In welcher Höhe werden Gesamtkosten für die Gestaltung des Außenbereiches des Museumsgeländes im Zuge der Fertigstellung des Erweiterungsbaus anfallen?
Das habe ich zwar eben schon gesagt, aber ich wiederhole es gerne. Das sind die Außenanlage der Stiftung selbst und die Außenanlage der Landesfläche. Für diese Gestaltung sind rund 6 Millionen Euro erforderlich.
Soweit noch nicht alle zur Fertigstellung des Projektes erforderlichen Baumaßnahmen beauftragt wurden, frage ich, bei welchen Maßnahmen noch die Beauftragung bis zur Fertigstellung fehlt?
Wir haben im Moment beim Fertigbau Aufträge in einem Volumen von insgesamt rund 11 Millionen Euro. Es sind rund 60 Prozent des Auftragsvolumens bereits vergeben. In der Summe sind die vergebenen Aufträge aber im Plan. Ich kann auch sagen, die Einhaltung der Kostengrenzen ist daher aktuell nicht gefährdet. Ansonsten geht es natürlich nach den erforderlichen Gewerken, die im weiteren Verlauf nötig sind. Also rund 60 Prozent des Auftragsvolumens sind bereits vergeben.
Sie haben nicht beantwortet, welche noch kommen. - Frage 2. Wie hoch werden die Kosten zur Fertigstellung der technischen Gebäudeausstattung in der vorliegenden Kostenberechnung beziehungsweise Schätzung veranschlagt?
Das habe ich bereits eben genannt. Ich muss zurückblättern. - Es geht um die technischen Anlagen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das sind Aufzugs- und Fördertechnik, Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, die Gebäudeautomation, Beleuchtung und Sicherheitstechnik; all das im Rohbau. Davon war bisher so gut wie noch nichts realisiert. Das sind rund 300.000 Euro. Bis zum Fertigbau werden dafür zurzeit rund 6,5 Millionen Euro im Rohbau erforderlich sein.
Sie haben vorhin die Frage nach dem Termin nicht beantwortet. Daher meine Zusatzfrage an dieser Stelle. Kann jetzt schon abgeschätzt werden, wann ein geplanter Eröffnungstermin stattfinden wird?
Das waren zwei Fragen. Das habe ich gesagt. 2017 - das ist genau das Jahr, das ich in dem Zusammenhang immer genannt habe. Sie wissen, dass man bei einem Bau natürlich immer davon abhängig ist, wie genau beispielsweise ein Winter abläuft. Das lief bisher ganz gut. Jetzt wird es wieder kälter. Wir haben noch einen weiteren Winter vor uns, sodass ich sehr zuversichtlich bin, dass wir das Gebäude im Jahr 2017 der Öffentlichkeit übergeben können.
Welche Kosten werden in der jetzt vorliegenden Kostenberechnung beziehungsweise Schätzung zur Umsetzung der Änderung des Gebäudes im Hinblick auf seine Eignung als Versammlungsstätte veranschlagt?
Das ist eine Frage, die Ihnen vermutlich niemand wird beantworten können, weil Kosten natürlich nicht an einem solchen Punkt festgemacht werden können. Wir müssen das gesamte Gebäude entsprechend planen. Da ist es eben nicht so, dass man sagt, weil es eine Versammlungsstätte ist, kostet es so oder so viel. Es muss auch für die anderen Dinge funktionieren. Insofern ist letztlich erheblich, wie hoch die Gesamtkosten sind. Eine Aussage darüber zu treffen, welche Nutzung wie viel kostet, halte ich für eine absurde Fragestellung.
Im Untersuchungsausschuss hat Herr Werner Backes von WPW angegeben, dass im Sommer 2011 eine Bemusterung der damals schon beauftragten Fassade stattgefunden habe und alle maßgeblichen Entscheidungsträger dort „um Gottes Willen“ geäußert hätten; so wurde die Entscheidung zur erneuten Umgestaltung der Fassade auf den Weg gebracht. Deshalb frage ich: Welcher Kostenumfang ist für die Neugestaltung der Fassade veranschlagt?
Das ist gar keine so überraschende Sache. In der Tat, die alte, ursprüngliche Fassade, die damals von der Stiftung geplant war, ist von Herrn Melcher selbst verworfen worden. Sie kennen auch die Folgen. Das war einer der Gründe, warum die damaligen Architekten dem Gebäude zunehmend kritisch gegenübergestanden haben. Die erste Umplanung der Fassade hat unter Herrn Melcher stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass anschließend eine Fassade geplant war, die definitiv nicht die Akzeptanz der Öffentlichkeit hätte finden können. Sie war völlig abweichend von dem, was ursprünglich geplant gewesen ist. Sowohl der Rechnungshof als auch das WPW-Gutachten haben gesagt und die breite öffentliche Debatte hat eindeutig ergeben, dass diese Fassade keine taugliche Fassade gewesen wäre, dass also faktisch keine vernünftige Fassade geplant war.
Wir haben deswegen sowohl innerhalb der saarländischen Landesregierung als auch im Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz klar gesagt, es muss eine Fassade her, die auch die Akzeptanz dieses Gebäudes ermöglicht. Meiner Erinnerung nach hat sich sogar der saarländische Landtag dieser Position in einem entsprechenden Antrag angeschlossen. Die Kosten, die für die Fassade insgesamt erforderlich sein werden, liegen bei rund 2 Millionen Euro.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Landtagsgesetz - LTG) (Drucksa- che 15/1652)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE legt heute einen Gesetzentwurf vor, der sich mit dem parlamentarischen Untersuchungsrecht befasst. Wir möchten, dass der Landtag im Einvernehmen mit den Antragstellern von Untersuchungsausschüssen künftig einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende bestimmt, der oder die nicht dem Landtag des Saarlandes angehört und die Befähigung zum Richteramt haben muss. Der oder die Vorsitzende soll das Untersuchungsverfahren unparteiisch und gerecht leiten und kein Stimmrecht im Untersuchungsausschuss bekommen.
Meine Damen und Herren, Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Schwert der Opposition, denn sie dienen der Aufklärung eines Sachverhaltes mittels besonderer Befugnisse. So darf das Gremium jederzeit Akteneinsicht verlangen und Zeugen vorladen. Es ist ihm sogar erlaubt, notfalls das Erscheinen von Zeugen zu erzwingen. Ein Parlament soll damit die Möglichkeit haben, unabhängig und selbstständig Sachverhalte zu untersuchen, die es als Volksvertretung für dringend aufklärungsbedürftig hält. Meist sind es Sachverhalte, Missstände oder Vorgänge, die in die Verantwortung der jeweiligen Regierung fallen.
Ich erinnere an dieser Stelle an verschiedene Untersuchungsausschüsse in diesem Landtag, beispielsweise zum Vierten Pavillon, aktuell zur Meeresfischzucht Völklingen oder aber an den Untersuchungsausschuss bei der Regierungsbildung 2009. Dabei kommt den Vorsitzenden die Aufgabe zu, das Untersuchungsverfahren möglichst neutral zu gestalten, zu leiten, zu koordinieren und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten. Das ist kaum möglich, wenn die Vorsitzenden Mitglied einer Landtagsfraktion sind. Man kann auch sagen, sie sind strukturell befangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion um Untersuchungsausschüsse ist übrigens alt. Das parlamentarische Untersuchungsrecht geht zurück bis ins Jahr 1850 und wurde erstmals in der preußischen Verfassungsurkunde erwähnt. Seitdem haben sich kontinuierlich immer wieder Staatsrechtler, Politiker oder Politikwissenschaftler darüber Gedanken gemacht, ob und, wenn ja, wie man parlamentsfremde Personen bei Untersuchungsausschüssen einbinden kann. Man war offensichtlich mit den vorherrschenden Verhältnissen unzufrieden. So wurden zum Beispiel im Jahr 1959 Überlegungen zu einer parlamentsfremden Besetzung des Ausschussvorsitzenden bekannt, wonach befürwortet wurde, dass die Besetzung des Vorsitzenden durch einen Richter allein oder zusammen mit zwei richterlichen Beisitzern, die alle nicht dem Parlament angehören durften, erfolgen solle. In der rechtspolitischen
Diskussion wurde diese Forderung damit begründet, dass ein neutraler Vorsitzender zu einer Objektivierung und Wertsteigerung parlamentarischer Untersuchungen beitragen würde.
Als im Jahr 2001 das Gesetz zu den Untersuchungsausschüssen im Bundestag in Kraft trat, waren parlamentsfremde Personen als Vorsitzende nicht vorgesehen. In der vorangegangenen Diskussion wurde jedoch immer wieder die Beteiligung parlamentsfremder Personen gefordert, beispielsweise vom SPD-Abgeordneten Prof. Dr. Friedrich Schäfer, der im Dezember 1976 als Vorsitzender der damals eingesetzten Enquetekommission „Verfassungsreform“ wollte, dass das Parlament ein mit Richtern besetztes Untersuchungsgremium einsetzt. Ich erinnere auch an den ehemaligen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, an den CDU-Abgeordneten Prof. Dr. Klein. Er schlug 2001 vor, dass der Untersuchungsausschussvorsitz einer unabhängigen Persönlichkeit zu übertragen sei, die dem Parlament nicht angehört, aber von Mehrheit und Minderheit einvernehmlich zu bestimmen sei. Damit solle das Verfahren des Untersuchungsausschusses besonders während der öffentlichen Beweisaufnahme einen Verlauf nehmen, der dem Ernst des Auftrags entspräche.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Forderung nach einem parlamentsfremden Vorsitz wurde lange auch parteiübergreifend diskutiert, da das parlamentarische Untersuchungsrecht durch eine neutrale Leitung gestärkt werden sollte. Neutrale, parlamentsfremde Vorsitzende würden auch nichts daran ändern, dass die Untersuchung selbst in der Hand des Parlamentes verbleibt. Denn die oder der Vorsitzende hätte selbstverständlich kein Stimmrecht im Untersuchungsausschuss. Dies bedeutet auch, dass die Mehrheitsverhältnisse im Untersuchungsausschuss unverändert bleiben. Es bleibt wie bisher entsprechend der Stärke der Fraktionen besetzt. Aus diesem Grund sehen wir auch nicht die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich weiß, dass es dazu auch andere Auffassungen gibt, aber in der saarländischen Verfassung wird in Art. 77 Abs. 1 lediglich vorausgesetzt, dass die Zusammensetzung von Ausschüssen der Stärke der Fraktionen Rechnung tragen muss. Dies bleibt aber bei Einsetzung eines parlamentsfremden Vorsitzenden ohne Stimmrecht gewährleistet. Sollten Sie eine Verfassungsänderung dennoch für erforderlich halten, stehen wir dieser natürlich nicht im Wege. Wenn Sie unser Grundanliegen teilen, lassen Sie uns gemeinsam eine Verfassungsänderung auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren! Wir erhoffen uns, dass durch die angestrebte Änderung gravierende Mängel in der Leitung von Untersuchungsausschüssen, die in der Vergangenheit auftraten, in Zukunft ver
mieden werden können. Ich verweise zum Beispiel auf den so genannten Ostermann-Untersuchungsausschuss im Landtag. Im Abschlussbericht dieses Untersuchungsausschusses kritisierte die Opposition deutlich das Verhalten des damaligen Vorsitzenden einer Koalitionspartei. Die Opposition bestand damals übrigens aus SPD und uns, der LINKEN. In diesem Abschlussbericht steht unter anderem, dass die Voreingenommenheit des damaligen Vorsitzenden derart gravierend gewesen sei, dass noch nicht einmal mehr ein Mindestmaß an sachlicher Aufklärungsbereitschaft vorausgesetzt werden konnte. Vielleicht ist es auch so - das mag ja sein -, dass die SPD dies heute angesichts ihrer Regierungsbeteiligung etwas anders bewertet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen. Angesichts der hohen Bedeutung des parlamentarischen Untersuchungsrechts sollten wir dafür Sorge tragen, dass es effektiv gestaltet ist. Deshalb schlagen wir die Besetzung des Vorsitzes mit einer neutralen, parlamentsfremden Person vor. Diese wäre nach unserer Auffassung viel eher in der Lage, zwischen den unterschiedlichen Interessen von Koalitionsfraktionen, die die Regierung stützen, und der antragstellenden Minderheit der Oppositionsfraktionen zu vermitteln und zur vernünftigen, sachlichen Aufklärungsarbeit beizutragen. Ich bitte Sie daher, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Huonker, Sie haben Recht, die SPD-Fraktion sieht es in der Tat völlig anders, aber nicht wegen ihrer Regierungsbeteiligung, sondern weil Ihr Gesetzentwurf inhaltlich und formal schlichtweg falsch ist. Meine Damen und Herren, die Möglichkeit und das Recht eines Parlamentes, Ausschüsse zu bilden, ist in der Tat in dieser konkreten Form bereits seit der Frankfurter Nationalversammlung ausgebildet. Ausschüsse sind nämlich zweifelsohne mit die wichtigsten Arbeitsgremien eines Parlamentes, in denen wichtige, am jeweiligen Sachthema orientierte Arbeit geleistet wird. Hierbei kommt den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine ganz besondere Bedeutung zu. Untersuchungsausschüsse sind nämlich das verfassungsrechtlich garantierte Instrument der parlamentarischen Kontrolle im System der Gewaltenteilung und der Selbstinformation des Parlamentes. In der saarländischen Verfassung, das wurde eben erwähnt, sind sie in Art. 79 normiert. Untersuchungsausschüsse sind damit im Verfas
Meine Damen und Herren, weil das Plenum Träger des Untersuchungsrechts ist, also wir alle, die wir hier sitzen, und dieses auch die notwendigen Entscheidungen über die Einsetzung und Auflösung des Untersuchungsausschusses sowie über den Untersuchungsgegenstand trifft, können Mitglieder eines Untersuchungsausschusses auch nur Abgeordnete sein. Will man diesen Status des Untersuchungsausschusses als Teil des Plenums verändern, so muss man die Verfassung ändern, Frau Huonker. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt einen solchen Eingriff in den Status des Untersuchungsausschusses vor, indem er nämlich vorschreibt, dass der oder die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses kein Mitglied des Landtages mehr sein darf.
Der Ausschussvorsitz ist ein administratives Organ und als solches für die Organisation und die Repräsentation des Ausschusses verantwortlich. Der Ausschussvorsitzende tritt in seiner Funktion an die Öffentlichkeit. Das erleben wir immer wieder, wenn nach einer Sitzung des Untersuchungsausschusses der Vorsitzende vor die Kameras tritt. Diese Aufgaben sind genau deshalb nicht von untergeordneter Bedeutung, denn der Vorsitzende repräsentiert damit nicht nur den Ausschuss, sondern das gesamte Plenum. Bereits aus diesem Grunde muss der oder die Vorsitzende ein Mitglied des Parlaments sein, er oder sie darf keine externe Person sein. Damit hat der Ausschussvorsitzende - im Übrigen ebenso wie unser verehrter Präsident des Landtages, der ebenfalls Mitglied desselben ist - bei der Ausübung seiner Funktion eine parteipolitische Neutralität zu wahren. Frau Huonker, wenn man dabei von struktureller Befangenheit spricht, dann könnten wir uns so, wie wir hier sitzen, gleich auflösen, denn hier sind wir alle strukturell befangen.
Sie haben eben auch ausgeführt, trotz aller Diskussionen, die es schon seit über 15 Jahren gibt, ist bis heute in keinem einzigen Bundesland ein Vorsitzender/eine Vorsitzende nicht Mitglied des Parlamentes - eben aus diesen Gründen.
Warum will die LINKE das jetzt ändern? Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht nur verkannt, dass es einer verfassungsrechtlichen Änderung bedarf. Nein, hier wird auch die politische Bedeutung der Untersuchungsausschüsse verkannt. Das verstehe ich nicht, denn diese politische Bedeutung besteht und die muss und darf man nicht wegdiskutieren. Die Verfassung des Saarlandes und die einfachgesetzlichen Regelungen statten die Untersuchungsausschüsse mit umfangreichen Kompetenzen der Strafprozessordnung aus. Von der Beweiserhebung über die Zeugenvernehmung bis hin zur Verhängung von
Zwangsmitteln muss der Untersuchungsausschuss diese Aufgaben auch wahrnehmen. Dabei ist Ziel des Untersuchungsausschusses nicht allein die Aufklärung von bestimmten Ereignissen und Vorkommnissen. Nein, meist steht im Mittelpunkt eines Untersuchungsausschusses - das muss ganz klar gesagt werden - gerade die Verantwortlichkeit von handelnden Personen. Da beginnt doch die parlamentarische Arbeit im Sinne der demokratischen Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Volkes!
Das Bundesverfassungsgericht selbst hat das Untersuchungsverfahren bereits als Aufklärungsinstrument der politischen Kontroverse bezeichnet. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich zitieren: Das Spannungsverhältnis zwischen Aufklärung und politischem Kampf, zwischen einerseits der politischen Auseinandersetzung und andererseits der Wahrheitsfindung ist der parlamentarischen Untersuchung immanent und nicht auflösbar. - Und insoweit die LINKE davon ausgeht, dass der Vorsitzende oder die Vorsitzende zwischen den widerstreitenden Interessen vermitteln soll, wird doch völlig verkannt, dass es sich hierbei nicht um einen Vermittlungsausschuss handelt, sondern um das wichtigste Kontrollorgan, das im Übrigen als ureigenstes Recht der oppositionellen Minderheit eingesetzt wird, um sowohl einerseits Regierung und Verwaltung zu kontrollieren, aber andererseits auch alle politisch relevanten Vorgänge im öffentlichen Leben zu untersuchen, die den verfassungsrechtlichen Aufgaben des Parlamentes unterfallen.
Das, meine Damen und Herren, kann doch nur gelingen, wenn zwischen Parlament und Regierung ein politisches Spannungsverhältnis besteht. Politik in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie auszuüben, gelingt meiner Meinung nach nicht im Raum zwischen Harmonie und Vermittlung. Politik in Verantwortung und im Interesse der Bevölkerung auszuüben, gelingt nur in der konstruktiven Auseinandersetzung, im Streit um das beste Ergebnis im Land.
Dazu gehört auch - das sage ich in aller Deutlichkeit und Klarheit -, dass sich alle Parlamentarier an die Regeln halten, die sie sich selbst geben, wie etwa die parteipolitische Neutralität in der Ausübung gewisser Ämter. Dazu gehört auch das Amt des oder der Ausschussvorsitzenden schlechthin.
Zum Schluss: Ja, meine Damen und Herren, Untersuchungsausschüsse sind auch ein Mittel der politischen Kontroverse, und das ist gut so. Wer das abzustreiten versucht, ist hier schlichtweg mit der Arbeit überfordert. Wir sind in der parlamentarischen Demokratie immer und jederzeit geprägt von der Zugehörigkeit zu demokratischen Parteien. Das ist un