Protokoll der Sitzung vom 25.01.2008

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Herrmann! Im Zusammenhang mit Fußballspielen ist in der letzten Zeit eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Das Staatsministerium des Innern hält es für dringend erforderlich, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen der Gewaltprävention Fußballprojekte zu unterstützen. Dazu werden, beginnend ab Januar 2008, jährlich 300 000 Euro an Landesmitteln für die Arbeit sächsischer Fanprojekte zur Verfügung gestellt. Dabei unterstelle ich, dass dieser Ansatz meines Hauses für die Jahre 2009 und folgende in den anstehenden Haushaltsverhandlungen vom Sächsischen Landtag bestätigt wird.

Gegenwärtig wird im Sächsischen Staatsministerium des Innern eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet, in der die Zuständigkeiten, Bedingungen für die Förderung, Fördersummen und dergleichen geregelt werden. Die Richtlinie wird Regelungen beinhalten, nach denen jedes beantragte Projekt einer Einzelfallprüfung zu unterziehen ist, die unter anderem auch sozialpädagogische Gesichtspunkte berücksichtigen wird. Bei der Erarbeitung der Richtlinie wird das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ selbstverständlich beachtet.

Sie haben noch eine Nachfrage?

Ich habe noch eine Nachfrage, Herr Staatsminister: Ab wann, denken Sie, wird die

Förderrichtlinie fertig sein, und können diese Fördermittel auch rückwirkend – da Sie sagten, ab dem 1. Januar 2008 stehe das Geld zur Verfügung – abgerufen werden?

Gegenwärtig liegen bereits erste Anträge vor. Die Zielstellung ist, dass die Förderrichtlinie im Februar 2008 verabschiedet wird und auch die bereits eingereichten Anträge berücksichtigt werden.

Danke, Herr Staatsminister.

Ich bitte nun Frau Abg. Simon, die Frage Nr. 7 zu stellen.

Ich habe eine Frage zum „Persönlichen Budget“ in der Pflege.

Im § 3 SGB XI heißt es: „Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.“

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Unterstützungen erhalten zu Hause pflegende Angehörige, wenn es notwendig wird, durch bauliche Maßnahmen, zum Beispiel Barrierefreiheit, Badumrüstung, die weitere Pflege in der Familie abzusichern?

2. Verbessert das „Persönliche Budget“ die finanziellen/materiellen Bedingungen der zu Hause/ambulant zu pflegenden Angehörigen?

Für die Staatsregierung antwortet bitte Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Pflegekassen können gemäß § 40 Abs. 4 XI. Buch Sozialgesetzbuch subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren.

Bezuschusst werden zum Beispiel technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann. Technische Hilfen im Haushalt sind beispielsweise der Einbau von Liftsystemen im Bad oder der Austausch einer Badewanne, zum Beispiel gegen eine entsprechende Dusche. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich nach den Kosten sowie einem einkommensabhängigen Eigenanteil. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2 557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Wie alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung sind auch die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse zu beantragen.

Zur zweiten Frage: Das persönliche Budget in der Pflege befindet sich derzeit in der Erprobung. Im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes haben sich auch Angehö

rige und Pflegedienste aus der Region Annaberg beteiligt. Die Erfahrungen der Beteiligten sind – zumindest nach den Informationen, die ich bisher habe – positiv, da sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Hilfen in diesem Fall erweitern.

Aufgrund der kleinen Zahl der Budgetteilnehmer lässt sich der Erfolg der Maßnahme jedoch nicht verallgemeinern. Im Oktober dieses Jahres findet dazu eine Auswertung des Bundesmodellprojektes statt. Wir hoffen natürlich, dann über eine Vielzahl von weiteren Informationen zu verfügen und diese entsprechend in die Praxis umzusetzen.

Sie haben eine Nachfrage?

Frau Staatsministerin, ich hätte gern eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf die erste Frage gestellt. Sie sprachen dort von einem einkommensabhängigen Eigenanteil. Meine Frage dazu lautet: Wie wird bei Hartz-IV-Empfängern mit diesem einkommensabhängigen Eigenanteil verfahren, der objektiv nicht zu erbringen ist?

Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, ob bei Hartz-IVEmpfängern überhaupt ein Eigenanteil gefordert wird.

Wären Sie bitte so freundlich und würden mir diese Nachfrage schriftlich beantworten?

Selbstverständlich, Frau Simon, wie immer, in altbewährter Weise.

Danke schön.

Die nächste Frage Nr. 8 hätte Frau Abg. Schüßler gestellt. Sie hat sich krankgemeldet, deshalb bitte ich die Staatsregierung, die Antwort beim Sitzungsvorstand abzugeben, damit sie ins Protokoll eingearbeitet werden kann.

Damit kommen wir zur Frage von Herrn Lichdi; Frage Nr. 17, bitte.

Es geht um Mülltransporte aus Italien auf die Deponie Cröbern (Landkreis Leipziger Land).

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Müllmengen wurden seit 01.01.2007 aus Italien, insbesondere aus Kampanien, auf die Deponie Cröbern gebracht? Ich bitte dazu um Untergliederung nach Hausmüll, Problemabfällen, Sondermüll und Monaten.

2. Wie konnte und kann die Staatsregierung sicherstellen, dass dieser Müll mit ordnungsgemäßen und nicht manipulierten italienischen Zertifikaten versehen ist?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Prof. Wöller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Lichdi! Ich beantworte die erste Frage wie folgt: Mit Ausnahme der 977,84 Tonnen asbesthaltigen Dämmmaterials wurden seit dem 01.01.2007 unmittelbar aus Italien keine Abfälle auf die Deponie Cröbern verbracht. Das Material wurde wie folgt geliefert: September 2007: 18,42 Tonnen; Oktober 2007: 439,46 Tonnen; November 2007: 519,96 Tonnen.

Über Ihre Frage hinausgehend ergänze ich, dass der Betreiber der Deponie in seiner mechanisch-biologischen Anlage 62 407,34 Tonnen gemischte Siedlungsabfälle aus Italien zur Behandlung angenommen hat. Diese Abfallmengen wurden im Jahre 2007 monatlich in folgenden Chargen angeliefert: Mai: 2 557,76 Tonnen, Juni: 5 530,65 Tonnen, Juli: 9 119,72 Tonnen, August: 7 680,61 Tonnen, September: 9 724,69 Tonnen, Oktober: 11 287,73 Tonnen, November: 9 855,25 Tonnen, Dezember: 6 650,93 Tonnen.

In der mechanisch-biologischen Anlage wurden keine Abfälle mit problematischen Bestandteilen oder Sondermüll aus Italien angenommen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich beantworte die zweite Frage wie folgt:

Die Verbringung der Abfälle aus Italien erfolgt unter strikter Einhaltung der Verordnung Nr. 1 013-2006 der Europäischen Gemeinschaft und des deutschen Abfallverbringungsgesetzes. Demnach sind den italienischen Behörden, den Behörden der am Transit beteiligten Staaten und dem Regierungspräsidium Dresden als der für Sachsen zuständigen Behörde alle von der Verordnung für eine grenzüberschreitende Verbringung notwendigen Dokumente zur Prüfung vorzulegen. Erst dann wird eine Genehmigung erteilt und der Transport kann beginnen.

Zu den erforderlichen Belegen gehören neben den Ergebnissen der Prüfung durch die jeweiligen Behörden unter anderem Analysen des Abfalls, der Nachweis einer Versicherung für die Haftung bei Schäden gegenüber Dritten und der Nachweis über Sicherheitsleistungen für den Fall, dass die Verbringung fehlschlägt. Der Empfänger hat darüber hinaus aus Sicherheitsgründen nur Verträge mit dem vom Staat Italien zur Lösung des Abfallproblems gegründeten Unternehmen geschlossen und unterzieht jede angelieferte Charge einer visuellen und organoleptischen Kontrolle. Dabei festgestellte Störstoffe werden aussortiert und zurückgeschickt oder gesondert auf dem dafür vorgesehenen Entsorgungsweg entsorgt und dem Anlieferer in Rechnung gestellt. Die zu den Abfällen mitzuliefernden Deklarationsanalysen werden zudem durch Identifikationsanalysen überprüft, um sicherzustellen, dass kein anderer als in den behördlichen Genehmigungen zugelassener Abfall angeliefert wird. Die Einhaltung dieses Prozedere wird durch die staatlichen Behörden kontrolliert.

Ich habe noch zwei Nachfragen.

Sie haben davon gesprochen, dass Störstoffe – so haben Sie sie genannt – zurückgesandt werden. Haben Sie einen Überblick darüber, wie groß der Anteil der Störstoffe ist und welcher Art diese Störstoffe waren?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich werde das aber gern in meinem Hause prüfen lassen.

Vielen Dank.

In der Tagespresse war zu lesen, dass es Bürgerbeschwerden über Gestank bei angelieferten Chargen gibt. Inwieweit ist das abgestellt oder bestehen diese Beschwerden noch? Was unternehmen Sie gegebenenfalls dagegen?

Ich habe keinerlei Hinweise, dass es tatsächlich zu Gestank gekommen ist, der aus Deponien herrührt. Wenn es allerdings Erkenntnisse gibt, die zu Nachforschungen Anlass geben, dann gehen wir dem auch gern nach.

Kann ich Ihre Antwort auch schriftlich haben, da es sehr schwer möglich war, die Zahlen im Einzelnen nachzuschreiben.

Das ist Ihnen zugesagt.

Vielen Dank.

Jetzt bitte ich Frau Abg. Roth, ihre Frage Nr. 9 zu stellen.

Danke, Frau Präsidentin! Meine Frage betrifft die Förderung von semizentralen privaten Gruppenkläranlagen, die jeweils anstelle mehrerer privater Einzelkläranlagen gebaut werden sollen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Für wie viele semizentrale private Gruppenkläranlagen, auf die sich mehrere „Bauherren der Kleinkläranlagen“ nach Nummer 3.2 der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2007 (RL SWW/2007) geeinigt haben, wurden bisher Anträge auf Förderung gestellt?