Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Rudolf Müller von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll den Schäden und der Verwahrlosung hinterherreguliert werden, die durch die verantwortungslose Einwanderungspolitik der Regierung Merkel entstanden sind. In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie ganz ausdrücklich von Rumänen und Bulgaren. Davon hat auch Frau Berg eben gesprochen. Der an politisch korrekte Verschleierung gewöhnte Leser weiß, dass Sinti und Roma gemeint sind. Sie werden von ihren Zigeunerbaronen und Clanführern hierher gelockt, in billig aufgekaufte Schrottimmobilien gesteckt und dann wird ihnen so viel wie möglich von der hier gezahlten Sozialhilfe, vom Kindergeld und vom Wohngeld abgenommen.

In solchen Bruchbuden werden sogar Matratzen einzeln vermietet. Auch unabhängig vom Zustand der Gebäude ist das Wohnverhalten dieser Leute, gelinde gesagt, problematisch. In Neunkirchen habe ich von einem Haus gehört, wo täglich die Müllabfuhr vorbeigeschickt wird, weil dort der Müll ganz einfach aus dem Fenster geworfen wird. Solche Zustände sind natürlich nicht akzeptabel.

Aber weil das Übel aus ideologischen Gründen nicht an der Wurzel gepackt werden darf und wegen der Interessen unserer Sozialindustrie - Arbeiterwohlfahrt und so weiter -, die möglichst viele solcher Leute ins Land lassen will, um sie dann mit teuer bezahlten Sozialarbeitern aus ihren Reihen versorgen zu lassen, wollen Sie das Problem mit diesem Gesetz bekämpfen. Wenn das Gesetz beschlossen ist, weil wie gesagt die Wurzel des Problems nicht bekämpft werden darf, lässt sich den Clanchefs und ausbeuterischen Vermietern das Leben schwerer machen. Allerdings ist im Gesetzestext von Clanchefs und von Bulgaren und Rumänen nicht die Rede, sondern dieser Text ist wie üblich ganz allgemein gehalten, auch wenn es um ein ganz spezielles Problem geht.

In § 5 heißt es: Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigung gewährleistet ist. - Was sich oberflächlich anhört wie ein vernünftiger Wunsch, nämlich dass ein Vermieter ordentliche Wohnungen anbieten möge, was sich also wie ein Wunsch anhört, ist genau gelesen ein Befehl. Und über die Ausführung eines Befehls hat eine Behörde zu wachen.

(Abg. Thielen (CDU) : Man nennt es auch Gesetz!)

Genau, man nennt es auch Gesetz, dazu sage ich Ihnen noch etwas. - Und wenn dieser Vermieter nicht spurt, wenn er eine Renovierung nicht macht, weil er gerade kein Geld hat, weil er vielleicht kein Geld mehr in eine mehrmals verwüstete Wohnung

(Abg. Berg (SPD) )

stecken will, wenn so ein Vermieter Ausstattung, Erhaltung und Wiederherstellung nicht durchführt, dann kann diese Behörde Bußgelder bis 50.000 Euro verhängen, bei Nichtzahlung eine Hypothek auf das Grundstück eintragen lassen, und am Ende kann eine Zwangsversteigerung stehen. Das sind neosozialistische Wunschträume, wie sie in ähnlicher Weise gerade im Land Berlin praktiziert werden.

Es soll hier nichts gesagt werden gegen die vielen Mieter und Vermieter, die in aller Regel friedlich und einvernehmlich miteinander auskommen. Aber dieses Gesetz schafft ein Einfallstor für Dirigismus und neosozialistische Wohnungswirtschaft. Es wird noch da sein, wenn die schöne Begründung von heute längst verklungen und vergessen ist.

Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist von der Art, die Goethe wohl im Sinne hatte, als er seinen Mephisto - man merke, Mephisto! - über Gesetze reden ließ: „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew՚ge Krankheit fort. Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; Weh dir, dass du ein Enkel bist! Vom Rechte, das mit uns geboren ist, von dem ist leider! nie die Frage.“

Es ist zu befürchten, dass dieses Gesetz viel schneller als im Ablauf von Geschlechtern von positiven zu negativen Effekten führt. Wir lehnen dieses Gesetz daher ab. - Ich danke Ihnen!

(Beifall von der AfD.)

Herr Müller, ich gebe Ihnen gerade noch einen Ordnungsruf mit auf den Weg wegen des Wortes „Zigeunerbaron“.

Was ist daran falsch?

Zigeuner ist eine Beleidigung und in diesem Hause wird dieses Wort nicht geduldet.

Das sehen Sie falsch, da muss ich Sie berichtigen. Ich sage Ihnen, diese Leute bezeichnen sich selbst als Zigeuner, ich weiß, wovon ich rede!

In diesem Hause wird es aber nicht geduldet. Der nächste Redner ist Alwin Theobald von der CDU‑Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Respekt ist ein wichtiger Eckpfeiler für eine funktionierende soziale Gesellschaft. Respekt vor dem Gegenüber, Empathie, Menschlichkeit, Mitmenschlichkeit und soziale Verantwortung ist das, was Ihrer Rede vollständig fehlt, Herr Müller!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dabei sind es die Fundamente nicht nur unserer sozialen Marktwirtschaft, sondern des sozialen Zusammenlebens insgesamt in unserem Land.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir nehmen vieles als selbstverständlich hin, weil es uns als selbstverständlich scheint, und meistens ist es das auch. Der Respekt voreinander sorgt dafür, dass Kompromisse gefunden werden, bestenfalls sogar Lösungen, von denen alle Seiten profitieren. In diesen Fällen ist es dann meistens auch nicht notwendig, dass wir uns als Politik, als Landtag groß damit beschäftigen. Dort aber, wo es an Respekt fehlt, wo eben nicht die soziale Verantwortung im Mittelpunkt steht, sondern beispielsweise der Zweck, ohne Aufwand möglichst viel Gewinn zu erzielen, dort, wo nicht der ehrbare Kaufmann handelt, sondern ein Ganove Menschen hemmungslos und ohne Skrupel ausbeutet, dort, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir gefragt!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dort haben wir den Auftrag von unseren Wählerinnen und Wählern, als Gesetzgeber die notwendigen Leitplanken zu setzen und zu verhindern, dass Fehlentwicklungen unser Zusammenleben in Gefahr bringen.

Es stimmt, mit dem Saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetz, das wir heute in Zweiter Lesung, und damit abschließend, diskutieren, schaffen wir keine Regelung, die tagtäglich breite Schichten der Bevölkerung betreffen wird. Die meisten Menschen im Saarland werden mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz wahrscheinlich niemals in Berührung kommen, weil sie weder Schrottimmobilien vermieten noch in einer Schrottimmobilie wohnen und leben müssen. Dennoch glaube ich, es braucht dieses Gesetz.

In unserem Land leben auch Menschen, die zu schwach sind, zu ohnmächtig, um sich alleine aus einer misslichen Lage zu befreien. Gerade auch für diese Menschen sind wir da. Diese Menschen müssen wir sehen, Herr Müller, für diese Menschen müssen wir hinschauen und für diese Menschen müssen wir handeln, und das tun wir als Große Koalition in diesem Land!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

(Abg. Müller (AfD) )

Ich will Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, heute nicht noch einmal von Wohnungen mit kaputten Fensterscheiben ohne Ofen und Heizung erzählen oder von Wohnungen, die weder ein richtiges Bad noch die richtige Stromversorgung für eine funktionierende Küche haben, stattdessen aber zentimeterdicken Schimmel unter der Tapete. Ich will Ihnen nicht noch einmal von Arbeitern erzählen oder von jungen Frauen, die mit falschen Versprechungen hierhergelockt wurden und hofften, in unserer wirtschaftlich hochentwickelten Demokratie ein gutes Auskommen für ihre Familie zu finden, stattdessen aber als Opfer von Ausbeutern in Bruchbuden zusammengepfercht wurden.

Ich habe es bei der Ersten Lesung zu diesem Gesetz bereits deutlich gemacht: Wenn Menschen so leben müssen, wenn Menschen so hausen müssen wie in mancher Bruchbude, dann dürfen wir nicht zuschauen, dann ist es eine Pflicht für uns alle, zu handeln, als Land ebenso wie als kommunale Ebene!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Und das ohne, dass jemand mit dieser Herausforderung alleine gelassen wird. Das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf und darauf bin ich auch ein wenig stolz. Im gelungenen Zusammenspiel von Regierung und Parlament haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, der, wie ich finde, besser und passgenauer ist als alles das, was es in anderen Ländern hierzu an Regelungen gibt. Unser Saarländisches Wohnungsaufsichtsgesetz ist nicht abgekupfert, liebe Kollegin Schramm, sondern es ist im Gegenteil in wichtigen Punkten weiterentwickelt. Wenn unsere Frau Präsidentin nachher fragt, wer dieser Drucksache mit den beschlossenen Änderungen zustimmt, dann können auch Sie deshalb getrost die Hand heben. Sie stimmen dann für ein Gesetz, das ein Wegweiser sein kann für Städte und Gemeinden, die sich zum Teil seit Jahren mit solchen Schrottimmobilien plagen, aber ebenso auch für Vermieter und Mieter.

Unsere Kommunen erhalten Rechts- und Kostensicherheit, weil alles gut und durchdacht geregelt wird und das Land schützend hinter ihnen steht. Die Mieterinnen und Mieter können Hilfe erwarten, wenn sie unter menschenunwürdigen Verhältnissen hausen müssen und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Die ehrlichen Hausbesitzer können sich sicher sein, dass weder der Wert ihres eigenen Anwesens noch die Wohnqualität in ihrer Straße oder ihrem Viertel sinkt, nur weil gleich nebenan Ausbeuter und Miethaie alles bewusst und vorsätzlich verkommen lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke ganz herzlich allen, die an diesem Gesetz so konstruktiv mitgearbeitet haben. Ich bedanke mich bei den Fachleuten des Ministeriums von Klaus Bouillon für

wichtige Impulse, bei meinen engagierten Kolleginnen und Kollegen im Innenarbeitskreis der CDU, bei unserem Koalitionspartner und vor allem auch bei unserem Kollegen Dr. Magnus Jung, der das Wohnungsaufsichtsgesetz ebenso wie ich zu seinem Herzensanliegen gemacht hat.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe anfangs gesagt, dass Respekt ein wichtiger Eckpfeiler in einer funktionierenden sozialen Gesellschaft ist. Dort, wo es diesen Respekt vor dem Gegenüber erkennbar nicht gibt, dort, wo es Mitmenschlichkeit und Verantwortung erkennbar nicht gibt, müssen wir durch ein Gesetz die Leitplanken schaffen, die es braucht, um Menschen vor Ausbeutung, vor Missbrauch, vor aktiver Gewalt und vor passiver Gewalt zu schützen, und das gilt keineswegs nur für das Thema, das wir jetzt gerade debattieren. Das ist verantwortungsvolle politische Arbeit, wie wir sie verstehen.

Frau Schramm hatte dankenswerterweise im Mai dieses Jahr noch einmal daran erinnert, was ich selbst am 18.09.2019 versprochen habe: Wir als CDU-Fraktion wollen und werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Städten und Gemeinden in unserem Land wirksame Werkzeuge an die Hand geben, damit sie handeln und Missständen aktiv entgegentreten können. Genau solch ein Werkzeug ist nun dieses Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz. Ich bitte deshalb, stimmen Sie diesem Gesetz zu! - Vielen Dank!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Vielen Dank! - Das Wort hat nun die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Astrid Schramm.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir im Saarland endlich ein Instrument gegen die Vermietung von Schrottimmobilien bekommen, ist richtig und längstens überfällig. Ich möchte nicht noch einmal auf die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes eingehen. Wir wissen ja alle, dass wir schon seit fünf Jahren eine solche Regelung haben könnten, wenn CDU und SPD unsere Entwürfe nicht immer abgelehnt hätten. Es ist gut, dass das Gesetz nun kommt, wir werden dem natürlich auch zustimmen, es ist ja auch in gewisser Weise unser Kind. In der Anhörung haben wir neben viel Zustimmung auch einige gute Verbesserungsvorschläge gehört, und die haben wir zur Grundlage unseres vorliegenden Abänderungsantrages gemacht.

Ich möchte kurz erläutern: Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die im Gesetzentwurf vorgeschriebene Min

(Abg. Theobald (CDU) )

destgröße einer Wohnung viel zu klein ist. 9 m² pro erwachsene Person und 6 m² pro Kind, das ist zu wenig. In Hessen beträgt die förderfähige Wohnfläche bei zwei Personen 60 m² und für jede weitere Person 12 m². Das sollten wir auch festschreiben. Das empfiehlt die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, das haben wir deshalb auch in unserem Antrag übernommen, wobei es natürlich auch immer mehr sein könnte. Im Saarland gelten zum Beispiel bei der Wohnraumförderung 15 m² je weiterem Haushaltsangehörigen ab vier Personen. 15 m² sind nicht 9 und auch nicht 6 m². Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt eine Mindestwohnfläche von 15 m².

Vor allem aber sollten wir beim Wohnraum nicht unterscheiden zwischen kleineren Kindern und Erwachsenen, denn nur weil Kinder kleiner sind, brauchen sie nicht weniger Platz zum Rückzug. Auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht das so, ich zitiere: Eine Mindestwohnfläche von 6 m² inklusive der Allgemeinräume läuft im Zweifel gar den Bemühungen der saarländischen Landesregierung zum Kinderschutz zuwider. - Und wir, so denke ich, sollten auf die Empfehlungen der Experten hören und hier nachbessern.

Die Arbeitskammer hat vorgeschlagen, dass die Gemeinden ein Initiativrecht bekommen sollten, denn sie kennen die Wohnraumsituation vor Ort am besten und sollten auch bei Missständen über die untere Wohnungsaufsichtsbehörde tätig werden können. Das halten wir für sinnvoll und auch machbar. Die Arbeitskammer hat aber auch auf ein weiteres Problem hingewiesen: Anders als im nordrhein-westfälischen Wohnungsaufsichtsgesetz wurde in dem uns vorliegenden Entwurf in § 5 der Zusatz „jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigung“ aufgenommen. Damit kann die Wohnungsaufsichtsbehörde nur bei erheblicher Beeinträchtigung tätig werden. Es bleibt aber unklar, wer eine erhebliche Beeinträchtigung feststellt und ab wann eine Beeinträchtigung genau erheblich genug ist.

Die Arbeitskammer sagt, ich zitiere noch einmal: „Zu befürchten ist, dass die Bewohner vom Vermieter unter Druck gesetzt werden können und sie die Beeinträchtigung herunterspielen. Damit könnte die Wirksamkeit dieses Gesetzes erheblich beeinträchtigt werden.“

Um das zu verhindern, sollte der Zusatz gestrichen werden. In Nordrhein-Westfalen funktioniert das Gesetz auch ohne diese Einschränkung bestens. Die Arbeitskammer hat auch darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf unter den Mindestanforderungen an Wohnraum eine Heizungsanlage fehlt. Das sollte unserer Meinung nach ergänzt werden. Schließlich wollen wir, dass die Auswertung dieses Gesetzes nicht nur die Gesamtzahl der Maßnahmen, sondern auch die Maßnahmen selbst sowie ihre Wirkung erfasst und dass dem Landtag und der Öffentlichkeit

über die Ergebnisse dieser Auswertung berichtet wird, wie es die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaft NGG fordern.