Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drucksache 16/139)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Saarländischen Krankenhausgesellschaft Alfons Vogtel und Herr Geschäftsführer Dr. Jakobs, die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung haben sich seit der letzten großen Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2015 verändert. Mit der Einführung des Krankenhausstrukturgesetzes hat der Bundesgesetzgeber eine qualitativ hochwertige patientenund bedarfsgerechte Versorgung als Maßstab vorgegeben und entsprechende Qualitätsparameter eingeführt. Die Ihnen heute vorliegende Novellierung des Saarländischen Krankenhausgesetzes setzt nun die Ausgestaltung des Krankenhausstrukturgesetzes des Bundes auf Landesebene um und verankert darüber hinaus die Ziele des Koalitionsvertrags der saarländischen Landesregierung für die 16. Legislaturperiode im Gesetz.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Schwerpunkte. Der hohe Stellenwert der pflegerischen, seelsorgerischen und sozialen Betreuung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus wird im Saarländischen Krankenhausgesetz durch die individuelle Berücksichtigung der Belange derjenigen Menschen zum Ausdruck gebracht, die in besonderer Weise hilfebedürftig sind.

Zweitens. Um die Qualität in der Pflege in den saarländischen Krankenhäusern zu erhöhen und die Arbeitssituation der Beschäftigten zu verbessern, ist es erforderlich, in allen Bereichen der stationären Versorgung für eine adäquate und refinanzierte personelle Ausstattung zu sorgen. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, dass das für die Krankenhausplanung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung stationsbezogene personelle Anforderungen für die medizinischen und die pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser bestimmt.

Die personellen Anforderungen sollen dabei auf Gutachterbasis beruhende stationsbezogene Personalmindestzahlen - Personaluntergrenzen meine ich damit - und Mindestanforderungen betreffend die

Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ärztlichen Dienst und in den pflegerischen Bereichen umfassen. Um den hohen Dauerbelastungen des in der Patientenversorgung tätigen Personals entgegenzuwirken, sollen Krankenhäuser ein Konzept zur Unterstützung dieses Personenkreises bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen erstellen und umsetzen.

Weiter formuliert der Gesetzentwurf die Rückkehr zum altbewährten Krankenhausplanungsverfahren vor der Änderung im Jahr 2015, also Detailplanungen auf allen Richtungsebenen. Mit dem neuen Krankenhausplan sollen für die Jahre 2018 bis 2025 Strukturveränderungen angegangen werden, Doppelstrukturen und Überkapazitäten müssen aber auch abgebaut werden. Es müssen Einrichtungen mit einem attraktiven Leistungsspektrum, moderne Infrastruktur, Ausbildungsangebote und Kooperationen geschaffen werden. Hierzu bedarf es eines effizienten und bewährten Krankenhausplanungsverfahrens, das geeignet ist, dieses Ziel auch zeitnah zu erreichen.

Aufgrund der Einrichtung des Krankenhausstrukturfonds durch den Bund und der Möglichkeit der Förderung von Krankenhäusern über den Strukturfonds musste das SKHG ebenfalls angepasst werden. Die Varianten der Investitionsförderung wurden ergänzt. Es ist keine über die Bundesgesetzgebung hinausgehende Regelung enthalten. Letztlich bedurfte es einer Anpassung der Verordnung zur Regelung des Verfahrens zur Krankenhausförderung. Nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages wird das Land auf der Basis von § 30 SKHG einen eigenen Krankenhausstrukturfonds einrichten, mit dem vorrangig solche Investitionen gefördert werden, die qualitative Versorgungsziele anstreben. Dies musste in der Verordnung entsprechend verankert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Sommer 2017 wurden alle Institutionen, die im Saarland im Gesundheitsbereich relevant sind, in die externe Anhörung des Referentenentwurfes eingebunden. Wir haben die Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs somit auf eine ganz breite Basis gestellt. Viele wertvolle Anregungen, die wir durch die Anhörung erhalten haben, sind in den Ihnen vorliegenden Entwurf eingeflossen. Der Ministerrat hat dem Gesetzentwurf, nachdem ich ihn dort vorgestellt habe, am 07. November zugestimmt. In diesem Sinne bitte ich auch den Landtag - Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen - um Zustimmung in Erster Lesung und um die Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Präsident Meiser)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Astrid Schramm.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle waren in den letzten Monaten besorgt und bestürzt über die Ankündigung zur Schließung zuerst des Krankenhauses in Wadern und kurz danach des Krankenhauses in Dillingen. Wir alle wissen um die massiven Probleme im Gesundheitswesen. Es ist zwischenzeitlich jedem bekannt und klar, dass in unserem Gesundheitssystem etwas falsch gelaufen ist und Veränderungen dringend notwendig sind. Wir haben eine Zweiklassenmedizin, wir haben einen absoluten Pflegenotstand und eine gesundheitliche Versorgung, die sich maßgeblich an wirtschaftlichen Aspekten orientiert.

Erst gestern haben sich Caritas und Verdi mit einem dringenden Appell an die Politik gewandt. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis, zitiere ich: „Die Arbeitsbelastung in der Pflege ist heute an einem Punkt angekommen, der sowohl für die Pflegenden selbst als auch für die Patienten nicht mehr hinnehmbar ist.“ Selbst die katholischen Bischöfe von Trier und Speyer haben sich heute dazu geäußert, dass die Situation der Pflegenden an vielen Stellen prekär ist. Wenn uns also in diesem Zusammenhang Gesetze vorgelegt werden, gibt es natürlich eine hohe Erwartungshaltung, dass sich wirklich etwas ändern wird.

Beim Durchlesen des Gesetzes ist ja auch viel Gutes festzustellen, aber der richtige Wurf hat uns gefehlt. Es bleibt nämlich offen, wie diese vielen schönen Dinge, die dort drinstehen, wirklich umgesetzt werden sollen. Im Gesetzentwurf ist zum Beispiel die Rede von stationsbezogenen personellen Anforderungen, also personellen Mindestzahlen. Das klingt zunächst einmal sehr gut, allerdings werden personelle Mindeststandards nicht eingeführt, es wird lediglich eine Ermächtigung für das Ministerium geschaffen, damit personelle Vorgaben als Voraussetzung für eine Förderung festgesetzt werden können.

Wir dürfen also gespannt sein, wann, ob und wie das Ministerium tätig wird und wie die durch das Gesetz versprochenen Verbesserungen eintreten. Liest man die Begründung zum Gesetzentwurf, macht das oft nachdenklich. Sie schreiben an mehreren Stellen, dass landeseigene, zusätzliche Vorgaben im Hinblick auf die Versorgungsqualität und die personelle Ausstattung der Krankenhäuser nur dann durch das Ministerium gemacht werden, wenn der Bundesgesetzgeber entsprechende Regelungen für die Finanzierung schafft. Auch wir sind natürlich der Meinung, dass der Bund sich stärker an den Kosten

der Länder für die Gesundheitsversorgung beteiligen muss, aber wir kritisieren im Gegensatz zu Ihnen in der logischen Konsequenz das Festhalten an dieser unsäglichen Sparpolitik. Wir fordern eine reformierte Vermögens- und Erbschaftssteuer, um wichtige Investitionen vor allem auch im Gesundheitswesen vornehmen zu können.

Frau Ministerin, ich bin gespannt, wie Sie Ihre Bundesregierung bewegen wollen, finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine positive Veränderung im Gesundheitswesen zu erreichen. Wir meinen, dass das System der Krankenhausfinanzierung längerfristig auf andere, neue Füße gestellt werden muss. Das System der Fallpauschalen muss abgeschafft werden, denn es ist systematisch auf Wettbewerb ausgelegt. Es sieht derzeit so aus, dass die Krankenhäuser am erfolgreichsten sind, die möglichst viele Fälle in möglichst kurzer Zeit mit möglichst wenig Personal behandeln. Dieses System ist nicht geeignet, um den kranken Menschen optimale Therapien bereitzustellen. Dieses System orientiert sich auch nicht am medizinischen Bedarf und am Wohl der Patientinnen und Patienten.

In diesem Zusammenhang fordern wir LINKE schon lange eine solidarische Bürgerversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger mit Beiträgen auf alle Einkommensarten und ohne Beitragsbemessungsgrenze einzahlen und die so eine stabile Finanzierungsgrundlage für eine gute Gesundheitsversorgung darstellen könnte. Wir wenden uns gegen die zunehmende Privatisierung im Gesundheitsbereich. Ich sage auch hier - wie immer in meinen Reden ganz deutlich: Gesundheit ist keine Ware. Sie darf nicht vom persönlichen Geldbeutel abhängig sein.

(Beifall von der LINKEN. - Zuruf des Abgeordne- ten Hans (CDU).)

Profit darf hier nicht die ausschlaggebende Größe sein. Die medizinische Versorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und nicht die Aufgabe von Privaten. Dies muss sich in der Krankenhausplanung des Landes auch wiederfinden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, Herrn Vogtel zitieren, den Chef der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, der heute anwesend ist. Er hat in der Saarbrücker Zeitung erklärt: „Krankenhausschließungen vollziehen sich nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsnotwendigkeit, sondern ausschließlich unter der Betrachtung wirtschaftlicher Fakten.“ - Ich möchte hinzufügen: Nicht nur Schließungen, sondern auch die Qualität der gesundheitlichen Versorgung werden nach wirtschaftlichen Aspekten bestimmt. Daran ändert leider auch der vorliegende Gesetzentwurf nur sehr wenig.

Wir brauchen endlich wieder eine Rückbesinnung darauf, dass Gesundheit Teil des Sozialstaates ist

und öffentlich organisiert werden muss. Viel zu lange hat die Landesregierung die Probleme in der Gesundheitsversorgung nicht ernst genug genommen. Die Investitionsmittel in den letzten Jahren wurden deutlich gekürzt. Während im Jahr 2011 noch Mittel in Höhe von 38 Millionen zur Verfügung gestellt wurden, waren es zuletzt nur noch 28,5 Millionen. Diese massiven Kürzungen haben natürlich den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser noch verstärkt mit der Folge, dass nicht mehr ausreichend Mittel für das notwendige Personal vorhanden waren.

(Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).)

Immer wieder haben wir eine Aufstockung gefordert, insbesondere nach den Krankenhausgesprächen mit den Trägern.

(Zuruf des Abgeordneten Hans (CDU).)

Hören Sie zu, Herr Hans. - Jetzt hat die Landesregierung angekündigt, die Investitionsmittel bis zum Jahr 2022 um bis zu 10 Millionen zu erhöhen. Dies ist unseres Erachtens aber erstens zu spät, weil es weitere vier Jahre der Unterfinanzierung und eines wachsenden Investitionsstaus für die Krankenhäuser bedeutet, und zweitens ist der tatsächliche Bedarf zum Erhalt einer funktionierenden, modernen Krankenhauslandschaft auch ab 2022 weitaus größer als die von der Regierung in Aussicht gestellten finanziellen Mittel. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf in § 9 des Krankenhausgesetzes statt einer bedarfsgerechten Versorgung nunmehr das Ziel einer qualitativ hochwertigen patienten- und bedarfsgerechten Versorgung formuliert, ist das sehr lobenswert. Es hat aber leider rein gar nichts mit der Realpolitik dieser Landesregierung zu tun, denn es bleibt offen, wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Positiv zu bewerten ist die Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds, mit dem vorrangig solche Investitionen gefördert werden. Das ist durchaus zu begrüßen und geht unseres Erachtens in die richtige Richtung, aber auch hier gilt, dass wir dafür natürlich Investitionsmittel brauchen. Es ist auch zu begrüßen, dass die Landesregierung Fehler der Vergangenheit einsieht und nun versucht, diese Fehler wieder rückgängig zu machen. Ich will hier nur erwähnen, dass sie noch 2015 die Flexibilität der Selbstverwaltungspartner beschworen und die Krankenhausplanung in diesem Sinne verändert und zu einer Rahmenplanung abgeschwächt hat. Das hat aber offensichtlich nicht gut funktioniert. Am Rande möchte ich darauf hinweisen, dass ich bereits damals eindrücklich davor gewarnt habe, die Detailplanung der Bettenverteilung den Krankenhäusern zu überlassen. Nun wollen Sie diese Fehlentscheidung also wieder rückgängig machen und mehr Einfluss nehmen. Das begrüßen wir sehr. Das ist auch grundsätzlich richtig. Ich hoffe aber, dass Sie auch wissen, was Sie tun, und nutzen die mit diesem vor

liegenden Entwurf zurückgewonnene Planungshoheit im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Zusammenfassend ist leider zu sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf hinter unseren Erwartungen zurückbleibt. Er macht es nach vorläufiger Einschätzung zwar nicht schlechter als vorher, aber auch nicht wesentlich besser. Entscheidende Dinge werden ganz außen vor gelassen oder unter den Vorbehalt einer Finanzierung durch den Bund gestellt. Wir werden uns deshalb bei der Ersten Lesung des Gesetzes enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung das Wort.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Das ist kein Problem. Wenn Einvernehmen besteht, dann hat zunächst der Abgeordnete Raphael Schäfer für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf das eingehen, was die Kollegin Schramm angesprochen hat, nämlich dass dieser Gesetzentwurf viele gute Dinge beinhaltet. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt, denn er wird die medizinische und pflegerische Versorgung in diesem Land deutlich nach vorne bringen. Insoweit ist das eine gute Ausgangsbasis für die weitere Diskussion in den Ausschussberatungen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eine Sache kann ich jedoch auf keinen Fall stehen lassen. Sie haben davon gesprochen, dass Gesundheit keine Ware sein darf. Darin sind wir uns alle einig, es ist auch nicht so. Wir haben in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Hier kommt jeder zu seinen Leistungen und kriegt zeitnah Termine bei den Ärzten und in den Krankenhäusern. Insoweit möchte ich das ins rechte Licht rücken.

(Sprechen bei der LINKEN.)

Wir haben eine sehr gute gesundheitliche Versorgung. Daran arbeiten wir weiter, um Verbesserungen herbeizuführen. Es war mir aber wichtig, diesen Punkt klarzustellen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig, dass die Gesundheit das wichtigste Gut ist, das wir

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

haben. Uns alle in diesem Hohen Haus sollte insoweit einen, dass es ein gemeinsames Ziel sein muss, für die Menschen in unserem Land die bestmögliche medizinische Versorgung zu erreichen und Verbesserungen herbeizuführen. Das heute von Frau Sozialministerin Monika Bachmann eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes verfolgt genau diese Intention. Es geht nämlich darum, mit den vorgeschlagenen Änderungen - die Ministerin hatte es sehr ausführlich dargelegt - Verbesserungen mit Blick auf die qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung in unseren saarländischen Krankenhäusern herbeizuführen und diese umzusetzen.

Ich möchte auf die Änderungen eingehen, die aus unserer Sicht am wichtigsten sind. Ich komme zunächst auf den sozialen Dienst und die Krankenhausseelsorge zu sprechen. Jeder von uns hat in der Vergangenheit sicherlich schon des Öfteren Freunde oder Bekannte in einem Krankenhaus besucht beziehungsweise war aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls selbst Patient. Von daher wissen wir alle, dass sowohl für die Patienten als auch für die Angehörigen eine soziale Betreuung im Einzelfall sehr wichtig sein kann. Wir wissen auch, dass es in diesem Bereich zahlreiche ehrenamtliche beziehungsweise freiwillige Engagements gibt. Ich möchte beispielhaft nur die wertvolle Arbeit der Grünen Damen und Herren nennen. Wir wissen aber auch, dass die Krankenhäuser aus gutem Grund einen eigenen sozialen Dienst vorhalten müssen, der natürlich hauptberuflich besetzt ist und jederzeit erreichbar ist. Das ist keine Frage.

Durch die vorliegende Gesetzesnovelle soll jetzt in einem neuen § 6 Abs. 2 der verfassungsrechtlich vorgegebene Anspruch auf Krankenhausseelsorge zur Klarstellung gesetzlich festgeschrieben werden. Daneben wird ebenfalls festgeschrieben, dass der soziale Dienst und die Krankenhausseelsorge auf Wunsch der Patienten tätig werden sollen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das ist natürlich unbenommen von Konstellationen, in denen der soziale Dienst tätig werden muss.

Da sich der Krankenhausaufenthalt oftmals sehr belastend für die Menschen darstellt, ist es sehr wichtig, dass jederzeit qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Es ist daher zu begrüßen, dass die pflegerische, soziale und seelsorgerische Betreuung durch diese gesetzlichen Verbesserungen einen höheren Stellenwert bekommen soll.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zu einem ganz zentralen Thema dieser Gesetzesnovellierung, auf das Frau Ministerin Bachmann ebenfalls schon eingegangen ist. Es geht um das sehr zentrale und wichtige Thema Pflege im Krankenhaus. Es