Protokoll der Sitzung vom 15.06.2016

zuvor genannte Zielfestlegung des Landesentwicklungsplans aufgrund der Bindungswirkung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB entgegen. Die damals erfolgte Änderung des Landesentwicklungsplans folgte der grundsätzlichen Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich im Sinne von § 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB in Zusammenhang mit dem Steuerungsinstrument aus § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Das ist der Planungsvorbehalt der Städte und Gemeinden. Durch die Privilegierung der Windenergie und der Forderung nach Schaffung von substanziellem Raum für Windenergie sollten damals, 2011, in größerem Umfang als zuvor Flächen für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen. Die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie blieben bestehen, unter anderem um Repowering-Maßnahmen zu ermöglichen.

Städten und Gemeinden obliegt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufgabe, städtebauliche Entwicklung und Ordnung durch die Aufstellung von Bauleitplänen zu regeln und die in § 1 Abs. 5 genannten Ziele zu sichern; das sind soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen, der Klimaschutz, der Städtebau, das Orts- und Landschaftsbild. Der Reglementierung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet muss dabei laut Bundesverwaltungsgericht ein schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegen. Hierfür müssen alle infrage kommenden Flächen untersucht, ein Konzept für den gesamten Außenbereich erstellt und Ausschlusskriterien gleichmäßig angewandt werden.

Die besondere Privilegierung im Baugesetzbuch verpflichtet die Städte und Gemeinden, für Windenergieanlagen in substanzieller Weise Raum zu schaffen. Die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen kann nur über eine Abwägung von zum Teil ortsspezifischen Belangen - etwa das Landschaftsbild, das haben Sie mit Recht erwähnt, oder besonders schützenswerte Bereiche - und deren Zusammenfassung in einem schlüssigen Gesamtkonzept für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen, das den Privilegierungsabsichten des § 35 BauGB entspricht. Auf gut Deutsch: Man darf auch keine Negativplanung machen. Den Städten und Gemeinden wurde somit damals aus gutem Grund die Möglichkeit eröffnet, in ihrem Gemeindegebiet entscheidenden Einfluss auf die Errichtung von Windenergieanlagen zu nehmen.

Ein derart umfassender Regelungsbedarf, wie ihn der Gesetzgeber an die Steuerungsmöglichkeit der Ansiedlung von Windenergieanlagen stellt, übersteigt im Übrigen die Verpflichtung der Landesplanung, die Anforderungen an den Raum auf der Ebene des gesamten Saarlandes abzustimmen. Die Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende staatliche Pla

nung. Bei einem Rückschritt auf die Rechtslage vor 2011 wäre ein Steuerungskonzept erforderlich; das wäre aber nicht zielführend und würde sehr viel Geld und sehr viel Zeit kosten. Darüber hinaus müsste im Falle der Rückkehr zu einer Rechtslage von vor einigen Jahren auch der Vertrauensschutz für Kommunen Berücksichtigung finden, was erhebliche Probleme schaffen würde. Auch die Frage des Bestandsschutzes wäre zu thematisieren. Zudem werfen mögliche Schadensersatzansprüche von Investoren viele Fragen auf, die ebenfalls die Schwierigkeit eines Rückschritts zu einer alten Rechtslage aufzeigen. Das alles zeigt somit auch, dass eine solche „Rolle rückwärts“ heute, nach nur ein paar Jahren, kein geeigneter Weg ist, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den beiden im Raum stehenden Zielen zu finden. Diese Ziele sind einerseits der Ausbau der erneuerbaren Energien und andererseits die Vermeidung möglicher Eingriffe zulasten von Mensch, Natur und Umwelt.

An dieser Stelle sollte man auch eine weitere Veränderung im Vergleich zu 2011 festhalten: den Umstand, dass es mittlerweile im Land eine viel größere Dichte an Windenergieanlagen und einen größeren Flächenverbrauch zur Windenergiegewinnung gibt. Das haben Sie ja vorhin auch dargestellt. Natürlich gehen damit auch Beeinträchtigungen einher, die eine fortgeschrittene Dichte an Windkraftanlagen nun einmal mit sich bringt. Deshalb kommen auch immer mehr Menschen zur Auffassung, dass eben nicht an jeder nur möglichen Stelle eine solche Anlage stehen muss.

Wir kommen deshalb zu folgendem Ergebnis: Ja, wir stehen zur Energiewende. Aber wir sind auch der Auffassung, dass unnötige Eingriffe in die Natur dort unterbleiben sollten, wo sie aufgrund schwacher Windverhältnisse keinen Sinn machen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Durch eine Umsteuerung beim EEG 2016, die wir als CDU-Landtagsfraktion unterstützen, wird man zu einer Eingrenzung dergestalt kommen, dass künftig ein effizienterer Mitteleinsatz gewährleistet werden soll, indem Anreize für den Bau effizienter Anlagen an besonders windhöffigen Standorten geschaffen werden.

Gestatten Sie mir eine weitere Anmerkung, denn auch der heute von Ihnen gestellte Antrag hat ja eine Vorgeschichte: Wir sprechen heute bereits zum fünften Male im Plenum über das Thema Windkraftanlagen. Sie haben in den Debatten am 15. Oktober 2013, am 19. März 2014, am 23. September 2014 und zuletzt am 22.04.2015 immer das gleiche Sachthema in diversen, mehr oder weniger ähnlichen Anträgen und Gesetzesentwürfen thematisiert; Herr Kollege Neyses hat das vorhin schon zusammengefasst. Dabei ist deutlich geworden, dass Sie im Un

(Abg. Gläser (CDU) )

terschied etwa zu Ihrer Bundestagsfraktion geradezu auf einem Kriegspfad in Sachen Windenergieanlagen sind und im Gegensatz zur LINKEN im Bund beharrlich weiterhin Ihren Kampf als Don Quijote führen: Sie kämpfen heute bereits zum fünften Male mit Windmühlen. - Der Eindruck aus allen fünf Debatten ist: Der Strom im Hause Lafontaine kommt aus der Steckdose. Wer ihn dort einspeist? Daran scheint wohl irgendwie auch der heilige Florian beteiligt zu sein. Es ist schon ein sehr theoretischer Begriff von der Energiewende, den Sie haben, frei nach dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dabei müssten Sie, Herr Lafontaine, genau wissen, dass man in der Regierungsverantwortung so nicht operieren kann, sondern sich in einer Gesamtwürdigung aller Umstände am größtmöglichen Gemeinwohl orientieren muss.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Eben! Deshalb sollte man mal die Bürger fragen!)

Dazu gehört dann im konkreten Falle auch, dass man sich für die Energiewende einsetzt. Diesbezüglich fehlt es mir bei Ihnen an jeder Stelle.

Zu Ihrer zweiten Forderung, zur Forderung nach dem letzten Wort für die Bürgerinnen und Bürger: Ich gehe jedenfalls davon aus, dass diese unbestimmte und unsubstantiierte Forderung nach dem letzten Wort dahingehend zu verstehen ist, dass Sie die Möglichkeit eines Bürgerentscheids als Element der unmittelbaren Demokratie beim Bau von Windkraftanlagen thematisieren wollten. Das wäre dann eine Wiederholung der Debatte vom 19.03.2014. Sie wissen aber natürlich, dass es Regierungsfraktionen unmöglich gemacht wird, einem Antrag zuzustimmen, wenn sie beim Lesen schon raten müssen, was überhaupt gemeint ist.

Zur Sache: Wir alle wissen, dass es vor Ort in den Kommunen nicht immer einfach ist, mit der Windkraft umzugehen. Viele Bürgerinnen und Bürger tun sich damit aus verschiedenen Gründen sehr schwer. Dabei kommt es oft vor - auch mir geht es so -, dass man vorgebrachte Gründe durchaus nachvollziehen kann. Ich hätte vorhin auch bei einigen Dingen, die Sie geäußert haben, sagen können, „ja, das ist richtig“ oder „das kann ich nachvollziehen“, aber dieser Gesamtaufwasch, den Sie gemacht haben, der stört mich schon. Man kann also viele Gründe durchaus nachvollziehen, man kann aber viele Gründe eben auch nicht nachvollziehen. Das geht, so denke ich, vielen Kollegen hier im Raum so. Am Ende haben wir es immer mit einem Zielkonflikt bezüglich einerseits des Ausbaus der erneuerbaren Energien aufgrund der Energiewende und andererseits des Schutzes und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Umwelt zu tun.

Ich möchte an dieser Stelle noch daran erinnern, dass im Baugesetzbuch ja immer noch der Privilegierungstatbestand für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie zu finden ist. Mir ist, mit Blick auf Ihren Antrag, nicht so ganz klar, wie sich das zu Ihrer Forderung nach dem letzten Wort verhält: Ist das disponibel? Gilt das nicht, wenn ein Bürgerentscheid besagt, „nein, wir wollen das nicht“? Wie kann man durch ein Landesgesetz ein Bundesgesetz einschränken? Auch das ist mir nicht klar. Auch diesbezüglich machen Sie es uns schon allein durch die fehlende Präzision Ihres Antrags unmöglich, diesem zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, unser saarländisches KSVG ermöglicht es, die Bürgerinnen und Bürger durch einen Bürgerentscheid als Element der unmittelbaren Demokratie aktiv in die Verantwortung der Gemeinde einzubeziehen. Die Angelegenheiten, die von vornherein nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein können, sind dabei abschließend in § 24a Abs. 4 KSVG aufgezählt. Das ist eine Regelung, die mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften am 03.04.1986 Drucksache 11/675 - von der Landesregierung des Saarlandes in den Landtag eingebracht worden ist. Damals hieß der Ministerpräsident Oskar Lafontaine, und die Begründung zu dem Gesetzentwurf war sehr ausgewogen bei der Frage, was und warum etwas nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein kann. Ich verweise hierzu auf meine Ausführungen vom 19.03.2014.

Jeder von uns weiß also, es ist vor Ort nicht einfach, mit der Windkraft umzugehen. Die Grundvorstellungen der CDU mit Blick auf das Verhältnis des Bürgers zu seiner Gemeinde orientiert sich dabei grundsätzlich am Bild des mündigen Bürgers, der an Entscheidungen beteiligt ist, der mit eingebunden ist, der Entscheidungen mitträgt. Wir sind aber genauso der Auffassung, dass die gewählten Gremien nicht von ihrer Verantwortung entbunden werden können. Es darf nicht dazu kommen, dass volkswirtschaftlich notwendige Maßnahmen, zum Beispiel der Netzausbau für die Energiewende, nicht mehr gewährleistet werden können. Neben Rechtsgründen sind es daher auch ordnungspolitische Gründe, die uns an dem bestehenden Negativkatalog, den die Regierung Lafontaine eingeführt hat, festhalten lassen. Wir befinden uns in dem klassischen Spannungsverhältnis zwischen Basisdemokratie und Handlungsfähigkeit des Staates sowie im Spannungsverhältnis zwischen Basisdemokratie und repräsentativer Demokratie.

Nach meiner festen Überzeugung darf es auch in Zukunft nicht zu einer scheibchenweisen Aushöhlung der repräsentativen Demokratie kommen. Unser Staatswesen kann sich dies nicht leisten, wenn wir weiter unseren Wohlstand durch die Schaffung

(Abg. Gläser (CDU) )

von Infrastruktur sichern wollen. Der Gemeinderat darf nicht in seiner Stellung als zur Entscheidung und Verantwortung berufenes Gremium geschwächt werden. Wir sollten im Gegenteil unsere mehr als 5.000 kommunalen Mandatsträger in den Orts- und Gemeinderäten in ihrer Verantwortung für die grundlegenden Angelegenheiten, die sie für unser Gemeinwesen und eine faire und solidarische Gesellschaft freiwillig und ehrenamtlich übernehmen, stärken. Dieses große und mitunter aufreibende Engagement ist ein großer Wert für unser Land und muss in unseren Entscheidungen ebenso Berücksichtigung finden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, diese Landesregierung ist eine kommunalfreundliche Landesregierung. Demokratie ist immer schwierig. Sie hat schwierige Abwägungsprozesse zu tätigen; es lohnt sich aber täglich, um die Demokratie zu kämpfen. Wir treten deshalb aus Überzeugung ein für eine starke kommunale Selbstverantwortung und für einen unverzichtbaren Kernbereich repräsentativer Demokratie auch auf der kommunalen Ebene - unseren Gemeinden mit ihren schwierigen Planungs- und Gestaltungsaufgaben in unserem dicht besiedelten Industrieund Energieland Saarland zuliebe. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt Ihren Antrag deshalb ab. In Bezug auf die Ausführungen im Antrag der GRÜNEN schließe ich mich dem Kollegen Kurtz an. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine. Es bleibt eine Redezeit von einer Minute.

Da muss ich mich aber beeilen. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fasse nur noch einmal kurz zusammen, was mir bei der Diskussion aufgefallen ist. Ich will ganz deutlich sagen: Es gibt wirklich nicht nur Windenergie als erneuerbare Energie. Es war erstaunlich, dass so argumentiert worden ist. Es gibt auch Biogasanlagen, von denen zum Beispiel eine in unmittelbarer Nähe meines Wohnhauses steht.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Es gibt auch Prozesswärme. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Können Sie vielleicht irgendwann mal zuhören, ohne ständig dazwischenzuquatschen, Herr Kollege Ulrich? Das wäre ein Fortschritt. - Es gibt auch Anlagen der Solarenergie. Bitte reduzieren Sie doch die ganze Debatte nicht nur auf die Windkraftanlagen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich habe versucht, Ihnen Brücken zu bauen, indem ich gesagt habe: Selbst das grün regierte RheinlandPfalz ändert etwas. Ich habe Ihnen gesagt: Selbst das grün regierte Schleswig Holstein ändert etwas. Ich habe Ihnen Baden-Württemberg und Bayern als Vorbild dargestellt. Das hat nichts bewirkt, wir nehmen das zur Kenntnis. Wir danken Ihnen aber, dass klargestellt worden ist, dass die einzige politische Kraft hier im Landtag, die diesen wahllosen Ausbau von Windkraftanlagen ablehnt, die Partei DIE LINKE ist. Vielen Dank für diese Debatte.

(Beifall von der LINKEN. - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Bravo!)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Das Wort hat nun für die Fraktion B 90/GRÜNE Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich. Die Fraktion hat noch ein Redezeitkontingent von 2 Minuten 51 Sekunden. Die Fraktion der PIRATEN hat der Fraktion B 90/GRÜNE ein Kontingent von 21 Sekunden überlassen.

(Oh! bei den Regierungsfraktionen. - Sprechen.)

Erstmal danke an die PIRATEN. Ich muss mich kurz fassen. Herr Lafontaine, mit Ihrem Redebeitrag hier haben Sie wieder eines unter Beweis gestellt: Sie sind ein gnadenloser Kohleguru!

(Lachen bei der LINKEN. - Sprechen.)

Mehr heißt das, was Sie hier sagen, nicht. Sie negieren einfach den Klimawandel. Vor allen Dingen: Wir erleben ja hier zum ersten Mal, was uns im Saarland der Klimawandel so kostet. Das Kabinett hat gerade 3,5 Millionen Euro beschlossen, um den Menschen zu helfen, die hier unter dem Klimawandel richtig leiden,

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das hat doch damit nichts zu tun!)

die zum ersten Mal richtige Schäden haben. Und das ist nur das, was das Land zur Verfügung stellt. Was die Menschen noch drauflegen müssen, ist sehr viel mehr. Das interessiert Sie nicht, das gibt es Ihrer Ansicht nach alles nicht.

Dann führen Sie hier das Argument ins Feld: „Wir machen das über die Biogasanlagen.“ Ja wo kommt denn die Biomasse her? Sie wissen doch ganz genau, so viele Felder haben wir gar nicht in Deutschland. Das geht überhaupt nicht! Die Windkraft ist die einzige Energieerzeugungsform - zusammen mit der Solarenergie -, mit der wir wirklich in der Fläche Strom erzeugen können und erzeugen müssen.

Speichertechnologien - da gibt es eine Menge, aber Sie negieren an der Stelle, dass die Speichertechno

(Abg. Gläser (CDU) )

logien bei Weitem nicht so von Berlin nach vorne gebracht werden, wie das eigentlich sein müsste. Das hat auch Gründe. Das hängt wiederum mit der Kohlekraft zusammen. Um der RWE die Kohlekraftwerke zu erhalten, werden die Speichertechnologien einfach blockiert.

Ich habe Ihnen ja eben schon eine Zwischenfrage zur dezentralen Energieversorgung gestellt. Sie tun so, als wäre das ein Unsinn von gestern. Nein! Das ist die Energieerzeugungsform von heute und von morgen! Wir brauchen eine dezentrale Energieversorgung, deshalb brauchen wir auch Windkraftanlagen in Bayern genauso wie in Baden-Württemberg, im Saarland und in Norddeutschland. Anders geht das in Zukunft überhaupt nicht! Vor allen Dingen deshalb, weil der Wind nicht überall gleichmäßig weht.

(Die Abgeordnete Ensch-Engel (DIE LINKE) tritt ans Saalmikrofon.)

Sie wollen eine Zwischenfrage stellen? - Gerne.

Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Zum einen wollte ich wissen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass wir eine Anfrage gestellt haben gerade wegen dieser Pumpspeicherkraftwerke. Zum Zweiten möchte ich fragen, ob Sie sich darüber erkundigt haben, wie die Wasserströme sich am Oberlimberg durch die Fundamente der Windkraftanlagen verändern. Das wird nämlich gerade von dieser Interessengemeinschaft dargestellt. Nalbach war ja jetzt auch überschwemmt, und das sollte man nicht noch verstärken durch solche Maßnahmen.

(Zuruf von der CDU: Der Oberlimberg! - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Nicht der Oberlimberg, der Litermont. Ich habe mich versprochen.)

Fangen wir mal mit dem Oberlimberg an.