1. In welcher Weise wird das Förderprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ für die Jahre 2008 bis 2013 fortgeschrieben bzw. was hat sich gegenüber der Förderrichtlinie 2007 geändert?
2. Wann wird die aktuelle Förderrichtlinie veröffentlicht und können Förderungen auch rückwirkend zum 01.01.2008 beantragt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Frau Simon, der Freistaat fördert auch künftig mit Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds lokales Kapital für soziale Zwecke. Dieser Fördergegenstand ist einer von mehreren Vorhabensbereichen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2007 bis 2013. Als Bewilligungsstelle fungiert im Gegensatz zum vorangegangenen Förderzeitraum die Sächsische Aufbaubank.
Zur zweiten Frage. Der Vorhabensbereich „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ befindet sich unter Teil 2 Buchstabe K der zuvor bereits erwähnten Förderrichtlinie. Diese trat nach der Veröffentlichung im sächsischen „Amtsblatt“ vom 16. August 2007 in Kraft. Anträge können daher fortlaufend bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist zwar möglich, aber nach den Vorschriften der Sächsischen
Haushaltsordnung dürfen Zuwendungen für Projektförderungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Wo kann ich diese Förderrichtlinie im Internet finden? Können Sie mir das nachreichen? – Wir haben gesucht wie die Verrückten und sind nicht fündig geworden.
Da diese Richtlinie auch veröffentlicht worden ist im sächsischen „Amtsblatt“ vom 16.08.2007 ist es, glaube ich, sehr einfach, sich dieses Amtsblatts zu bemächtigen.
Das ist richtig, aber wir wollen ja auch moderne Menschen sein. Deswegen würde ich Sie darum bitten, dass Sie mir die Internet-Adresse sagen.
Okay, wir werden Ihnen diesbezüglich hilfreich zur Seite stehen und Ihnen die Internetadresse übermitteln.
Frau Präsidentin! Es geht um den historischen Wissensstand von Schülern im Freistaat Sachsen über die kommunistische Diktatur in Mitteldeutschland von 1945 bis 1989. Eine am 09.11.2007 veröffentlichte Studie des Forschungsverbundes SEDStaat der Freien Universität Berlin (FU) kam zu dem Ergebnis, dass 16- bis 18-jährige Gymnasiasten und Gesamtschüler schwerwiegende Wissenslücken über die Geschichte der ehemaligen DDR aufweisen. Der „Berliner Zeitung“ gegenüber musste der Berliner Landesschulrat Hans-Jürgen Pokall einräumen, dass es erhebliche Wissensdefizite bei den Schülern zum Thema DDR und deutsche Teilung gibt.
1. Welche Einschätzung kann die Staatsregierung, gerade in Vorbereitung des 20. Jahrestages des Falls der Berliner
Mauer im nächsten Jahr 2009, über den aktuellen Wissensstand von Gymnasiasten und Gesamtschülern im Freistaat Sachsen über Geschichte und Wirkungsweise der kommunistischen Diktatur in Mitteldeutschland von 1945 bis 1989 treffen?
2. Inwieweit erachtet die Staatsregierung die gegenwärtige Wissensvermittlung über den historischen Zeitabschnitt von 1945 bis 1989 und die Zeit der deutschen Teilung im Rahmen der Lehrpläne an Gymnasien und Gesamtschulen im Vergleich zum Umfang der Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus für angemessen und vertretbar?
Verehrte Frau Präsidentin! Herr Abg. Petzold, in der Studie des Forschungsverbundes SED-Staat zum DDR-Bild wurden rund 5 000 Schülerinnen und Schüler der 10. und 11. Klassen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern befragt. Die Schülerinnen und Schüler beantworteten unter anderem Fragen zur vergleichenden Beurteilung verschiedener politischer und gesellschaftlicher Dimensionen in der DDR und in der Bundesrepublik sowie zur Bewertung des Gesellschaftssystems der DDR. Dabei stellten die Forscher bei den Schülerinnen und Schülern erhebliche Wissenslücken in Bezug auf den Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur fest.
In den neuen sächsischen Lehrplänen steht sowohl für die Behandlung der Geschichte des Nationalsozialismus als auch des Gesellschaftssystems der DDR ein angemessener zeitlicher Rahmen zur Verfügung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einordnung der beiden deutschen Diktaturen im letzten Jahrhundert. Der Zusammenhang zwischen Systemgeschichte und Alltagsgeschichte wird dabei deutlich gemacht. Im Mittelpunkt des Unterrichts stehen die überzeugende Vermittlung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sowie die Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus. Um auch eine entsprechende Umsetzung dieser Themen an den Schulen zu gewährleisten, fand und findet eine systematische Lehrerfortbildung zu den neuen Lehrplänen statt.
Der Landrat des Niederschlesischen Oberlausitzkreises beklagt den Anstieg der illegalen Einreisen nach Sachsen seit der Grenzöffnung und den damit verbundenen Kos
1. Wie viele illegal nach Sachsen Eingereiste hat es seit dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien gegeben und wie viele waren es im gleichen Zeitraum des Vorjahres?
2. Inwiefern beabsichtigt die Staatsregierung die von einer verstärkten illegalen Einreise betroffenen Landkreise bei den gestiegenen Kosten in den Asylbewerberheimen zu unterstützen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schütz! Zu Ihrer ersten Frage: Nach Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien am 21.12.2007 wurden in der letzten Dezemberwoche 2007 und in den ersten drei Januarwochen 2008 insgesamt 392 illegal eingereiste Personen durch die Polizei festgestellt. Im Vergleichszeitraum – in der letzten Dezemberwoche 2006 und in den ersten drei Januarwochen 2007 – wurden an der sächsischen Grenze zu Polen und Tschechien 81 illegal Eingereiste festgestellt. Ich darf die Zahl der im Dezember 2007 und Januar 2008 Eingereisten nochmals aufteilen: In der letzten Dezemberwoche waren es 119, in der ersten Januarwoche 90 und in der dritten Januarwoche 88. An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen: Dass die polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen wirken, zeigen die Aufgriffe.
Zu Ihrer zweiten Frage: Trotzdem ist der Zeitraum zu gering, um gegebenenfalls über notwendige Konsequenzen gegenüber den Landkreisen zu sprechen. Im Übrigen ist die Kostenerstattung für illegal Eingereiste im sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Aber den Zeitraum, mit den Landräten in den Landkreisen über eine Veränderung zu sprechen, halte ich schlichtweg für zu kurz; denn auch wenn die Tendenz von 119 auf 88 einen Rückgang vermuten lässt, sollte man einen größeren Zeitraum abwarten, um tatsächlich über verlässliches Zahlenmaterial zu verfügen.
Ich habe noch eine Nachfrage dazu: Wie beabsichtigt die Staatsregierung, die betroffenen Landkreise bzw. Landräte schon in ihrer Arbeit zu unterstützen, bis sie der Meinung ist, endgültige Maßnahmen treffen zu wollen? Sie kennen die Situation der Heime, die voll belegt sind. Wie kann dies kurzfristig weiter geregelt werden?
Zurzeit diskutiert meine zuständige Abteilung noch mit dem BMI über die Situation. Ich bitte um Verständnis, dass ich erst einmal das Diskussionsergebnis abwarten möchte.
Danke, Frau Präsidentin. – In meiner Frage geht es um die Verwendung von Landesmitteln für die Arbeit von sächsischen Fanprojekten.
Auf der Pressekonferenz des Innenministeriums am 14.01.2008 wurde bekannt, dass der Freistaat nunmehr jährlich 300 000 Euro an Landesmitteln für die Arbeit der sächsischen Fanprojekte zur Verfügung stellen wird.
1. Auf der Grundlage welcher Förderrichtlinie können von wem Fördermittel beantragt werden, und was sind die konkreten Förderbedingungen?
2. Wie wird gewährleistet, dass die Gelder für eine sozialpädagogisch qualifizierte Präventionsarbeit gemäß dem „Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ eingesetzt werden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Herrmann! Im Zusammenhang mit Fußballspielen ist in der letzten Zeit eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Das Staatsministerium des Innern hält es für dringend erforderlich, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen der Gewaltprävention Fußballprojekte zu unterstützen. Dazu werden, beginnend ab Januar 2008, jährlich 300 000 Euro an Landesmitteln für die Arbeit sächsischer Fanprojekte zur Verfügung gestellt. Dabei unterstelle ich, dass dieser Ansatz meines Hauses für die Jahre 2009 und folgende in den anstehenden Haushaltsverhandlungen vom Sächsischen Landtag bestätigt wird.