Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

Die bisherigen Regelungen zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft werden angepasst, um Städten mit eigenen Verkehrsbetrieben die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages an einen internen Betreiber, die sogenannte Inhouse-Vergabe, rechtssicher zu ermöglichen.

Um die bestehenden Strukturen zu einem Verbund der Aufgabenträger weiterzuentwickeln, wird eine Verpflichtung zur Kooperation der Aufgabenträger und Übertragung von Zuständigkeiten auf einen gemeinsamen Zweckverband eingeführt. Zudem wird

(Abg. Scharf (CDU) )

die Zusammenarbeit der Aufgabenträger mit den Verkehrsunternehmen verpflichtend vorgegeben, einschließlich weitergehender Mitwirkungsrechte der Aufgabenträger bei der integrierten Verkehrsgestaltung. Die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs wird beihilfekonform und wettbewerbsneutral gestaltet, insbesondere durch die Ersetzung der Ausgleichsregelung des Bundes für vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr durch eine Landesregelung.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat zu dem vorliegenden Gesetzentwurf am 28. September dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt. Hieran haben sich 29 Verbände und Organisationen beteiligt. Die Verbände haben den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Die Änderungsanregungen fanden teilweise Eingang in die Abänderungsanträge.

Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN haben jeweils Abänderungsanträge eingebracht. Die Abänderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden jeweils mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit Zustimmung aller Fraktion angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit Stimmenmehrheit, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie der PIRATEN-Fraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1888 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 15/2013 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Eugen Roth.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, ich kann mit Fug und Recht für die große Mehrheit dieses saarländischen Landtages feststellen: Heute ist ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben beispielsweise die Grundlage dafür geschaffen, dass der Verkehrsverbund nicht nur diesen Namen trägt, sondern auch zu einem echten Verbund wird. Bisher haben die Aufgabenträger ihren eigenen Busverkehr organisiert und eher nebeneinander gearbeitet. Wir verpflichten nunmehr die

Aufgabenträger, wie es der Berichterstatter und Ausschussvorsitzende bereits vorgetragen hat, ihre Aufgaben für Straße und Schiene im Zweckverband Personennahverkehr Saarland gemeinsam wahrzunehmen. Dazu erhält der Zweckverband der Aufgabenträger einen neuen Unterbau. Zu diesem Zweck wird die heutige Verkehrsmanagementgesellschaft Saar überführt in eine Geschäftsstelle des Zweckverbands Personennahverkehr Saar, ZPS. Die Aufgabenträger übertragen dem ZPS Aufgaben, die sie bisher einzeln durchgeführt haben. Als wichtige Funktionen nenne ich beispielsweise die Übertragung von Vergabeverfahren im Bus- und Schienenbereich, die Entwurfserarbeitung der Nahverkehrspläne und die Mittelbewirtschaftung im Bereich der vergünstigten Zeitkarten im Ausbildungsverkehr.

Ein weiterer wichtiger neuer Baustein ist die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen dem Verbund der Aufgabenträger und dem Verbund der Verkehrsunternehmen. Dazu wird dem Zweckverband vorgegeben, insbesondere die Fortentwicklung des Verbundtarifes mitzugestalten. Die Aufgabenträger sichern sich Mitwirkungsrechte, die in einem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmensverbund festgelegt werden. Auch dieser liegt bereits in einem ersten Entwurf vor.

Ich möchte in dem Zusammenhang auf die weiteren Pläne hinweisen, wonach es beispielsweise eine sogenannte wandernde Wabe geben soll, also einen Kurzstreckentarif mit bis zu fünf Haltestellen, der je nach Beginn und Ende die eigentlichen Waben überschreiten kann; es gibt keine absolute Grenze mehr. Und was mir persönlich - ich denke aber, auch den Koalitionären und vielen anderen - ganz besonders am Herzen liegt, ist das SaarVV-Jobticket, wo es darum geht, dass Unternehmen ihre Beschäftigten in den öffentlichen Personennahverkehr hineinbringen, wenn sie eine Mindestabnahme organisieren. Wir denken da an mindestens drei Jobtickets. Das wäre eine wesentliche Verbesserung. Die Berufspendlerinnen und Berufspendler wären dann im Angebot wesentlich besser gestellt als bisher. Das ist auch unter der Überschrift „Gute Arbeit - auch gut zur Arbeit kommen“ nicht zu unterschätzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wichtig war uns, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr unterstützt werden. Aus diesem Grund wollen wir auch sicherstellen, dass Lücken im Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards des im ÖPNV eingesetzten Personals bei eigenwirtschaftlichen Anträgen geschlossen werden. Deshalb geben wir in § 11 unseres neuen ÖPNV-Gesetzes vor, dass die Aufgabenträger für die Busverkehre, die Landkreise und den Regionalverband Nahverkehrspläne aufzustellen haben, in denen auch die Anforderungen zur Einhal

(Abg. Wegner (CDU) )

tung sozialer Standards bei der Vergabe der Verkehrsleistung definiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass für den Genehmigungswettbewerb eigenwirtschaftlicher Unternehmer untereinander ebenfalls gleiche Bedingungen auch in Bezug auf die Einhaltung von Sozialstandards vorgegeben werden können, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen und Lohndumping zu verhindern.

Wir fördern aber auch den Mittelstand mit diesem Gesetz. Eine weitere Vorgabe ist seine Förderung und die Förderung der Angebotsvielfalt durch die Unterstützung mittelständischer Strukturen im ÖPNV. Die Gestaltung der Linienbündel soll es kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich an Vergaben und Ausschreibungen im ÖPNV zu beteiligen. Dieser Chancengleichheit beim Wettbewerb um Liniengenehmigungen dienen insbesondere die neuen finanziellen Regelungen des ÖPNV-Gesetzes. Wir geben erstmals per Gesetz vor, dass der ÖPNV im Saarland im Rahmen eines Verkehrsverbundes erbracht werden soll und ein gemeinsamer Verbundtarif als Höchsttarif anzuwenden ist. Damit schaffen wir den Rechtsrahmen für eine sogenannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Verkehrsunternehmen, nach EU-Recht den gemeinsamen Verbundtarif anzuwenden und zur Grundlage für eigenwirtschaftliche Anträge oder bei wettbewerblichen Vergabeverfahren zu machen.

Wir kümmern uns im Gesetz aber auch um den Ausbildungsverkehr. Die Ausgleichszahlungen für vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr sollen zukünftig auf der Grundlage einer einfacheren und transparenteren Regelung erfolgen. Daher hat die Landesregierung die Ausgleichsregelung des Bundes für den Ausgleichsverkehr durch einen eigenen Preis-Kosten-Ausgleich ersetzt, der den Unternehmen eine eindeutige Kalkulationsgrundlage bietet. Damit kommen wir auch einer Forderung des Landesrechnungshofes nach.

Wir kümmern uns weiterhin und klären die Frage der Aufgabenträger und der Sicherung kommunaler Verkehrsunternehmen. Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und der ÖPNV ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das ist nicht etwas, das rein marktgängig ist, sondern es ist ein Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb haben wir den ÖPNV im Gesetzentwurf zu einer pflichtigen Aufgabe gemacht, die den Aufgabenträgern in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben wird. Zur Sicherung der kommunalen Verkehrsunternehmen regelt das ÖPNV-Gesetz auch den Erwerb der Aufgabenträgerschaft neu. Der neue Rechtsrahmen auf EU- und Bundesebene ermöglicht den Schutz kommunaler Verkehrsunternehmen vor dem Wettbewerb durch eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen an eigene Verkehrsunterneh

men. Aber wir ermöglichen nicht nur eine Erweiterung der Aufgabenträgerstrukturen. Das Gesetz ermöglicht auch eine Konzentration durch Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf einen Zweckverband, wodurch auch eine Fortentwicklung der Aufgabenträgerstrukturen im Saarland durch Zusammenschlüsse offensteht, das heißt, das ist möglich, aber es gibt auch einen verpflichtenden Druck zur Kooperation.

Wir haben uns dabei - auch das ist bereits angesprochen worden - auf eine sehr umfassende, sehr tiefgreifende Anhörung mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen gestützt. Ich glaube, Kollege Wegner, das war am 28. September; ich bin ein Datumsfetischist. Das war eine in der Vielfalt sehr beeindruckende Anhörung. Wir haben auch einiges übernommen, aber alles ging natürlich nicht, denn die Interessen sind schon in sich äußerst widerstreitend. Ich will nur einmal zwei Punkte nennen. Wir haben beispielsweise eingebracht, dass die Verkehrsunternehmen frühzeitig in die Planungen zu integrieren sind - das war die Forderung von mehreren - und wir haben gestrichen, dass die Beteiligung der Unterauftragnehmer an den Mehrerlösen zu erfolgen hat. Das war also keine Anhörung im Sinne von L’art pour l’art, sondern eine Anhörung, die die jetzige Entscheidungsvorlage beeinflusst hat.

Wir haben uns natürlich auch mit dem heiklen Thema der Forderung der Übernahme von Mehrkosten der Saarbahn befasst, die durch die nach BOStrab geregelte Strecke Riegelsberg-Etzenhofen begründet sind. Wir werden nicht, das hatte sich schon in den ersten Beratungen angedeutet, die Aufgabenträgerschaft übernehmen. Wir sind aber weiterhin und ich bin mir sicher, dass Kollege Strobel dazu noch einiges sagen wird, denn wir haben uns, welch Wunder, natürlich abgesprochen - in guten Gesprächen, wie Herr Kessler sagen würde, mit der Landeshauptstadt, weil wir der Landeshauptstadt finanziell schon entgegenkommen wollen.

Wir müssen allerdings den Gesamtrahmen und die von mir bezeichneten unterschiedlichen Interessenlagen beachten. Wenn wir gesagt hätten, wir übernehmen die ganze Trägerstruktur, hätte uns dies die Spielräume für andere Entscheidungen völlig genommen. Dennoch tragen wir der besonderen Bedeutung der Landeshauptstadt, der besonderen Bedeutung der Saarbahn auch als grenzüberschreitendes Transportmittel durchaus Rechnung. Ich bin vielleicht nicht auf der allerneuesten Ballhöhe, aber da geht es, mit Verlaub, nicht um Portokassenbeträge, sondern da geht es schon um hohe Beträge. Ich will es noch im Ungefähren lassen, denn als alter Gewerkschafter weiß ich: Wenn man zu früh etwas ausplaudert, macht man das Ergebnis kaputt. Deswegen muss man da ein bisschen vorsichtig sein.

(Abg. Roth (SPD) )

Ich bin gespannt, was die nachfolgenden Rednerinnen und Redner, insbesondere die von mir sehr geschätzte Verkehrsministerin, hier noch sagen werden -

(Anerkennende Zurufe: Oh! - Ministerin Rehlin- ger: Ich muss zum Bus!)

Sie muss zum Bus, hat sie gesagt. - Ich möchte deshalb zum Fazit kommen. Wir haben hier eine kundengerechtere Gestaltung eines attraktiven Nahverkehrsangebotes und wir haben das auch als kontinuierlichen Prozess implantiert, wie der Kooperations- und Dienstleistungsvertrag, über den wir als Nächstes reden werden, schon anzeigt. Wir haben mit dem neuen gesetzlichen Rahmen die Grundlage geschaffen, um in unserem Kooperationsund Dienstleistungsvertrag weitere Details voranzubringen. Wir werden dabei die Kundinnen und Kunden einbeziehen, denn es ist vorgesehen, einen Fahrgastbeirat zu schaffen, in den wir Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und auch nicht organisierte Fahrgäste berufen wollen. Durch dieses Instrument wollen wir eine bürgernahe Beteiligung ermöglichen.

Zusammengefasst: Heute ist ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland. Wir nehmen nicht in Anspruch - wie es in einem Werbespot heißt -, heute die Antwort auf alle Fragen des Universums zu liefern. Aber so weit, wie wir mit diesem Gesetz kommen, waren wir schon, ich würde mal sagen, seit Jahrzehnten nicht vorangekommen. Der Landtag wird heute also eine ganz wichtige Entscheidung fällen. Ich bitte um Zustimmung. Ganz herzlich bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit akribischem Fleiß an diesem Werk mitgearbeitet haben. Herzlichen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Professor Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir begrüßen grundsätzlich diesen Gesetzesentwurf zum öffentlichen Personennahverkehr, das haben wir ja auch schon in den bisherigen Beratungen deutlich gemacht. Denn es ist in der Tat so, insoweit stimme ich dem Kollegen Roth zu, dass dieses Gesetz einen Fortschritt darstellt. Allerdings müssen wir auch sehen, dass die Basis dieses Fortschritts sehr niedrig lag. Es gibt so gesehen zwar schon eine deutliche Verbesserung, aber ich meine, dass das auch noch weiter verbessert werden kann.

Der Kollege Roth hat einleitend auch gesagt, es sei ein guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr, und er hat es abschließend wiederholt. Ich

würde sagen: Wir schaffen heute gewiss eine bessere Grundlage, aber ein guter Tag ist erst dann angebrochen, wenn die Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden, wenn wir also zu echten Verbesserungsmaßnahmen kommen.

(Beifall von der LINKEN.)

Diese echten Verbesserungsmaßnahmen stehen ja noch aus, und wir haben leider das Problem, dass im Saarland der öffentliche Personennahverkehr noch immer sehr unentwickelt ist und es eine starke Dominanz des motorisierten Individualverkehrs gibt. Das ist ein großes Problem. Ich glaube, das müssen wir ändern, denn die Grenzen des motorisierten Individualverkehrs zeigen sich immer deutlicher. Denken Sie an die täglichen Staumeldungen und dergleichen mehr. Was aber noch wichtiger ist: Wir brauchen auch ein Verkehrskonzept, das den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes Rechnung trägt. Ich glaube, unter diesen Gesichtspunkten ist auch die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs außerordentlich wichtig.

Ich bin überhaupt dafür, dass nun, über das Thema dem öffentlichen Personennahverkehrs hinausgehend, nachgedacht wird über neue Mobilitätsformen. Das ist ein Punkt, mit dem wir uns ebenfalls befassen müssen. In diesem Zusammenhang will ich etwas erwähnen, das nicht unmittelbar mit dem Gesetz zusammenhängt: Ich glaube, dass wir durch die Entwicklung etwa bei den sogenannten Elektrofahrrädern nun auch zu neuen Überlegungen kommen können, ob Derartiges nicht gerade auch im Berufsverkehr stärker genutzt werden könnte. Auch das wäre ein wichtiges Element, um dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und dem des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Wir sollten gelegentlich noch einmal den Gedanken aufgreifen, ob wir nicht auch in diesem Rahmen Verbesserungen erreichen können, ob wir nicht Grundlagen dafür schaffen können, dass das entsprechend umgesetzt werden kann.

Außerordentlich wichtig erscheint mir - das wurde auch vom Kollegen Roth betont und hat schon in den bisherigen Beratungen eine sehr große Rolle gespielt -, dass dem grenzüberschreitenden Verkehr Rechnung getragen wird. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Wir können noch so viele Strategien entwickeln - wenn wir uns damit nicht in der Region insgesamt, also auch grenzüberschreitend, adäquat bewegen können, ist das letztlich alles für die Katz. Deshalb ist es wichtig, dass dem grenzüberschreitenden Verkehr ausreichend Rechnung getragen wird.

Ich hoffe ja auch darauf, dass die Verhandlungen mit der Stadt Saarbrücken zu einem Ergebnis führen, das der Zielerreichung förderlich ist. Es soll den Verhandlungen nun nicht vorgegriffen werden, ich möchte aber auch für unsere Seite noch einmal

(Abg. Roth (SPD) )

nachdrücklich betonen, dass eine Lösung gefunden werden muss. Denn mit der bisherigen Teilung ist das nicht machbar; wir haben das ja hier auch schon mal am Beispiel Riegelsberg verdeutlicht.

Es sind, worauf Kollege Wegner in seiner Berichterstattung hingewiesen hat, verschiedene Abänderungsanträge eingebracht worden, so auch von uns. Unser Abänderungsantrag hat zum Ziel, das vorhandene Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland zu verbessern und auch noch einmal zu verdeutlichen, worum es geht. Ich will einige wenige Eckpunkte unseres Abänderungsantrags hier noch einmal darstellen.

Der erste anzusprechende Punkt ist, dass wir einige Bestimmungen schärfer fassen wollen, nicht nur als Soll-Bestimmungen, sondern als „Ist“-Bestimmungen. Insbesondere wollen wir aber auch die Gleichwertigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs betonen. Was wir unter verbesserter Fassung verstehen, will ich an einem kleinen Beispiel verdeutlichen. In § 3 Abs. 7 des Gesetzentwurfs, in dem es um die Ziele geht, findet sich folgende Formulierung; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, soll - sofern ein verkehrlicher Bedarf besteht der möglichst frühzeitige Übergang vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden.“ Wir wollen eine klarere Formulierung, um das deutlicher zu machen. Unsere Formulierung würde lauten: „Um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, ist der möglichst frühzeitige Übergang vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.“ Es geht um also um eine deutlichere Formulierung, um eine Klarstellung in bestimmten Bereichen.

Wir haben weitere Punkte anzusprechen. Ein Punkt im Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir gutheißen, besagt, dass Auftragsunternehmer nicht automatisch an den Mehrerlösen beteiligt werden müssen.

Für uns ein ganz zentraler Punkt ist ein Thema, das ebenfalls schon im Gesetz enthalten ist, das wir aber gerne forciert sähen: die Bedingungen, unter denen bei den verschiedenen Aufgabenträgern gearbeitet wird. Dabei geht es um die Einhaltung von Tarifregelungen. Es wird zu Recht auf das Tariftreuegesetz verwiesen, wir möchten aber § 9 um den Hinweis ergänzen, dass die Personalüberführung mit Sozialstandards gemäß der Verordnung der Europäischen Union zu erfolgen hat. Denn es ist, wie wir alle wissen, ein Schwachpunkt beim öffentlichen Personennahverkehr, dass sich beim Wechsel von Aufgabenträgern oder bei der Beschäftigung von Unterauftragsnehmern die Arbeits- und Entloh

nungsbedingungen der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtern. Das wollen wir verhindern. Ich denke, es muss unser gemeinsames Anliegen sein, dass dort anständige Arbeitsbedingungen herrschen. Es muss unser Anliegen sein, dass der öffentliche Personennahverkehr nicht nur für die Nutzer attraktiv ist, sondern dass diejenigen, die in diesen Bereichen arbeiten, das zu anständigen Bedingungen tun.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass die Bürgerbeteiligung gestärkt werden muss; auch darauf wurde bereits eingegangen. Daher wollen auch wir einen unabhängigen Beirat einrichten, bei dem die entsprechenden Träger beteiligt sind, bei dem aber auch die Kammern beteiligt sind. Ich meine, dass es einfach dazugehört, eine bürgernahe Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu gewährleisten. Deshalb wollen wir diese Beteiligung sichergestellt sehen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich denke, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in der Tat einen deutlichen Fortschritt erzielen, einen Fortschritt als Grundlage der dann noch ausstehenden Verbesserungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir denken aber auch, dass dieser Gesetzentwurf noch weiter verbessert werden kann. Deswegen möchte ich empfehlen, hier im Plenum unseren Abänderungsantrag nicht, wie im Ausschuss geschehen, abzulehnen, sondern ihn anzunehmen. In die gleiche Richtung geht der Abänderungsantrag der Kollegen der Fraktion der PIRATEN, den wir daher ebenfalls zur Annahme empfehlen. Weil wir auch kleine und kleinste Fortschritte honorieren wollen - ich habe es im Ausschuss bereits gesagt -, stimmen wir auch dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, der ja zum Abänderungsantrag des Ausschusses insgesamt geworden ist. Was den Gesetzentwurf insgesamt angeht, sehen wir noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Deshalb werden wir ihn zwar nicht ablehnen, uns aber enthalten. - Vielen Dank.