Protokoll der Sitzung vom 13.07.2016

So weit die Erläuterung der wichtigsten Regularien, mit denen wir künftig eine vorsichtige Aufgabenbelastung und eine faire Kostenentlastung für unsere Kommunen über das Konnexitätsausführungsgesetz festschreiben wollen. Es war uns wichtig, diese Konkretisierung der Verfassungsnorm gleichzeitig mit der Verfassungsänderung vorzulegen, damit hier von Anfang an Klarheit herrscht und transparent ist, was wir wie regeln möchten.

Wenn es ums Geld geht, dann sind vertrauensvolle Partner gefragt. Und wenn es um das Geld unserer Kommunen geht, können wir nicht sorgsam und verantwortungsvoll genug agieren. Denn wenn jede Entscheidung einer höheren Ebene, die Finanzwirksamkeit auf einer darunter liegenden Ebene entfaltet, die häufig die auf Kante genähten kommunalen Haushaltsplanungen bereits zunichte machen kann, dann ist es durchaus nachvollziehbar, wenn wir den Konnexitätsgrundsatz stringenter und damit einklagbar in der Verfassung verankern wollen. Wer bestellt, soll auch bezahlen. Das war der Wunsch unserer Kommunen. Diesem Wunsch kommen wir heute nach: Versprochen - gehalten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, es ist nun ausreichend Zeit, die vorgeschlagenen Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetzes mit allen Beteiligten im zu

ständigen Ausschuss zu beraten. Hierzu bitte ich das Plenum um Zustimmung in Erster Lesung. Gleichzeitig bitte ich um abschließende Zustimmung zur Änderung der Verfassung in Artikel 120 sowie Artikel 66 Abs. 1. Dazu wird die Kollegin Petra Berg später noch Ausführungen machen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes zur Änderung der saarländischen Verfassung und des KSVG, Drucksache 15/1537, im Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 13. Oktober 2015 in Erster Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit mehrheitlich - bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Der Gesetzentwurf enthält zwei Regelungskomplexe. Zum einen soll die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen, wie in den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Thüringen, unmittelbar in der Landesverfassung verankert werden. Das Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des Landtages. Es soll insbesondere gesichert werden, dass auch künftig sowohl die Regierungsbildung als auch deren Stabilität bis zum Ende einer Legislaturperiode nicht durch zu große Aufsplitterung der Wählerstimmen gefährdet wird.

Zum anderen soll ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der kommunalen Ebene des Saarlandes in der Verfassung verankert werden. Hiermit soll der Haushaltslage der Kommunen Rechnung getragen werden, indem Mehrbelastungen, die den Kommunen durch Aufgabenübertragungen zufallen, finanziell ausgeglichen werden müssen.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat unter Hinzuziehung des Ausschusses für Inneres und Sport am 17. März 2016 eine umfangreiche Anhörung, insbesondere zur Frage der Konnexität, durchgeführt. Seitens der angehörten Verbände wurde eine ausdrückliche Aufnahme der Übertragung auf dem untergesetzlichen Wege als Anwendungsfall angeregt. Ein entspre

(Abg. Meyer (CDU) )

chender Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Ausschusssitzung am 30. Juni 2016 mehrheitlich - bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion angenommen. Weitergehende Abänderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN wurden mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss hat in seiner 96. Sitzung am 30. Juni 2016 mehrheitlich - bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion - die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Birgit Huonker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln mit den vorliegenden Gesetzentwürfen sowie Änderungsanträgen die Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes mit der Einführung des Konnexitätsprinzips. Vorausgegangen waren eine ausführliche Evaluation zur Fünf-Prozent-Sperrklausel und die Anhörung zahlreicher Experten. Dies begrüßen wir an dieser Stelle ausdrücklich.

Wir sind uns sicherlich alle einig - das wurde im Ausschuss sehr deutlich -, dass wir keinerlei Probleme mit der Einführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel haben. Allerdings lehnen wir die Zementierung dieser Fünf-Prozent-Klausel in der Verfassung des Saarlandes strikt ab. Das Landtagswahlgesetz reicht hierfür vollkommen aus.

(Beifall von der LINKEN.)

Eine Festschreibung in der Verfassung widerspricht eklatant der Flexibilität zur Reaktion auf die Veränderung politischer Verhältnisse, die der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eingefordert hatte. In seinem Urteil vom 29. September 2011 führt er unter anderem aus: „Der Gesetzgeber ist im Hinblick auf die beachtliche Einschränkung der Erfolgswertgleichheit (…) durch die Fünf-Prozent-Klausel verpflichtet, eine die Wahlgleichheit und Chancengleichheit berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, wenn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Norm durch neue Entwicklungen infrage gestellt wird.“ Meine Damen und Herren, die Fünf-Prozent-Hürde

in der Verfassung zu verankern, widerspricht diesem Gebot!

(Beifall von der LINKEN.)

Im gesamten Bundesgebiet gibt es diese Regelung nur in wenigen Bundesländern, unter anderem in Bayern; wir haben es gerade gehört. Besonders interessant finde ich aber, dass bei allen Verfassungsänderungen in Bayern - man höre und staune Volksentscheide Pflicht sind! Das heißt, jeder Beschluss des Bayerischen Landtags auf Verfassungsänderung muss dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Und im Saarland traut man dem eigenen Volk nicht. Schlimmer noch! Nicht nur, dass die Fünf-Prozent-Hürde ohne Not mit Zweidrittel-Mehrheit der Großen Koalition in die Verfassung soll, nein, die Hürden für Volksentscheide sind im Saarland im Gegensatz zu Bremen und Bayern auch noch so hoch, dass sie gar nicht zu schaffen sind. Meine Damen und Herren, das ist die bittere Realität. Das ist Arroganz der Macht und Besitzstandswahrung. Das ist ganz bestimmt nicht der Wille der saarländischen Bevölkerung.

(Beifall von der LINKEN.)

Zum Konnexitäts-Prinzip. Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn wir haben im Landtag immer deutlich gemacht, wer etwas bei den Kommunen bestellt, der soll auch dafür zahlen. Das heißt, wer die Kommunen mit zusätzlichen Aufgaben betraut, muss auch die dafür entstehenden Kosten tragen. Wir hatten jedoch - Kollegin Meyer hat es ausgeführt - mit der einschränkenden Formulierung „bei wesentlichen Mehrbelastungen“ große Schwierigkeiten gehabt. Was sind denn die wesentlichen Mehrbelastungen für die Kommunen, wenn erst dann die Finanzierung übernommen werden soll? Wir fordern daher in unserem Abänderungsantrag stattdessen das strikte Konnexitäts-Prinzip.

Zwar wurde durch die nun sehr kurzfristige Vorlage des Konnexitätsausführungsgesetzes der Begriff der wesentlichen Mehrbelastung konkretisiert, das heißt also nach unserem Änderungsantrag. Wenn die geschätzten Mehrbelastungen der betroffenen Kommunen im Durchschnitt 25 Cent pro Einwohner überschritten würden, wären dies bei einer 15.000-Einwohner-Kommune 3.750 Euro. Das ist eben auch nicht fair, liebe Kollegin Meyer. Es gibt viele Kommunen im Saarland, wo die Kämmerer zu schwitzen beginnen, wenn sie überlegen, wo sie dieses Geld noch streichen sollen. Daher sind wir der Meinung, dass angesichts der verheerenden finanziellen Lage der saarländischen Kommunen eine vollständige Kostenerstattung erfolgen muss!

Wir möchten jedoch noch die Stellungnahmen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages im Ausschuss abwarten und sind gespannt auf die Ausführungen. Unser Fazit lautet: Wir werden

(Abg. Blatt (SPD) )

den Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung der Verfassung und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ablehnen. Beim Änderungsantrag der Piraten enthalten wir uns. - Danke schön.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort für die SPD-Landtagsfraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Kommunen im Saarland, denn wir verändern in Zweiter und Dritter Lesung die Verfassung des Saarlandes und führen ein striktes Konnexitäts-Prinzip ein. Das bedeutet ganz einfach: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Wenn das Land per Gesetz eine Aufgabe auf die Kommunen überträgt oder bestehende Aufgaben per Gesetz oder Verordnung verändert, dann muss es die Kosten, die damit bei den Kommunen verbunden sind, vollumfänglich finanzieren. Damit wird heute eine langjährige Forderung der Kommunen im Saarland erfüllt. Das Land legt sich sozusagen selbst Fesseln an. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ist durchaus ein Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es zeigt, dass wir Wort halten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben nämlich vor etwas mehr als einem Jahr mit den Kommunen im Saarland den Kommunalpakt geschlossen. Wir haben damals versprochen, dass wir dieses strikte Konnexitäts-Prinzip einführen. Wir halten mit dem heutigen Antrag dieses Versprechen. Ich will darauf hinweisen, dass das nicht die einzige Maßnahme ist, mit der das Land auch im Rahmen des Kommunalpaktes auf die Kommunen zugeht. Wir werden auch weiterhin mit dem KELF in jedem Jahr eine Menge Geld zur Verfügung stellen. Wir werden die Entlastungen des Bundes weiterreichen. Die Schlüsselmasse wird in jedem Jahr aufwachsen. Im nächsten Jahr sind es 600 Millionen Euro beim kommunalen Finanzausgleich. Das ist eine Rekordsumme. Außerdem kommen wir mittlerweile in vielen Bereichen bei der interkommunalen Zusammenarbeit voran, auch mit Unterstützung des Landes. Der Landkreis St. Wendel ist ein gutes Beispiel dafür.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will am heutigen Tag selbstbewusst sagen: Das ist auch für uns Sozialdemokraten ein besonders schöner Erfolg, denn wir waren immerhin die Ersten, die eine entsprechende Verfassungsänderung angestrebt haben. Das haben wir erst im Frühjahr letzten Jahres auf unserer Saarland-Klausur beschlossen. Wir freuen

uns, dass wir unseren Koalitionspartner davon überzeugen konnten. Damit konnten wir diesen Weg gemeinsam gehen. Als erfolgreiche Kommunalpartei, wie man zuletzt in Marpingen und Mettlach sehen konnte, sind uns natürlich die Interessen der Kommunen besonders wichtig. Deshalb freuen wir uns, dass wir heute die Kommunen stärken können. Das stärkt am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir als Koalitionsfraktionen haben in den Anhörungen gut zugehört. Wir haben die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände in weiten Teilen aufgegriffen. Den Formulierungsentwurf der Verfassungsänderung haben wir verändert. Wir sind sozusagen eins zu eins bei NRW. Wir beteiligen die Kommunen sozusagen mit Verfassungsrang an der Kostenfolgeabschätzung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bleiben in einem Punkt auch auf der NRW-Linie. Das ist die Frage der Wesentlichkeit. Kollegin Meyer hat das gut begründet. Wenn die Mehrkosten in einer kleinen Kommune bei 2.500 Euro liegen - im Saarland sind insgesamt vielleicht 20 Kommunen betroffen -, dann reden wir über eine Summe von 100.000 Euro. Dafür extra ein Gesetz zu machen, behindert vieles. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, die wir vor dem Hintergrund des Ausführungsgesetzes geführt haben, lassen mich hoffen, dass wir für diese Regelung auch bei den Kommunen Verständnis finden werden.

Noch einige Bemerkungen zum Ausführungsgesetz. Wir stellen sicher, dass die Kommunen frühzeitig beteiligt werden, damit sie die Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen. Dann muss beziehungsweise soll ein Gutachten angefordert werden, damit abweichende Stellungnahmen der Kommunen, wenn man sich nicht einigt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zwingend aufgenommen werden müssen. Wir haben verabredet, dass ein Ausgleich über gesetzliche Regelungen erfolgt. Und - die Kollegin Meyer hat es schon gesagt - wir zeigen uns auch im weiteren Verfahren der Anhörung noch offen für Anregungen. Wenn Gesetze von den Fraktionen eingebracht werden und nicht von der Regierung, dann fehlt sozusagen formal der erste Durchlauf der externen Anhörung. Dann muss man flexibel sein, wenn sich im Rahmen des Verfahrens etwas ergibt.

Ich fasse zusammen: Mit dem heutigen Tag der Änderung der Verfassung und der Ersten Lesung des Ausführungsgesetzes unterstreichen wir die gute Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Wir sitzen als Land und Kommunen in einem Boot, das Land kämpft um seine Selbstständigkeit, die Kommunen kämpfen um ihre Handlungsfähigkeit. Das alles ist kein Selbstzweck, denn beides dient am Ende

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

den Bürgerinnen und Bürgern, die eine funktionsfähige öffentliche Verwaltung, eine Handlungsfähigkeit von Staat und Kommunen im Saarland brauchen. Das Konnexitätsprinzip ist ein guter Beitrag dazu, ich bitte deshalb um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe zu Beginn nur kurz auf das Konnexitätsprinzip ein. Die Festschreibung des strikten Konnexitätsprinzips ist für uns okay. Sie wäre noch etwas besser, wenn sichergestellt wäre, dass Entlastungsmittel auch wirklich originär vom Land kämen und sie nicht zum Beispiel beim kommunalen Finanzausgleich abgezwackt werden könnten, sodass sie den Kommunen an anderer Stelle doch wieder fehlen. Außerdem gehört zu einem Konnexitätsprinzip, das sich strikt nennt, auch, dass Mehrkosten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung übernommen werden und nicht erst ab Ende einer Verhandlung darüber. Es ist vollkommen okay, darüber zu verhandeln, was übernommen wird und was nicht, aber in dem Moment müssen die Kosten auch rückwirkend übernommen werden und nicht erst ab dem Zeitpunkt, wenn man sich geeinigt hat. Beiden Punkten wird in unserem Abänderungsantrag Rechnung getragen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Damit komme ich dann aber auch schon zum deutlich schwerer wiegenden Thema, der Verfassungsänderung, der Fünf-Prozent-Hürde. Als Argument für eine Fünf-Prozent-Hürde - unabhängig davon, ob sie einfachgesetzlich oder in der Verfassung geregelt wird - wird immer wieder angeführt, dass im Parlament regierungsfähige Mehrheiten gesichert werden müssen. Eine Zersplitterung des Parlaments mache es schwieriger, eine Koalition zu bilden, die eine Regierung tragen kann. Das sehen wir genauso, allerdings ist dieses auch das einzige belastbare Argument und gilt deshalb auch nur dort, wo das Parlament tatsächlich eine Regierung tragen muss, also im Land und im Bund, nicht auf kommunaler Ebene und nicht in der EU. Dementsprechend sind wir auch genau dort - auf Landes- und Bundesebene - für die Fünf-Prozent-Hürde, auf den anderen Ebenen aber nicht.

Heute reden wir darüber, die Fünf-Prozent-Hürde auf Landesebene in die Verfassung zu schreiben. Es wäre zunächst einmal, wenn man über Hürden redet, durchaus auch sinnvoll, andere Hürden in Erwägung zu ziehen. Das machen wir uns in dem Mo

ment schwerer, in dem wir die fünf Prozent konkret in die Verfassung schreiben, statt einfach nur, dass es eine Hürde geben soll. Es wäre zum Beispiel auch plausibel zu sagen, dass man sicherstellen will, dass Parteien immer in Fraktionsstärke in den Landtag einziehen. Dann könnte man die Hürde etwas niedriger ansetzen, hätte aber immer noch eine Hürde. Dadurch, dass wir konkret fünf Prozent in die Verfassung schreiben, verbauen wir uns das. Insbesondere machen wir es zukünftigen Landtagen extrem schwer, noch einmal von dem konkreten Wert fünf Prozent wegzugehen. Wie gesagt, wir haben nichts dagegen, dass es eine Hürde gibt, aber ob fünf Prozent der Weisheit letzter Schluss ist, kann wohl keiner beurteilen.

Abgesehen davon stellt sich das Problem, dass bei jeder Hürde Stimmen verfallen. Sie verfallen in dem Sinne, dass Leute Parteien wählen, die nachher nicht im Landtag vertreten sind. In dem Moment, wo ich eine Partei wähle, die nicht in den Landtag kommt, stellt sich das Problem, dass ich auch genauso gut nicht hätte wählen gehen können. Das Ergebnis, der Effekt auf die Zusammensetzung des Landtags, die Mehrheiten im Landtag, ist derselbe, ob ich eine Partei wähle, die nicht reinkommt, oder ob ich gar nicht wählen gehe. Das ist nicht gerade motivierend.