über die Ergebnisse dieser Auswertung berichtet wird, wie es die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaft NGG fordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass heute verbindliche Mindeststandards für würdevollen Wohnraum im Saarland festgelegt werden und gegen Schrottimmobilien endlich vorgegangen werden kann. Denn wir kennen ja seit Langem die Berichte über eigentlich unbewohnbare Wohnungen, in denen Bad und Elektrik kaum noch nutzbar sind und die zum Wucherpreis vermietet werden, über Häuser, in denen deutlich mehr Menschen gemeldet sind, als eigentlich Platz ist, damit der Hausbesitzer noch mehr Profit machen kann, über skrupellose Vermieter, die ihre Mieter mit Schimmel im Flur, Ratten und Kakerlaken in den Räumen oder einem völlig vermüllten Innenhof alleine lassen, über Vermieter, die die Nebenkosten, die die Mieter an sie zahlen, selbst behalten und nicht weiterleiten mit der Folge, dass den Menschen, die in diesen Wohnungen leben, Heizung, Strom und Wasser abgestellt werden.
Es muss Schluss damit sein, dass die Armut und die Not der Menschen so schamlos ausgenutzt werden. Deshalb haben wir bereits zweimal ein solches Gesetz eingebracht, deshalb werden auch wir heute zustimmen. Wir bitten aber auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der auf den Vorschlägen der Experten in der Anhörung beruht. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute in Zweiter und letzter Lesung ein Gesetz beraten und verabschieden können, das für die SPD-Fraktion, aber auch für mich persönlich ein Herzensanliegen war. Wir sorgen gemeinsam heute dafür, dass das Saarland ein gutes Stück vorankommt auf dem Weg zu einem echt sozialen Bundesland. Das tun wir, indem wir die Wohnsituation von Menschen verbessern, die heute noch in Schrottimmobilien leben müssen. Wir tun das, indem wir verhindern, dass ein solcher Wohnraum zukünftig vermietet werden kann. Wir legen damit denjenigen das Handwerk, die mit der Not von Menschen, die in Armut leben, in ausbeuterischer Art und Weise ihr Geld verdienen.
Gut zu wohnen, hat etwas mit Menschenwürde zu tun. Es ist ein Menschenrecht. Dazu gehören die unterschiedlichen Mindestanforderungen an Wohnungen, die wir mit diesem Gesetz definieren. Dabei
geht es um die Frage der Wasserversorgung, der Stromversorgung, der funktionierenden Heizung, der Müllentsorgung, des Vorhandenseins von Bad und Küche und des ausreichenden Platzes. Wohnen ist etwas, was das Leben der Menschen in vielfältiger Weise beeinträchtigt und prägt, nämlich das Miteinander von Menschen. Wenn die Wohnung unzumutbar ist, wird auch das Klima in der Familie jeden Tag und jede Nacht davon beeinträchtigt. Die Wohnung ist auch eine Voraussetzung dafür, dass man an Bildung teilnehmen kann. Gerade in Corona-Zeiten braucht man als Kind Platz und die Möglichkeit, die Hausaufgaben zu machen oder für die nächste Klassenarbeit zu lernen. Dafür braucht man ein entsprechendes Umfeld in der Wohnung. Die Wohnung hat am Ende auch eine große Bedeutung für die Gesundheit von Menschen. Das haben wir nicht zuletzt in Zeiten der Corona-Pandemie gesehen, in der schlechte Wohnsituationen von Arbeitern in der Fleischindustrie in Deutschland zur Verbreitung des Virus beigetragen haben. In Frankreich in den Vorstädten von Paris grassiert das Virus, weil die Menschen dort in schlechten Wohnverhältnissen leben. Das zeigt uns, warum die Wohnung so wichtig für die Menschen ist.
Bislang fehlte uns im Saarland ein Instrument, um gegen die beschriebenen Missstände vorzugehen. Ich erinnere an die Beispiele, die uns im Ausschuss beschrieben worden sind, ich erinnere mich aber auch an die schwierige Situation von Bauarbeitern beim Bau des Ferienparks am Bostalsee, die schon damals in schlechten Wohnsituationen untergebracht wurden. Man sieht, dass es nicht nur ein Problem des Ballungszentrums Saarbrücken ist. Solche Probleme kann es in jeder Gemeinde im Saarland geben. Wir ändern mit diesem Gesetz die Möglichkeit zu handeln, indem wir Mindestanforderungen definieren und das Recht einführen, dass Vermietern Auflagen gemacht werden können, was sie tun müssen, um Wohnungen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Außerdem geben wir den Wohnungsaufsichtsbehörden das Recht, solche Wohnungen zu schließen und diejenigen, die dort bislang unter menschenunwürdigen Zuständen untergebracht waren, anderswo unterzubringen. Das muss dann der Vermieter bezahlen, der bislang seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Das sind die wesentlichen Regelungen. Ich glaube, es sind gute Regelungen, die wir mit diesem Gesetz treffen.
Ich will heute auf die Kritik eingehen, die die Kollegin Schramm in der letzten Beratung und heute vorgetragen hat. Sie hat gesagt, DIE LINKE hätte das alles schon längst beantragt und wir hätten schon längst so weit sein können. Man muss einfach mal darauf schauen, wie Gesetze überhaupt zustande kommen. Mit dem bloßen Einbringen eines Gesetz
entwurfs ist es nicht getan. Wenn man in diesem Land etwas ändern will, wenn man eine Mehrheit für ein Gesetz haben will, muss man sich schon etwas mehr Mühe machen. Diese Mühe haben wir uns gemacht. Wir sind mit unserem Arbeitskreis vor Ort gewesen und haben uns die Situation angeschaut. Wir haben einen entsprechenden Tagesordnungspunkt im Sozialausschuss mit der Bitte um Berichterstattung der Landesregierung und von verschiedenen Trägern beantragt. Das haben Sie nicht gemacht. Wir haben anschließend eine Anhörung im Sozialausschuss mit allen beteiligten Akteuren gemacht, die uns noch intensiver über die Problematik berichtet haben. Das haben Sie nicht gemacht.
Wir haben das Gespräch mit dem Städte- und Gemeindetag, den wir als Partner brauchen, gesucht, um Lösungen zu finden, wie man das, was man will, konkret umsetzen kann, bevor man einen Gesetzentwurf schreibt. Das haben Sie nicht gemacht. Wir haben dann einen entsprechenden Gesetzentwurf und seine Begründung geschrieben. Sie haben im Wesentlichen das übernommen, was aus NordrheinWestfalen schon bekannt war. Dann haben wir das Gesetz in den Landtag eingebracht. Das heißt, bevor das Gesetz in den Landtag eingebracht worden ist, haben wir schon die notwendigen Vorarbeiten geleistet, damit ein entsprechender Gesetzentwurf die Chance hat, hier eine Mehrheit zu finden. Sie haben es sich ein bisschen einfach gemacht. Deshalb ist es eine ordentliche Leistung, die wir an dieser Stelle vollbracht haben.
Ich möchte auch etwas zu den Äußerungen von Herrn Müller sagen, die im Wesentlichen von ausländerfeindlichem Gedankengut geprägt waren. Es sind in der Tat Migranten und Deutsche, die in solchen Schrottimmobilien leben, und es sind Migranten und Deutsche, die solche Schrottimmobilien vermieten. Deshalb machen wir keine Gesetze für irgendwelche Volksgruppen, sondern wir machen Gesetze für Menschen, weil die Menschenwürde unantastbar ist. Das steht so in Artikel 1 des Grundgesetzes und danach richten wir uns hier.
Sie als AfD stellen sich heute auf die falsche Seite. Sie stehen nicht auf der Seite der Opfer, die Sie in Ihren Ausführungen noch zu Tätern machen, sondern Sie stellen sich auf die Seite derjenigen, die mit dem Elend anderer Geld verdienen, und versuchen, deren bisherige Position zu verteidigen. Wenn Sie dann schon den ehrwürdigen Goethe zitieren, tun Sie das am Ende doch in recht verräterischer Weise, denn nicht Goethe spricht für sich diese Worte, sondern er lässt den Mephisto diese Worte sprechen. Mit diesem Mephisto scheinen Sie sich gemeinmachen zu wollen. Wenn ich Faust richtig gelesen ha
be, ist doch Mephisto am Ende derjenige, der anderen das große Glück verspricht, sie aber täuscht und die Menschen am Ende in Tod und Elend führt. Wenn Sie sich also mit diesem Charakter und dieser Vorgehensweise heute hier gemeinmachen, haben Sie sich, glaube ich, in hervorragender Weise selbst entlarvt. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danken.
Ich möchte mit meinen Ausführungen fortfahren. Ich möchte noch etwas zu dem Änderungsantrag der LINKEN sagen. Das, was Sie, Frau Schramm, zum Thema Quadratmeter, die gemessen werden, um die Größe einer Wohnung zu bestimmen, gesagt haben, ist sicherlich bedenkenswert. Wir haben jetzt einen Kompromiss vorgelegt, aber ich sage ganz offen, über solche Dinge kann man in Zukunft reden, wenn das Gesetz evaluiert wird. An diesem Punkt haben wir jetzt eine Entscheidung getroffen, aber ich will Ihre Argumente würdigen.
Was das Thema des Initiativrechtes betrifft, brauchen wir keine Änderung, denn jede Gemeinde hat jetzt die Möglichkeit, die zuständige Wohnungsaufsichtsbehörde in ein Verfahren hineinzubringen. Da brauchen wir keine gesetzlichen Veränderungen. Deswegen werden wir am Ende Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen bedanken, die bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes und seiner Begründung beteiligt waren und uns beraten haben. Ich möchte mich bei der Arbeiterwohlfahrt, beim Diakonischen Werk, bei der Arbeitskammer, bei der Landeshauptstadt Saarbrücken und vielen anderen bedanken. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Städte- und Gemeindetag, nicht nur für die Mitarbeit am Gesetzentwurf, sondern grundsätzlich für die Bereitschaft der Städte und Gemeinden, diese neue Aufgabe zu übernehmen. Wir werden im Rahmen des Konnexitätsprinzips im Nachgang feststellen, welche zusätzlichen Kosten entstanden sind, und werden diese den Städten abnehmen. Ich möchte mich nicht nur ganz herzlich bei meiner Fraktion bedanken, sondern auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, insbesondere bei den Kollegen Stefan Thielen und Alwin Theobald für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes.
Ich als Sozialpolitiker will allerdings bei aller Freude über diesen Gesetzentwurf nicht verhehlen, dass damit die Probleme am Wohnungsmarkt bei Weitem nicht gelöst sind. Wir haben immer noch einen entsprechenden Handlungsbedarf. Es fehlt an einigen Stellen insgesamt an Wohnungen im Saarland, insbesondere im Ballungsraum. Es fehlt vor allen Din
gen an Sozialwohnungen. Wir können einen nicht unerheblichen Sanierungsstau gerade in Wohnungen mit niedrigen Mieten feststellen. Dementsprechend gibt es auch eine nicht unerhebliche Konkurrenz um solche Wohnungen. Wir müssen auch feststellen, dass die Mieten steigen. Das ist für viele Familien mit kleinem Einkommen eine große Belastung. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass die steigenden Immobilienpreise für steigende Vermögen, steigende Renditen und steigende Mieteinnahmen sorgen. Da geht die Schere im Moment wieder auseinander.
Deshalb besteht immer noch Handlungsbedarf im Wohnungsbereich, den wir an dieser Stelle nicht ignorieren können. Am Geld hat es in der Vergangenheit nicht gelegen. Ich bin deshalb froh, dass wir mittlerweile ein Förderprogramm haben, mit dem wir gut arbeiten können. Ich will aber auch die Wohnungsbaugesellschaften mit in die Verantwortung nehmen, nicht nur dort zu investieren, wo man mit hohen Mieten Geld verdienen kann, sondern auch in den schwierigen Bereichen ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wir müssen auch die Städte und Gemeinden mit ins Boot nehmen, denn wenn kein Bauplatz da ist, kann man auch keinen sozialen Wohnungsbau machen. Das heißt, wir brauchen den entsprechenden Platz in den Städten, um bauen zu können. Deshalb ist meine Anregung an dieser Stelle, dass wir vielleicht einmal alle, die zum Thema sozialer Wohnungsbau einen Beitrag leisten können, zu einem runden Tisch zusammenrufen, um auf dem Erfolg, den wir heute gemeinsam erreicht haben, aufzubauen und weitere Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, insbesondere für die mit dem kleinen Geldbeutel, durchzusetzen.
In diesem Sinne bedanke ich mich noch mal ganz herzlich für die gute Diskussion und die breite Zustimmung. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/1404 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag des Ausschusses. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1404 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion und enthalten hat sich der fraktionslose Abgeordnete Hecker.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 16/1399 ist. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer diesen unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1399 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, der fraktionslose Abgeordnete Hecker und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel, dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1306. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache16/1306 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1306 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE, die fraktionslosen Abgeordneten Ensch-Engel und Hecker, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer (Drucksache 16/1391)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat bis auf wenige Ausnahmen fast alle Wirtschaftszweige geschädigt, je nach Geschäftsmodell mehr oder weniger stark. Notwendige Schutzmaßnahmen, behördliche Einschränkungen und die Angst vor Ansteckung verursachen weiter laufend Schäden. 5,6 Millionen Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit. Im Saarland hat sich die Zahl der Kurzarbeiter gegenüber 2019 auf nahezu 30.000 fast versechsfacht. In der Arbeitsagentur wurden viele Stellen umorganisiert, um die Masse der Fälle von Kurzarbeit zu bearbeiten. Mit finanziellen Direkthilfen von Bund und Land wurde der erste Schock der Schließung von Betrieben, Läden und Gaststätten abgemildert. Der Bundeswirtschaftsminister spricht jetzt schon von der Notwendigkeit erneuter Hilfszahlungen für kleine und mittlere Betriebe.
schaftsbelebung ist unter anderem besonders die Senkung der Mehrwertsteuer geeignet, weshalb dieses Mittel auch gewählt wurde. Allerdings soll es zeitlich begrenzt sein und nur bis Ende 2020 gelten. Die Schwächung der Wirtschaft und der Verbraucher erfordert jedoch eine dauerhafte Senkung, insbesondere da ein Ende der Corona-Problematik nicht absehbar ist. Der in Russland gefundene Impfstoff wird hier nicht anerkannt, das wäre wohl auch nicht politisch korrekt. Ob überhaupt ein tatsächlich wirksamer und anerkannter Impfstoff gefunden wird, ist nach Aussagen bekannter Virologen zumindest recht zweifelhaft. Auch gegen den HI-Virus, den Auslöser der Aids-Krankheit, wurde nach mehreren Jahrzehnten noch kein Impfstoff gefunden. Vielleicht wirkt mit solchen Viren eine von uns nicht erkennbare höhere Vernunft der Natur, mit der sowohl die weltweite Bevölkerungsexplosion als auch ein ungesundes Wirtschaftswachstum und die Globalisierung mit ständig steigendem Ressourcenverbrauch gebremst werden - das nur mal als zumindest teilweise metaphysische Spekulation am Rande.
Ebenfalls ist eine längerfristige Schwächung der Wirtschaft ziemlich klar zu erkennen. Dem muss eine ebenso längerfristige Erleichterung der Wirtschaftstätigkeit entgegengesetzt werden. Hilfszahlungen aus den Staatskassen des Bundes und der Länder waren eine schnelle erste Hilfe und unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich richtig. Dauerhafte Hilfszahlungen - An wen eigentlich? An wen nicht? In welcher Höhe? - wären aber höchst problematisch. Nach der Abschaffung des Zinses, nach Aussetzung der Insolvenzregelung, nach dem Eingriff in die Vertragsfreiheit wäre das ein weiterer Schritt in Richtung Staatswirtschaft und bürokratischem Dirigismus, so wie man sich das zumindest in Teilen von Brüssel vorstellt, wo fehlendes Geld einfach gedruckt wird.
Es ist das aus der amerikanischen Politik bekannte „Throwing money at problems“, allerdings aufgebläht ins Gigantische. Ein vernünftigerer Weg ohne Schaden für die Reste der Marktwirtschaft wäre die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent, so wie sie zurzeit auch angesetzt ist. Es darf nicht, wie geplant, mitten im Winter, im Januar, wieder eine Erhöhung auf 19 Prozent geben. Das würde einen erneuten Einbruch der Wirtschaftstätigkeit begünstigen, mit entsprechend höheren Arbeitslosenzahlen und höheren Sozialkosten.
Darüber hinaus fordern wir die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf das Niveau der Steuer für Lebensmittel. Schließlich sind Speisen und Getränke, wie sie von der Gastronomie angeboten und verkauft werden, nichts anderes als Lebensmittel. Dass die Gastronomie eine Branche ist, die dauerhafte Erleichterungen braucht, geht aus einer kürzlich durchgeführten großen Umfrage des DEHO
GA unter 8.000 Betrieben hervor. Einzelheiten über die katastrophale Ausnahmesituation der Gastronomie lassen sich darin nachlesen. In unserem Saarland wird die Lage zudem noch dramatischer gesehen als im übrigen Deutschland. Von der aktuellen Belebung in den hiesigen Innenstädten, zum Beispiel am St. Johanner Markt, sollte man sich nicht täuschen lassen. Die Gastronomie braucht diese drastische Steuersenkung, andernfalls werden wir ganz einfach große Teile unserer Gastronomie verlieren.
Auch Stundungen von Steuervorauszahlungen sollten aktuell möglich sein. Natürlich stellt sich an dieser Stelle für den Staat die Frage, wie die Steuerausfälle zu kompensieren sind. Zum einen kommen aber doch diese Steuerausfälle auch dann, wenn viele Betriebe schließen müssen. Zum anderen hat die notwendige höhere Schuldenaufnahme einen positiven Effekt, denn wir sind gefangen in einer Währungsunion mit fast lauter Schuldenmachern. Der deutsche Staat - nicht die deutschen Bürger! gilt als relativ reich und relativ wenig verschuldet. Deshalb kann man ihm im europäischen Prozess immer wieder ziemlich viel abknöpfen, was durch die vor einem Monat beschlossene Umverteilung, angeblich wegen Corona, gerade wieder passiert. Unter dem Strich soll der deutsche Staat circa 80 Milliarden Euro an andere Europäer zahlen, wofür natürlich letztendlich deutsche Bürger weiter besteuert und verarmt werden sollen.
In der deutschen Staatskasse darf also vor dem Hintergrund der aktuellen Umstände nicht so viel drin sein, damit sie nicht noch mehr ausgepresst wird und damit folglich auch wir alle nicht noch mehr ausgepresst werden. Geben wir das Geld doch lieber für uns und unsere Leute aus! Oder, um es mit einer griffigen Formel zu sagen: Von den Südländern lernen heißt Schuldenmachen lernen. - Es käme ja auch niemand auf die Idee, zum Beispiel vom griechischen Staat oder vom italienischen Staat oder vom spanischen Staat irgendwelche Umverteilungszahlungen zu verlangen.
Dies alles gehört zum Umfeld an Gründen, weshalb die Mehrwertsteuer gesenkt werden muss, insbesondere für die Gastronomie gesenkt werden muss. Diese Forderungen, meine Damen und Herren, werden spätestens gegen Ende des Jahres auch von anderen kommen, nicht nur von der AfD. Wir fordern die Landesregierung auf, schon jetzt in diesem Sinne tätig zu werden und die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer zu betreiben, zudem die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf das Niveau der Steuer für Lebensmittel. - Ich danke Ihnen.