Protokoll der Sitzung vom 18.01.2017

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Nicht zuletzt ist der Tierschutz auch im Grundgesetz als Staatsziel verankert, ebenso in der saarländischen Landesverfassung.

Wenn man schon so viel für Tierschutz im Land getan hat, so haben wir als Opposition gedacht, sollten wir die Regierungsfraktionen vielleicht einmal entlasten und uns selbst überlegen, was wir im Tierschutz noch verbessern können. Es ist ja schon viel getan worden, was langfristig wirkt. Aber im Bereich des Ad-hoc-Tierschutzes, der schnell hilft, der Maßnahmen bietet, wenn Tiere akut leiden, sehen wir noch Verbesserungsbedarf. Das haben sehr viele Tierschutzorganisationen auch so gesehen.

Ich komme jetzt zu den Veterinärämtern. Kommt es im Saarland zu einem Fall von Tiermisshandlung, Tierquälerei, Verwahrlosung, dann sind die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre dafür verantwort

lich. Diese haben aber noch sehr viel mehr Aufgaben, nämlich Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Überwachung des Verkehrs mit Tiermedikamenten, Abnahme des Sachkundenachweises nach § 11 Tierschutzgesetz. Das gehört alles dazu. Gerade wenn jemand einen §-11-Sachkundenachweis im Saarland beantragt, gibt es sehr lange Wartezeiten. Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre im Saarland haben also nicht gerade wenig zu tun.

Früher hatten wir in allen Kreisen Veterinärämter. Aber als am 01. Januar 2008 das Verwaltungsstrukturgesetz in Kraft getreten ist, wurden die Amtsveterinäre von der Kreisebene auf die Landesebene verlegt, genauer gesagt zum Landesamt für Verbraucherschutz, LAV. Seither gibt es lange Anfahrtswege, wenn eine Meldung im nördlichen Saarland, in der Region Merzig oder in St. Wendel gemacht wird. Das sind Anfahrtswege, die mit einem Zeitaufwand verbunden sind, der besser in andere Arbeit investiert werden könnte, etwa in die Lebensmittelüberwachung.

Wenn heute im Saarland irgendwo jemand essen war, der danach Durchfall hatte, dann haben die Amtsveterinäre sich auch darum zu kümmern. Genau an dieser Stelle sehen wir Möglichkeiten einer Entlastung durch Tierschutzinspektorinnen und Tierschutzinspektoren. Diese sollen, wenn ein Fall von Verwahrlosung oder Tierquälerei gemeldet wird, vorgeschaltet werden. Sie sollen vor Ort nachschauen, mit welcher Dringlichkeit ein Fall behandelt werden muss. Wie wir alle wissen, wird ein Nachbarschaftsstreit oft etwas ausgedehnt. Um dem Nachbarn noch eine reinzudrücken, macht man noch eine Meldung beim Veterinäramt, weil der Schäferhund manchmal nachts bellt; da könnte ja mal was sein. Da schickt man dann das Veterinäramt vorbei, nur um dem Nachbarn noch etwas Ärger zu bereiten. Es kann aber genauso gut sein, dass eine Meldung vorliegt, weil Rinder bis zum Bauch im eigenen Kot versacken oder Pferde abgemagert sind. Wir hatten in der Vergangenheit genügend Beispiele. Lesen Sie die Zeitung, da findet sich immer wieder etwas. Genau in solchen Situationen ist es wichtig, dass jemand vor Ort da ist und die Lage beurteilen kann, der dann zum Amtsveterinär sagen kann: Okay, das ist wirklich dringend, hier muss vorrangig gehandelt werden, hier geht es um Leid, hier geht es eventuell sogar um Tierleben. Es kann auch sein, dass der Amtsveterinär die Aussage bekommt: Hier muss man kontrollieren, es hat nicht die Priorität A, es darf aber nicht vergessen werden.

Genauso können die Tierschutzinspektorinnen oder Tierschutzinspektoren auch Nachkontrollen durchführen, beispielsweise wenn ein Amtsveterinär schon vor Ort war und Maßnahmen veranlasst hat. Sie können nachkontrollieren, ob man sich an die

Maßnahme hält, ob ein eventuelles Tierhalteverbot weiterhin eingehalten wird oder ob irgendwo noch einmal Tiere gehalten werden. Diese Fahrtstrecken, die dann die Inspektoren haben und nicht die Amtsveterinäre, entlasten die Amtsveterinäre, die können weiter ihrer Arbeit nachgehen.

Kommen wir zur Qualifikation. Es ist nicht nötig, dass ein Tierarzt als Tierschutzinspektorin oder Tierschutzinspektor arbeitet. Tierpflegerinnen oder Tierpfleger oder allgemein tiermedizinische Fachangestellte oder auch Tierschutzinteressierte, die entsprechende Kenntnis haben, sind dafür völlig ausreichend. Diese sollten die Sachkundenachweise nach § 11 Tierschutzgesetz mitbringen. Und wer jetzt denkt, dass ein solcher Sachkundenachweis nur ein Alibipapier ist, kann gerne morgen zu mir ins Büro kommen; dort kann ich ihm die Ordner zeigen. Da wird wirklich Fachwissen vermittelt.

Ein Gegenargument, das sicher kommen wird, ist: Wir haben doch bereits einen Tierschutzbeauftragten hier im Saarland. Ja, das ist richtig -

(Abg. Kolb (SPD) : So flach würde ich nie argumentieren. - Vereinzelt Heiterkeit.)

Das freut mich. Ich spreche es trotzdem an und bin auf die Gegenargumente gespannt. Wir haben also schon einen Tierschutzbeauftragten im Land. Das ist richtig. Der hat aber andere Aufgaben. Vor allem soll der Tierschutzbeauftragte unabhängig sein, unabhängig von der Landesregierung und von der Politik. Aber ein Tierschutzinspektor oder eine -inspektorin wäre ja der Verwaltung unterstellt. Insofern werbe ich dafür, unseren Antrag anzunehmen. Wir würden dem Tierschutz einen guten Dienst erweisen. Es wäre vor allem etwas, was den Tieren hilft, die jetzt Not leiden. Das ist genauso wichtig wie die Maßnahmen, die wir ergreifen, um Tieren längerfristig zu helfen. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Danke, Frau Abgeordnete. - Ich bin gebeten worden, bevor ich die Aussprache eröffne, noch darauf hinzuweisen, dass gerade auch im Nachgang zur Debatte von vorhin klar sein sollte, dass Herr Umweltminister Reinhold Jost für den Nachmittag entschuldigt ist. Er ist unterwegs nach Berlin zur Eröffnung der Grünen Woche. Dies noch mal kurz zur Information an Sie alle.

Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Gisela Kolb.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick hat der Antrag der PIRATEN-Fraktion, der die Schaffung der Stelle einer Tierschutzin

spektorin oder eines Tierschutzinspektors im Saarland fordert, dies mit einer halben Stelle, durchaus seinen Charme.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) : Auf den zweiten Blick ist er noch besser!)

Nein, auf den zweiten Blick überzeugen mich die Argumente, die in Ihrem Antrag vorgebracht werden, nicht. Sie sagen, dieser Tierschutzinspektor, diese inspektorin sollte die Amtsveterinäre entlasten. Ich glaube wiederum, wir haben im Tierschutzgesetz klar umrissene Aufgaben, die den Amtsveterinären zugeteilt sind. Diese klar umrissenen Aufgaben müssen von Tierärzten auch erledigt werden.

Frau Kollegin Freigang hat freundlicherweise - deshalb muss ich das nicht mehr so lange ausführen schon auf die überzeugende Bilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz hingewiesen. Ich glaube, mit Recht sagen zu können, dass es im Saarland vor der Großen Koalition keine Landesregierung gab, die so viel Tierschutz umgesetzt hat. Ja, ich stimme Ihnen zu, es sind langfristige, strukturelle Maßnahmen, die wir angepackt haben. Ich glaube aber auch, dass das die wichtigen Maßnahmen im Tierschutz sind.

Diese Verbesserungen des Tierschutzes haben ja auch zu Diskussionen im Lande geführt. Ich erinnere an die Reform, an die Novellierung des Landesjagdgesetzes. Es waren keine einfachen Diskussionen, die wir als Parlamentarier hier aushalten mussten. Trotzdem wurden Verbesserungen im Jagdrecht durchgesetzt. Ich erinnere auch an eine ganz alte Forderung von Tierschützerinnen und Tierschützern, nämlich das Verbot des Haustierabschusses. Wir waren eines der ersten Bundesländer, die das Jagdgesetz in dieser Richtung novelliert haben, und darauf bin ich immer noch stolz.

Der Landestierschutzbeauftragte ist in der Person des Dr. Willimzik ein Erfolgsprojekt in diesem Lande. Das liegt auch an den Fähigkeiten unseres Tierschutzbeauftragten und an seinem Einsatz, das ist ganz klar. Mit der Funktion des Landestierschutzbeauftragten kam auch ein Projekt, für das wir von der SPD lange gekämpft haben und das zwischenzeitlich in mehr als der Hälfte aller Bundesländer umgesetzt ist: das Verbandsklagerecht. Dass Tierschutzvereinen die Möglichkeit eröffnet wird, im Namen der Mitgeschöpfe zu klagen, ist nicht selbstverständlich. Hier im Saarland ist das aber geltendes Recht.

Wir haben hier gemeinsam auch versucht - Frau Kollegin Freigang hat das angesprochen -, uns in die Tierschutzgesetzgebung auf Bundesebene einzubringen. Denn viele Dinge, die wünschenswert sind, auch viele Dinge, die notwendig sind, können wir hier im Saarland nicht leisten. Auf Landesebene sind wir für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zu

(Abg. Freigang (PIRATEN) )

ständig, die gesetzlichen Grundlagen müssen aber auf der Bundesebene gelegt werden.

Im Saarland haben wir in den zurückliegenden Jahren auch die Amtstierärzte massiv unterstützt. Inwiefern haben wir sie unterstützt? Es gab verstärkt Bemühungen, Auffangstationen zu schaffen. Viele von Ihnen, die dem Parlament schon länger angehören, können sich sicherlich an den Fall der Rinderhaltung in Eft-Hellendorf erinnern: Das war ein unsäglicher Skandal, der sich hier im Saarland abgespielt hat; ich glaube, es war im Jahr 2011. Auf das Urteil eines mutigen Richters am Verwaltungsgericht Saarlouis, des mutigen Herrn André hin wurde einem Rinderhalter die Herde weggenommen. Plötzlich wusste man aber nicht mehr, wie es weitergehen sollte. Okay, die Wegnahmeverfügung war erlassen - wohin nun aber mit den Tieren?

Inzwischen haben wir auch eine Auffangstation für weggenommene Nutztiere. Das ist richtig und wichtig. Wir werden auch noch eine Auffangstation für Exoten bekommen. Den Amtstierärzten stellt sich ja das Problem, dass sie eine Wegnahmeverfügung erlassen können, aber nicht klar ist, was dann mit den Tieren geschehen soll. Es stellt sich die Frage, wo wir im Land vernünftige Möglichkeiten haben, diese weggenommenen Tiere so unterzubringen, wie es das Tierschutzgesetz von den Behörden fordert.

Nun haben die Amtstierärzte, die Amtsveterinäre, im Bereich des Tierschutzes vielfältige Aufgaben. Ja, dazu zählen die Überprüfung und die Bearbeitung von Anzeigen in Sachen Tierschutz. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch, dass sie die genehmigungspflichtigen Tierhalteanlagen überprüfen, dass sie Sachkundeprüfungen abnehmen. Und sie haben die artgerechte Haltung in landwirtschaftlichen Betrieben zu überprüfen. Die Überprüfung von Anzeigen ist also nur ein Aspekt der Tierschutzarbeit unserer Veterinäre.

Ich stimme Ihnen zu, Frau Kollegin Freigang, dass mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz zum 01.01.2008 die örtliche Nähe verlorengegangen ist. Das haben damals auch die Tierschutzverbände schon beklagt. Während mit dem beim Kreis angestellten Veterinär ein bekannter Ansprechpartner für die Tierschutzvereine zur Verfügung stand, ist nun der jeweilige Ansprechpartner nicht immer so klar, dies umso mehr, als im vergangenen Jahr auch der letzte Veterinär nach Saarbrücken zurückgezogen ist.

Aber eine halbe Stelle, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern, hilft letztlich nicht, örtliche Nähe zu begründen und einen Ansprechpartner für Tierschutzorganisationen oder Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Denn auch derjenige, der, wie Sie das vorsehen wollen, mit einer halben Stelle Vorkontrollen durch

führen soll, fährt in diesem Land von Peppenkum bis Faha, wenn dort Anzeigen vorliegen.

Möchte man sich dem Problem der örtlichen Ferne, die wir jetzt haben, nähern, könnte man zum Beispiel auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden suchen. Denn es gibt im Bereich des Tierschutzes auch ein Tätigwerden der Ordnungsämter. Warum sollte man sich also nicht auch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden unterhalten? Der Ordnungsdienst, der Außendienst der Ortspolizeibehörden, muss ja auch tätig werden, wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht. Warum also nicht einmal ein Gespräch mit den Vertretern der Kommunen führen, ob man aufseiten der Kommunen nicht auch mal einer Anzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes nachgehen kann? Ich fordere nun keineswegs die Kommunen auf, das zu tun. Aber ein Gespräch darüber wäre nach meiner Auffassung schon sinnvoll. Damit wäre ein Problem, das Sie in Ihrem Antrag zutreffend beklagen, nämlich der Verlust der örtlichen Nähe, der Verlust der örtlichen Ansprechpartner, der Verlust der Möglichkeit, schnell zu reagieren, behoben.

Vielleicht sollte man sich noch einen weiteren Schritt überlegen, das ist aber wohl eher ein Projekt für die Zukunft: Unsere Amtsveterinäre machen alles. Sie sind zuständig für die Überprüfung im Tierschutz, sie sind aber auch zuständig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung. Ich glaube, da diese Aufgaben nunmehr zentral im Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommen werden, könnte man sich durchaus über die Möglichkeit unterhalten, dass sich ein Teil der Veterinäre auf die Aufgabe des Vollzugs des Tierschutzgesetzes spezialisiert. Damit hätte man auch wieder die Ansprechpartner für die Tierschutzvereine. Eine solche Spezialisierung würde ich begrüßen.

Sie führen in Ihrem Antrag das Beispiel München an. Ich habe mir das einmal angesehen: In München sind diese hauptamtlichen Tierschutzinspektoren Beschäftigte des Tierschutzvereins München. Ich glaube, das entspricht auch dem Selbstverständnis der Tierschutzvereine, die sich ja genau für die Aufgabe, Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf die Spur zu kommen, einsetzen. Beim Tierschutzverein gehen sehr viele Anzeigen ein. Bürgerinnen und Bürger rufen bei ihnen an und teilen mit: „Ich glaube, auf der Weide des XY in diesem und jenem Stadtteil wird ein Tier nicht artgerecht gehalten.“ Das Nachschauengehen - ich will es gar nicht Kontrolle nennen -, ob an dem Hinweis etwas dran ist, machen Tierschutzvereine, das machen die Tierschützerinnen und Tierschützer. Sie machen das aus ihrem Selbstverständnis heraus. Ihr Ansprechpartner ist im Folgenden dann wieder der Amtsveterinär. Dieses Zusammenspiel muss funktionieren, und ich

(Abg. Kolb (SPD) )

meine, dass es im Saarland auch wirklich funktioniert.

Ich glaube allerdings nicht, dass eine mit einer halben Stelle ausgestattete Funktion, sozusagen als dem Einsatz des Amtsveterinärs vorgeschaltete Stelle, funktionieren würde. Denn muss ein Einschreiten erfolgen, so muss die entsprechende Verfügung doch wieder vom Amtsveterinär unterschrieben werden. In jedem Fall würde er sich auch dann mit dem Fall befassen müssen, sobald dieser aktenkundig geworden ist. Deshalb wird ihm seine Verantwortung auch nicht durch eine neue Stelle genommen. Ich glaube daher nicht, dass wir mit der vorgeschlagenen halben Stelle tatsächlich etwas erreichen könnten.

Deshalb muss ich sagen, es tut mir leid, Sie haben in Ihrem Antrag einen schönen Ansatz aufgezeigt, allerdings, so meine ich, einen Ansatz, der nicht weiterträgt. Ich hoffe, dass wir vielleicht in Gesprächen das erreichen können, was auch Sie wollen: die örtliche Nähe.

Eines steht fest: Diese Große Koalition hat im Tierschutz einiges erreicht, einige Aufgaben liegen auch noch vor uns. Allein schon die finanzielle Ausstattung, die finanzielle Förderung, die es in der Zeit von 2012 bis heute gab, erreicht eine Höhe, die in keiner Legislaturperiode zuvor erreicht worden ist. Hier im Saarland wurden in der Zeit von 2012 bis heute rund 1,9 Millionen Euro für den Tierschutz aufgewandt. Das ist eine stolze Summe; eine Summe, über die es übrigens in anderen Politikfeldern schon Diskussionen gab, aber die nach meiner Auffassung notwendig und gerechtfertigt ist, um auch die vielen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer im Land zu unterstützen. Da ist jeder Euro gerechtfertigt, und ich bin auch stolz, dass wir das ausgegeben haben. Ich bin auch stolz darauf, dass wir mit Reinhold Jost einen Minister haben, der sehr viel für den Tierschutz tut, dem das ein Herzensanliegen ist. Das finde ich richtig gut.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Was ich allerdings nicht so toll finde, ist die Tatsache, dass wir hier im Saarland eigentlich nur den Vollzug des Bundesgesetzes regeln können, aber eigentlich inhaltlich keine Kompetenz haben. Die inhaltliche Kompetenz für die Schaffung von Regelungen liegt auf der Bundesebene, sie liegt dort bei Minister Schmidt. Es ist meine feste Überzeugung, dass dieser Minister im Tierschutz nicht viel geleistet hat. Die großen Probleme im Tierschutz wie zum Beispiel Tiertransporte oder Massentierhaltung werden wir als Saarland nicht regeln können. Da ist die Bundesebene gefragt, und hier geschieht leider nichts.

Dieser Minister nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass hier in Deutschland etwa 40 Millionen männliche Kü

ken im Jahr geschreddert werden. Er nimmt es zur Kenntnis, er macht Ankündigungen über Tierschutzlabels, aber es geschieht eigentlich nichts. Der Bundesrat hat die zweite Initiative gestartet zum Verbot einer Pelztierhaltung, und es geschieht leider nichts. Es gibt die Initiative, die vom Saarland ausgegangen ist für eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen, die im Bundesrat zu einer Kennzeichnungspflicht für Hunde wurde, was in meinen Augen ein erster Schritt ist. Es tut sich auf Bundesebene im Ministerium nichts, um diesen Beschluss des Bundesrates umzusetzen. Also wir schaffen hier im Saarland mit unseren Möglichkeiten Fakten, wir unterstützen Tierschützerinnen und Tierschützer, wir tun vieles, um Tierleid zu verhindern, aber leider bewegt sich der Bundesminister nicht. Das bedaure ich sehr. Aber ich hoffe, dass Tierschützerinnen und Tierschützer wissen, wie sie bei der Bundestagswahl mit ihrer Stimme vieles zum Ausdruck bringen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD.)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Ralf Georgi.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Freigang hat ja den Antrag schon genau erläutert. Die LINKE unterstützt den Antrag, die Amtsveterinäre zu entlasten, indem das Amt eines Tierschutzinspektors eingeführt wird. Letztlich geht es darum, dass der in der Verfassung festgeschriebene Tierschutz besser durchgesetzt werden kann als bisher. Tierquälerei und falsche Tierhaltung sind leider immer noch ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Wir müssen leider immer noch viel zu oft Nachrichten lesen von ertränkten oder verstümmelten Katzen, gequälten Welpen oder von anderen grausamen Taten, gegen die wir als Gesellschaft vorgehen müssen. Auch die falsche Tierhaltung ist ein großes Thema. Es gibt Fälle, da werden Hunde in einer dunklen Garage gehalten oder müssen in völlig verdreckten Zwingern ihr Dasein fristen. Oder aber ein Tier muss dringend zum Tierarzt und der Besitzer kümmert sich nicht darum. All das ist leider Realität.

Ich möchte Sie auch an Vorfälle erinnern, die wir hier im Umweltausschuss schon behandelt haben, zum Beispiel die Rinder, die bis zum Bauch in ihrem eigenen Mist stehen mussten und sich nicht mehr bewegen konnten, Kollegin Kolb hat es ja eben erwähnt. Aber es gibt auch Beispiel aus jüngerer Zeit, etwa die von uns beantragten Berichte in der Ausschusssitzung vom 07.10.2016. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Bericht der Landesregierung über den Fall eines Bauern in Stennweiler,

(Abg. Kolb (SPD) )

dem Ende August aufgrund mangelhafter Tierhaltung eine komplette Rinderherde abgenommen worden ist“ oder „Bericht der Landesregierung über Missstände bei einem Pferdehalter im Kreis Neunkirchen und Kontrollen des Veterinäramtes nach Vorwürfen der Tierquälerei“.

Ein Tierschutzinspektor als rechte Hand des Amtstierarztes wäre eine gute Ergänzung, keine Frage. Und Kollegin Kolb, ich verstehe auch, dass die PIRATEN-Landtagsfraktion hier nur eine halbe Stelle fordert. Das ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass ansonsten schnell das Totschlagargument kommt: Ist nicht finanzierbar. Natürlich ist es fraglich, ob eine halbe Stelle ausreichend ist. Trotzdem wäre es mal ein Anfang.