Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren sind Innenstädte, Stadtteile und Gemeindezentren zunehmend von Erneuerungsbedarf, Leerstand und sinkender Bereitschaft zum Wohnen betroffen, was sich wiederum negativ auf die Standortqualität und die Attraktivität
innerörtlicher Geschäfts- und Wohnlagen auswirkt. Auch wenn die sich aus dieser Problematik ergebenden Anforderungen primär lokale Aufgaben sind, ist es so, dass viele Kommunen insbesondere angesichts ihrer Haushaltssituation diese Herausforderung nicht in dem Umfang angehen können, wie es sich die Betroffenen vor Ort von ihnen wünschen.
Diesem Umstand Rechnung tragend haben seit 2005 insgesamt zehn Bundesländer Rechtsinstitute nach dem Vorbild der nordamerikanischen „Business Improvement Districts“ (BID) geschaffen. Im Saarland wurde am 26.09.2007 ebenfalls ein BIDGesetz verabschiedet, das Gesetz für Bündnisse für Investition und Dienstleistung. Dieses Gesetz war zunächst bis zum Jahr 2015 befristet. Wir haben es dann grundsätzlich entfristet. Saarländische BIDs entstehen auf Initiative der privaten Grundeigentümer vor Ort mit dem Ziel der Umfeldverbesserung. Die abschließende Entscheidung, ob ein solches BID eingerichtet wird, obliegt der Gemeinde. Die Gründung wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vollzogen. Die Laufzeit beträgt zunächst einmal fünf Jahre, es sei denn, die Betroffenen sprechen sich für eine Verlängerung aus.
Man kann feststellen, dass im Saarland jetzt nicht in größerem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Zumindest aber wurde in der Landeshauptstadt Saarbrücken im Stadtteil Burbach ein solches BID auf den Weg gebracht. Weitere Bündnisse waren beziehungsweise sind in Planung, wurden jedoch nicht realisiert. Trotz der geringen Inanspruchnahme des BID-Gesetzes haben sich die IHK Saarland und die Landeshauptstadt Saarbrücken für eine Fortführung und eine Novellierung des Gesetzes ausgesprochen, da alleine der Umstand, dass es ein solches Gesetz gibt, in zahlreichen Kommunen wertvolle Impulse gegeben und fruchtbare Diskussionen über mögliche Wege zur Revitalisierung der Innenstädte angeregt habe.
Dieser Argumentation hat sich die Landesregierung angeschlossen. Wir konnten allerdings nicht ohne Weiteres einfach durch Entfristung dieses Gesetz unverändert fortbestehen lassen, sondern es musste im Wesentlichen aus drei Gründen inhaltlich überarbeitet werden. Der erste Grund ist eine klarstellende Formulierung im Gesetz aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Rechtsprechung zur Stimmberechtigung von Wohnungseigentümergemeinschaften, zweitens die Beseitigung weiterer Problembereiche, die sich aus der Anwendungspraxis ergeben haben wie die Behandlung von Wohneigentum oder die Ausgestaltung des Antragsverfahrens, drittens die Herstellung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU.
Alle diese Regelungsnotwendigkeiten wurden in mehreren Expertenrunden mit den Wirtschaftskammern, mit der kommunalen Seite und den Verbän
den der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie mit Vertretern von Einzelhandel und Dienstleistung im Saarland besprochen. Die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen waren am Ende allerdings so zahlreich, dass wir entschieden haben, das Gesetz in Form eines Ablösungsgesetzes vorzulegen, damit ein entsprechendes Gesetz auch nachvollziehbar und lesbar ist und der gesamte Wortlaut dieses Gesetzes infolgedessen auch neu beschlossen wird.
Das saarländische BID-Gesetz sieht bisher eine Befreiungsmöglichkeit für Wohneigentum von der Abgabenpflicht auf Antrag vor. In der Praxis hat sich diese Regelung eher als untauglich erweisen, weil der Aufgabenträger ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zu erstellen hat. Dieses wird öffentlich ausgelegt, dem kann wiederum der Eigentümer widersprechen. Erst nachdem dann wieder die Anzahl derer ermittelt ist, die widersprochen haben, kann man überprüfen, ob die Finanzierung auch mit der geringeren Anzahl der Eigentümer tragfähig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss wieder ein neues Finanzierungskonzept ausgelegt werden. Dem kann ebenfalls widersprochen und anschließend wiederum überprüft werden, ob die finanzielle Tragfähigkeit gegeben ist. Dies kann alles in eine Endlosschleife münden und dazu führen, dass es an dieser Stelle nie tatsächlich zur Gründung eines BID kommt. Das war letztlich auch die Begründung dafür, dass hier eine entsprechende gesetzliche Änderung vorgenommen wurde.
Eine weitere Änderung hat sich ergeben bezüglich der künftigen Berechnung der Quoren und der Behandlung von Wohnungs-, Mit- und Teileigentum. Diese Regelungen sind nunmehr klarer und eindeutiger und tragen mit dazu bei, dass die Legitimationsbasis bei der entsprechenden Gründung erhöht wird und eine stärkere Verankerung vor Ort stattfinden kann.
Schließlich wurde auch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft gestrichen. Somit wird jetzt vielmehr auch auf die Abgabenpflicht statt auf eine Mitgliedschaft abgestellt. Auch dies dient dazu, dass die Regelungen im Folgenden klarer ausgestaltet werden können. Europarechtskonforme Formulierungen der Definition des Aufgabenträgers waren schließlich eine letzte Motivation, den Gesetzestext zu überarbeiten. Künftig kann jede natürliche oder juristische Person Aufgabenträger eines BIDs sein, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind die Hindernisse des alten Gesetzes beseitigt und mehr Spielräume geschaffen für BIDs, um positive Entwicklungen in Stadt- und Ortszentren anzustoßen. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1955 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1955 in Erster Lesung einstimmig angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Ich darf an dieser Stelle ganz herzlich begrüßen den Landesvorsitzenden des VDK, Herrn Werner Hillen, und an die heutige Aktion erinnern.
Ich freue mich auch, dass mehrere Vertreterinnen und Vertreter des Landesportverbandes, an der Spitze unser Hauptgeschäftsführer Paul Hans, heute im Landtag zu Gast sind. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) (Drucksache 15/1961)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen an diesem wunderschönen Herbstmorgen im Auftrag der Koalitionsfraktionen ein kleines, aber gutes Gesetz vorlegen zu können. Wir ändern heute das EVS-Gesetz, damit im Grunde alles so bleibt, wie es ist.
Was so bleiben soll, wie es ist, ist zum einen die interkommunale Solidarität, der Geist der guten Zusammenarbeit der Kommunen im Saarland, ob es große Kommunen sind oder kleine, ob sie im Ballungszentrum liegen oder im ländlichen Raum, damit sie die große Aufgabe der Abfallbewirtschaftung ge
meinsam in diesem Zweckverband erledigen. Wir wollen zum Zweiten dafür sorgen, dass es auch weiterhin Gebührenstabilität für die Bürgerinnen und Bürger im Saarland gibt. Wir wollen, dass der EVS auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten kann und damit der Garant bleibt für die Entsorgungssicherheit beim Abfall im Saarland.
Dass wir, um dies alles zu erhalten, Änderungen am Gesetz vornehmen müssen, liegt an dem Plan der Gemeinde Wadgassen, künftig, quasi ab sofort den von ihr selbst als §-3-Kommune eingesammelten Abfall nicht komplett an den EVS zur weiteren Verwertung abzugeben, wie es bisher bei allen saarländischen Kommunen der Fall ist, sondern diesen Müll sozusagen vorzusortieren. Als dieses Vorhaben bekannt wurde, hat die Kommunalaufsicht Einspruch erhoben und dies untersagt. Die Gemeinde hat gegen diese Verfügung der Kommunalaufsicht geklagt. Das Verwaltungsgericht hat aber der Kommunalaufsicht in erster Instanz Recht gegeben und damit ebenfalls die Rechtsauffassung bestätigt, die der EVS und die saarländische Landesregierung bisher in dieser Frage hatten.
Zu unserer Überraschung hat jedoch das Oberverwaltungsgericht in einer einstweiligen Anordnung die Sache anders gesehen und der Gemeinde Wadgassen erlaubt, den Müll „zumindest vorzusortieren“. Grund für diese neue Rechtsprechung ist, dass es in den letzten Jahren Änderungen bei den Begrifflichkeiten im Bundesrecht und im EU-Recht gegeben hat, die mit der älteren Formulierung im saarländischen EVS-Gesetz nicht übereinstimmen. Deshalb brauchen wir mit diesem Gesetz, das wir kurzfristig erarbeitet haben, eine gesetzliche Klarstellung, damit auch in Zukunft alles im Grunde so bleibt, wie es ist.
Was könnte passieren, wenn wir diese Änderungen am Gesetz nicht vornehmen würden? Zunächst einmal würde sich die Gemeinde Wadgassen einen erheblichen Gebührenvorteil verschaffen. Das ist ja wohl die Zielsetzung der Gemeinde. Was sie allerdings genau mit dem Müll tun wird, den sie heraussortiert, ist fraglich. Es stellt sich auch die Frage, ob er nicht anstatt beim EVS einfach anderswo verbrannt wird - möglicherweise zu günstigeren Gebühren - und ob das die entscheidende Motivation wäre.
Wenn man das der Gemeinde Wadgassen durchgehen lassen würde, dann könnten auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das würde beim EVS am Ende zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, die auch den EVS in wirtschaftliche Probleme stürzen könnten. Die Folge wären steigende Gebühren für alle anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland, die ihren Müll beim EVS entsorgen müssen. Das heißt, was die einen sparen, müssen die anderen mehr bezahlen. Das wäre am Ende eine große Gefahr für das solidarische System aller Kom
munen und Bürgerinnen und Bürger. Das wäre das Ende der Gebührenstabilität im Saarland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb müssen wir an dieser Stelle handeln.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Saarland mit dem EVS generell gut aufgestellt ist. Ein Blick auf die Entwicklung der Müllmengen zeigt dies ganz deutlich. Während im Jahr 1999 die Müllmenge pro Einwohner - wir sprechen vom Hausmüll - noch bei 278 Kilogramm pro Jahr lag, ist diese im Jahr 2014 auf 148 Kilogramm pro Jahr und Einwohner zurückgegangen. Das ist ein außerordentlich deutlicher Rückgang. Während wir beispielsweise im Jahr 2006 - also vor zehn Jahren - noch die Situation hatten, dass der Bundesdurchschnitt bei 173 Kilogramm pro Jahr und Einwohner lag und das Saarland damals noch bei 212 - also deutlich über dem Bundesdurchschnitt -, ist es im Jahr 2014 so, dass der Bundesdurchschnitt bei 162 Kilogramm pro Jahr und Einwohner liegt und im Saarland - wie eben gesagt - bei 148 Kilogramm pro Jahr und Einwohner. Das heißt, wir liegen heute fast 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Das ist das Ergebnis verschiedenster Maßnahmen und Reformen, die im Saarland beim EVS und der Landespolitik angegangen worden sind und die umweltpolitisch einen erheblichen Fortschritt und Erfolg darstellen.
Wir können mit Sicherheit jetzt schon sagen, dass die Gebühren in den nächsten Jahren stabil bleiben werden, weil Ende des Jahres der Vertrag des EVS mit der Anlage in Neunkirchen ausläuft. Das heißt, die Preise, die der EVS verlangen muss, um den Müll zu verbrennen, werden von momentan rund 170 Euro pro Tonne wahrscheinlich auf deutlich unter 100 Euro pro Tonne sinken. Das verschafft dem EVS erhebliche Spielräume in seinem Haushalt, was die Bürgerinnen und Bürger am Ende bei ihren Gebühren merken werden. Der EVS leistet mit der Müllverbrennungsanlage in Velsen einen nicht unerheblichen Anteil zur Stromproduktion und zur Produktion von Fernwärme. Insgesamt werden dort 20 Millionen Megawattstunden im Jahr an Energie produziert. Auch dort findet im Übrigen heute schon Recycling statt. Drei Viertel der Metalle, die in der Anlage verarbeitet werden, werden recycelt. Das sind rund 500.000 Tonnen Metall im Jahr; eine nicht unerhebliche Menge.
Ich möchte unterstreichen, dass das System der interkommunalen Solidarität und Zusammenarbeit im EVS ein hohes Gut ist und dass wir in dieser Legislaturperiode weitere ökologische Innovationen auf den Weg gebracht haben, indem wir ein Konzept für die Grünschnittverwertung beschlossen haben und indem wir dafür gesorgt haben, dass die Voraussetzungen gegeben sind, damit der saarländische Biomüll zukünftig im Saarland verwertet werden kann
Deshalb wollen wir definitiv nicht, dass einzelne Kommunen Rosinenpickerei zulasten dieser Solidargemeinschaft betreiben. Wir wollen, dass der EVS auch in Zukunft ein Garant für Entsorgungssicherheit und stabile Gebühren im Saarland bleibt. Wir wollen keinen Gebührenanstieg für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Saarland. Deshalb werden wir mit diesem Gesetz eine klare Andienungspflicht für den Haus- und Biomüll für alle Kommunen im EVS beschließen.
Wir werden den Kommunen, die bislang den Biomüll in eigener Regie selbst verwerten, natürlich einen Bestandsschutz einräumen. Wir werden das alles erreichen, indem wir in der Logik der Gesetzgebung sozusagen eine Umkehrung vornehmen. Bislang ist es so, dass die Bewirtschaftung zunächst einmal kommunale Aufgabe vor Ort ist und die spezifischen Aufgaben, die der EVS übernimmt, im Gesetz einzeln festgeschrieben werden. In Zukunft ist es umgekehrt. Zunächst einmal ist für alles der EVS zuständig, außer für die Dinge, die gesondert im Gesetz genannt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz leisten wir damit in vielfacher Hinsicht einen guten Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger im Saarland. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Michael Hilberer. Herr Hilberer, bevor Sie das Wort ergreifen: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihrer Zwillinge.
Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe die Glückwünsche gerne an meine Frau weiter. Sie hat ein bisschen mehr Arbeit damit gehabt als ich.
Nichtsdestotrotz wollen wir heute über das EVS-Gesetz sprechen. Es gibt natürlich viel zu kritisieren am EVS. Es gibt viel berechtigte Kritik in Details. Es gibt auch einiges an unberechtigter Kritik. Manchmal erscheint einem die Diskussion bei den Abfall- und Abwassergebühren ein wenig so, als würde sie nach Art „Rundfunkgebühren oder Steuern zahlen“ geführt. Das macht niemand gerne. Der eine oder andere Mitbürger in unserem Land zeigt einen geradezu religiösen Eifer darin, hier gegen den EVS zu kämpfen.
Auch wir haben bei der Neuerung des EVS-Gesetzes diverse Kritikpunkte angebracht, die ich hier aber nicht noch einmal im Einzelnen aufführen werde, denn die Entscheidung ist getroffen. Der EVS steht in der Form, wie er beschlossen wurde, als solidarische Gemeinschaft, als gemeinsame Aufgabe der Kommunen. Das ist zunächst einmal Fakt.
Jetzt hat sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes natürlich eine neue Situation ergeben. Da stellt sich für uns die Frage: Gibt es Möglichkeiten, die Rohstoffe aus dem Restmüll besser heraus zu bekommen, als es der EVS heute macht? Wenn dem so ist, würde dann die Gesetzesänderung, wie sie heute vorliegt, dazu führen, dass man einen Wettbewerb der Ideen darum quasi beschneidet? Das ist natürlich etwas, was wir an der Stelle nicht wollen. Deshalb legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass wir in einer folgenden Anhörung beziehungsweise in Stellungnahmen der betroffenen Kommunen diesen Punkt genau klären. Wir lassen natürlich die Kommunen zu Wort kommen, die heute schon die Müllsammlung selbst organisieren und den Müll an den EVS weitergeben.
Für uns ist im Moment nicht erkennbar, dass es eine große technische Neuerung gegeben hätte, die es den einzelnen Kommunen ermöglichen würde, hier im Sinne der Nachhaltigkeit eine bessere Mülltrennung zu machen, als das der EVS tun kann. Aber genau das ist der Punkt, den wir in der Anhörung klären wollen. Von daher gesehen stellen wir uns natürlich auch nicht in den Weg, dieses Gesetz heute in den Ausschuss zu schicken. Wir werden dem zustimmen und die weitere Bearbeitung des Gesetzes vorantreiben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Einbringung des vorliegenden Gesetzes sei mir ein kleiner Rückblick auf die Geburtsstunde des EVS gestattet, die ja durchaus nicht einfach war. Er entstand durch die Zusammenlegung des kommunalen Abfallbeseitigungsverbandes und des Abwasserzweckverbandes Saar.