Protokoll der Sitzung vom 14.09.2016

Sicht der Stärkung der Landeshauptstadt. Keine Frage. Aber wir haben das Größere im Auge zu behalten. Deswegen ist Ihr Antrag so zu verstehen: Er geht in die richtige Richtung, wir müssen die Saarbahn an der Stelle stärken. Überhaupt keine Frage. Aber die Maximalforderung, die Sie erheben, ist unrealistisch. Deswegen können wir dem auch so nicht folgen. Von daher keine Erzablehnung - ich sage es einmal so. Der Beschlussvorschlag, den Sie am Ende machen, ist unrealistisch. Den können wir nicht mittragen. In der Sache wissen wir alle, dass wir der Saarbahn unter die Arme greifen müssen. Der Verantwortung kommen wir derzeit nach. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Michael Neyses.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag trifft einen wunden Punkt in dem Gesetzentwurf, der von der Landesregierung zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes im Juli 2016 eingebracht wurde. Das wurde eben schon erwähnt. Offensichtlich wurde der Entwurf nicht vorab mit den betroffenen Gebietskörperschaften und Finanzierungspartnern abgestimmt, denn viele Fragen zur Finanzierung bleiben in dem Entwurf völlig ungeklärt. Auf die fehlende Klarheit zur Finanzausstattung sind wir schon in der letzten Plenarsitzung zu sprechen gekommen. Anstatt darzulegen, wie viele Mittel jeweils in den ÖPNV und den SPNV fließen, behält sich das Land die Finanzhoheit über die Regionalisierungsmittel vor. Es kann die Finanzmittel weiterhin so intransparent verteilen, wie wir es bereits aus der Vergangenheit kennen.

Eine Reform des Zweckverbands Personenverkehr Saarland, in dem sich das Land, die Landkreise und gegebenenfalls Gemeinden zusammenschließen und der sowohl für den SPNV als auch für den straßengebundenen ÖPNV mit landesweiter Bedeutung verantwortlich ist, wäre für uns die Kernlösung für die Probleme, die wir durch ineffiziente Strukturen und intransparente Mittelzuweisungen haben. Diese Problematik betrifft auch die Saarbahn und muss im Zuge der Novellierung geklärt werden. Eugen Roth und Peter Strobel haben ja gesagt, dass sie darüber bereits in Diskussion mit der Stadt sind.

Hier bin ich bei Eugen Roth. In dem Sinne greift der Antrag schon ein Stück der Aussprache zur Zweiten Lesung des ÖPNV-Gesetzes vorweg. Aber wir unterstützen, dass dadurch heute eine Debatte zu diesem wichtigen Punkt geführt werden kann, der in der Diskussion um die Novellierung des neuen ÖPNV

(Abg. Strobel (CDU) )

Gesetzes eventuell ein Randthema gewesen wäre. Ich will vorneweg sagen, dass wir dem Antrag der PIRATEN zustimmen und ebenfalls der Ansicht sind, dass die Saarbahn-Linie vollständig aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden sollte.

Wir halten dies für die Voraussetzung für ein vernünftiges Taktangebot und angemessene Preise, denn zwischen Brebach und Saargemünd beziehungsweise Landsweiler und Lebach wird die Saarbahn als Eisenbahn mit Unterstützung von Regionalisierungsmitteln des Bundes bezahlt. In der Landeshauptstadt selbst und bis Riegelsberg wird sie jedoch wie eine Straßenbahn behandelt. Dadurch entstehen der Saarbahn GmbH und damit der Stadt hohe Zusatzkosten, weil es dafür keine Regionalisierungsmittel gibt.

Der Antrag verweist in seiner Begründung zur vollständigen Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln auf Aussagen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Wir haben auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN von Februar 2014 gefunden, in der es hieß, dass „über das Regionalisierungsgesetz den Ländern umfassende Finanzmittel aus dem Steueraufkommen des Bundes zweckgebunden für den ÖPNV zur Verfügung gestellt werden, die sie in erster Linie zur Finanzierung der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) , aber auch intensiv zur Verbesserung des ÖPNV einsetzen können.“

Tatsächlich scheint die Finanzierung des ÖPNV durch Regionalisierungsmittel auch gängige Praxis der Landesregierung zu sein, die ihn im Haushaltsjahr 2015 mit fast 22 Millionen Euro unterstützte. Es sollte also rechtlich und auch finanziell möglich sein. Das Land bekommt seit diesem Jahr einen deutlich höheren Zuschuss aus den Regionalisierungsmitteln und muss gleichzeitig weniger Trassengebühren zahlen als noch bis Juli 2016 befürchtet wurde. Im Gegensatz zum Jahr 2015 bekommen wir in diesem Jahr 6,8 Millionen Euro mehr vom Bund. Das sind insgesamt 104,6 Millionen Euro. Diese werden mit 1,8 Prozent pro Jahr dynamisiert.

Der Entwurf ist bekanntlich auf wenig Gegenliebe bei der Landeshauptstadt gestoßen. Darüber haben wir bereits einiges gehört. Der Saarbrücker Stadtrat sieht erhebliche Mehrkosten auf sich zukommen und lehnte den Entwurf im Juli ab. Oberbürgermeisterin Britz fordert in der Finanzierung ebenfalls die Gleichstellung von Straßenbahn und Eisenbahn mit einer entsprechend gleichwertigen Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln des Bundes.

Die derzeit hohen Kosten sind für die Stadt Saarbrücken eine nahezu unüberwindliche Hürde für den Weiterbau der Saarbahn, etwa nach Forbach. Kollege Eugen Roth hat eben das Beispiel der fünf

Schnitzel und dem Wegnehmen von dreien davon gebracht. Mir fällt an der Stelle eher der Spruch ein: Wenn drei Leute im Bus sind und fünf gehen raus, dann müssen zwei wieder reingehen, damit der Bus leer ist.

(Sprechen.)

Die Situation sieht schon sehr schlimm aus. Mit der Finanzierung könnte ein erheblich höherer Anteil an Einpendlern aus Frankreich und Tagesausflüglern befördert werden. Weder die Saarbahn GmbH mit einem Defizit von derzeit rund 15 Millionen Euro jährlich noch die hoch verschuldete Stadt sind in der Lage, weitere Mehrkosten für den Saarbahn-Ausbau und insbesondere den laufenden Betrieb zu übernehmen. Deshalb muss eine Regelung unter finanzieller Beteiligung des Landes geschaffen werden.

Gerade im Hinblick auf eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität kann die Stadt bei der Mittelausstattung den Ausbau der Saarbahn nicht stemmen. Für solche Projekte braucht es einfach das Land als Akteur. Wir sollten uns noch einmal vor Augen führen, worum es hier geht. Ziel sollte sein, den ÖPNV attraktiver zu machen. Dass dies in den letzten Jahren verschlafen wurde, zeigen die geringen Nutzerzahlen. Die Attraktivität sollte deutlich gesteigert werden und in der Landeshauptstadt beginnen.

Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für die PIRATEN-Fraktion hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte zunächst auf den Kollegen Bierbaum eingehen, der zu Recht festgestellt hat, dass die Großregion heute natürlich einen anderen Zuschnitt hat, als ich es noch verinnerlicht habe. Tatsächlich habe ich in meinem Denken nicht Grand Est als neuen französischen Partner berücksichtigt. Ich halte das an der Stelle gar nicht einmal für so schlimm, weil auch in der alten Großregion bereits mit Luxemburg eine Metropole vorhanden war. Man sollte auch Metz nicht ganz vergessen, wenn wir darüber nachdenken. Ich glaube auch nicht, dass es ein Widerspruch ist.

Wir müssen aus unserer Sicht zunächst einmal den Raum Saarbrücken klären und hier dafür sorgen, dass es eine Metropol-Ausrichtung gibt. In einem weiteren Schritt geht es darum, die einzelnen Metropolen miteinander zu verbinden. Es gilt, die leider in

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

der Schublade verschwundene QuattroPole-Zugidee herauszukramen. Ich glaube, das muss man ein anderes Mal diskutieren.

Ich möchte auf das eingehen, was die Kollegen Roth und Strobel gesagt haben. Ich glaube, es liegt ein kleiner Denkfehler vor. Dass man das Geld für die Saarbahn einsetzt, heißt nicht unbedingt, dass man sich darauf festgelegt, alles Geld nur noch für die Saarbahn auszugeben. Es ist nämlich so, dass durchaus Teile der Regionalisierungsmittel, wie sie im Moment ausgegeben werden, nicht so ausgegeben werden müssten. Ich denke dabei nur an die Neuverhandlung für die Regionalbahn. Ich gehe stark davon aus, dass wir das in Zukunft billiger bekommen werden als bisher. Bisher haben wir doch sehr viel bezahlt.

Ich möchte vor allem daran erinnern, dass wir für die Finanzierung des ÖPNV eine eigene Idee vorgelegt haben, die wir nach wie vor für sehr attraktiv halten, auch wenn sie von der hinteren Bank bei der CDU hin und wieder als Sozialismus bezeichnet wird. Steuern zahlen ist immer irgendwie Sozialismus, Herr Strobel. Wir sind immer noch für eine Umlagefinanzierung. Jeder Saarländer bezahlt wirklich einen überschaubaren Anteil und bekommt dafür im Endeffekt einen sehr viel besseren ÖPNV, als wir ihn jetzt haben. Es ist quasi eine Mobilitäts-Flatrate. Diese ist familienfreundlich, weil man unter 18 nichts bezahlt. Es ist durchaus eine Möglichkeit, auch auf andere Weise Geld in dieses System hineinzustecken und das vorhandene Geld neu zu verteilen. Wir sagen nur, die Saarbahn sollte aufgrund ihrer besonderen Bedeutung aus dem Topf der Regionalisierungsmittel bezahlt werden.

Jetzt gab es von Ihrer Seite viele Andeutungen darüber, wo die Verhandlungen stehen. Es gab auch den einen oder anderen Hinweis auf die Historie, auch ich kann mir meine Gedanken dazu machen, warum es manchmal ganz sinnvoll ist, in einem bestimmten Bereich in der Kommune ein gewisses Defizit einzufahren, das brauchen wir hier auch nicht zu diskutieren. Historisch hat das bestimmt auch einmal Sinn gemacht, aber wir müssen an den jetzigen Zeitpunkt denken. Wir sehen jetzt das große Hemmnis des weiteren Ausbaus, das muss beseitigt werden.

Ich bin kein besonderer Highscore-Jäger, das heißt, ich brauche nicht möglichst viele Anträge, die angenommen werden. Es freut mich auch schon, wenn wir hier den einen oder anderen Denkanstoß gebracht haben. Wichtig ist, dass wir dieses Thema tatsächlich auf der landespolitischen Agenda halten, denn wir bleiben dabei, wir brauchen dieses leistungsfähige Verkehrsmittel. Wie man die Finanzierung im Endeffekt hinbekommt, ist egal für denjenigen, der es benutzen darf, also den Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger setzen darauf, dass wir die Finanzierung schaffen, darum muss es gehen. Ob wir

das über Regionalisierungsmittel machen, wie in diesem Vorschlag, ob wir irgendwann einmal zu einer Umlagefinanzierung kommen, was uns sehr lieb wäre - dann sparen wir uns das lästige Wabensystem, das lästige Fahrkartensystem, das wäre vielleicht dann doch im Interesse des Herrn Strobel -, wir werden sehen. Auf jeden Fall ist da noch viel Musik drin. Wir bleiben dabei, wir halten das erst einmal für einen guten Vorstoß und bitten weiterhin um Zustimmung, aber ich kann auch nachvollziehen, dass das für Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Ich habe mitgenommen, dass Sie die Problematik durchaus erkennen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1938 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1938 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen nun zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2013 (Drucksache 15/1893)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte diesen Bericht die Vorsitzende des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, die Kollegin Eder-Hippler, geben müssen. Ich mache das, weil sie nicht da ist und weil es ein Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen ist.

Zum Bericht: Der Landtag hat in seiner 39. Sitzung am 15.07. des letzten Jahres der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2012 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist diesem Auftrag

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

nachgekommen und hat gegenüber dem Landtag mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 18.12.2015 zu den angesprochenen Punkten des Berichts Stellung genommen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2016 mit der vorgelegten Stellungnahme befasst und dabei festgestellt, dass die wesentlichsten Empfehlungen aufgegriffen worden sind. Im Beratungsverfahren offengebliebene Fragen wurden von der Landesregierung beantwortet.

Beispielhaft darf ich Ihnen einige Sachverhalte nennen: So hat das Finanzministerium den in den verschiedenen Bereichen der steuerlichen Betriebsprüfung angestoßen Optimierungsprozess, besonders unter dem Blickwinkel einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität, in vollem Umfang aufgegriffen, seitdem konsequent fortgeführt und bereits größtenteils umgesetzt. Zur weiteren organisatorischen Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen wurde eine weitere Arbeitsgemeinschaft zur organisatorischen und technischen Umsetzung der Ergebnisse zur Effizienzsteuerung zur Zusammenführung der Betriebsprüfung und Lohnsteueraußenprüfung eingerichtet. Im neuen Strukturkonzept wird zur einheitlichen Ausbildung von Jungprüferinnen und Jungprüfern auch ein Ausbildungssachgebiet der Betriebsprüfung eingerichtet, die rechtliche und organisatorische Zusammenführung verschiedener Bezirksprüfstellen wurde bereits zum 01.01.2015 vollzogen.

Die Landesregierung hat zu den die Förderung der Musikschulen des Landes betreffenden Monita klarstellend angemerkt, dass die Falschmeldungen einzelner Musikschulen zu einer unzutreffenden Verteilung der Zuwendungsmittel geführt haben, die Gesamtfördersumme sei allerdings hiervon nicht betroffen. Die beanstandeten Förderrichtlinien wurden inzwischen in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof neu gefasst um zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Dadurch wird das Zuwendungsverfahren künftig deutlich vereinfacht werden.

Auch die im Zusammenhang mit dem Grunderwerb und der Erschließung des Feriengeländes am Bostalsee geäußerte Kritik ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Förderrichtlinie wurde insoweit ergänzt, als dass künftig auch der Grunderwerb für Vorhaben gefördert werden kann, wenn der besondere tourismuspolitische Stellenwert hinreichend begründet ist, auch die Vorlage eines Tourismuskonzeptes ist seit Inkrafttreten der Richtlinie am 01.03.2016 grundsätzlich Zuwendungsvoraussetzung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2013 gemäß Art. 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in

Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Ihnen als Drucksache 15/1893 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht 2014 getroffenen Feststellungen des Rechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2013. Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu einer Beanstandung gegeben, die einer Entlastung durch das Parlament entgegenstehen würde.

Die bereinigten Gesamtausgaben im Kernhaushalt betragen nach der Haushaltsrechnung rund 3,9 Milliarden Euro. Die Ausgabenreste sind im Jahr 2013 um 46,7 Millionen Euro gesunken. Die Reduzierung resultiert aus einer Minderung im konsumtiven Bereich um 15 Millionen Euro und einem Abbau der Reste für Investitionen um 32 Millionen Euro. Das Volumen der Haushaltsreste insgesamt hat sich damit gegenüber dem Jahr 2012 deutlich reduziert. Die erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts während des laufenden Haushaltsjahres zur Einhaltung des Defizitabbaus wurde sichergestellt. Von den im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen - insgesamt waren es 391 Millionen Euro - wurden lediglich 142,6 Millionen Euro tatsächlich in Anspruch genommen. Mit 36,5 Prozent wurde der Verpflichtungsrahmen im Jahr 2013 zwar umfassender ausgeschöpft als 2012, allerdings bleibt das Volumen der in den Haushaltsplänen ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen, gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme, weiterhin viel zu hoch.

Der Ausschuss erkennt an, dass aus einer höheren Bemessung der im Haushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung zwar eine verbesserte überjährige Flexibilität resultiert, empfiehlt jedoch, weiterhin darauf hinzuwirken, dass sich die Festlegung der Verpflichtungsermächtigungen der tatsächlichen Inanspruchnahme weiter annähert. Die vorgelegten Kennzahlen zur Beurteilung der Haushaltslage lassen die fortbestehende extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Kennzahlen teilweise verbessert, teilweise aber auch verschlechtert.

Trotz einer positiven Einnahmenentwicklung im Jahr 2013 verfügt das Saarland nach Abzug der Zinsund Versorgungsausgaben je Einwohner mit Abstand über die niedrigsten steuerabhängigen Einnahmen je Einwohner im Ländervergleich. Zudem haben die Einnahmen aus den Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro wesentlich dazu bei

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

getragen, den Anstieg der Nettoneuverschuldung im Berichtsjahr abzumildern. Im Haushaltsergebnis konnte eine stark rückläufige Kreditaufnahme bilanziert werden. Auch die prognostisch sinkenden, jedoch fortbestehenden Defizite sowie ein weiterer Verschuldungsanstieg verdeutlichen das Fortbestehen der extremen Haushaltsnotlage des Landes.

Derzeit wird die mittelfristige Finanzplanung des Landes fortgeschrieben. Die bisherige Finanzplanung enthält keine Gegenüberstellung der zulässigen Obergrenzen mit den geplanten jährlichen strukturellen Finanzierungsdefiziten und den geplanten maximalen Nettokreditaufnahmen im Kernhaushalt und in den Extrahaushalten. Folglich lässt sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 und darüber hinaus noch keine belastbare haushalterische Aussage über die künftige Einhaltung der dann verbindlichen Schuldenbremse treffen.

Der Rechnungshof hat der Landesregierung bereits wiederholt empfohlen, in die zukünftigen mittelfristigen Finanzplanungen einen Ausblick auf das Jahr 2020 mit aufzunehmen, der den Anpassungspfad zur Einhaltung der Schuldenbremse bis zur endgültigen Umsetzung im Jahr 2020 beinhaltet. Die Forderung ist auch vom Ausschuss wiederkehrend aufgegriffen und vom Landtag zuletzt am 16. Juli 2014 einstimmig erneuert worden. Ich hoffe, Sie erinnern sich daran. Auch die bislang aktuelle Finanzplanung hat noch keine dementsprechenden Ausführungen enthalten.