Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Warum machen wir das? Zunächst einmal sind Datenverbindungen, die über WLAN und im Weiteren über Breitband gehen, nicht durch mobile Datenverbindungen zu ersetzen. Das merkt man zum Beispiel, wenn es um Updates auf den Geräten geht. Auch hierbei ist ja das Sicherheitsthema angesprochen: Die Geräte immer schnell auf den neuesten Stand bringen, sie gegen Bugs und Viren sichern, das kann man am besten über solche Datenverbindungen. Das gilt natürlich insbesondere, wenn man Updates über Mobilfunk gesperrt hat.

Das Ganze soll aber auch noch günstig sein. An dieser Stelle verstehe ich nun wirklich Ihre Argumentation nicht: Finden sich Jugendliche nachmittags in Räumen zusammen, um miteinander Zeit zu verbringen, vielleicht aber auch, um gemeinsam zu lernen, so ist es doch für sie wichtig, die Datenverbindungen kostenlos nutzen zu können. Letztlich können, wenn die WLAN-Verbindung funktioniert, alle Bürger davon profitieren. Wenn man auf diese Weise einen kostenintensiven Mobilfunk-Datenvertrag umgehen kann, so geschieht dies doch auch zugunsten gerade der Bürgerinnen und Bürger, die nicht so gut gestellt sind. Denn wir entwickeln uns so genau in die Richtung, dass quasi jeder kostenlos über dieses WLAN auf das Internet zugreifen kann.

Ein hier auch noch anzusprechender wichtiger Gesichtspunkt ist für mich der Aspekt der Technologie. Wir müssen das WLAN allein schon deshalb weiter

entwickeln, weil diese Technologie noch lange nicht ausgereizt ist. Merzig zum Beispiel ist derzeit das Testfeld für autonomes Fahren; auch dort wird mit WLAN gearbeitet. Auch ein System zur Vergabe von Parkplätzen ist in Arbeit, das mit WLAN arbeitet. Angesichts dessen müssen wir doch, zumal auch die HTW an diesen Projekten stark beteiligt ist, vorangehen. Daher mein Appell an Sie: Unterstützen Sie diesen Antrag! Lassen Sie uns in die Richtung gehen, diese gute Technologie, die sich hier einfach anbietet, flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Lutz Hecker von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Thielen, ich muss Ihnen widersprechen: Ich habe bei den Vorrednern niemanden gehört, der irgendetwas gegen ein kostenfreies, möglichst flächendeckendes WLAN geäußert hat. Auch wir werden das nicht tun.

(Zuruf von der CDU.)

Ja doch, in Bezug auf den Kollegen Lander. - In Ihrem Antrag geht es um die freie und kostenlose WLAN-Versorgung der Bürger im öffentlichen Raum. Freies Internet für alle also. Ein lobenswertes Vorhaben, so könnte man meinen.

In Ihrem Antrag ist außerdem die Rede davon, dass das Internet die gesellschaftliche Teilhabe ermögliche, dass es die elementare Grundlage einer modernen Kommunikation sei und dass öffentliches WLAN das gesellschaftliche Leben bereichere. Auch das ist richtig, und diesen Allgemeinplätzen kann man an und für sich wenig entgegenhalten.

Sie beziehen sich in Ihrem Antrag außerdem auf die seit letztem Jahr geschaffene Rechtssicherheit, wonach Anbieter von WLAN-Hotspots nicht mehr in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer dieser Hotspots Rechtsverletzungen begehen. So weit so gut.

Die Änderung des Telemediengesetzes brachte, es wurde erwähnt, in § 8 Abs. 4 - Durchleitung von Informationen - die klare Regelung, dass Dienstanbieter nicht von einer Behörde verpflichtet werden dürfen, vor Gewährung des Zugangs die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern. Genau an dieser Stelle liegt auch für uns der Hase im Pfeffer. Hier ist der Grund zu suchen, weshalb wir als AfD-Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen werden und dieses EU-Programm, wie es zurzeit gestaltet ist, weder empfehlen noch unterstützen können.

(Abg. Thielen (CDU) )

Das Programm WiFi4EU erlaubt die Nutzung dieses freien Internetzugangs nämlich nur dann, wenn man sich als Benutzer registriert. Eine Registrierung wiederum setzt voraus, dass Daten irgendwo in einer Datenbank gespeichert werden. In diesem Fall soll das Authentifizierungssystem, also auch die Speicherung der Nutzerdaten, durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Verifiziert werden soll das Ganze dann auch noch über die eigene Mobilfunknummer, und erst danach kann man das freie Internet nutzen. In Zeiten, in denen man nicht mal mehr eine Prepaid-Karte ohne Vorlage des Personalausweises kaufen kann, ist die Zuordnung des Namens zur Mobilfunknummer ein Kinderspiel und datenschutzrechtlich zumindest bedenklich.

Dieses Programm, das Sie den Kommunen im Saarland verkaufen wollen, widerspricht in eklatanter Art und Weise der Richtung, die Ihre eigene Bundesregierung im vergangenen Jahr durch die Änderung des Telemediengesetzes vorgegeben hat. Dass Datenschützer wegen dieses Authentifizierungssystems europaweit auf die Barrikaden gehen, scheint Sie nicht sonderlich zu stören. Immerhin liegen, wie Sie sicherlich wissen, beim EU-Datenschutzbeauftragten mittlerweile Beschwerden gegen die geplante Zwangsregistrierung vor.

Dass CDU und SPD gegenüber den fachlichen Meinungen von Datenschützern und Experten ohnehin immun zu sein scheinen, wissen wir spätestens seit dem Durchwinken des verfassungswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch Bundestag und auch Bundesrat - gegen die Widerstände genau jener Experten und in diesem speziellen Fall sogar gegen den Widerstand von Verfassungsschützern und des UN-Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit.

Doch zurück zum Programm WiFi4EU. Im Falle einer Umsetzung würde für die jeweilige Kommune gerade einmal ein Betrag in Höhe von durchschnittlich 15.000 Euro herausspringen, maximal ist von 20.000 Euro die Rede. Dieser Betrag soll die Kosten für Ausrüstung und Installation des WLAN-Zugangs decken; die Betonung liegt auf „soll“. Als Gegenleistung für diesen Geldsegen von sage und schreibe 15.000 Euro verpflichten sich die Kommunen, mindestens drei Jahre lang alle sonstigen anfallenden Kosten zu übernehmen, sei es für Instandhaltung, sei es für Wartung, sei es für den eigentlichen Zugang zum Netz. Außerdem müssen die Kommunen den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Wie das eine Kommune leisten soll, zumal die Nutzerdaten für das Authentifizierungssystem einem externen Dienstleister übergeben werden, bleibt fraglich.

Zusammenfassend ist für uns festzustellen, dass die AfD-Fraktion im saarländischen Landtag sich weder für die Programme ausspricht, die aus Aspekten des Datenschutzes bedenklich sind, noch für solche Pro

gramme, die wieder einmal Kosten bei den ohnehin schon gebeutelten und ächzenden Kommunen verursachen würden. Denn genau bei diesen würden ja die Folgekosten verbleiben.

Wir schlagen vor und fordern Sie auf, eine eigene, eine saarländische WLAN-Offensive für unsere Gemeinden zu starten. Denn worüber reden wir? Wir reden letztendlich über insgesamt 8.000 Gemeinden - keineswegs nur über Kommunen, vielmehr können sich auch andere Institutionen bewerben, und wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bricht man diese Zahl runter aufs Saarland, landen wir bei einer Handvoll von Gemeinden, die vielleicht profitieren. Diese Handvoll multipliziert mit 15.000 pro Fall kommen wir zu einem Betrag, der zwischen 100.000 und 200.000 Euro liegen dürfte. Darüber reden wir letztlich hier.

Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand! Lassen Sie uns unsere eigenen Regeln aufstellen! Folgen Sie nicht fragwürdigen Vorgaben aus dem Europäischen Parlament, die Datenschützer europaweit zur Verzweiflung bringen! Denn auf der einen Seite zwar die Verpflichtung der Anbieter im Telemediengesetz auszuschließen, auf der anderen Seite aber eine Quasi-Registrierungspflicht für alle durch die Hintertür wieder einzuführen - das ist nicht das freie Internet, das wir uns vorstellen. Auch in Zeiten, in den „digital first, Bedenken second“ von so manchen angepriesen wird, sehen wir die Bedenken rund um den Datenschutz der Bürger sehr wohl als „first“ und nicht als „second“ an.

Die AfD-Fraktion ist dagegen, Geld des saarländischen Steuerzahlers in die Hand zu nehmen, für diese Informationskampagne, die Sie vorschlagen, um datenschutzrechtlich höchst umstrittene EU-Programme zu bewerben und zu hofieren. Wir sind nicht gegen einen zügigen und möglichst flächendeckenden Ausbau von freiem und kostenlosem WLAN, aber nicht auf diese Art und Weise. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD-Fraktion.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/144. Wer für die Annahme der Drucksache 16/144 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/144 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion.

(Abg. Hecker (AfD) )

Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich bitte Sie, um 13.20 Uhr wieder hier zu sein.

(Die Sitzung wird von 12.06 Uhr bis 13.21 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu den Punkten 6 und 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dorffeste entlasten (Drucksache 16/140)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dorffeste unterstützen (Drucksache 16/153)

Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Rudolf Müller das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Dorffeste entlasten“ - bei diesem Antrag geht es uns darum, kulturelle Veranstaltungen aller Art auf dem Land beziehungsweise in kleinen Gemeinden zu entlasten. Es gibt viele behördliche Auflagen, die ja ihren Sinn haben mögen: Absperrung, Verkehrssicherung, Toiletten, Entsorgung, Sanitäter und der berühmt-berüchtigte Brandschutz. Zuletzt sind noch Betonklötze dazugekommen, die offenbar jetzt auch verpflichtend sind. Vor Kurzem konnte man die in Saarbrücken erstmalig sehen, von den Medien nicht beachtet, vielleicht sind sie zu unangenehm.

Neben diesen ganzen Auflagen geht es auch um Kosten in Gestalt von GEMA-Gebühren. Die summieren sich leicht zu Beträgen, die abschreckend wirken können, spätestens dann, wenn die Rechnung kommt und der Veranstalter, zum Beispiel die Gemeinde, intensiv darüber nachdenken muss, ob es eine weitere Veranstaltung dieser Art überhaupt noch geben kann. Beispielhaft für einen solchen Vorgang ist die Erfahrung, die die Gemeinde Schiffweiler kürzlich machen musste. Rund 12.000 Euro waren an GEMA-Gebühren fällig geworden, Gebühren für eine Veranstaltung mit Tonträger-Musik in Schiffweiler. „Paris, New York, Schiffweiler“, könnte man bei solchen Beträgen denken.

(Zurufe.)

Jedenfalls haben die Ortsvorsteher dort jetzt das Problem, das auch andernorts das Fass zum Überlaufen bringt, das heißt, es findet vielleicht keine

Veranstaltung mit Musik mehr statt. Nun darf man die entgegenstehenden Interessen nicht vernachlässigen, nämlich die Interessen der Künstler, Musiker, Produzenten und Musikverlage und die Eigeninteressen der bürokratisierten Vertreterorganisation namens GEMA. Wie so oft im Leben geht es hier um ein vernünftiges Maß, das einerseits die Urheberrechte wahrt und andererseits die Kosten für den Nutzer erträglich hält. Daran muss man, glaube ich, insbesondere die GEMA erinnern und ihr sagen, dass die Nutzer letztlich die Kunden sind, die irgendwann, wenn die Kosten zu hoch werden, einfach nicht mehr kommen, das weiß jeder Kaufmann.

Wir hier im Land sind aber daran interessiert, dass Dorffeste stattfinden können, und zwar mit Musik und allem, was heute dazugehört. Die Ortsvorsteher von Schiffweiler, Stennweiler, Heiligenwald und Landsweiler haben sich jetzt stellvertretend für viele in einem offenen Brief an zwei einflussreiche Damen gewandt - an zwei mächtige Mädels, habe ich sagen hören - und um Abhilfe gebeten: an die Noch-Bundeskanzlerin und dann auch an unsere Ministerpräsidentin. Von der Erstgenannten haben die, die schon länger hier leben, sicher nichts zu erwarten. Aber auch die Zweitgenannte kann hier nicht ohne Kritik davonkommen. Es reicht nicht zu sagen, sie könne nichts machen und die Briefschreiber an das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der GEMA zu verweisen, wo sie mit Sicherheit abgewimmelt werden.

Wie könnte also eine Lösung aussehen? Die Katholiken haben es vorgemacht, und zwar in der juristischen Person des VDD - Verband der Diözesen Deutschlands. Die Protestanten und Gewerkschaften waren ähnlich schlau und haben auch schon spezielle Vereinbarungen abgeschlossen. Die Diözesen haben die GEMA zu einem Pauschalvertrag bewegt, nachdem nicht nur Musik im Gottesdienst und sogenannte Hintergrundmusik in Senioren- und Jugendtreffs melde- und damit gebührenfrei sind, sondern auch ein Pfarr- oder Gemeindefest jährlich, eine Adventsfeier mit Tonträger-Musik jährlich und weitere Veranstaltungen. Das kann das Muster sein, nach dem Gemeindeveranstaltungen bis zu einer gewissen Größe vertraglich pauschal abgegolten oder melde- und gebührenfrei gehalten werden können. In diesem Sinn fordern wir die Landesregierung auf, tätig zu werden, damit Gemeinde- und Dorffeste auch in Zukunft stattfinden können, damit das kulturelle Leben nicht auf diese Weise beeinträchtigt und ausgedörrt wird.

(Leises Lachen.)

Sie von SPD und CDU haben ja schnell einen Antrag hinterhergeschoben, der gestern angekommen ist, der in die ähnliche Richtung geht. Immerhin haben Sie dabei das Problem erkannt. Es gibt einen

(Vizepräsidentin Ries)

offenbar überholten Rahmenvertrag, den Sie fortentwickeln wollen. Dazu können wir Sie nur entmutigen.

(Abg. Scharf (CDU) : Ermutigen!)

Habe ich mich versprochen? Ich meinte ermutigen, Pardon. Danke, Herr Scharf. Auf gar keinen Fall will ich Sie entmutigen, in dieser Hinsicht schon gar nicht. Ich möchte Sie also dazu ermutigen, diesen Rahmenvertrag fortzuentwickeln, damit diese Erscheinungen, die wir in Schiffweiler gesehen haben, in Zukunft nicht mehr vorkommen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der AfD.)

Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Jutta SchmittLang das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich hatte tatsächlich gedacht, dass wir heute unter dem Titel „Dorffeste entlasten“ vielleicht einfach mal einen konsequenten Sachbeitrag der AfD zu hören bekommen, aber ganz offensichtlich ist es Ihre selbst auferlegte Pflicht, bei jedem Thema zu polemisieren. Schade.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Meine Damen und Herren, wir Saarländer sind Vereinsmeier im besten Sinne. Wir sind für unsere Geselligkeit, unsere Feste und unsere großartige Vereinsstruktur über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Unsere Vereine sind die Stützen unserer Zivilgesellschaft und der Kitt, der die Dorfgemeinschaft vor Ort zusammenhält, von Ommersheim bis Nohfelden, von Hangard bis Rappweiler.

(Abg. Thul (SPD) reckt die Faust: Hangard! - Heiterkeit.)