Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aber lassen Sie mich noch einige Sätze zur allgemeinen Situation sagen. Durch das Pflegestärkungsgesetz I erhalten 2,7 Millionen Pflegebedürftige seit dem 01.01.2015 mehr Leistungen. Ambulante Pflege wurde um rund 1,4 Milliarden erhöht, stationäre Pflege um rund 1 Milliarde. Bessere Entlastung der Angehörigen - dazu habe ich schon gesprochen. Die Angebote wurden ausgeweitet, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte auch in stationären Einrichtungen wurde ausgeweitet. Es gibt höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen oder auch für Pflegehilfen.

Auch zum Pflegestärkungsgesetz II möchte ich kurz etwas sagen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eingeführt. Ein neues Begutachtungsverfahren ist auf den Weg gebracht. Eine Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigkeit von Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Menschen mit Demenz, mit kognitiven Einschränkungen, gibt es an dieser Stelle nicht mehr. Da frage ich mich, Frau Kollegin Schramm, wo Sie leben. Hier sind doch deutliche Entlastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch die Gesetze umgesetzt worden! Und das, da können wir uns nicht rausstehlen, in Verantwortung mit der zukünftigen Generation! Alles muss, wie auch der Kollege Schmidt gesagt hat, finanzierbar bleiben, für die aktuelle Generation, aber auch für künftige Generationen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wichtig ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf eines jeden Einzelnen anzuschauen und dort entsprechend zu helfen. Rund 34.000 Menschen im Saarland sind pflegebedürftig. Davon werden ein Drittel, circa 12.000, in Heimen gepflegt, die restlichen zwei Drittel, 22.000, zu Hause. Von diesen 22.000 nehmen mehr als die Hälfte keine Dienste in Anspruch, sondern dort wird gepflegt. Sie, Frau Schramm, stellen mit Ihren Bemerkungen alle Pflegenden unter Generalverdacht. Sie unterstellen allen ambulanten Angeboten in der Pflege, aber auch anderen Angeboten - das geht bei Ihnen alles in einem Atemzug -, so etwa in der Palliativversorgung oder auch dort, wo Ehrenamtliche tätig sind, nur Profitgier und dass schlechte Leistungen erbracht werden.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Das ist ungeheuerlich. Dies weise ich für mich und meine Fraktion entschieden zurück.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Menschen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen, meine Damen und Herren, sind zu bewundern. Das sind die eigentlichen Helden.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Wir sind gut beraten, diese Menschen zu unterstützen. Das können wir ausbauen, Frau Schramm, gar kein Thema. Aber erkennen Sie doch erst mal an, dass denen geholfen wird, dass Unterstützung für zu pflegende Angehörige zu Hause erfolgt. Das müssen Sie doch anerkennen! Diese Menschen werden durch das Pflegestärkungsgesetz I und II ganz deutlich entlastet und auch unterstützt.

(Weiterer Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Meine Damen und Herren, gute Pflege ist auch Herzenssache. Hier tun sich hauptamtliche, ehrenamtliche und auch Angehörige sehr hervor. Das ist Nächstenliebe im wahrsten Sinne des Wortes. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Astrid Schramm.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich hier nichts mehr sagen. Aber was hier heute Morgen abgeht, finde ich unerhört. Herr Schmidt, mir zu unterstellen, dass ich die privaten Pflegedienste als kriminell einstufen würde, ist eine Unverschämtheit, das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück!

(Beifall bei der LINKEN und B 90/GRÜNE).)

Ich selbst habe über Jahre meine Eltern gepflegt und ich weiß, was es bedeutet, wenn Private Angehörige pflegen wollen. Deswegen muss in diesem Bereich etwas getan werden. Das hat nichts damit zu tun, dass ich zusätzliche niedrigschwellige Angebote einrichte. Hier muss geklärt werden, dass es Möglichkeiten gibt, die es Privaten erlauben, ohne Probleme ihre Angehörigen zu pflegen, und nicht so, wie es derzeit im Gesetz vorgegeben wird.

Frau Heib, wenn Sie mir richtig zugehört hätten, hätten Sie es mitbekommen: Ich habe gesagt, dass ein kleiner Schritt bereits getan ist, aber noch lange nicht so, dass Menschen, deren Familienangehörige pflegebedürftig sind, auch pflegen können. Ich hätte gerne viel mehr gemacht, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte! Aber viele, die an mich herantreten und ich weiß, wovon ich rede -, haben diese Möglichkeiten bisher nicht gehabt und werden sie nach derzeitigem Stand auch in Zukunft nicht haben. Aus dem Grund weise ich hier alle Anschuldigungen zurück, Ihre ganz besonders, Herr Schmidt.

(Abg. Heib (CDU) )

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat Frau Ministerin Monika Bachmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der aggressiven Stimmung, die hier verbreitet wurde, fällt es mir sehr schwer, noch einmal zu den Tatsachen zurückzukehren, wie sich die Pflege in unserem Land wirklich darstellt. Das haben Sie, liebe Frau Schramm, eingefordert. Sie haben am Anfang Ihrer Rede gefragt, wie die allgemeine Situation ist, damit wir wissen, wo wir stehen. Dazu will ich gerne etwas sagen. Ich mache es auch deshalb, weil ganz viele junge Leute heute Morgen hier sind, die noch weit entfernt sind von dem Problem der eigenen Pflege oder auch dem Problem der Pflege in ihren Familien.

Um das jetzt nicht zu sehr zu politisieren, sage ich in aller Deutlichkeit, dass wir an diesem Punkt, gerade in der Pflege, nicht aggressiv werden sollten, sondern ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDU, bei der SPD, bei den PIRATEN und den GRÜNEN, die heute Morgen in breiter Zustimmung deutlich gemacht haben, dass sie, wenn der Antrag jetzt in den Ausschuss verwiesen wird, vernünftig über diese Dinge reden und eine gute Zukunft gestalten wollen. Was mich aber sprachlos gemacht hat, Frau Schramm, das kann ich Ihnen sagen. Sprachlos hat mich gemacht, dass Sie sich hier hinstellen und bitten, den Papst zitieren zu dürfen. Ich gehe davon aus, dass Sie dann auch Ihre kirchenpolitische Sprecherin, die heute Geburtstag hat, Frau Kugler, zurechtweisen, wenn sie sich wieder einmal ganz bewusst für die Fraktion DIE LINKE dafür einsetzt, dass alle Kreuze abgehängt werden. Jetzt gehe ich davon aus, dass sie alle wieder aufgehängt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aber wie ist eigentlich die Situation im Saarland in der Pflege? Wir waren das erste Bundesland von 16 Bundesländern, das flächendeckend zur individuellen Versorgung pflegebedürftiger Menschen Pflegestützpunkte eingerichtet hat. Wir haben flächendeckend acht Pflegestützpunkte im Land. Das ist heute noch in der Bundesrepublik einmalig. Wir beteiligen uns mit 850.000 Euro jährlich an deren Finanzierung. Damit übernimmt die Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und den Pflegekassen Verantwortung für die Menschen, über die wir heute reden, nämlich über die Pflegebedürftigen. Wir machen eine Imagekampagne „Wertvolles Pflegen“. Falls Sie das noch nicht gehört haben, Frau Schramm, das ist eine Initiative der Landesregierung. Und dies geschieht nicht im Blindflug, sondern ganz bewusst als

Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe in Verbindung mit der Aus- und Weiterbildung, um eine Stärkung der Pflege im Saarland zu erreichen. Das Saarland ist weiterhin das erste Bundesland mit einem durch den Landtag gewählten unabhängigen Pflegebeauftragten. Seine Zuständigkeit erstreckt sich über die Pflege hinaus auch auf kranke und behinderte Menschen. Der Pflegebeauftragte führt in jedem Landkreis und dem Regionalverband, also sozusagen vor der Haustür, Regionalkonferenzen durch, um über die aktuelle Situation der Pflege zu informieren und den Betroffenen, den Angehörigen, aber auch den Pflegekräften, Rede und Antwort zu stehen und mit ihnen zu diskutieren. Und der Pflegebeauftragte legt jährlich seinen Pflegebericht vor.

Pflege ist eine große Herausforderung für das Land, die Landkreise, den Regionalverband und die Angehörigen, insbesondere aber für die in der Pflege Beschäftigten. Rund 20.000 Pflegekräfte, meine Damen und Herren, versorgen in allen Arten von Einrichtungen im Saarland pflegebedürftige Menschen, und dies mit großem Engagement und einem hohen Maß an Professionalität. Deshalb sage ich auch: Wir sind gut aufgestellt. Wir können zwar noch besser werden, aber wir sind insgesamt gut aufgestellt. Die Zahl des Pflegepersonals hat sich in der ambulanten und stationären Altenpflege im Saarland deutlich erhöht, und zwar auf rund 41 Prozent. Die Beschäftigtenzahlen sind insbesondere deshalb gestiegen, weil wir im Saarland an vielen Stellen eine Vorreiterrolle eingenommen haben. Ich nenne nur einige Punkte. Im Jahr 2012 wurde mit der Ausbildungsund Qualifizierungsoffensive der bundesweit erste AusbildungspaktzurSicherungdes Fachkräftebedarfs in der Altenpflege geschlossen. In der Altenpflegeausbildung haben wir daher, zuletzt im Schuljahr 2015/2016, mit insgesamt weit über 1.300 Auszubildenden den bundesweit höchsten Stand. Ferner haben wir bereits 2011 ein Umlageverfahren in der Altenpflege eingerichtet und fördern letztlich jeden Auszubildenden mit monatlich 230 Euro - und dies trotz Haushaltsnotlage. Ein Schulgeld wird - und auch hier waren wir bundesweit Vorreiter - im Saarland nicht mehr erhoben. Wir haben bereits vieles auf den Weg gebracht. Es ist aber weiterer Einsatz erforderlich und es gibt Handlungsbedarf. Deshalb werden wir diese Dinge im zuständigen Ausschuss immer wieder beraten.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird steigen und damit einhergehend steigt auch der Bedarf an gut ausgebildeten und motivierten Pflegekräften. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die physischen und psychischen Belastungen, die bereits in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben, weiter ansteigen. Gute Pflege braucht gut ausgebildete, motivierte und von der Gesellschaft wertgeschätzte Pflegekräfte. Die Pflege insgesamt - liebe Frau Schramm, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir zu

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

hören würden - verdient mehr Wertschätzung. Die Pflege verlangt eine gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit, und deshalb bin ich froh darüber, dass Sie nachher mitstimmen. Denn Sie haben wörtlich gesagt: Wir unterstützen alle Maßnahmen, die diesen Menschen zugutekommen. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie nachher zustimmen werden.

Um all dies anzugehen und umzusetzen, werde ich in den nächsten Wochen eine Offensive starten. Mit dieser Offensive werde ich die Saarlandinitiative zur Stärkung der Pflege fortsetzen und gerade unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen wichtige Handlungsfelder und Ziele zusammenfassen. Gemeinsam mit allen Akteuren aus dem Bereich der Pflege sollen partnerschaftlich maßgebliche Themen aufgegriffen und weiter ausgebaut werden. Dazu lade ich Sie natürlich alle herzlich ein.

Lassen Sie mich kurz einige Handlungsfelder anreißen. Die Offensive wird dem körperlichen und auch emotionalen Einsatz, den unsere Pflegekräfte zu erbringen haben, weiter Rechnung tragen. Aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten wie die Entwicklung von Veranstaltungen der Expertengruppe „Arbeitsschutz in der Pflege" ist es Ziel, dass in allen Einrichtungen ein passgenaues Gesundheitsmanagement implementiert wird.

Die Offensive wird eine Grundlage für einen weiteren Ausbau eines familienfreundlichen und lebenstauglichen Arbeitsumfeldes sein. So gilt es zum Beispiel, den Rahmen, den das Bundesgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen hat, durch passgenaue Angebote auszufüllen. Die Pflege und insbesondere unsere Pflegekräfte brauchen unsere Hilfe. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für einen immer größer werdenden Teil unserer Gesellschaft. Dies muss angemessen wertgeschätzt werden und wird daher ebenso ein wesentlicher Bestandteil dieser Offensive aus meinem Hause sein.

Mit Blick auf die Stärkung der Pflegenden und mit Blick auf die Sicherstellung einer tragfähigen Struktur zur Gewinnung von Nachwuchs und Personal wird die Offensive auch die Ausstattung mit ausreichend Pflegepersonal in allen Einrichtungen in den Blick nehmen. Hierzu wird es auch gehören, selbstredend unter Wahrung der Tarifautonomie, die gesetzlich gegebenen Einwirkungsmöglichkeiten im Hinblick auf Personalstärke und Entlohnung zu nutzen. Meine Damen und Herren, mit all diesen Maßnahmen, um nur einige heute hier zu nennen, und dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Tradition, für pflegebedürftige Menschen im Saarland das Bestmögliche zu machen, fortsetzen. Ich bedanke mich und bitte um Ihre Zustimmung. Frau Schramm, folgen Sie Ihren eigenen Worten. Ich darf Sie zitieren mit der Einwilligung des Herrn Präsidenten: Die LINKE unterstützt alle Maßnahmen, die den

Menschen zugutekommen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überwiesen. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1805 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1805 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und PIRATEN bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsver- trag) (Drucksache 15/1759)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum 19. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neun- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), der uns als Drucksache 15/1759 vorliegt, in seiner 47. Sitzung am 20. April dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf dient der Herbeiführung der Zustimmung des saarländischen Landtages zum inzwischen 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Regierungen der Bundesländer geschlossen haben. Dieser Änderungsstaatsvertrag fasst Änderungen in verschiedenen rundfunkrechtlichen Staatsverträgen zusammen: Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag, im ZDF-Staatsvertrag, im DeutschlandradioStaatsvertrag, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

An einige dieser Änderungen, zu denen die Ministerpräsidentin hier in Erster Lesung ausgeführt hat, sei beispielhaft erinnert: ARD und ZDF werden mit der

(Ministerin Bachmann)

Schaffung eines Jugendangebots im Online-Bereich beauftragt. Sogenannte privilegierte Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden in Zukunft nur noch ein Drittel des festgesetzten Rundfunkbeitrags zu entrichten haben. Im Bereich des Jugendmedienschutzes werden Bestimmungen über die Alterskennzeichnung von Telemedien-Angeboten an das Jugendschutzgesetz angepasst sowie die Zuständigkeiten der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle erweitert.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner Sitzung am 21.04.2016 beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1759 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1759 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes (Drucksache 15/ 1771)