Protokoll der Sitzung vom 15.06.2016

Neben der finanziellen Unterstützung ist Ziel des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen KELF die planmäßige Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits der Gemeinden bis zum Jahr 2024 auf null. Der hohe Zustrom von Flüchtlingen ab Sommer 2015 bringt für die Gemeinden erhebliche Mehrausgaben für die Unterbringung der Flüchtlinge mit sich, bei den Schulen, bei den Kindertagesstätten sowie mittelbar über die Kreisumlage bei den Kosten der Unterkunft nach SGB II.

Dies sind Kosten, die bei der ursprünglichen Konsolidierungsplanung nicht absehbar waren. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die Regelungen des Sondervermögens „Kommunaler Entlastungsfonds“ an diese geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Inhaltlich werden hierzu insbesondere Erhöhungen des jahresbezogenen strukturellen Defizits bezogen auf Kosten, die im Rahmen der Flüchtlingszuweisung in den Kommunen entstehen, sowie Möglichkeiten zur Verlängerung des Zeitraumes zur Erreichung des Haushaltsausgleichs über 2024 hinaus zugelassen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Anhörung in seiner Sitzung am 04. Mai 2016 durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat hierbei angeregt, dass auch die Kosten Berücksichtigung finden sollen, die durch untergesetzliche Vorschriften verpflichtend bei den Gemeinden stehen. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport einstimmig angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN.

Der Ausschuss empfiehlt das Gesetz einstimmig zur Annahme in der Zweiten Lesung bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion die LINKE Herr Abgeordneter Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Aus der Begründung des Kollegen Waluga ging ja schon hervor, was der Zweck dieses Gesetzesvorschlages ist. Dem stimmen wir vom Grundsatz her zu, weil wir es für sinnvoll erachten, dass natürlich der Situation, die dadurch entstanden ist, dass wir doch eine erhebliche Belastung der Kommunen durch die Flüchtlinge und die Asylbewerber haben, auch Rechnung getragen wird. Insofern können wir diesen Gesetzesvorschlag von seiner grundsätzlichen Ausrichtung her unterstützen. Das haben wir ja auch schon in der Ersten Lesung deutlich gemacht.

Allerdings hat die Anhörung im Innenausschuss ergeben, dass es durchaus erhebliche Kritik auch von den kommunalen Vertretungen gibt, insbesondere vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag und auch vom Landkreistag. Zwar wird begrüßt, dass das jahresbedingte strukturelle Defizit vor dem Hintergrund der zusätzlichen Belastungen erhöht werden kann. Es wird aber kritisiert, dass der Konsolidierungszeitraum nicht insgesamt verlängert wird. Die Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages befürchten dieses Gesetz gilt ja für den Zeitraum 2015 bis 2018, es kann verlängert werden bis 2020 -, dass sich in dem verbleibenden Zeitraum die Konsolidierungsanstrengungen der Gemeinden intensivieren müssen, um das Ziel bis 2024 zu erreichen. Es wäre besser gewesen, dann auch den Konsolidierungszeitraum entsprechend zu verlängern. Das ist eine klare Kritik seitens des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und auch des Landkreistages.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag weist zudem darauf hin, dass auch, was Flüchtlinge und Asylbewerber angeht, damit möglicherweise nicht der gesamte Umfang der Zusatzbelastungen ausgedrückt wird. Sie hätten das gerne dahingehend geändert, dass es sich insgesamt auf die den Gemeinden Zugewiesenen bezieht. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Punkt ist. Aber der wichtigste Punkt ist sicherlich der, dass die Gemeinden vor sehr intensiven Konsolidierungsanstrengungen stehen, die dann die Aufgabenerfüllung möglicherweise beeinträchtigen. Das ist das Hauptproblem. Das ist

(Präsident Meiser)

auch ein wesentlicher Grund dafür, warum wir uns bei diesem Gesetzesvorhaben enthalten und ihm insofern auch nicht zustimmen können.

Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt ansprechen, der auch in der Stellungnahme des Landkreistages enthalten ist, der darauf hinweist, dass bei aller begrüßenswerten Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch diesen Gesetzentwurf das grundsätzliche Problem der Finanzierung der Gemeinden überhaupt nicht gelöst ist. So weist der Landkreistag insbesondere darauf hin, dass es notwendig sei, dass der Bund wesentlich mehr an Belastungen übernimmt, insbesondere im Hinblick auf Unterkunft und Heizung. Ich glaube, da sind wir uns auch ziemlich einig. Das können wir vom saarländischen Landtag aus zwar fordern, aber nicht unmittelbar per Gesetzesvorlagen beeinflussen. Das weiß ich auch. Aber dennoch ist es notwendig, dass in der politischen Auseinandersetzung diese Forderung weiterhin erhoben wird. Wir brauchen eine aufgabengerechte Verteilung der Mittel, die vorhanden sind. Gegenwärtig sieht die Aufteilung so aus, dass bei den Kommunen zu wenig ankommt, dass die Mittel zur Finanzierung ihrer Aufgaben nicht ausreichend sind. Das halte ich für einen ganz zentralen Punkt, den wir politisch auch immer wieder herausstellen müssen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Lassen Sie mich noch einen zweiten Punkt anbringen. So sehr es zu begrüßen ist - das hatte ich ja am Anfang gesagt -, dass einer besonderen Situation Rechnung getragen wird, so wenig überzeugt mich allerdings die Vorgehensweise, dass immer an einzelnen Punkten eine Art Flickschusterei betrieben wird. Warum kommen wir nicht endlich einmal dazu, eine grundsätzliche Veränderung in der Finanzierung der Kommunen vorzunehmen? Wir hatten das hier im Landtag schon mehrfach diskutiert. Ich glaube, es stimmen auch im Grunde genommen alle Fraktionen zu, dass die Finanzierung der Kommunen ein nicht gelöstes Problem darstellt, dass es dort immer wieder zu Engpässen kommt und dass es wichtig ist, dort mehr zu tun.

So sehr begrüßt werden muss, dass der Konsolidierungsgesichtspunkt bei Haushalten zu berücksichtigen ist, so darf doch auf der anderen Seite die Konsolidierung nicht Selbstzweck sein. Im Vordergrund muss vielmehr eine aufgabengerechte Finanzierung stehen - das ist die Grundlage - und dann erst die Frage der Konsolidierung. Da haben wir ein grundsätzliches Problem. Ich finde, dass gerade die Situation, die wir durch die Flüchtlingsströme haben, Anlass sein sollte, eine grundsätzliche Veränderung der Fiskalregeln, die wir haben, vorzunehmen, weil damit ein Ausnahmetatbestand gegeben ist, um die Schuldenbremse grundsätzlich infrage zu stellen, von ihr abzuweichen. Ich halte das für ganz wichtig.

Deswegen betone ich hier, dass wir in eine politische Diskussion eintreten müssen, ausgelöst von diesen sehr konkreten Fällen, dass wir zu einer grundsätzlichen Veränderung der öffentlichen Finanzierung kommen müssen. Ich glaube, es zeigt sich immer mehr, dass die Schuldenbremse einer aufgabengerechten Finanzierung, die wir auf Ebene der Gemeinden und der Länder haben, im Weg steht und deswegen auch die Bund-Länder-Finanzbeziehungen unter anderen Gesichtspunkten neu geordnet werden müssen. Wir haben bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein grundsätzliches Problem. Das beschäftigt das Saarland insbesondere. Ich glaube, es ist einfach auch notwendig, dass mit Blick darauf die Politik sich verändert. Wir haben die Situation, dass wir einen Stabilitätsrat haben, dessen Beirat ausschließlich von Vertretern des neoliberalen Mainstreams besetzt ist. Solange solche Strukturen vorhanden sind, werden wir kaum zu Veränderungen kommen. Deswegen bin ich dafür, dass wir in eine politische Diskussion eintreten über das, was an öffentlicher Finanzierung notwendig ist, und dass nicht alles sozusagen auf dem Altar des neoliberalen Mainstreams geopfert werden kann.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Von daher lassen Sie mich das zusammenfassen. Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf, weil er ganz bestimmten Belastungen, die auf die Kommunen zukommen, Rechnung trägt. Wir kritisieren ihn allerdings dahingehend, übereinstimmend mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und auch mit dem Landkreistag, dass er nicht ausreichend ist, weil er möglicherweise auch dazu führt, dass die Kommunen vor einer sehr intensiven, ihre Aufgabenerfüllung gefährdenden Konsolidierung in den letzten Jahren stehen. Deswegen können wir ihm auch nicht zustimmen und enthalten uns.

Wir meinen aber, dass wir insgesamt in eine politische Diskussion eintreten sollten, weil es nur eine Facette, ein Element, eines umfassenderen Problems darstellt. Das ist die Frage der Finanzausstattung von Kommunen und von Ländern, ein zentrales Problem für das Saarland. Hier haben wir ein wichtiges Element, aber ich denke, die politische Diskussion sollte eben auch in der übergreifenden Dimension geführt werden. - Insofern vielen Dank.

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine kurzen Ausführungen zur Zweiten Lesung dieses Gesetzes will ich mit einem Wort überschreiben, mit dem Wort Fairness. Fairness bedeutet an

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

ständiges Verhalten sowie eine gerechte und ehrliche Haltung gegenüber anderen Menschen. In Spiel und Sport bedeutet es, sich an die Spielregeln zu halten und damit Anstand und Gerechtigkeit zu wahren. Die Regeln der Fairness setzen auf einen Konsens und gleiche Bedingungen für die beteiligten Menschen. Diese Definition ist nicht von mir, die kann man so auf Wikipedia nachlesen. So viel für das Protokoll.

Überhaupt einen kommunalen Entlastungsfonds zu bilden und damit als finanzschwächstes Flächenland in kritischer Haushaltslage 146 Millionen Euro zusätzlich zu reservieren, war überaus fair und anständig. Es gab keinen Anspruch auf dieses Geld; der Stabilitätsrat - unsere Finanzaufsicht beim Bund musste aufwändig von dieser Leistung überzeugt werden. Fair und anständig war es sicher auch, jetzt das Regelwerk des KELF anzupassen, als deutlich wurde, dass es in einem Punkt nicht gerecht ist. Die Mehrbelastungen, die im Zuge der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen - um diese geht es ja - von den Gemeinden nicht verursacht und kaum beeinflussbar sind, haben die kommunale Ebene vor enorme Herausforderungen gestellt. Diese Anstrengungen haben sie gemeinsam mit vielen Ehrenamtlichen vor Ort bewältigt und alles getan, um anständige Bedingungen für die neuen Einwohner zu schaffen, ohne Einbußen für die Bürger ihrer Gemeinden zu riskieren. Dafür gebührt ihnen unser Dank und unsere bleibende Unterstützung!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nach den Spielregeln des KELF hätten wir den Kommunen aber im Gegenzug für die Streckung ihrer Konsolidierungspflichten abverlangen müssen, Einschnitte bei freiwilligen Leistungen oder Steuererhöhungen vorzunehmen. Um die Größenordnung deutlich zu machen: Es geht um durchschnittlich 300.000 Euro, die zusätzlich hätten eingespart werden müssen. Das hätte man keinem Bürger und ganz gewiss keinem Bürgermeister erklären können. Das wäre unfair gewesen! Deshalb war es nur anständig, dass wir uns das Regelwerk noch einmal vorgenommen haben und es diesbezüglich korrigieren.

Kollege Günter Waluga hat die Beratungen im Ausschuss bereits erläutert. Es gab nur einen einzigen Änderungsantrag, nämlich den der Koalitionsfraktionen. Er kommt einer Forderung des Städte- und Gemeindetages nach und arbeitet noch deutlicher heraus, welche Kosten wir anerkennen wollen und wo wir meinen, dass strenge Maßstäbe an eine Anerkennung angelegt werden müssen.

Fairness hat auch viel mit Ehrlichkeit zu tun. Diese Ehrlichkeit setzen wir bei unseren Kommunen voraus, wenn diese ihre zusätzlichen Belastungen darlegen, die ihnen durch die Flüchtlingsarbeit entstan

den sind und künftig noch entstehen werden. Dass hier etwa Entlastungen von Eh-da-Kosten in Abzug zu bringen sind, versteht sich von selbst.

Der KELF funktioniert nach dem Prinzip fördern und fordern. Wir fördern die Kreditzahlung der finanzschwachen Kommunen und fordern im Gegenzug dafür eine konsequente Haushaltskonsolidierung. Von diesem Grundprinzip rücken wir auch in Anbetracht der Kosten, die mit einer nachhaltigen Unterbringung der Flüchtlinge in unseren Gemeinden einhergehen, nicht ab.

Fairness gegenüber unseren Gemeinden, Fairness gegenüber den Menschen, die in Not zu uns kommen, und Fairness hinsichtlich der Finanzen, die wir den nachfolgenden Generationen hinterlassen. Die Botschaft dieses Gesetzes ist: Im Saarland geht das alles zusammen!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir erwarten gleichzeitig vom Bund, dass er diese wirklich herausragende Leistung anerkennt und uns bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen entsprechend fair behandelt. Wir brauchen in der Flüchtlingspolitik eine gerechtere Leistungsteilung mit dem Bund, sonst sind Länder und Gebietskörperschaften überfordert. Das gilt für das Saarland und seine Kommunen in besonderer Weise, denn unsere strukturellen Belastungen sind in hohem Maß unverschuldet und kaum beeinflussbar.

Es ist eine Frage von Anstand und Gerechtigkeit, einen tragfähigen Konsens darüber zu erzielen, wie wir in diesem Land gleiche Bedingungen für alle Menschen und in allen Bundesländern herstellen können. Föderalismus kann nur fruchten, wenn wir das Regelwerk für diese Bedingungen immer wieder auf den Prüfstand stellen und korrigieren und hierbei nicht selbstgerecht, sondern mit einem fairen Blick für das Ganze agieren. Mit diesem Appell in Richtung Berlin und an die finanzstarken Länder will ich meine Ausführungen schließen. Das Saarland hat mit dem KELF und diesem Änderungsgesetz Anstand gegenüber seinen Kommunen bewiesen. - Ich bitte das Plenum daher um breite Zustimmung zu einem Gesetz nicht des Neoliberalismus, wie der Kollege Bierbaum eben suggerieren wollte, sondern der Fairness. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Klaus Kessler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute in Zweiter Lesung um das Gesetz über die

(Abg. Meyer (CDU) )

Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds. Hierin haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und SPD, bereits im Oktober 2015 die kommunale Schuldenbremse verankert. Darin heißt es, dass das strukturelle zahlungsbezogene Defizit der Gemeinden bis zum Jahr 2024 auf null zurückgeführt werden soll.

In diesem Gesetz haben Sie allerdings im vergangenen Jahr noch nicht die Kosten berücksichtigt, die auf die Kommunen durch die veränderte Situation des verstärkten Flüchtlingszuzugs zukommen. Dies hatte ich bereits im vergangenen Jahr reklamiert und auch in der Ersten Lesung im April-Plenum kritisiert, als diese Gesetzesänderung zur Debatte stand. Ich wiederhole mich nur ungern, aber bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte ich darauf verwiesen, dass die Kommunen unter den damaligen Voraussetzungen im Gesetzentwurf die Schuldenbremse nicht einhalten können, solange keine gesetzliche Ausnahmeregelung wegen der Flüchtlingskosten getroffen wird. Herr Jung, Sie erinnern sich: Im Oktober des vergangenen Jahres ist das von Ihnen noch locker zurückgewiesen worden. Heute sehen Sie das wohl anders, und das ist gut so. Das begrüßen wir, denn Ihre späte Einsicht ist besser als gar keine.

Sie bringen heute diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung ein, in dem Sie klarstellen, dass die Ausgaben für die Flüchtlinge aus der kommunalen Schuldenbremse herausgerechnet werden können. Daneben soll auch der Zeitraum, in dem das kommunale strukturelle Defizit auf null zurückgeführt sein muss, laut der Änderung, die heute vorliegt, nach hinten geschoben werden. Ich weise darauf hin, dass das bereits eine Verlängerung ist. Ursprünglich hatte der damalige Innenminister Stephan Toscani das Jahr 2020 angepeilt, dann wurde auf das Jahr 2024 verlängert und jetzt wird die Option 2024 plus x ermöglicht.

Dass Sie die Ausgaben für die Flüchtlinge herausrechnen wollen, ist natürlich zuerst einmal richtig. Das haben wir ja bereits im letzten Jahr gefordert. Dass Sie den Zeitraum nach hinten verschieben möchten, finden wir als GRÜNE ebenso richtig. Das ist gut so. Darüber, dass der Zeitpunkt, in dem das strukturelle Defizit zurückgeführt sein muss, zweimal nach hinten geschoben wurde, kann man hinwegsehen. Das hätte man auch auf einen Schlag machen können, aber offensichtlich bevorzugen Sie als Große Koalition die schrittweisen Verbesserungen an diesem Gesetz. Wenngleich wir die Änderungen für richtig halten, sehen wir das Gesetz im Volumen als unzureichend an. Das wird nicht ausreichen, um den Kommunen zu helfen, die Schuldenbremse einzuhalten. Kollege Bierbaum hat bereits darauf hingewiesen.

Die finanziellen Mittel, die die Kommunen vom Land zur Verfügung gestellt bekommen, sind aus unserer Sicht nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein, da die strukturellen Finanzierungsprobleme der Kommunen auf diesem Weg letztlich gar nicht gelöst werden können. Dazu mache ich eine kleine Rechnung, die ich schon im April aufgemacht hatte. Das Land unterstützt die Kommunen durch den KELF mit insgesamt 145 Millionen Euro bei einem Ausgangsdefizit von 160 Millionen Euro. Das hat Herr Junkernheinrich errechnet. Wenn man weiß, dass die Daten im Gutachten von Junkernheinrich auf die Zeit vor 2015 beziehen, und dann berücksichtigt, dass sich die Haushaltslage danach bei den Kommunen durch den Flüchtlingszustrom deutlich verschärft hat, dann weiß man, dass die gesamte Rechnung an dieser Stelle überhaupt nicht aufgehen kann. Es dürfte also vor dem Hintergrund einer solchen Entwicklung fast unmöglich sein, für die Städte und Gemeinden die Bedingungen der Schuldenbremse vom Grundsatz her einzuhalten.

Zum Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion ist zu sagen, dass er richtig ist. Was da aufgenommen ist, begrüßen wir; das geht auf die Anhörung zurück. Da haben wir nichts dagegen. Das ändert allerdings nichts an unserer grundsätzlichen Kritik.

Ich möchte abschließend festhalten, dass wir einem Versuch der Entlastung der Kommunen durch diesen Gesetzentwurf nicht entgegenstehen wollen, deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf nicht ab. Wir bezweifeln aber, dass das Geld im Topf insgesamt ausreichen wird, dass die Kommunen es auf diesem Weg schaffen werden, auf eine Nullverschuldung zu kommen, und deshalb werden wir uns an dieser Stelle beim Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe von dieser Stelle aus schon häufig die Gelegenheit gehabt, zum Thema KELF zu Ihnen zu sprechen. Ich mache das immer wieder gerne, weil es ein schönes Thema ist, weil man auch gerne darüber spricht, wenn man einmal etwas Gutes macht.

Die Debatte am heutigen Tag zeigt aber auch, dass es notwendig ist, noch einmal einiges zu erklären, denn das, was jetzt beispielsweise der Kollege Kessler vorgetragen hat, zeigt, dass immer noch nicht

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

von allen verstanden worden ist, dass der KELF eben nicht eine Maßnahme ist,