Protokoll der Sitzung vom 13.07.2016

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG) (Drucksache 15/1443) (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/1892 und 15/1901)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Bernd Wegner, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft - Mittelstandsförderungsgesetz, Drucksache 15/1443 - in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen. Der Gesetzentwurf novelliert das aus dem Jahr 1976 stammende Mittelstandsförderungsgesetz und passt es an neue Gegebenheiten und Herausforderungen an.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen befasst. Zu einer diesbezüglichen Anhörung wurden 22 Organisationen eingeladen, die in unterschiedlicher Weise von den Regelungen betroffen sind. Zwölf von ihnen gaben eine Stellungnahme ab.

Als Ergebnis der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in der abschließenden Beratung im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht. Durch ihn wird eine stärkere Einbindung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen im Bereich der Wirtschaftsförderung erreicht. Beim Vergabeverfahren werden die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft verbindlicher berücksichtigt.

Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN. Der Ausschuss hat abschließend das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Er empfiehlt deshalb dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. Ich bedanke mich.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Hans Peter Kurtz von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Mittelstand im Saarland ist eine wichtige Säule der saarländischen Wirtschaft. Im Klartext: Kleine und mittlere Unternehmen stellen ein bedeutendes Potenzial dar, wenn es um die Weiterentwicklung der saarländischen Wirtschaft geht. Wenn wir heute dieses Mittelstandsförderungsgesetz verabschieden, setzen wir damit einen Meilenstein für die weitere gute wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes.

Immerhin rund 40.000 Unternehmen im Saarland sind als kleine und mittelständische Unternehmen einzustufen. Sie prägen den von mir genannten Mittelstand. Auch wenn die Mitarbeiterzahlen in den einzelnen Betrieben im Vergleich zu Großunternehmen relativ klein sind, sorgt die große Anzahl der Betriebe dafür, dass circa 60 Prozent aller saarländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus mittelständischen Betrieben kommen. Das sind immerhin 200.000 Arbeitnehmer im Saarland. Ebenfalls bedeutend für die künftige Entwicklung bei den Fachkräften ist, dass der Mittelstand der Ausbilder Nummer 1 ist. Er sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft qualifizierte Kräfte für dieses Land haben. Bei so viel Stärke ist dieser Jobmotor Garant dafür, dass Deutschland und das Saarland in Krisenzeiten gut aufgestellt sind.

Brauchen wir dann überhaupt ein Mittelstandsförderungsgesetz? - Ja, meine Damen und Herren! Wir brauchen ein Mittelstandsförderungsgesetz. Trotz der guten Aufstellung steht der Mittelstand nämlich schon alleine durch seine strukturelle Art einer ganzen Reihe von Herausforderungen gegenüber. Insbesondere hat der Mittelstand Herausforderungen zu begegnen wie zum Beispiel der immer stärker global ausgerichteten Wirtschaft. Diese Herausforderungen sind deshalb besonders ausgeprägt, weil die Betriebsgröße zumindest in der Frage weltweit

(Vizepräsidentin Ries)

zu regelnder Dinge einen Nachteil bedeuten kann. Es kann im Zweifelsfall ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großunternehmen bestehen.

Die kleinen und mittleren Unternehmen haben es daher sicherlich manchmal schwerer, an Fremdkapital heranzukommen. Ihnen fehlt oft aufgrund der Größe der Unternehmen die Möglichkeit, anstehende Risiken breiter zu streuen. Auch das Problem der Datensicherheit ist in dieser Branche sehr schwierig. Deshalb braucht man auch hier Unterstützung.

Genauso ist es im Mittelstand schwieriger, sich konkreten Fragestellungen der Zeit zu widmen, wenn es darum geht, Gesundheitsmanagement im Betrieb auszuüben oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben. Das alles sind Fragen, die für die Zukunft nicht nur des Mittelstandes, sondern auch für die des Landes sehr wichtig sind, denn es geht darum, auch die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Mit dem saarländischen Mittelstandsförderungsgesetz, wie wir es heute in Zweiter Lesung beraten, wollen wir dazu beitragen, dass gerade die saarländischen Unternehmen in diesen Fragen Unterstützung und Beratung bekommen. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1976, es ist 40 Jahre alt. Es ist mir aufgefallen, dass wir heute schon einmal ein Gesetz geändert haben, das 40 Jahre alt ist. Deshalb tut es gut, wenn wir gerade dieses Mittelstandsförderungsgesetz einem Update unterziehen. Das ist wichtig in einer Zeit und in einer Gesellschaft, in der in den Unternehmen zunehmend eine enorme Dynamik entsteht. Deshalb müssen wir dieses Mittelstandsförderungsgesetz anpassen. Es ist kein Luxus, wenn wir hier und heute dieses Gesetz einem Update unterziehen.

Ich bin froh, dass wir es in den Beratungen geschafft haben, viele Kammern und Verbände einzubeziehen. Es gab eine generell positive Stimmung. Das hat gezeigt, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle auf dem richtigen Weg sind. Es geht darum, den Mittelstand fit zu machen, damit er weiterhin als Wachstums- und Investitionsmotor für den Wirtschaftsstandort Saarland dienen kann.

Es geht aber auch darum, dem Mittelstand einen Ort zu bieten, an dem viele Menschen ihr Arbeitseinkommen finden. Es geht nicht nur darum, Arbeit um jeden Preis zu haben. Deshalb war es für uns, die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, wichtig, in einem Änderungsantrag die Zielsetzung der Guten Arbeit aufzunehmen. Deshalb haben wir den Punkt 11 ergänzt. Dort wird als Zielsetzung deutlich formuliert, Maßnahmen, die auf eine faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen hinwirken, in das Gesetz einzuarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es geht heute darum, mit diesem Mittel

standsförderungsgesetz eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft in diesem Land nach vorne zu bringen. Das Ganze findet in diesem Gesetz eine nachhaltige Regelung in der Clearingstelle. Hier gab es sehr viele Diskussionen, auch mit den Verbänden und Kammern. Ich denke, mit dieser Clearingstelle, die im Rechtsetzungsverfahren noch einmal die Möglichkeit hat, Gesetze und Verordnungen auf Mittelstandsfreundlichkeit zu überprüfen, haben wir eine gute Lösung gefunden. Wir haben es gegenüber anderen Bundesländern insofern noch etwas erweitert, als diese Clearingstelle auch die Möglichkeit hat, ein Initiativrecht zu erwirken, sich bereits bestehende Rechtsnormen noch einmal genau anzuschauen und auf die Mittelstandsfreundlichkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls dazu eine abgestimmte Stellungnahme abzugeben.

Ich denke, wir haben hier ein Gesetz geschaffen, das in die Zeit passt und für das Saarland auch notwendig ist, und deshalb möchte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz bitten. Wenn wir das heute so beschließen, setzen wir ein starkes Signal für den saarländischen Mittelstand und ein starkes Signal für die saarländische Wirtschaft. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen. Zunächst einmal zur Beteiligung der Arbeitnehmer. Ich finde es gut, dass in dem Abänderungsantrag, der im Ausschuss gestellt worden ist, eine Ergänzung vorgenommen wird, indem auf gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen hingewiesen wird. Ich glaube, dass das ausgesprochen wichtig ist. Das wird von uns auch entsprechend unterstützt. Ich hätte aber gerne in diesem Zusammenhang noch zwei weitere Punkte gesehen. Wir hatten schon in der ersten Lesung zum Mittelstandsförderungsgesetz betont, dass wir eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer insgesamt fordern, etwa im Sinne der Ermöglichung von Belegschaftsbeteiligung. Ich denke bei dem Katalog, der in dem Gesetz aufgemacht worden ist, an Punkt 6, wo es eine besondere Möglichkeit gäbe, insbesondere bei der Nachfolgeregelung. Wir wissen, dass die Nachfolgeregelung gerade im Bereich der KMU oft schwierig ist. Hier wäre beispielsweise auch eine Übernahme durch Belegschaften im Sinne von Nachfolge eine gute Möglichkeit.

Wir haben darauf verzichtet, hier einen eigenen Änderungsantrag einzubringen, weil wir insgesamt darauf aufmerksam machen wollten und uns vorbehal

(Abg. Kurtz (SPD) )

ten, die Frage der Belegschaftsbeteiligung einmal grundsätzlich hier mit einzubringen. Ich glaube, es wäre es wert, sich nicht bloß bezogen auf die Frage des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes, sondern mit der Belegschaftsbeteiligung insgesamt auseinanderzusetzen. Deswegen weise ich darauf hin, ohne dass das jetzt hier eingebracht wird, aber ich glaube, es ist Anlass, hier einmal die Diskussion darüber anzustoßen.

(Beifall von der LINKEN.)

Ein weiterer Punkt betrifft die Clearingstelle. Da verstehe ich nicht ganz, warum Hans-Peter Kurtz als Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer nicht darauf hinweist, dass man bei der Clearingstelle neben der IHK und der Handwerkskammer durchaus auch die Arbeitskammer hätte mit berücksichtigen können, auch in dem Sinne, dass dort als Vertretung der saarländischen Arbeitnehmerschaft an der Clearingstelle mitgewirkt wird. Es ist übrigens auch in der Anhörung im Ausschuss vom Vertreter der Arbeitskammer gesagt worden, dass die Bestimmungen der Clearingstelle im Hinblick auf die Arbeitgeberseite doch etwas übergewichtig sind. Das hätten wir gerne in die Richtung korrigiert, dass zumindest auch die Arbeitskammer mitbeteiligt ist.

(Beifall von der LINKEN.)

Was die Clearingstelle insgesamt angeht, so glaube ich, dass das Verfahren, dass Sie hier vorschlagen, durchaus geeignet ist. Wir sind nicht gegen die Clearingstelle, wir sind allerdings auch nicht der Auffassung, dass wir sie überhöhen sollten. Deswegen stimmen wir dem Antrag der GRÜNEN im Hinblick auf die Clearingstelle nicht zu. Ich glaube, dass das ein Stück weit übertrieben ist. Wir könnten ja auch sonst solche Clearingstellen in allen anderen möglichen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens einrichten, das wollen wir nicht unbedingt tun. Hier macht das Sinn, auch, dass sie ein Initiativrecht hat. Insofern sind die Bestimmungen durchaus richtig, aber wir sollten sie nicht überhöhen.

Es gibt allerdings einen Punkt im Abänderungsantrag der GRÜNEN, den wir unterstützen, das betrifft § 7: Da geht es um das Thema „kommunale wirtschaftliche Tätigkeit und private wirtschaftliche Tätigkeit“, das ist ein altes Konfliktfeld, das ist auch in der Anhörung der Verbände zum Ausdruck gekommen. So haben die kommunalen Verbände darauf hingewiesen, dass sie das geklärt haben wollten, nicht nur in der Begründung, sondern auch im Gesetzestext, in der Begründung wird ja auf das Kommunalselbstverwaltungsgesetz hingewiesen. Im Antrag der GRÜNEN wird auch gefordert, dass § 7 dieser Satz bezüglich des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes mit eingefügt wird. Das unterstützen wir, weil wir glauben, dass hier eine Klarstellung notwendig ist. Wir sind durchaus der Auffassung, dass

wir auch kommunale wirtschaftliche Tätigkeit möglich machen sollten, in dem Rahmen, wie das auch sonst geregelt ist. Deswegen sind wir dafür.

Zusammenfassend: Insgesamt ist es sicherlich richtig, dass wir ein Gesetz haben, dass die KMU und die Freien Berufe - das ist etwas konkreter, Mittelstand ist ein etwas unbestimmter Begriff, aber er ist in dem Gesetzt ja definiert als KMU und Freie Berufe - entsprechend unterstützt. Da sind wir sehr dafür. Wir sind auch sehr dafür, dass die Beschäftigten dabei stärker einbezogen werden, wie das in dem Abänderungsantrag zum Ausdruck kommt und wie wir das gerne erweitert gesehen hätten, insbesondere auch im Hinblick auf die Clearingstelle. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Michael Hilberer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es steht außer Frage, der Mittelstand ist das schlagende Herz unserer Wirtschaft, das gilt deutschlandweit und für das Saarland im Besonderen, und da wir hier im Saarland die Mittelständler auch kennen, können wir über sie reden.

Trotzdem möchte ich direkt zum Punkt kommen. Es gibt zwei Punkte am vorliegenden Gesetzentwurf, die wir sehr kritisch sehen. Das ist einmal die schon erwähnte Clearingstelle. Gerade was die Befugnisse der Clearingstelle angeht, so halten wir das Initiativrecht für sehr schwierig. Es ist eben atypisch für einen Gesetzgebungsprozess, die Wirtschaftskammern in dieser Art und Weise einzubeziehen. Deshalb sind wir hier auch für den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der das unserer Meinung nach klarer regelt. Unabhängig davon ist es auch für uns völlig unverständlich, warum in dieser Clearingstelle die Handwerkskammer und die IHK vertreten sein sollen, aber nicht die Arbeitskammer. Wir leisten uns im Saarland ja den Luxus einer Arbeitskammer, was viele andere Bundesländer nicht tun.

(Zuruf von den Regierungsfraktionen: Luxus?)

Es ist ein Luxus, ja, weil viele andere Bundesländer das nicht tun. Es ist aber etwas, was wir wollen. Es ist klarer politischer Wille, dass wir das tun wollen, und diesen Luxus bezahlen auch die Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen. Das ist nichts, worüber man einfach hinwegsehen darf. Entsprechend ist es nur logisch, dass bei so einer Gesetzgebung, die den Mittelstand betrifft, auch die Arbeitskammer in der Clearingstelle vertreten sein sollte. Das ist zumindest unsere Ansicht und ich glaube, Kollege Bierbaum hat

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

es ähnlich zum Ausdruck gebracht. Die Unternehmen bestehen für uns eben nicht nur aus Arbeitgebern, sondern auch aus Arbeitnehmern. Zusammen formen sie den Mittelstand.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Auch bei dem Themengebiet Gute Arbeit haben wir leider ein bisschen das Gefühl, dass zuerst vergessen wurde, dass Gute Arbeit auch für die Arbeitnehmer im Mittelstand eine ganz wichtige Sache ist. Auch im Abänderungsantrag - obwohl wir durchaus erkennen, dass jetzt dieser Geist ins Gesetz hineingeschrieben werden soll - sieht es ein wenig aus wie ein Lippenbekenntnis, denn handfeste belastbare Punkte im Gesetz fehlen. Beispielsweise haben Sie gesagt, eine gewisse Leiharbeitsquote über zwei Jahre wäre ein Kriterium. Nein, man möchte Gute Arbeit.

Von daher sehen wir den Änderungsantrag des Ausschusses nur als leichte Verbesserung an. Wir werden uns enthalten, da wir uns für den Änderungsantrag der GRÜNEN entscheiden. Wird dieser nicht angenommen, können wir die Clearingstelle in der Form nicht akzeptieren und dem Gesetz im Ganzen auch nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Bernd Wegner von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Hans-Peter Kurtz hat es eben gesagt: Die Bedeutung des Mittelstandes ist groß. Sehr geehrter Herr Bierbaum, wir haben in jedem Jahr Haushaltsberatungen. Immer, wenn Unternehmen in Not geraten und wir bei den Haushaltsberatungen darüber reden, beantragen Sie den Saarlandfonds, um Gelder zu generieren. Ich sage Ihnen, im Mittelstand haben wir im Laufe eines Jahres 100 bis 300 Unternehmen, die einen leisen Tod sterben, die in Insolvenz gehen, die nicht mehr weitermachen können. Wenn wir über diese 500 bis 800 Arbeitsplätze reden, die durch die Geschäftsaufgaben betroffen sind, höre ich nichts von einem Saarlandfonds und solchen Hilfen.

Ich will die Bedeutung dieses Gesetzes deutlich machen: Es formuliert die Rahmenbedingungen des Mittelstandes. Das Gesetz ist deshalb sehr wichtig. Was die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht haben, ist ein guter und richtiger Schritt, um den Mittelstand zu fördern und solche Fonds, wie Sie sie immer gerne auflegen möchten, hoffentlich unnötig zu machen. Denn der Mittelstand soll ja weiter gedeihen und sich entwickeln.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)