Protokoll der Sitzung vom 25.01.2008

Deshalb kann der Auftrag nur so sein, wie ihn die Linksfraktion hier gestellt hat.

Wir werden uns zu Ihrem Punkt 1 enthalten. Dem Änderungsantrag der Linksfraktion werden wir zustimmen.

Immer nur zum Bund zu gehen und zu sagen „Bitte schön, mehr Geld, damit wir das qualitativ gut machen können“, kann nicht der richtige Weg sein.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Das war die Runde aus den Fraktionen. Ich frage, ob es weiteren Redebedarf gibt? – Herr Krauß noch einmal für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will doch noch ganz kurz auf den einen oder anderen Beitrag reagieren.

Herr Neubert, wenn ein Schreiben vom Bund kommt, dann sehe ich den Bund auch irgendwo in der Verantwortung, bei einer Lösung mitzumachen. Wer etwas bestellt, der muss es auch bezahlen. Insofern halte ich es für falsch

zu sagen: Wenn der Bund etwas bestellt hat, sollen die Kommunen das Problem lösen und bezahlen. Das wäre ein bisschen zu einfach, das wollen wir nicht. Wir sehen den Bund, wie gesagt, dort auch in der Verantwortung.

Bei dieser Debatte wie auch bei den vorigen wurde wieder die Qualität der Kindertagespflege in Zweifel gezogen. Dazu kann man sagen: Gut, Frau Herrmann hat zu einem gewissen Teil recht, wenn sie sagt, wir haben nicht so fundierte Untersuchungen zum Thema Kindertagespflege, wie wir das meinetwegen im Bereich der frühkindlichen Betreuung in Kinderkrippen und Kindertagesstätten insgesamt haben.

(Falk Neubert, Linksfraktion: Richtig!)

Wir haben aber vom Deutschen Jugendinstitut und anderen einige Untersuchungen – auch wenn es wenige sind –, die keinen Zweifel daran lassen, dass Kindertagespflege eine gleichwertige, auch qualitativ gleichwertige Kinderbetreuung ist.

Wir haben die Kindertagespflege auch in unserem Bildungsplan verankert. Man kann nicht sagen: Das ist ein qualitativ schlechteres Angebot. Wir stellen die gleichen Anforderungen, die wir an die Krippe stellen, ebenfalls an die Kindertagespflege.

Die FDP hat uns kritisiert und gesagt: Ihr habt ja keine Lösung!

(Sven Morlok, FDP: Genau!)

Nur habe ich leider bei Ihnen auch keine Lösung gehört. Das war ein bisschen das Problem bei der FDP. Sie hätten das schon stärker ausführen müssen. Sie sagen dann: Ja, man müsste das vielleicht steuerfrei stellen.

(Zuruf von der FDP: Ja!)

Das Problem ist nicht in erster Linie, dass man Steuern darauf bezahlt, sondern das Problem sind für die Tagespflegeperson vor allem die Sozialabgaben. Denn wenn sie eine Krankenversicherung von 200 Euro bezahlen muss, ist es das, was teuer wird.

Die Besteuerung hätte man gut hinbekommen, weil eine Tagesmutter, wenn sie zwei bis drei Kinder betreut, sowieso nicht besteuert würde.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte.

Sind Sie meiner Rede gefolgt, in der ich zu Beginn darauf hingewiesen habe, dass nicht die Einkommensteuer das Problem ist, sondern die Sozialabgaben, und dass ich mich in meinen Schlussausführungen auf beides bezogen habe?

Ja, leider haben Sie bei Ihrer Lösung nicht darauf hingewiesen, sondern sind nur auf die Steuer eingegangen. Wenn Sie bei anderen kritisieren,

dass sie keine Lösung haben, dann müssten Sie selbst Lösungsvorschläge unterbreiten. Das hat mir dann doch gefehlt.

Am Nachmittag sagen Sie „Wir wollen die Steuern senken“ und am Vormittag haben Sie noch gesagt „Mehr Geld fürs Industriemuseum“. Das ist immer Ihre Widersprüchlichkeit. Sie fordern an der einen Stelle immer mehr Ausgaben, auf der anderen Seite wollen Sie die Steuern senken. Das geht nicht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Denn der Staat ist bekanntlich keine Kuh, die man im Himmel füttert und auf Erden melkt. Das wird nicht funktionieren.

(Beifall des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Insofern müssen Sie dann auch schon mal Lösungsvorschläge mit unterbreiten.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Bitte.

Lieber Kollege, meinen Sie nicht auch, dass wir die etwa 800 Millionen Euro, die wir jetzt in den Bürgschaftsfonds Sachsen LB gesteckt hätten, ohne Steuererhöhungen dazu hätten verwenden können, diese Leistungen zu bezahlen?

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Herr Kollege, wir reden hier vor allem über Gelder, die dem Bund zufließen. Deshalb möchten wir gern, dass sich der Bund an den Lösungen beteiligt. Sie können nicht immer mit der großen Fliegenklatsche Landesbank kommen. Das bringt uns nicht weiter.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Dann frage ich jetzt die Staatsregierung. – Frau Ministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich mit Albert Einstein beginnen. Wir wissen, er war ein begnadeter Physiker, der mit komplizierten Formeln spielte, als seien sie Bauklötzchen. Aber eine Sache schien er auch nicht lösen zu können. Denn er stellte fest: Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer.

Angesichts dieser Diskussion, meine Damen und Herren, über die „Einkommenssteuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertages- und Vollzeit

pflege“ kann man Einsteins Probleme durchaus nachvollziehen.

Warum? Weil die für 2008 geplante Neuregelung auch aus unserer Perspektive nur schwer nachzuvollziehen war.

Lassen Sie mich noch einmal einige Worte zum eigentlichen Problem ausführen. Was sprach eigentlich dagegen? Erstens. Die Kindertagespflege sollte generell schon ab dem ersten betreuten Kind als eine selbstständige, gewerbsmäßige und der Erzielung von Einkommen dienende Tätigkeit eingeordnet werden. Die Geldleistung, die die Kindertagespflegeperson aufgrund von § 23 SGB VIII erhält, wäre daher unabhängig von der Herkunft der vereinnahmten Mittel als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu qualifizieren gewesen.

Zweitens. Die Einordnung der Kindertagespflege als selbstständige Tätigkeit hätte auch, wie wir schon gehört haben, erhebliche sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen gehabt.

Bei der Krankenversicherung wäre zum Beispiel die Möglichkeit der Familienversicherung entfallen. Allerdings hätte dann Wahlrecht zwischen einer freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V, deren Höhe sich nach den steuerpflichtigen Einnahmen bemisst, oder einer privaten Krankenversicherung bestanden.

Zudem besteht bei einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von 400 Euro eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit hätten Kindertagespflegepersonen zusätzlich oder statt ihrer bisherigen privaten Altersvorsorge auch noch Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen.

Drittens. Die geänderte einkommenssteuerrechtliche Behandlung und ihre sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hätten damit zu einer Mehrbelastung geführt. Infolgedessen hätten Kindertagespflegepersonen eventuell ihre Tätigkeit eingestellt. Damit wären wichtige Angebote einer alternativen Betreuungsform verloren gegangen. Ich glaube, darüber sind wir uns, wenn Sie die Redebeiträge meiner Vorredner verfolgt haben, in diesem Hause einig.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Freistaat Sachsen der Erste war, der bereits im vergangenen Sommer auf das auf uns zukommende Problem hingewiesen hat. Der Brief an meine Ministerkollegen wurde bereits erwähnt. Es war schließlich auch dieser Brief, der dazu geführt hat, meine Kolleginnen und Kollegen zu sensibilisieren, zu einer 16 : 0-Erklärung auf der Länderministerkonferenz zu kommen und den Bund zu beauftragen, hier seine Vorhaben zurückzunehmen.

Ich gebe Herrn Neubert recht, dass es nicht sofort einen Unisono-Beitrag der betroffenen Ressorts gegeben hat, sprich: des Finanzministeriums unseres Landes, aber wir arbeiten ressortübergreifend zusammen, wie Sie wissen, und haben es geschafft, dass am Ende sowohl die zuständigen Fachminister als auch die Finanzminister der Länder diesem Verfahren zugestimmt haben.

Es ist an die Fachministerkonferenz der Auftrag ergangen, mithilfe eines Arbeitsgremiums diese Dinge für die nächsten Wochen und Monate vorzubereiten, und wenn Sie meinen Ausführungen gefolgt sind, haben Sie festgestellt, dass besonders die sozialversicherungspflichtigen Beiträge eine Rolle spielen und damit ein Stück weit die Verantwortung in unserer Länderkompetenz, sprich: der Fachminister, liegt, hier dem Finanzressort einen adäquaten Vorschlag zu unterbreiten. Dieser wird entsprechend vorbereitet. Ich hoffe, dass wir mit der vorgetragenen Lösung auch eine Lösung für die angesprochenen sächsischen Probleme finden.