Ein Tierschutzinspektor als rechte Hand des Amtstierarztes wäre eine gute Ergänzung, keine Frage. Und Kollegin Kolb, ich verstehe auch, dass die PIRATEN-Landtagsfraktion hier nur eine halbe Stelle fordert. Das ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass ansonsten schnell das Totschlagargument kommt: Ist nicht finanzierbar. Natürlich ist es fraglich, ob eine halbe Stelle ausreichend ist. Trotzdem wäre es mal ein Anfang.
Wenn sich zeigt, dass es notwendig ist, kann ja später auch über eine Aufstockung nachgedacht werden.
Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir als LINKE nehmen den Tierschutz ernst. Tiere können sich nicht selbst vertreten, daher brauchen sie den Schutz durch den Menschen. Und eine halbe Stelle für eine Tierschutzinspektorin oder einen Tierschutzinspektor ist besser als gar keine. Deshalb stimmen wir dem Antrag der PIRATEN zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ein lieber und netter Antrag, den die PIRATEN-Fraktion hier gestellt hat, aber es ist so wie bei allen Anträgen: Sie müssen nicht nur auf ihre Haushaltswirksamkeit überprüft werden, sondern sie müssen vor allen Dingen in Bezug auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Was die Notwendigkeit angeht, sage ich Ihnen, fehlt im Saarland jegliche sachliche Grundlage. Es besteht kein Bedarf, es gibt im Saarland kein Vollzugsdefizit in Bezug auf die Aufnahme und Ahndung von Missständen in der Tierhaltung.
Sie fordern einen Tierschutzinspektor oder eine Tierschutzinspektorin, um die Amtsveterinäre zu entlasten. Sie müssen sich einmal mit der Realität befassen. Diese Aufgaben werden seit Jahrzehnten von den Kreis- und Ortspolizeibehörden wahrgenommen. Die Kreis- und Ortspolizeibehörden sind gehalten, in Sachen Tierschutz immer mit dem Amtsveterinär tätig zu werden. Wenn Sie einen Tierschutzinspektor oder eine Tierschutzinspektorin einstellen
wollen, werden die nicht umhinkommen, ebenfalls den Amtsveterinär zu konsultieren, denn ansonsten werden alle Maßnahmen, die zu treffen sind, einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Im Übrigen ist ja durch meine Vorredner vorgetragen worden, dass diese Legislaturperiode eine gute Legislaturperiode für den Tierschutz war. Es ist ein Landestierschutzbeauftragter eingesetzt worden, wir haben die Tierschutz-Verbandsklage. Im Übrigen ist keine Verbandsklage anhängig, nach meinem Kenntnisstand gibt es auch keine weiteren Verfügungen oder Erlasse der zuständigen Behörden in Sachen Missstände beim Tierschutz im Saarland. Von daher ist der Antrag eigentlich völlig überflüssig und wir werden ihn heute ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Er findet sich ebenfalls in der saarländischen Verfassung wieder, wodurch ihm ein hoher Stellenwert zugesprochen wird. In Artikel 59 a heißt es, dass Tiere „als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt" werden müssen. Doch sowohl auf der rechtlichen Ebene als auch bei der praktischen Umsetzung gibt es Missstände und Schwachstellen. Die Rechte - und hier sind insbesondere die Bundesrechte gemeint - müssen so gestärkt werden, dass sie allen Tieren in unserem Land ein artgerechtes Leben ermöglichen und unnötiges Leid verhindern. Dafür setzen wir GRÜNE uns auf allen Ebenen ein. Die Umsetzung und Kontrolle kann nur dann gelingen, wenn sowohl die staatlichen Tierschutzbeauftragten als auch die amtlichen Kontrollbehörden und mitwirkungsbefugten Tierschutzorganisationen mit ausreichenden Kapazitäten und rechtlichen Mitteln ausgestattet werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir GRÜNE im Saarland im Jahr 2011 das Verbandsklagerecht eingeführt, durch das anerkannte Tierschutzvereine, -verbände und -stiftungen in die Lage versetzt wurden, die Rechte von Tieren zu wahren. - Bitte schön, Frau Kolb, Sie möchten eine Zwischenfrage stellen.
Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Stimmen Sie mir zu, dass es nicht 2011 die GRÜNEN waren, die das Verbandsklagerecht im Saarland eingeführt haben, sondern dass es im Jahr 2013 die Große Koalition war?
Ich lese es gerne nochmal nach. Vielleicht erinnere ich mich falsch.- Alle nicken, Sie scheinen nicht ganz Unrecht zu haben.
Gut, vielen Dank. Wie dem auch sei, jedenfalls war es sicherlich nichts Schlechtes. Seither können behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüft oder sogar gestoppt werden, wenn Verstöße gegen die Tierschutzrechte nachgewiesen werden. Wir sehen jedoch häufig das Problem der geringen Personalkapazität bei den Verbänden. Die Aufgabe der saarländischen Amtsveterinäre ist vielseitig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen oft vor anspruchsvollen zeitaufwändigen Herausforderungen. Gemäß dem Bundestierschutzgesetz gibt es eine Staffelung von Maßnahmen beginnend von direkten Anordnungen bis hin zum Tierhalteverbot. Es liegt im Ermessen der Behörde, diese Mittel anzuwenden, wobei immer das mildeste Mittel herangezogen werden muss. Bis zu einem Verbot der Tierhaltung müssen wirklich gravierende Mängel vorliegen.
Anfang Oktober 2016 wurde uns im Umweltausschuss vom Fall eines Rinderhalters berichtet, dessen Unzuverlässigkeit in der Tierhaltung seit 2005 immer wieder auffällig wurde. Kollegin Kolb und Kollege Georgi haben das schon angesprochen. Nach langjährigem Hin und Her konnten ihm erst 2016 die Tiere abgenommen werden. Ein Verbot ist für einen Rinderhalter, der davon seinen Lebensunterhalt bestreitet, natürlich ein erheblicher Eingriff, der gut begründet sein muss, damit das Verbot auch vor Gericht Bestand hat. Selbst danach hat der Tierhalter die Möglichkeit, den Antrag auf Tierhalteverbot rückgängig zu machen, sofern Gründe für das Verbot nicht mehr vorliegen. Das erfordert zwangsläufig, dass sich die Behörde gut mit dem Fall befassen und nach Anordnungen immer überprüfen muss, ob diese umgesetzt wurden. Die Tierschutzbehörde sollte bei nicht artgerechter Haltung von Tieren mit Nachdruck eingreifen, doch dazu benötigt sie Personal. Die Antwort auf eine PIRATEN-Anfrage zur Situation der Veterinärämter lieferte zwar keine konkreten Hinweise auf einen Personalmangel, aber die Antwort zeigt einen hohen Krankenstand, 9,2 Prozent im Jahr 2015 und 11,9 Prozent im Jahr 2016, während im Bundesdurchschnitt der Krankenstand gerade bei 4,4 Prozent im Jahr 2016 liegt. Daraus
lässt sich zumindest vermuten, dass die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht hoch ist.
Der heute vorliegende Antrag fordert zum einen die Schaffung einer halben Stelle für einen Tierschutzinspektor im Landesamt für Verbraucherschutz in Saarbrücken, der die dort beschäftigten Amtsveterinäre entlastet. Zum anderen fordert der Antrag für den Tierschutzinspektor die Möglichkeit, Sachkundenachweise gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes zu erlangen sowie an Fort- und Weiterbildungsseminaren teilzunehmen. § 11 des Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass gewerbliche Tierhaltungen eine Genehmigung durch die Behörde benötigen. Die Genehmigung erhält nur, wer sicherstellen kann, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. In der Regel sind Tierschutzinspektoren ehrenamtlich tätig, eine Ausbildung gibt es nicht. Sie können jedoch nach Schulungen und Fortbildungen durchaus helfen, Missstände aufzudecken. Ein Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes könnte die Behörden in den eben beschriebenen Bereichen unterstützen. In anderen Bundesländern sind Tierschutzinspektoren häufig direkt an eine Tierschutzorganisation angegliedert. Dabei ist es nicht möglich, Tierschutzinspektoren hoheitliche Befugnisse zu verleihen, da eine solche Kompetenz juristisch nicht umsetzbar ist. Doch selbst wenn die hoheitlichen Befugnisse fehlen, kann, wie gesagt, ein Tierschutzinspektor zumindest Kontrollen durchführen und auf mangelhafte Umstände hinweisen. Das EU-Parlament hat sich bereits 2012 dafür ausgesprochen, bestehende Tierschutzgesetze zum Wohlbefinden der Tiere besser durchzusetzen. Dafür solle gründlicher kontrolliert und Verstöße sollten bestraft werden. Es sprach sich in dem Zuge auch dafür aus, zur Überprüfung der geltenden Gesetze verstärkt Tierschutzinspektoren einzusetzen.
Wir sehen den Antrag der PIRATEN vor diesem Hintergrund als sinnvoll an, auch wenn ein Tierschutzinspektor einen Tierarzt nicht ersetzt und keine Entschuldigung für knappes Personal sein darf. Wir werden dem Antrag zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich will ein paar Unklarheiten ausräumen. Das Tierschutzverbandsklagerecht haben wir wirklich erst seit dieser Legislaturperiode und nicht
Ich möchte zudem ein paar Sachen verdeutlichen. Es sollen keine Aufgaben von den Amtsveterinären weggenommen werden dergestalt, dass sie komplett jemand anderes macht. - Es wäre schön, wenn die erste Reihe etwas ruhiger wäre, danke. - Es geht wirklich um eine Dringlichkeitsbeurteilung: Geht es um Leben oder Tod, liegt aktuelles Tierleid vor oder, wie Kollege Georgi gesagt hat, ist ein Tier krank und niemand da, das mit ihm zum Tierarzt geht, oder geht es darum, dass ein Verfahren ohne Grund gemeldet wurde, weil derjenige, der es gemeldet hat, keine Fachkunde hat, oder geht es um einen Nachbarschaftsstreit? Es geht auch darum, wann die Akte an die Reihe kommt. Liegt sie im Stapel ganz unten und dauert es, bis der Fall behandelt wird, oder ist er so dringlich, dass er vorrangig behandelt werden kann? Darum geht es beim Tierschutzinspektor und nicht darum, Aufgaben des Amtsveterinärs komplett abzuziehen.
Nachkontrollen. Ja, diese sollen die Tierschutzinspektoren vornehmen, aber auf Verdacht oder Beweis, dass etwas nicht eingehalten wird, sollen dann die Amtsveterinäre wieder aktiv werden. Es geht also keineswegs darum, dass Aufgaben komplett von den Amtsveterinären abgezogen werden sollen. Dass es nicht unmöglich ist, so etwas einzuführen, zeigt das Beispiel in München. Dort ist es zwar nur bei einem Verein, aber eine Vereinslösung erscheint mir für das Saarland einfach nicht ausreichend. Der Kollege Neyses hat es eben schon gesagt, hier fehlen einfach die hoheitlichen Befugnisse. Man sieht zwar sehr viel bei Tieren, die außen gehalten werden, bei Rindern, Schafen, Pferden, aber was hinter verschlossenen Türen passiert, sieht man von außen nicht, deshalb braucht man jemanden mit hoheitlichen Befugnissen.
Warum haben wir nur eine halbe Stelle gefordert? Es wurde bereits gesagt, wenn wir eine ganze Stelle gefordert hätten, dann wäre das erste Gegenargument gewesen, wie wir das bezahlen sollen. Kommen wir mit einer halben Stelle, heißt es, dass es viel zu wenig ist. Egal, was man hier fordert, man macht es immer falsch. Deshalb unsere Forderung nach einer halben Stelle. Wenn die halbe Stelle nicht ausreicht, könnte man sie immer noch aufstocken.
Den Vorschlag der Kollegin Kolb, die Spezialisierung der Amtsveterinäre, finde ich einen guten Ansatz. Es
wäre schön, wenn sich wirklich die nächste Landesregierung oder der Landtag in der nächsten Legislaturperiode damit befassen würde.
Noch etwas zu der Aussage des Kollegen Günter Heinrich. Natürlich gibt es keinen Aufnahmestopp der Meldungen für Tiermisshandlungen und Tierquälerei und so weiter, aber es gibt sehr lange Wartezeiten, bis einzelne Fälle behandelt werden. Genauso gibt es sehr lange Wartezeiten für die Ablegung der Scheine nach § 11. Das sind alles eindeutige Zeichen, dass es im Bereich der Amtsveterinäre sehr viel zu tun gibt und eine entlastende Stelle nicht gänzlich unnötig ist. - Danke sehr.
Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/2074 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2074 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 19) (Drucksache 15/2054)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/2054 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2054 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich wünsche noch einen schönen Nachmittag und einen interessanten Abend. Ich schließe die Sitzung.