Protokoll der Sitzung vom 15.06.2016

den, sind überhaupt keine Probleme bekannt geworden. Die Befürchtung von Neiddebatten oder die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass eine Veröffentlichung der Vergütung qualifizierte Kräfte abschrecke, haben sich nicht bewahrheitet. Probleme bei Stellenbesetzungen sind ebenfalls nicht aufgetreten. Im Gegenteil: Eine wirklich transparente Offenlegung der Bezüge trägt gerade dazu bei, Vorurteile und möglicherweise auch falsche Vorstellungen über die Unangemessenheit von Vergütungen bei öffentlichen Unternehmen abzubauen. Letztlich stärkt eine wirkliche Transparenz das Vertrauen der Menschen in die Einrichtungen und Unternehmen, die zu ihrem Wohl tätig sind.

Es gilt aber auch das Umgekehrte: Wenn in öffentlich-rechtlichen Unternehmen tatsächlich unverhältnismäßig hohe Gehälter gezahlt werden, sollten die Saarländer auch sehen können, um welche Gehälter es geht und wer später die Luxuspensionen erhält, die ja auch aus den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. - Aus den genannten Gründen werden wir nicht zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Margriet Zieder-Ripplinger.

Wir schaffen Transparenz. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zum Transparenzgesetz verpflichten wir die Führungs- und Kontrollmitglieder öffentlicher Unternehmen im Saarland, ihre Gehälter offenzulegen. Damit kommen wir endlich einem legitimen Anspruch der Saarländerinnen und Saarländer nach. Denn bei den Gehältern handelt es sich um Steuergelder, also um das Vermögen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Sie tragen das unternehmerische Risiko von Unternehmen der öffentlichen Hand sowie von Beteiligungen an privaten Unternehmen. Deshalb haben sie auch ein Recht zu erfahren, wie viel von ihrem Geld die Unternehmen für solche Personalkosten aufwenden.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verhelfen wir den Saarländerinnen und Saarländern zu ihrem Recht. In Zukunft können wir alle uns darüber informieren, wie viel Vorstände und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer bei der Landesbank, dem Sparkassenverband, dem Congress Centrum, der Landesmedienanstalt, dem SR sowie weiteren Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts verdienen. Dieses neue Kontrollrecht führt zu mehr Transparenz. Und Transparenz ist gerade auch dort uner

lässlich, wo sich der Staat - das Land, die Kommune - wirtschaftlich betätigt. Mit diesem neuen Informationsrecht wollen wir das Vertrauen der Menschen im Saarland in staatliches Handeln stärken. Denn Transparenz schafft Vertrauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Kolleginnen und Kollegen der Opposition reicht der Gesetzentwurf nicht aus. Sie wollen keine kumulierte Offenlegung der Gehälter, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, sondern eine individuelle Offenlegung. Wir haben uns beim vorliegenden Entwurf aber ganz bewusst für eine mittlere Transparenz entschieden. Das bedeutet: Wir legen die Gehälter offen, aber unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Einzelner. Damit kommen wir dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach und wir tragen zugleich dem Gedanken des Grundrechts auf Datenschutz Rechnung. Dieses Vorgehen erscheint uns sinnvoll, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob die individualisierte Offenlegung von Bezügen tatsächlich verfassungskonform ist.

Und mal ehrlich: Die Leitungsebenen und Vorstände unserer saarländischen Unternehmen sind nicht so groß, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht ganz leicht ausrechnen könnten, was die Unternehmenschefs im Einzelnen verdienen. Ich habe Ihnen ein kleines Beispiel, willkürlich herausgegriffen, mitgebracht. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Geschäftsbericht 2014 der Sparkasse Neunkirchen: Für den Vorstand sind aufgeführt der Vorsitzende Markus Groß und das Mitglied Dr. Sascha Ahnert. „Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 434.177,80 EUR“. Nun kann sich jede Saarländerin und jeder Saarländer ausrechnen, wie viel der einzelne verdient, und darüber entscheiden, ob das nach seiner Ansicht zu viel oder zu wenig ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wir sehen uns übrigens auch durch die Anhörung im Haushaltsausschuss in unserer Entscheidung für eine mittlere Transparenz bestätigt. Denn in den Stellungnahmen der einzelnen Verbände spiegeln sich genau die genannten Pole wider: Die einen bemängelten, dass die Gehälter nicht auf einzelne Personen heruntergebrochen werden sollen, die anderen sehen den Regierungsentwurf insbesondere aus Datenschutzerwägungen als zu weitgehend an. Mit der mittleren Transparenz ist uns somit der Spagat gelungen zwischen einerseits privatwirtschaftlichen Interessen und andererseits dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Information.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) : Das ist also gewissermaßen halbdurchsichtig!?)

Aber letztendlich geht es uns beim Thema Transparenz nicht nur um die Offenlegung von Vorstandsge

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

hältern. Vielmehr müssen wir im nächsten Schritt die vielfältigen bereits bestehenden Informationsgesetze zu einem einzigen Transparenzgesetz bündeln. Neben dem Informationsfreiheitsgesetz gehören hierzu sicherlich auch das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz sowie das Geodateninfrastrukturgesetz. Das alles sind übrigens Informationsrechte, die wir im Saarland schon eingeführt hatten, bevor das vielfach beschworene Hamburger Transparenzgesetz in Kraft getreten ist.

Wir erwarten heute von den Menschen, dass sie mitreden, mitgestalten und sich in staatliche Entscheidungsprozesse einbringen. Sie sollen sich als mündige Bürgerinnen und Bürger erweisen. Damit sich die Menschen aktiv einbringen können, müssen sie sich umfassend informieren können. Mit dem neuen Transparenzgesetz sorgen wir dafür, dass im Saarland diese Informationsmöglichkeit künftig besteht. Damit ist uns ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer gläsernen Verwaltung gelungen. Das wiederum schafft Vertrauen und Sicherheit bei den Saarländerinnen und Saarländern. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn das Geld der Bürgerinnen und Bürger ausgegeben wird, müssen diese auch das Recht haben, sich zu vergewissern, wie die öffentliche Hand mit ihren Steuergeldern umgeht, sich zu vergewissern, dass eben sorgsam mit dem Geld umgegangen wird. Der Entwurf für ein „Transparenzgesetz“, den die Große Koalition vorgelegt hat, verdient vor diesem Hintergrund den Namen nicht. Der Entwurf ist weit davon entfernt, echte Transparenz zu schaffen. Kollegin Schramm hat es gesagt: Sie machen auf halbem Wege halt.

In der Anhörung haben sowohl der Bund der Steuerzahler und Transparency International als auch der Verein „Mehr Demokratie Saarland“ Stellung bezogen. Sie haben angemerkt, dass der Entwurf zwar im Wesentlichen den Gesetzen anderer Bundesländer entspricht, im entscheidenden Punkt aber hinter diesen Entwürfen zurückbleibt. Kollege Thielen hat es erwähnt: Veröffentlicht werden sollen nämlich nur die kumulierten Bezüge, nicht jedoch die konkreten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung oder des Vorstands. Dass dies in anderen Bundesländern möglich sein soll, aber die Landesregierung hier der Ansicht ist, die Argumente der Organi

sation Transparency International hielten einer Prüfung nicht stand - Kollege Thielen, für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die CDU hier große Zweifel hat. Auch die Datenschutz- und Verfassungsbedenken der SPD teilen wir nicht. Dass Sie sich durch die Anhörung auch noch bestätigt fühlen, Frau ZiederRipplinger, ist eigentlich befremdlich.

Wer im öffentlichen Auftrag Spitzenpositionen wahrnimmt, muss sich auch den Blick auf den Gehaltszettel gefallen lassen, darauf haben die Saarländerinnen und Saarländer ein Recht. Wir möchten die individualisierte Veröffentlichung der Bezüge und Leistungen von öffentlich-rechtlichen Unternehmen, und das haben wir auch in unseren Abänderungsantrag geschrieben. Für bestehende Verträge möchten wir eine Übergangsregelung einführen, in diesen Fällen soll auf eine Anpassung der Verträge in Richtung einer individualisierten Veröffentlichung hingewirkt werden.

Auch soll das Land sich zukünftig nur dann an Unternehmen beteiligen oder sie gründen, wenn eine individualisierte Offenlegung der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane sichergestellt ist. Andere Länder, etwa Hamburg und zuletzt Rheinland-Pfalz, sind mit ihren Transparenzgesetzen viel weiter gegangen als die zögerliche, mutlose Regierung des Saarlandes.

(Lachen bei der CDU.)

Die Transparenzgesetze in Hamburg oder Rheinland-Pfalz schaffen einen echten Paradigmenwechsel, darauf haben wir in der Ersten Lesung bereits hingewiesen. Wir haben uns mit unserem Abänderungsantrag daran orientiert. Die Bezüge der Leitungsebene werden dort personengenau offengelegt; in Hamburg und in Rheinland-Pfalz, auch in NRW ist man wohl der gleichen Ansicht wie Transparency International, der Bund der Steuerzahler oder der Verein Mehr Demokratie. Kollegin Schramm hat darauf hingewiesen, dass man in diesen Ländern gute Erfahrungen mit den Gesetzen gemacht hat.

Übrigens ist es schade, dass Innenminister Bouillon von seinen ursprünglichen Forderungen vom Mai 2010 abgerückt ist. Damals hat er noch gefordert, dass sich das Saarland ein Beispiel an NRW nehmen solle. Er hatte damals auch öffentlich die Frage nach der Rechtfertigung der Höhe der Vergütungen und Pensionszahlungen der Sparkassenvorstände gestellt. Heute will er davon nichts mehr wissen.

Wir wollen auch für das Saarland ein Signal wie in NRW oder in Hamburg. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

(Abg. Zieder-Ripplinger (SPD) )

Das Wort hat die für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem nun schon alle anderen Fraktionen zu dem Gesetzentwurf gesprochen haben, kann ich gleich zum Wesentlichen kommen. Es wurde bereits gesagt, dass wir im Ausschuss einen Abänderungsantrag gestellt hatten. Der wurde zwischenzeitlich noch mal überarbeitet, erstens erweitert und zweitens an den vom Ausschuss angenommenen Abänderungsantrag angepasst, sodass er diesen jetzt ergänzt. Es ist deshalb möglich, neben dem Antrag des Ausschusses auch unseren zu beschließen, ohne dass es dadurch zu Widersprüchen käme.

Zum Inhalt. Der zentrale Punkt bei uns ist die jetzt bereits vielfach zitierte individuelle Offenlegung von Managergehältern. Wir fordern diese, und gerade uns PIRATEN ist dabei natürlich der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bewusst. Deshalb haben wir auch einen Bestandsschutz für bestehende Verträge verankert, eine Übergangsregelung, sodass nur neue Verträge betroffen wären und nicht die bereits jetzt bestehenden. Damit ist genau diesen Bedenken Rechnung getragen.

Die Koalitionsfraktionen haben hier dagegen argumentiert. Es waren die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Bund, die gerade erst letzten Freitag die Einführung eines Lobbyisten-Registers abgelehnt haben. Umso mehr halten wir es für geboten, wenigstens an dieser Stelle Transparenz zu schaffen, und zwar nicht, wie es Frau Abgeordnete Zieder-Ripplinger genannt hat, eine „mittlere Transparenz“. Den Begriff habe ich heute zum ersten Mal gehört, mir drängt sich hier spontan der Begriff „Milchglas-Gesetz“ auf. Man kann erahnen, was los ist, aber konkrete Fakten hat man trotzdem nicht.

Dazu gehört - das ist auch schon angesprochen worden -, dass wir mit der individuellen Offenlegung von Managergehältern eben auch Nebeneinkünfte, geldwerte Vorteile und so weiter offenlegen möchten. Man muss sehen, im Gegensatz zu uns Abgeordneten gibt es bei Managern eben solche Dinge wie Provisionen oder Gewinnbeteiligungen. Das gehört bei manchen sogar mit zum Vertrag, zum Gehalt, das sollte deshalb auch mit veröffentlicht werden. Das ist derzeit im Gesetz nicht vorgesehen.

Damit es, wie es im Gesetzentwurf heißt, bei der Veröffentlichung „an geeigneter Stelle“ nicht zu Effekten kommt, wie sie satirisch überspitzt im Buch „Per Anhalter durch die Galaxis“ von Douglas Adams nachzulesen sind, haben wir explizit einen

Verweis auf das Internet als Ort der Veröffentlichung in unseren Antrag eingebaut, bevor das irgendwo im Amtsblatt des kleinsten Dorfes oder sonst wo veröffentlicht wird, wo man nicht so ohne Weiteres drankommt.

Neben den Unternehmen, an denen Land und Kommunen direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt sind und bei denen sie selbst eine entsprechende Veröffentlichung veranlassen können, gibt es Betriebe, bei denen höchstens auf eine Veröffentlichung hingewirkt werden kann; das ist auch im Gesetzentwurf so vorgesehen, nämlich ab einer Beteiligung von 25 Prozent. Nun muss man dazu sagen: „Darauf hinwirken“ kann man, sobald man überhaupt irgendwie beteiligt ist. Wie groß die Erfolgschancen sind, ist eine andere Frage, aber darauf hinwirken kann man. Wir möchten die Grenze hierfür von 25 Prozent auf 20 Prozent senken. Das ist keine große Senkung, schließt aber zusätzliche Unternehmen mit ein.

Ich möchte noch ganz kurz zwei formelle Dinge ansprechen. Wir schließen auch ein paar Regelungslücken bezüglich verschiedener Unternehmensformen und ersetzen einen Verweis auf das HGB durch den Text, auf den verwiesen wird, um an dieser Stelle unabhängig vom Bundesgesetzgeber zu werden, denn prinzipiell könnte der das HGB ja jederzeit ändern.

Im Ausschuss wurde unser Antrag abgelehnt. Ich bitte Sie nun aber darum, der neuen, verbesserten Version zuzustimmen.

Zum Schluss möchte ich noch ein paar Dinge sagen zu dem, was vorher von anderen Rednerinnen und Rednern ausgeführt worden ist. Das Thema informationelle Selbstbestimmung ist sowohl von Herrn Thielen als auch von Frau Zieder-Ripplinger angesprochen worden. Letzterer mache ich da auch keinen Vorwurf, aber gerade in Richtung CDU muss ich sagen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vom Bundesverfassungsgericht immer wieder mal verteidigt werden muss, und zwar vor allem gegen Gesetze, die vonseiten der CDU kommen. Insofern finde ich es schön, dass Sie sich jetzt auch mal dazu bekennen.

Herr Thielen, Sie haben die Generation Y angeführt als Menschen, die sich besonders informieren und nicht jeden Job machen, die einen Job nicht nur des Geldes wegen machen, sondern auch eine gewisse Lebenserfüllung darin suchen. Das mag ja sein, aber von der Generation Y, die von der Presse durchaus auch schon mal als „Generation Armut“ bezeichnet wurde, ist eben keiner in einer Position, dass er von diesem Gesetz betroffen wäre. Wenn Sie mir einen nennen könnten, wäre ich Ihnen dankbar, mir ist keiner bekannt. Dass Mitglieder der Generation Y es in Managerpositionen in solchen Be

trieben geschafft hätten, ist einfach nicht der Fall. Insofern ist das eine Nebelkerze.

Wie gesagt, mir wird nach dem Begriff der Kollegin Zieder-Ripplinger das Gesetz lange Zeit als das „Milchglas-Gesetz“ in Erinnerung bleiben. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir den Abänderungsanträgen der Opposition zustimmen werden, genau wie wir das im Ausschuss getan haben. Das Gesetz müssen wir allerdings, sofern unser Antrag nicht angenommen wird, ablehnen, und zwar aus den genannten Gründen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Stefan Thielen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind in der Debatte ein paar Begriffe gefallen und ein paar Argumente angeführt worden, auf die ich noch kurz eingehen möchte. Zunächst einmal ist es für mich etwas befremdlich, wenn gesagt wird, andere Bundesländer hätten das gemacht - es werden dann zwei oder drei angeführt -, jetzt müssten wir es auch machen. Das ist für mich unverständlich, weil es verfassungsmäßige Bedenken gibt, die in der Anhörung klar angeführt worden sind.

(Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN).)

Es wurde gesagt, dass ähnliche und verschärfte Gesetze ohne Folgen und Proteste geblieben seien. Das möchte ich klar widerlegen. Es gab zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ein Spiel im Internet, bei dem man auf die Gesichter der Vorstandsvorsitzenden von Sparkassen klicken durfte und einen Zettel mit dem jeweiligen Gehalt erhielt. Das sind Sachen, bei denen die Persönlichkeitsrechte schon stark betroffen sind. Das sind Auswüchse, die man hier unterbinden sollte. Dann wäre eine klare Grenze gezogen, wo ich sage, da hört die Transparenz in gewisser Weise auf.

Ich habe bereits auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, möchte aber noch anführen, insbesondere in Richtung der Fraktion DIE LINKE, dass die schärfste Kritik an Überlegungen der Individualisierung von der Arbeitskammer des Saarlandes kam. Das zeigt mir oder ruft mir ins Gedächtnis, dass die beschriebenen Persönlichkeitsrechte in dem Fall eben auch Arbeitnehmerrechte sind, auch wenn es um hochbezahlte Arbeitnehmer geht. Dies sollten wir ernst nehmen und uns bewusst machen.

Dann war Ihre Argumentation, dass sich Minister Bouillon schon weit aus dem Fenster gelehnt habe.

Das ist richtig, er hat es vor einem Jahr anders gesehen, aber im Gegensatz zu ihm sind Sie überhaupt nicht in ausreichender Form auf die verfassungsmäßigen Bedenken eingegangen. Wenn Minister Bouillon nach ausreichenden Informationen seine Meinung ändert, dann hat das meinen Respekt. Ich muss sagen, mich verwundert eher Ihre Kritik an dieser Stelle.