Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass man beim Verteilungsnetz durchaus differenzieren kann? Wenn der Süden auch erneuerbare Energien ausbaut, dann sind die Transportmengen von Norden nach Süden, wie sie derzeit geplant sind, in der Form einfach nicht nötig, weil es im Süden derzeit noch wenig Kapazität gibt. Das heißt, wenn man mehr dezentral ausbaut, kann man die teuren Übertragungsnetze ein Stück weit zurücknehmen - nicht ganz, aber ein Stück weit schon.
Ich habe darauf hingewiesen, dass der Ansatz brandgefährlich ist. Insofern ist das kein Widerspruch zu dem, was ich gerade dargestellt habe. Aber wir dürfen den politischen Druck aus dem Netzausbau nicht herausnehmen. Davon, meine Damen und Herren, ist nichts zurückzunehmen.
Dann möchte ich noch zu einem Punkt Stellung nehmen, den Sie auch angesprochen haben. Es geht um die Frage der Ausnahmen beim EEG. Ich widerspreche Ihnen nicht, dass das in dem einen oder anderen Fall zutrifft. Wir kennen alle aus den Medien Beispiele von Ausnahmen beim EEG, wo es sich zumindest auf den ersten Blick nicht erschließt. Ich will aber doch eine Bemerkung machen, die - weil wir hier im saarländischen Landtag sind - ganz wichtig ist. Auf keines der 14 Unternehmen der saarländischen Wirtschaft, die von der EEG-Umlage ausgenommen sind, trifft die Behauptung zu, dass hier ein Missbrauch der Ausnahme von der EEG-Umlage erfolgt. Im Gegenteil, diese Unternehmen bilden ein gutes Stück des industriellen Rückgrates unserer Saarwirtschaft. Und für zukünftige Investitionsentscheidungen in diesen Unternehmen ist es wichtig, was hier gesagt wird. Deshalb stelle ich noch einmal fest: Wir stehen zu diesen Ausnahmen. Wir stehen zu der Entlastung der saarländischen Industrie, weil das gut ist für die Arbeitsplätze und für den Wohlstand in diesem Land.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz hinzufügen. Kollege Dr. Jung hat dies bereits ausgeführt. Ich spreche mich an dieser Stelle dafür aus, dass wir für die Akzeptanz der Energiewende werben. Denn ohne Akzeptanz - ich glaube, das ist eine Binsenweisheit in diesem Parlament - werden wir die
ses Projekt Energiewende nicht schultern. Dann muss es erlaubt sein, die Probleme zu adressieren und die Themen anzusprechen, die mit Risiken verbunden sind. Wenn ich mir die Beispiele in dem einen oder anderem Bereich im Saarland anschaue, unter anderem auch in Sitzerath, dann sind dies Beispiele, die die Akzeptanz der Energiewende nicht stärken, sondern das sind Beispiele, die der Energiewende einen Bärendienst erweisen. Und es muss erlaubt sein, diese Themen anzusprechen. Wer die Probleme sieht, tut der Energiewende einen Gefallen. Werden sie ideologisch ausgeblendet, ist dies kontraproduktiv für den Erfolg der Energiewende. Diese Koalition adressiert die Probleme und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. Wortmeldungen sind nicht mehr eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/215 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/215 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die Fraktion der PIRATEN und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme der Drucksache 15/214 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/214 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die CDULandtagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktion sowie die Fraktion DIE LINKE. Zugestimmt hat die Fraktion der PIRATEN und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/222 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag 15/222 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion sowie die Fraktionen der PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mieter entlasten Maklerwesen regulieren (Drucksache 15/212)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sozialwohnungen im Saarland ausbauen (Drucksache 15/223)
Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute einen Antrag eingebracht betreffend den Regularien auf dem Mietmarkt. Es geht uns im Wesentlichen darum, dass eine zunehmende Tendenz in Deutschland erkennbar ist, insbesondere in Ballungsgebieten, aber auch darüber hinaus, dass die Maklercourtagen auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, was zur Folge hat, dass auf diese Menschen erhöhte Kosten zukommen. Gerade vor dem Hintergrund der Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen, aber auch der erhöhten Arbeitnehmermobilität, die wir in diesem Lande erleben, ist das eine erhebliche Mehrbelastung für viele Menschen. Wir wollen den Versuch starten, an dieser Stelle diese Mehrbelastung ein wenig zu vermindern, indem man bei Maklercourtagen zum sogenannten Bestellerprinzip übergeht. Derjenige, der einen Makler beauftragt, soll ihn bitte auch bezahlen.
Es geht in der Regel um bis zu zwei Monatsmieten, manchmal auch drei. Das ist für viele Menschen eine erhebliche Summe, die aufgebracht werden muss. Es gibt in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hamburg und in Berlin, entsprechende Initiativen. Selbst die CDU in Hamburg spricht sich für eine solche Umlage der Maklercourtage auf die Vermieter aus. Ich möchte gerne einen Satz zitieren, der aufzeigt, wie die CDU in Hamburg an dieser Stelle argumentiert: „Die Maklercourtage stellt auf angespannten Mietwohnungsmärkten einen nicht zu unterschätzenden Preissteigerungsfaktor dar, der angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse im Fall häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Folge hat.“
Ich denke, wir sollten den Beispielen aus Hamburg und Berlin folgen. Das Saarland sollte ebenfalls eine entsprechende Bundesratsinitiative starten, um den Wohnraum auch in unserer Region in Zukunft bezahlbar zu halten, dies insbesondere in den Ballungsgebieten; in den Randlagen gibt es eine ande
Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir stimmen dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die Senkung der für die Mieter anfallenden Maklerkosten zu, weil wir darin ein wirksames Mittel sehen, den ohnehin feststellbaren Anstieg der den Mietern entstehenden Kosten ein Stück weit abzumildern. Insofern halten wir dies für eine sinnvolle Maßnahme.
Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Mieterinnen und Mieter sich weiteren Belastungen gegenübersehen, die ebenfalls gemindert werden müssten. Der Trend geht ja dahin, dass die Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums immer geringer wird, dass die Mieten steigen, dass wir Probleme haben, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu haben. Ich denke, aus diesem Grunde ist das Problem etwas weiter zu fassen, und in diesem Sinne haben wir unseren Antrag formuliert.
Wir wissen, dass das Problem natürlich vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten besteht. Die aktuelle Situation ist zudem dadurch gekennzeichnet, dass - insoweit kann ich an die soeben geführte Debatte anschließen - die steigenden Energiekosten auch zu steigenden Mieten führen. Mit der Finanzund Wirtschaftskrise ein Stück weit zusammenhängend besteht schließlich auch der Trend, zunehmend in Immobilien, zumindest in Immobilien in attraktiven Lagen, zu investieren. Immobilien werden zu Investitionsobjekten. Das Wohnen wird zur Ware, die Immobilien werden zu Waren, in die investiert wird - mit der Folge, dass zumindest in diesem Bereich die Mieten sehr stark ansteigen. Dies führt eben zur Verteuerung des Wohnraums. Angesichts dessen sind wir der Auffassung, dass etwas getan werden muss.
Dass dies ein gesellschaftliches Problem darstellt, das zeigt sich sehr deutlich an den verschiedenen Initiativen, die es gibt. Hierzulande sieht man es noch weniger, in dieser Woche gab es aber schon Demonstrationen in München und in Frankfurt. Natürlich ist dieses Problem in München, in Frankfurt, in Hamburg, in Berlin sehr viel gravierender ausgeprägt als bei uns. Aber es ist keineswegs so, dass das Saarland im Hinblick auf den Wohnraum die In
sel der Glückseligen wäre. Auch hier, im Saarland, haben wir zunehmend Probleme, ausreichend bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.
Wir sehen diese Feststellung bestätigt durch eine Studie des Pestel-Instituts aus Hannover. Diese Studie zum sozialen Wohnungsbau zeigt, dass in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt vier Millionen Sozialwohnungen fehlen, dass aber auch im Saarland ein beträchtlicher Anteil an Sozialwohnungen fehlt. Erschreckend ist, und das wurde hier, so glaube ich, noch gar nicht richtig zur Kenntnis genommen, dass wir im Saarland die geringste Bedarfsdeckungsquote - abgeleitet einerseits aus dem Bestand an Sozialwohnungen, andererseits dem Bedarf an Sozialwohnungen - haben. Die Quote der Bedarfsdeckung liegt bei uns bei lediglich 3 Prozent, in Thüringen und in Brandenburg liegt sie bei 60 Prozent. Wir sehen daran sehr deutlich, dass auch bei uns Handlungsbedarf besteht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau, der ja in den zurückliegenden Jahren von der Politik, nicht nur im Saarland, sondern von der Politik insgesamt, stark vernachlässigt worden ist.
Auf der einen Seite haben wir also einen auch durch die jüngsten Entwicklungen deutlich steigenden Bedarf an Sozialwohnungen, auf der anderen Seite stellen wir aber eben auch teilweise einen Rückzug der Politik aus dem sozialen Wohnungsbau fest. Damit ist auch der Handlungsbedarf klar. Sicherlich ist ein Punkt in diesem Zusammenhang das, was im Antrag der GRÜNEN bezüglich der Maklercourtage vorgeschlagen wird. Nach dem Bestellerprinzip zu handeln und die Mieter damit nicht zu belasten, das ist ein Punkt. Wir meinen aber, dass der Handlungsbedarf weiter reicht. Wir möchten daher die folgenden beiden Punkte vorschlagen.
Erstens denken wir, dass mit dem Instrument des Ankaufs der Belegrechte durch Kommunen, Städte oder das Land eine Möglichkeit bestünde. Dies wird übrigens auch in München und in Frankfurt praktiziert. Was ist gemeint? Städte und Länder können eben auch Belegrechte kaufen, was konkret bedeutet, dass die Differenz zwischen einem sozialverträglichen Mietniveau und dem Marktniveau durch das Land beziehungsweise die Stadt ausgeglichen wird. Insoweit wird also angekauft, und in Kompensation hat die öffentliche Hand, sprich Stadt oder Land, die Möglichkeit, entsprechende Belegung vorzuschlagen, sodass eine sozial gerechte Belegung solcher Wohnungen erfolgen kann. Wir halten dies für wichtig. Es ist mir bewusst, dass das Geld kostet. Allerdings muss man auch bedenken, dass die Wohngeldzuschüsse, die unter Umständen notwendig wären, ebenfalls Geld kosten würden. Wir sagen nicht, dass das eingeführt werden muss, sind allerdings der Auffassung, dass der Ansatz durch das zuständige Landesamt geprüft werden sollte. Wir meinen,
dass sich die saarländische Landesregierung dieses Problems annehmen sollte und einer Prüfung unterziehen sollte, ob dieser Lösungsvorschlag, der hier wohl noch wenig bekannt ist, ein geeignetes Instrument darstellen könnte, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Zweitens sind wir der Auffassung, dass das Thema einen politischen Schwerpunkt bilden muss. Über Wohnungspolitik haben wir bislang nur wenig gesprochen. Ich denke, dieses Problem wird künftig an Schärfe zunehmen, daher sollten wir es zu einem Schwerpunkt machen. Wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung die Frage des sozialen Wohnungsbaus aufgreifen sollte, sowohl im Hinblick auf den Neubau als auch im Hinblick auf jene Wohnungen, bei denen erheblicher Renovierungsbedarf besteht. Auch das gibt es ja: leerstehende Wohnungen infolge des Investitionsstaus in bestimmten Bereichen. Diese beiden Ansätze sollten aufgegriffen werden: Initiativen zum Neubau beim sozialen Wohnungsbau und ein Voranbringen der Renovierung.
Wir schlagen also zwei zusätzliche Punkte vor, um den sich ausbreitenden Problemen beim Wohnraum zu begegnen: erstens die Überprüfung, ob der Ankauf der Belegrechte als ein mögliches Instrument angesehen werden kann, zweitens die Ausbildung eines politischen Schwerpunkts zum Thema sozialer Wohnungsbau. Diese Ansätze halten wir für sinnvoll, um den sich ausbreitenden Problemen im Wohnungsbereich zu begegnen, und schlagen sie daher in unserem Antrag vor. Wir meinen, dass diese Frage die Politik stärker beschäftigen sollte als bisher. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie viel freie Marktwirtschaft, wie viel soziale Marktwirtschaft braucht das Land? Wie viel Staat brauchen wir, um diese freie soziale Marktwirtschaft zu garantieren? Ich glaube, die wesentliche Frage, über die wir heute diskutieren, ist die, ob es denn wirklich notwendig ist, hier gesetzgeberisch einzugreifen.
Ist die Maklercourtage zu teuer? Ist sie unbotmäßig? Braucht man überhaupt Makler, kann man das nicht alles auch selbst regeln? Oder ist die Tätigkeit des Maklers möglicherweise doch eine sinnvolle? Ist es vielleicht sogar sinnvoll, einen Vermittler, einen Makler, zu haben, der Wohnraum taxiert, ihn vorbereitet,
Herr Professor Bierbaum, Sie sind mir nicht böse, wenn ich zu Ihrem Antrag sage, dass er meines Erachtens das Thema verfehlt hat. Nicht dass es nicht sinnvoll wäre, über Sozialwohnungen zu reden. Aber zu dem Antrag, den die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN vorgelegt haben, passt er relativ wenig. Das ist ein Aspekt. Ich will gar nicht abstreiten, dass man auch darüber reden sollte, aber ich würde Ihnen einfach empfehlen, diesen Antrag im nächsten Plenum noch mal zu stellen. Dann werden wir uns gesondert mit dem Problem Sozialwohnungen auseinandersetzen.
Das, was Sie hier zur Maklercourtage, zum Maklerwesen gesagt haben, kann man wohl in einen Satz kleiden; es ist hierzu kein großer Kommentar notwendig.
Sie haben aber eines gesagt, was ich für richtig halte: Die Wohnraum-Situation im Saarland ist relativ entspannt. Wir haben hier nicht die Problematik, dass man unbedingt einen Makler braucht. Das erleben wir ja auch am Markt, dass Mieter und Vermieter ohne Vermittlung zueinanderkommen. Ich bin durchaus auch ein Fan derer, die auf die Vertragsfreiheit hinweisen. In einem solch entspannten Markt, wie wir ihn hier im Saarland haben, sehe ich nicht die Notwendigkeit, gesetzlich vorzugehen.
In Hamburg, Frankfurt, München oder Berlin - auch das ist schon angesprochen worden - gibt es eine ganz enge Wohnraumsituation. Aber warum ist die denn entstanden? Zum einen ist gesagt worden, es läge daran, dass wir weniger Sozialwohnungen haben. Zum anderen ist festzustellen, dass weniger Private Wohnraum anbieten. Woran liegt das? Das liegt auch vielleicht daran, dass wir es als Politik versäumt haben, diesen Bereich attraktiv auszugestalten - denken wir nur an das Stichwort, von dem wir häufig in Gazetten lesen können: Mietnomaden. Oder denken Sie daran, dass jemand, der Immobilien zur Verfügung stellt, kritisiert wird als einer, der zu hohe Mieten nimmt und ausbeutet. Von daher ist das Vermieten nicht immer sehr attraktiv. Hier weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, halte ich eher für kontraproduktiv.
Die Maklercourtage ist in der Regel gedeckelt auf das 2,38-Fache der Kaltmiete. Würde eine gesetzliche Regelung, dass der, der den Makler bestellt, ihn auch bezahlt, die Mieter davor schützen, dass sie das zahlen müssen, auch wenn sie nicht die Besteller sind? Es gibt da durchaus Bedenken - und die teile ich -, dass das dann trotzdem auf die Mieter umgelegt wird, mit einer erhöhten Kaltmiete oder mit einer höheren Kaution, die zu stellen ist, und so weiter.