihrer jeweiligen Landesmeldegesetze verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt das Saarland mit dem vorliegenden Entwurf nach. Die Länder haben hierbei insbesondere noch Regelungsbefugnisse im Bereich der Behördenzuständigkeit, der Datenspeicherung und der Datenübermittlung, welche über die Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes hinausgehen, festzulegen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner 81. Sitzung am 10. September dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt. Im Wesentlichen fand das vorliegende Gesetz die Zustimmung der Beteiligten.
Zwei Abänderungsanträge, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die sich zu dem Bereich der Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften verhielten, wurden seitens des Ausschusses mehrheitlich abgelehnt. Der PIRATEN-Antrag sah noch für das Verfahren der Datenübermittlung als zuständige Behörde das Statistische Landesamt vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich auch hier für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Kollegin Ruth Meyer von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kessler, ich denke, das ist der Punkt, zu dem Sie eben reden wollten. Sie gedulden sich noch einen Moment. - Ich freue mich, dass mir die Aussprache zu diesem Punkt Gelegenheit gibt zu verdeutlichen, welche Vorreiterrolle unser Land gerade in diesem E-Government-Sektor innehat. Das, was dieses Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz fordert, nämlich ein zentrales Melderegister zu schaffen, ist bei uns im Saarland bereits seit acht Jahren realisiert. Die Melderegister-Auskunft war nämlich das erste große Projekt, dessen sich der eGo Saar nach seiner Gründung angenommen hat und das er sehr erfolgreich realisieren konnte. Da ich vor mehr als zehn Jahren am Aufbau des eGo Saar mit beteiligt war, sage ich das nicht ohne Stolz und danke allen, die damals nach dem Scheitern der Kommunalen Dienste Saar noch einmal an den Erfolg eines saarländischen IT-Zweckverbandes geglaubt haben.
Unser eGo Saar ist ein Paradebeispiel gelungener interkommunaler Kooperation und eine unschätzbare strukturelle Grundlage für weitere IT-Plattformen und für Shared Services in unserem Land.
Seit 2007 betreibt die eGo Service Saar GmbH, an der das Land und alle Kommunen zu je 50 Prozent beteiligt sind, das Meldeportal Saarland. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Spiegelregister, in dem alle Einwohnermeldedaten des Saarlandes enthalten sind. Hierzu werden die Daten einmal täglich von den 52 Einwohnermeldeämtern aus deren Einwohnermeldefachverfahren heraus über das kommunale Netz und das Landesdatennetz, also über zwei sichere Netze, an das Spiegelregister beim Landesrechnungszentrum bei der ZDV Saar geliefert. Wer je in einem Verwaltungsbereich tätig war und wir haben hier ja einige Abgeordnete, die früher in Verwaltungen gearbeitet haben -, in dem er für seine Aufgabenerfüllung auf Meldedaten angewiesen war, weiß, wie mühselig es früher war, über Auskunftsersuchen bei zig Verwaltungen zum Beispiel auf die Suche nach einem Bürger zu gehen,
der nur zwei Gemeinden weiter verzogen war. Meldeersuchen waren mühsam, langwierig, oftmals kostspielig und manchmal nicht einmal von Erfolg gekrönt. Deshalb wissen die saarländischen Verwaltungen sehr zu schätzen, was unser Meldeportal leistet. Das hat auch die Anhörung zu diesem Gesetz belegt.
In der Meldedatenübermittlungsverordnung ist übrigens detailliert eingeschränkt, welche Behörde grundsätzlich welche Daten erfragen darf. Der einzelne Zugriff erfolgt dabei immer nur personengebunden. Das heißt, nur einzelne hierzu ausdrücklich von ihrer Verwaltung autorisierte Personen dürfen einzelne zweckbestimmte Daten einsehen, etwa eine waffenrechtliche Erlaubnis, Steuernummer, Namen von Kindern und so weiter. Diese Zwecke gibt das Gesetz zum 01. November 2015 mit dem Bundesmeldegesetz vor beziehungsweise können diese von den Ländern im jeweiligen Ausführungsgesetz ergänzt werden.
Die wichtigste Neuerung für Abfragen aus dem Meldeportal Saarland ist zunächst einmal ein Mehr an Datenschutz. Bislang musste man - das wissen vielleicht gar nicht so viele - der Übermittlung einer privaten Recherche von persönlichen Adressdaten, die übrigens zu einem Preis von 5 Euro pro Adresse möglich ist, ausdrücklich widersprechen. Das nannte man Internetübermittlungssperre. Diese Internetübermittlungssperre wird nun wegfallen. Künftig wird es stattdessen eine Bewilligung geben. Das bedeutet, jeder Bürger muss explizit seine Daten für den Adresshandel freigeben. Zum Zweiten sollen solche Adressabfragen von Privaten künftig auch dadurch transparenter werden, dass Private und Unternehmen zunächst einmal Angaben über sich selbst machen müssen, bevor sie Auskünfte über andere erhalten. Weiterhin soll bei Behördenauskünften eine saarlandweite Recherche möglich sein und die Personensuche sogar bundesweit eröffnet werden. Das sind zwei äußerst begrüßenswerte Neuerungen, da sie einerseits missbräuchlicher Datennutzung gezielt entgegenwirken und andererseits unserer Verwaltung die Arbeit in unserer hoch mobilen Gesellschaft deutlich erleichtern.
Die Änderungsanträge von GRÜNEN und PIRATEN richten sich insbesondere gegen das Ansinnen, die im Bundesmeldegesetz vorgesehene Datenübermittlung an Religionsgesellschaften in unserem Ausführungsgesetz geringfügig zu erweitern. Konkret geht es um Daten zur Staatsangehörigkeit und früheren Namen von Familienangehörigen, die zusätzlich zu Namen, Geburts- und Adressdaten sowie Angaben zur Religionszugehörigkeit von Familienangehörigen übermittelt werden sollen. Die Vertreter des Katholischen Büros und der Evangelischen Kirche im Saarland haben gebeten, im Zuge des Ausführungsgesetzes diese Regelung festzuschreiben und sie ha
ben diese Bitte auch begründet. Karitative oder seelsorgerische Angebote lassen sich im Einzelfall wie im Allgemeinen besser planen, wenn binationale Partnerschaften und Familien bekannt sind. Die diesbezüglichen Bedenken haben wir sehr ernst genommen und auch hinterfragt. Ich will gerne erläutern, warum wir glauben sie zerstreuen zu können.
Mal abgesehen davon, dass der Zweck aus unserer Sicht nachvollziehbar ist, sollte man erstens wissen, dass dies bereits in der seit Mai 2007 geltenden Meldedatenübermittelungsverordnung bei uns im Saarland so geregelt ist und dass genau diese Daten seither übermittelt werden können. Zweitens: Aus über acht Jahren Praxiserfahrung ist nicht ein Missbrauchsfall bekannt. Die Sorge, die Daten könnten mit Blick auf die Beschäftigung zum Nachteil gereichen, teilen wir daher nicht und sie wurde auch von keinem anderen in der Anhörung geteilt. Drittens - und da kann ich dem Begründungstext der PIRATEN ausdrücklich widersprechen - übermitteln sechs weitere Länder diese Daten der Staatsangehörigkeit von Familienangehörigen, vier weitere Länder haben noch keine Entscheidung hierzu getroffen. Deshalb können wir davon ausgehen, dass die Mehrheit der Länder sich so verhält wie wir und auch so handelt wie wir. Wir regeln also nichts Ungewöhnliches und wir sehen den Grundsatz der Datensparsamkeit gewahrt.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis bedeutet dieses Meldegesetz eine erhebliche Arbeitserleichterung für unsere Verwaltung und ein Mehr an Datenschutz gegenüber dem außerbehördlichen Bereich. Und dabei bietet das Saarland mit seiner bereits gelungenen Realisierung des Gesetzes, dem Saarländischen Meldeportal, einen Exportschlager und ist auch mit Blick auf die damit verbundenen Datenschutzund Verfahrensrichtlinien Vorreiter. Wir liefern die Blaupause, anhand derer viele andere sich zeigen lassen, wie es geht, und darauf können wir stolz sein. Deshalb befürworten wir das saarländische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz in der vorliegenden Fassung. Ich darf Sie um Zustimmung in Zweiter Lesung bitten.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Kollegin Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in Zweiter Lesung mit dem Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes, gegen das wir bereits in Erster Lesung Bedenken geäußert hatten. Die Frau Kollegin Ruth Meyer hat es gerade gesagt. Vorab: Wir wer
den uns bei der Abstimmung enthalten. Zwar erfolgt mit diesem Gesetz eine Angleichung an bundesgesetzliche Regelungen und es stellt auch Verantwortlichkeiten klar, allerdings halten wir es, wie eben auch schon erklärt, in einem Punkt für problematisch. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es nicht nötig ist, personenbezogene Datensätze wie den Familienstand oder frühere Namen an die Kirchen zu übermitteln. Denn genau an dieser Stelle hakt es eben. Der vorliegende Gesetzentwurf geht also über die Mindestanforderungen des Bundesmeldegesetzes hinaus. Es ist nun einmal Fakt, dass eine Scheidung oder auch eine bekanntgewordene Homosexualität eines Beschäftigten zumindest in einer der beiden großen Religionsgemeinschaften als eine schwere Loyalitätsverletzung bewertet wird und auch zu einer Kündigung führen kann.
Zwar dürfen Meldedaten nicht zu einer arbeitsrechtlichen Konsequenz führen, aber in der Praxis sieht manches oft anders aus, als auf dem Papier festgelegt ist. Uns geht es also um den Schutz kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal den Berliner Datenschutzbeauftragten, Dr. Alexander Dix, zitieren. Er sagte nämlich, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Das Melderecht sollte es den Betroffenen überlassen, ob und wann sie ihrem kirchlichen Arbeitgeber Informationen zu ihrem Familienstand zukommen lassen und ob sie gegebenenfalls auf steuerrechtliche Vergünstigungen verzichten wollen, um dem Risiko einer arbeitsrechtlichen Sanktion zu entgehen.“
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eigentlich alles gesagt. Dieses Gesetz hat zumindest in einem Punkt mit Datenschutz, Datensparsamkeit und Arbeitnehmerschutz nichts zu tun. Daher werden wir uns enthalten. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir zustimmen, zu dem Änderungsantrag der PIRATEN werden wir uns enthalten. Wir denken, dass das Meldeportal eGo Saar im Saarland sich bewährt hat. Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die mich in meinem Berufsleben so lange begleitet hat wie das Meldewesen. Als ich 1970 auf dem Einwohnermeldeamt in Schiffweiler im Rathaus meinen Berufsweg begonnen habe, haben wir mit Karteikarten hantiert. Und um Archivdaten zu sichten, sind wir in den Keller gegangen. Im Laufe der Jahre hat sich das entwickelt und schließt heute ab mit dem neuen Bundesmeldege
setz und unserer Anschlussgesetzgebung. Ich glaube also, es kann in der Praxis kaum jemand so gut beurteilen wie ich, wie sich so ein Gesetz entwickelt hat, wie man mit Datenschutz umgeht; das war damals noch ein Fremdwort. Ich beschränke mich in meinen Ausführungen deshalb auf das Wesentliche und verweise auf die Ausführungen der Kollegin Meyer, die das erläutert hat. Diesen Ausführungen möchte ich mich anschließen.
Im Rahmen der Anhörung hat es Stellungnahmen gegeben und in allen Stellungnahmen, in der des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, der Kirchen und in der des Unabhängigen Datenschutzzentrums, wurden gegen die vorliegenden Entwürfe keine Bedenken erhoben. Das Datenschutzzentrum hat lediglich die zusätzliche Übermittlung des früheren Namens und der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen kritisch betrachtet. Diese Äußerungen haben die Oppositionsparteien dazu bewogen, einschlägige Abänderungsanträge zu stellen.
(Abg. Augustin (PIRATEN) : Nein, nein, nein! Den hatten wir schon vorher angekündigt! Schon bei der Ersten Lesung.)
Gut. Die Aufgaben, welche insbesondere Kirchen im Rahmen ihres grundgesetzlich verankerten Selbstbestimmungs- und -verwaltungsrechts wahrnehmen, betreffen nicht nur die Tätigkeiten im Bereich der Seelsorge. Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit und ihres Engagements findet im karitativen und sozialen Umfeld statt. Eine sinnvolle personenbezogene seelsorgerische und auch soziale Betreuung durch die Kirchen lässt sich nur durchführen, wenn der Kirche die familiäre Situation des Mitglieds zumindest in Teilen bekannt ist. Dies ermöglicht es ihr, solchen Familien auch gezielte Beratungsangebote zu unterbreiten. Die Übermittlung des Datums der derzeitigen Staatsangehörigkeit wird schon in sechs weiteren Ländern, die Kollegin hat schon darauf hingewiesen, ermöglicht. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist aus unserer Sicht dabei eingehalten. Ich sehe auch keine Unverhältnismäßigkeit mit Blick auf die Übermittlung der zusätzlichen Daten.
Bevor sich der Landtag mit diesem Gesetzentwurf befasst hat, hat eine externe Anhörung stattgefunden. Nach meinem Kenntnisstand wurden dabei keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf, wie er heute eingebracht ist, vorgetragen.
Die PIRATEN-Fraktion hat nun noch zusätzlich vorgeschlagen, dass das Statistische Amt mit der Datenübermittlung betraut werden soll. Das sehen wir anders. Ich denke, der eGo-Saar hat im Laufe der zurückliegenden Jahre bewiesen, dass er das kann. Die Zusammenarbeit zwischen Regierung und kommunaler Seite über den eGo-Saar ist vorbildlich. Da
Abschließend bleibt für mich festzuhalten, dass alle am Verfahren Beteiligten keine Einwendungen gegen den vorgelegten Gesetzentwurf vorgebracht haben. Auch das Unabhängige Datenschutzzentrum hat gegen die Regelungen im Gesetzentwurf - so steht es in der Stellungnahme - im Wesentlichen keine datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Waluga. - Das Wort hat nun für die PIRATEN-Fraktion der Abgeordnete Andreas Augustin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte es schon als Zwischenruf angebracht, und ich sage es nun auch vom Rednerpult aus noch einmal: Wir hatten schon bei der Ersten Lesung auf die Problematik hingewiesen und hatten auch angekündigt, dass wir einen Abänderungsantrag stellen würden. Das haben wir im Ausschuss getan, und der gleiche Antrag liegt auch heute dem Parlament noch einmal zur Abstimmung vor.
Wir haben schon seinerzeit gesagt, dass wir dieses Thema als problematisch ansehen: die Übermittlung zusätzlicher Daten an Religionsgemeinschaften, die Übermittlung von Daten, die sie für ihre Arbeit faktisch nicht brauchen. Das ist für uns eine Frage der Datensparsamkeit. Dementsprechend geht unser Abänderungsantrag dahin, diese Daten eben nicht zu übermitteln.
Zwischenzeitlich, auch das hat Kollege Waluga in seiner Berichterstattung schon gesagt, kam für uns noch ein weiterer Aspekt hinzu, ein Aspekt, der sich im Rahmen der Beratung ergeben hat. Es geht um die Vermittlungsstelle. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Vermittlungsstelle vor, „die auch die Aufgaben eines zentralen Meldedatenbestands im Sinne des Bundesmeldegesetzes wahrnimmt“. Wer oder was diese Vermittlungsstelle sein soll, wird im Gesetz nicht gesagt. Es gibt die gelebte Praxis, das ist zutreffend. Im Gesetzentwurf wird aber nicht gesagt, wer das sein soll. Stattdessen soll die Regierung das per Verordnung festlegen. Das ist ein Punkt, der mich im Nachhinein etwas stutzig gemacht hat, denn wir reden hier ja nicht über ein Gesetz, das zum Beispiel von meiner Fraktion eingebracht worden wäre oder von der Großen Koalition, es wurde vielmehr von der Regierung selbst eingebracht. Und jetzt denken Sie das einfach
mal von Anfang bis Ende durch: Die Regierung legt dem Landtag ein Gesetz vor, in dem der Landtag der Regierung erlauben soll, per Verordnung zu benennen, wer dann letztlich das Ganze macht.
Kennen Sie die Redewendung „von hinten durch die Brust ins Auge“? Man könnte doch einfach auch direkt als Landtag sagen, wer das machen soll. Das war das Ziel unseres Abänderungsantrages. Wir folgen an dieser Stelle einer Empfehlung, der Empfehlung der Innenministerkonferenz, dass eben diese Vermittlungsstelle beim statistischen Landesamt, formal korrekter: beim „Statistischen Amt beim Landesamt für Zentrale Dienste“, angesiedelt werden soll. Diese Empfehlung haben wir umgesetzt. Selbst wenn man sie nicht bei diesem Amt ansiedeln möchte, erscheint es jedoch grundsätzlich sinnvoll, diese Frage als Landtag selbst zu regeln, statt diese Aufgabe komplett abzugeben und keine weitere Kontrolle mehr darüber zu haben. Wie erwähnt: Auf diese Empfehlung hin haben wir das so aufgenommen.
Im Übrigen setzt der Gesetzentwurf im Wesentlichen das um, was von Bundesseite vorgegeben ist. Das, was noch zu beanstanden wäre, betrifft daher die Bundesebene und nicht den uns heute vorliegenden Gesetzentwurf. Unsere beiden Kritikpunkte am hiesigen Gesetzentwurf haben wir in einen entsprechenden Abänderungsantrag gegossen. Würde diesem Abänderungsantrag zugestimmt, könnten wir auch dem Gesetz zustimmen, andernfalls nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.