Monaten, sondern wir haben 6.000 Corona-Todesfälle in drei Monaten. Das heißt, die Zahlen sind aus meiner Sicht in der Form, wie sie hier genannt worden sind, nicht vergleichbar. Ich bleibe auch dabei, ich halte es für verharmlosend.
Anders als bei der Grippe haben wir keine Grundimmunisierung in der Gesellschaft, die durch die Impfung grundsätzlich da ist. Deswegen bin ich gerne bereit, mit Ihnen über die Vergleiche von Grippe und Corona oder COVID-19 oder SARS-CoV-2 zu debattieren, aber erst dann, wenn wir einen Impfstoff haben. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir Ihnen leider noch nicht, deswegen müssen wir uns mit den Mitteln behelfen, die wir haben. Ich verspreche Ihnen, dass wir immer das mildeste Mittel wählen, das wir zur Wahl haben. Mir scheint das derzeit gewählte Mittel weder milde noch ausreichend effektiv in der Bekämpfung des Virus zu sein. Deswegen müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir eine Perspektive für die 80 Millionen betroffenen Menschen in Deutschland und die knapp 1 Million Menschen im Saarland finden. Unser Ziel als Landesregierung ist, sie optimal zu schützen. Ich habe nach der heutigen Debatte den Eindruck, dass wir das Parlament an unserer Seite haben. Ich finde, die Debatte zur Bekämpfungsstrategie der Landesregierung war sehr befruchtend. Ich bedanke mich dafür.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 9. Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, die Redezeit bei diesen Tagesordnungspunkten, soweit eine Aussprache gewünscht wird, auf ein halbes Redezeit-Grundmodul zu beschränken.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar) (Drucksache 16/1525)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der am 01. Juli 2012 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag sieht eine begrenzte Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter für einen Zeitraum
von sieben Jahren vor. Während dieser Zeit ist das staatliche Sportwettenmonopol suspendiert. Vorgesehen war, dass bis zu 20 Konzessionen an private Anbieter ausgestellt werden. Der Staatsvertrag konnte jedoch in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden, weil die hessischen Verwaltungsgerichte die Erteilung der Konzessionen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben hatten. Vor dem Hintergrund, dass nicht abschätzbar war, wann die Konzessionen tatsächlich erteilt werden können, und in diese Zeit das Verbot, Sportwetten als Privater im Internet oder terrestrisch anzubieten, nur schwer durchsetzbar ist, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, der am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Parallel dazu wurde die Experimentierklausel in § 10a des Glücksspielstaatsvertrages, die bis zum 30.06.2019 befristet war, bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30.06.2021 verlängert.
Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Zahl der Konzessionen für die Dauer der Experimentierphase nicht beschränkt wird. Die Erlaubnisse für die Veranstaltung von Sportwetten werden zukünftig durch die nach § 9a Abs. 2 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrages zuständige Behörde des Landes Hessen erteilt. Das ländereinheitliche Verfahren vermeidet ein Nebeneinander von 16 Erlaubnissen für jedes einzelne Land. Die weitere Zuständigkeit im Saarland soll hierfür weiterhin beim Landesverwaltungsamt liegen.
Der Sinn und Zweck des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags ist es, das illegale Sportwettenangebot in geordnete, legale Bahnen zu überführen und damit den Vollzug gegen illegale Angebote zu erleichtern. Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz sollen insbesondere die bestehenden Regelungen für terrestrische Wettvermittlungsstellen an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Wesentlicher Kern der Gesetzesänderung ist § 11, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis und das Betreiben einer Wettvermittlungsstelle regelt. Um weiter der Verpflichtung aus §10a Abs. 4 nachzukommen, die Zahl der Wettvermittlungsstellen zu begrenzen, werden Mindestabstände zu Wettvermittlungsstellen untereinander eingeführt. Um den Belangen des Kinder- und Jugendschutzes Rechnung zu tragen, sind bei der Erteilung der Erlaubnis zusätzliche Abstände zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, ebenso wie zu Suchtberatungsstellen einzuhalten. Auch gibt es zahlreiche sonstige Regelungen für Wettvermittlungsstellen. Um den Verpflichtungen der Betreiber von Wettvermittlungsstellen den notwendigen Nachdruck zu verleihen, wurden diesbezüglich die Ordnungswidrigkeitstatbestände auch ergänzt. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Über
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1525. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 16/1525 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1525 in Erster Lesung einstimmig angenommen worden ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE. - Das Abstimmungsverhalten des fraktionslosen Kollegen habe ich nicht gesehen. Ist Herr Hecker noch im Raum? Ich glaube, er hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 16/1535 - neu 2)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute sehr froh, diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einbringen zu dürfen. In unserem Land leben fast 1.500 blinde beziehungsweise stark sehbehinderte Menschen, die meisten von ihnen sind Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. Dank möchte ich an die großartige Vorsitzende dieses Vereins, Christa Maria Rupp, richten. Ich kenne sie seit 15 Jahren, seit dem Jahr 2006, und das waren damals keine einfachen Diskussionen - ich schaue einige Kolleginnen und Kollegen an -, die wir hatten, das gehört zur Ehrlichkeit mit dazu, als wir damals das Blindengeld gekürzt haben. Sie hat manchen die Leviten gelesen, sie ist nämlich durch das ganze Land gezogen. Wir konnten damals etwas retten, es war nicht der Entwurf, den die Regierung eingebracht hatte, sondern wir haben noch Veränderungen herbeigeführt. Wie
Sie ist es auch deswegen, weil mich ihr Lebenslauf so unheimlich berührt und auch motiviert hat. Sie ist blind geboren, hat die Grundschule und die Hauptschule besucht, nachher hat sie in Marburg ihr Abitur gemacht, hat dann studiert. Ich will es verkürzen, sie hatte kein einfaches Leben, es kam nicht direkt zu einer Einstellung, deswegen finde ich das so beeindruckend. Sie hat sich ehrenamtlich sehr oft engagiert, das ist ganz toll, sie hat sich von jeher um die blinden und sehbehinderten Menschen ganz intensiv gekümmert. Dafür möchte ich ihr unendlich Dankeschön sagen.
Seit 2006 beträgt die Blindheitshilfe für Erwachsene 438 Euro und für die Minderjährigen 293 Euro. Warum schlagen wir als SPD und CDU heute eine Erhöhung vor? Erstens sind alltägliche Hilfsmittel, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, wesentlich teurer geworden. Zweitens ist es gerade in Corona-Zeiten für blinde Menschen sehr viel schwieriger geworden, das möchte ich besonders herausstellen. Sie sind häufiger auf ihre Assistenten angewiesen. Es ist blinden Menschen nicht möglich, Blickkontakt aufzunehmen. Durch ihr Gehör konnten sie immer Menschen irgendwie orten und sie gegebenenfalls ansprechen. Das ist durch die Abstandsregeln nicht mehr möglich, deshalb sind sie immer mehr auf Assistenz und sehr oft auch auf das Taxi angewiesen, was einfach sehr teuer ist.
Deswegen schlagen wir die Erhöhung auf 450 Euro für Erwachsene beziehungsweise 317 Euro für Minderjährige vor. Im Ranking aller Bundesländer stehen wir damit auf Platz 7. Ich würde sagen, es ist noch Luft nach oben. Es sind also keine Almosen, es ist ein notwendiger Nachteilsausgleich. Von daher bitte ich Sie herzlich, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Ich möchte mit einem Zitat der taubblinden amerikanischen Schriftstellerin Helen Keller enden: „Ich, die ich blind bin, kann den Sehenden nur dies eine ans Herz legen: Gebraucht eure Augen so, als ob ihr morgen erblinden müsstet.“ Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Scharf und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Ralf Georgi.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen, ich kann mich eigentlich den Äußerungen von Hermann Scharf anschließen.
Wir begrüßen, dass die Koalition nach so vielen Jahren nun endlich eine Erhöhung angehen will. Da rennen Sie bei mir wirklich offene Türen ein. Wir haben im Haushaltsausschuss eine Erhöhung des Mittelansatzes um 275.000 Euro im nächsten und um 215.000 Euro im übernächsten Jahr vorgeschlagen, was leider von CDU, SPD und AfD abgelehnt wurde. Darum freuen wir uns umso mehr über den Gesetzentwurf heute. Es ist nämlich ziemlich genau 15 Jahre her, seit die CDU-geführte Landesregierung die Blindheitshilfe deutlich gekürzt und die automatische Anpassung an die Rentenentwicklung gestrichen hat. Seit 15 Jahren ist der Betrag festgefroren. Die Preise, die blinde Menschen für ihre täglichen zusätzlichen Hilfsmittel zahlen müssen, sind aber nicht festgefroren, sondern seitdem erheblich gestiegen. Deshalb begrüßen wir die Erhöhung.
Wir wollen aber auch eine Verstetigung. Die Blindheitshilfe sollte sich wieder an der Rentenentwicklung orientieren. Das sollte im Gesetz festgeschrieben werden. Deshalb können wir schon jetzt ankündigen, dass wir im kommenden Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden, damit auch im Jahr 2022 und in den folgenden Jahren die Mittel erhöht werden. Der Blinden- und Sehbehindertenverein hat völlig recht, die Blindheitshilfe ist kein Almosen, um das blinde Menschen betteln müssen, es ist ein gesetzlich geregelter Nachteilsausgleich, den diese Menschen auch brauchen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion die Kollegin Christina Baltes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schließen Sie einmal für 2 Sekunden die Augen. Was sehen Sie? Nichts! Nichts sehen zu können, ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Blinde Menschen müssen lernen, in der Welt zurechtzukommen, ohne zu sehen. Sehbehinderungen und Blindheit treten aus unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren, die Folge von Krankheiten sein oder es handelt sich um eine angeborene Blindheit. Das ganze Leben verläuft anders, wenn man die Umgebung nicht oder schlecht sehen kann. Um diesen Alltag selbstständig meistern zu können, sind blinde und sehbehinderte Menschen auf Hilfsmittel angewiesen, und diese kosten Geld. So behelfen sich blinde und sehbehinderte Menschen im Alltag. Alle Dinge im Haushalt müssen ihren festen Platz haben, damit sich betroffene Menschen sicher bewegen und immer wieder alles finden können. Wenn sich blinde Menschen draußen bewegen, müssen
sie erst einmal lernen, in der Welt zurechtzukommen. Dazu brauchen sie auch Hilfsmittel. Die meisten brauchen einen Blindenstock, einen Blindenführhund oder ein Leitsystem am Boden, um sich alleine zurechtzufinden und unterwegs Hindernisse zu erkennen. Viele blinde Menschen lernen zum Ausgleich, auch ihre anderen Sinne besser zu nutzen. Wenn sie zum Beispiel eine Straße überqueren, schätzen sie anhand der Motorengeräusche erst ein, wie weit ein Auto entfernt ist. All diese Dinge bewältigen sehende Menschen mühelos, ohne darüber nachzudenken. Von Menschen mit eingeschränkter Sehkraft erfordert es viel Geduld, Übung, Zeit und Unterstützung, um diese Selbstständigkeit zu erreichen.
Barrierefreiheit ist uns wichtig. Wir wollen erreichen, dass blinde Menschen ein Leben ohne fremdbestimmte Beschränkungen führen können. Barrierefreiheit bedeutet aber auch vor allem, Barrieren im Kopf abzubauen und die Gesellschaft für die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Bei etlichen Sachen sind aber blinde Menschen dennoch auf Hilfe angewiesen, in Zeiten von Corona mehr denn je. Oft sind es ehrenamtliche Helfer, die die Hilfe anbieten. Hier ist für den Raum Saarbrücken stellvertretend Heinz-Peter Engels zu nennen. Er engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland und wurde dieser Tage mit der Bürgermedaille ausgezeichnet. All diesen ehrenamtlichen Helfern gilt es, an dieser Stelle einmal Danke zu sagen.
Im Saarland wird das Blindengeld als Blindheitshilfe bezeichnet. Die monatliche Leistung beträgt ab Vollendung des 18. Lebensjahres 438 Euro und für minderjährige blinde Menschen 293 Euro. Die finanzielle Unterstützung soll Mehrausgaben ausgleichen, die aufgrund der Behinderung entstehen. Dazu zählen Kosten für Haushaltshilfen, Begleitung, Assistenz, für höheren Verschleiß an Schuhen oder Mehrausgaben für spezielle Hilfsmittel.
In der nun vorliegenden Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe geht es um die Aufstockung bei den Erwachsenen um 12 Euro auf 450 Euro und bei den minderjährigen Menschen um 24 Euro auf 317 Euro Ich bitte Sie, der vorliegenden Gesetzesänderung zuzustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Frau Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Monika Bachmann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an die SPD- und die CDU-Fraktion, dass sie heute diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Das betone ich wirklich ausdrücklich, ich will auch sagen warum. Ich darf Ihnen mitteilen, dass für diese Menschen nicht nur die Blindheitshilfe wichtig ist - Hermann Scharf hat eben jemanden geschildert, der blind durchs Leben geht -, sie müssen nicht nur die Blindheitshilfe bekommen, sie müssen auch beschäftigt werden. Insoweit war es am 01.04.2004 für mich eine Selbstverständlichkeit - da habe ich nämlich angefangen, eine Verwaltung zu führen, das Landratsamt in Saarlouis -, am gleichen Tag auszuschreiben und eine blinde Frau einzustellen, die heute noch dort arbeitet. Das ist gut, das ist Wertschätzung. Als ich im Ministerium meine Arbeit anfangen durfte, habe ich dann gesagt, wir stellen einen Juristen ein, einen jungen blinden Juristen. Ich habe ihn gefragt: Wie können Sie das alles machen, wie kommen Sie hierher, wie geht das? Er hat geantwortet: Genau wie jeder andere. Er ist ein toller Mann, der in meinem Haus arbeitet, ganz jung, ganz dynamisch, und ich würde ihn auf keinen Fall abwerben lassen, dann würde ich um diesen jungen Mann kämpfen.
Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute diesen Gesetzentwurf für die 1.278 blinden Menschen einbringen. Jeder von uns kennt jemanden, der blind oder stark sehbehindert ist. Jeder weiß, wie schwierig das ist. Jeder merkt es erst, wenn er selbst mal nicht gut sieht oder operiert wurde und nicht weiß, ob die Ampel gerade rot ist oder nicht. Deshalb kämpfen wir in unseren Kommunen auch darum, dass man dieses Ticken an den Ampeln hören kann, damit man weiß, man kann jetzt die Straße überqueren oder nicht.
Ich komme in aller Kürze auf diesen Antrag zurück. Derartige Leistungen werden von allen Bundesländern ebenso gezahlt, aber unterschiedlich. Die Bandbreite reicht von monatlich 300 Euro in Schleswig-Holstein bis zu monatlich 658 Euro in Hessen. Aus dem Grund will ich gar nicht mehr an den Tag zurückdenken, als wir in der Tat vor 15 Jahren die Blindheitshilfe gekürzt haben. Ich war nämlich auch hier und habe es mitentscheiden müssen. Vor 15 Jahren war es nicht so, dass wir diese Menschen nicht mehr begleiten wollten, sondern die Haushaltsnotlage hat uns damals dazu gezwungen. Deshalb, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der SPDund der CDU-Fraktion, Danke für diesen Antrag, den ich sehr gerne positiv begleite im Sinne aller draußen, die uns zuhören und unter einer Blindheit oder starken Sehbehinderung leiden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1535 - neu 2. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1535 - neu 2 - einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.
In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/1535 - neu 2 - durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung abschließend in Zweiter Lesung beraten wird.