Die strengen Vorschriften unseres Denkmalschutzgesetzes sind auf einzelne bedeutsame Objekte, allenfalls auf Ensemble zugeschnitten. Eine großflächige Anwendung beispielsweise auf die rund 20 000 Quadratkilometer des Welterbes Dresdner Elbtal ist auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nicht praktikabel und zudem rechtlich zweifelhaft; denn damit werden zum Beispiel Grundstückseigentümern erhebliche Restriktionen auferlegt. Der Staat gängelt die Bürgerinnen und Bürger noch mehr und greift in ihr Eigentum ein. Wie viele Beschränkungen – so frage ich – sollen unsere Bürgerinnen und Bürger noch hinnehmen?
Die Aufnahme von Weltnaturerbegebieten als Schutzgut in unser Naturschutzgesetz kommt der Normierung einer neuen Schutzgebietskategorie gleich. Die Einführung einer solchen neuen Kategorie ist insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzlage im Grundgesetz fraglich. Auch darauf hat Herr Bräunig bereits hingewiesen. Der Bund hat in diesem Punkt die Gesetzgebungskompetenz, um abweichungsfeste Grundsätze für alle Länder festzulegen. Das hat mit der Kulturhoheit der Länder gar nichts zu tun.
Schließlich ist ein gesetzlicher Schutz der UNESCOWeltnaturerbegebiete angesichts anderer geeigneter Schutzmöglichkeiten, beispielsweise der Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet, über die vorhandenen Kategorien hinaus nicht erforderlich.
Abschließend darf ich auf das Argument hinweisen, das wir im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss intensiv diskutiert haben. Die Ministerpräsidentenkonferenz wird sich mit der Rechtsfrage der Bindungswirkung beschäftigen, um eine einheitliche Handhabung in allen Bundesländern zu erreichen. Alles, was davon abweicht oder dies präjudiziert, ist derzeit kontraproduktiv. Das ist bereits gesagt worden.
Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen wird zweifellos auch ohne dieses Gesetz den Grundideen und seinen Grundpflichten aus dem Welterbe-Übereinkommen gerecht. Wir bewahren nicht nur unser Natur- und Kulturgut, sondern ermöglichen daneben sinnvollerweise auch die Weiterentwicklung unseres Landes, indem wir beide Rechtsgüter so in Übereinstimmung bringen, dass das andere Rechtsgut so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Diesen Aufgaben werden wir auch weiterhin mit Selbstbewusstsein und Souveränität nachkommen.
Damit beenden wir die Aussprache zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vor der Einzelberatung frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, ob er noch einmal das Wort wünscht. Herr Schowtka? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Ich nehme an, Sie teilen diesen Vorschlag.
Aufgerufen ist das Gesetz zum Schutz des UNESCOWelterbes in Sachsen, Drucksache 4/6607, Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE. Ihnen liegt ferner ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE vor mit Drucksache 4/11461, der eine Neufassung des gesamten Gesetzentwurfes
Ich frage, ob es zuvor dazu noch Aussprachebedarf gibt. – Das ist nicht der Fall, denn es wurde in der Debatte darauf bereits Bezug genommen.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/11461. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über die Gesetzesüberschrift in der Ursprungsfassung abstimmen. Wer stimmt der Überschrift zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine größere Anzahl von Stimmen dafür. Damit ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen. Wer stimmt ihm zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 1 ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege. Ich bitte um die Zustimmung. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmverhalten. Artikel 2 ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 3 auf, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür; dennoch ist Artikel 3 mehrheitlich abgelehnt worden.
Damit, meine Damen und Herren, sind sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt und es findet über diesen Entwurf keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt. – Die 2. Beratung ist damit abgeschlossen und wir beenden den Tagesordnungspunkt.
2. Lesung des Entwurfs 1. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen – Begrenzung kommunaler Baumschutzsatzungen
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: FDP, danach in gewohnter Weise weiter. – Ich erteile der FDPFraktion das Wort. Herr Abg. Günther, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Februar 2003 startete mit großen Worten der „Paragrafenpranger“. Der damalige Justizminister Thomas de Maizière sagte: „Wer sich
immer schon über den Paragrafendschungel beklagt hat, kann jetzt beweisen, dass er konstruktiv zu einer sinnvollen Rechtsbereinigung beizutragen hat.“ Und die Bürger in Sachsen hatten sehr viel beizutragen. 1 800 Einzelvorschläge wurden gemacht. Was bisher leider fehlt, ist die Umsetzung durch die Staatsregierung.
Im Februar 2004, also am Ende der 3. Legislaturperiode, hieß es, der Gesetzentwurf käme zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Zu Beginn! Im März 2005 äußerte sich
dann erstmals der Herr Staatsminister der Justiz, Geert Mackenroth. Seine Aussage kam Mitte des Jahres. Im Mai 2006 hieß es dann: im Laufe des Jahres 2006. Zuletzt, in diesem Februar, meldete die „Sächsische Zeitung“, dass der Gesetzentwurf durch die Staatsregierung im März 2008 eingereicht werde.
Aber auf der Tagesordnung des Plenums habe ich ihn wieder einmal ganz vergeblich gesucht. Da die Staatsregierung scheinbar unfähig ist, die Vorschläge der Bürger aus der Aktion „Paragrafenpranger“ umzusetzen, tun wir Liberalen dies.
Ein Kritikpunkt, der von vielen Bürgern kam, waren die langwierigen Genehmigungsverfahren zum Fällen von Bäumen auf dem eigenen Grundstück. Diesen Wunsch nach einem einfacheren, unbürokratischen Weg setzen wir mit unserem Gesetzentwurf um. Viele Gemeinden in Sachsen haben Baumschutzsatzungen erlassen und das Fällen von Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang unter Genehmigung gestellt. Die Folge ist, dass der Grundstückseigentümer nicht selbst über die Fällung seines Baumes entscheiden kann, sondern aufwendige Genehmigungen einholen muss, die ihn auch noch Geld kosten.
Unsere Gesetzesänderung zielt darauf ab, dieses Verfahren in bestimmten Fällen entbehrlich zu machen. Wir wollen nicht die Abschaffung aller Baumschutzsatzungen, sondern lediglich eine Einschränkung bei kleineren Grundstücken. Grundstücke mit einer vorhandenen Bebauung mit bis zu zwei Wohneinheiten oder mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke bis zu einer Größe von 1 000 Quadratmetern sowie Einzelgärten werden auch aus dem Geltungsbereich gemeindlicher Baumschutzsatzungen herausgenommen. Gerade Eigentümer kleinerer Grundstücke haben ein Interesse daran, ihre Grundstücke ohne Genehmigungsverfahren gestalten zu können, und sie werden ihre Grundstücke nicht zu Betonwüsten umgestalten, wie der eine oder andere Politiker der GRÜNEN oder jetzt der SPD behauptet.
Wenn ich sehe, mit welcher Akribie jetzt wieder in manchen Gärten gewerkelt wird, dann glaube ich kaum, dass es in Sachsen zu großartigen Baumfällorgien kommen wird. Einige Städte und Gemeinden haben es bereits vorgemacht. So hat zum Beispiel die Gemeinde Königstein ihre Baumschutzsatzung komplett abgeschafft, und es stehen selbstverständlich weiterhin Bäume im Stadtgebiet.
Für die Kommunen entfällt der Aufwand, der mit der Erteilung der Genehmigung, der Begutachtung vor Ort und der Kontrolle der notwendigen Ersatzpflanzungen durch Verwaltungsmitarbeiter verbunden ist.
Herr Günther, ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Görlitz ihre Baumschutzsatzung abgeschafft hat und die FDP dort an vorderster Front dafür kämpft, dass sie wieder in Kraft gesetzt wird?
Das ist mir bekannt; aber ich kann Ihnen genau das Gleiche antworten wie mein Kollege Zastrow in der vorhergehenden Debatte: Wir schreiben natürlich den Kollegen vor Ort nicht vor, was sie zu denken, wie sie zu handeln und Politik vor Ort zu gestalten haben.
Dieses irrwitzige Treiben, dass wir zum Beispiel vor Ort gehen müssen, um auf fremden Grundstücken zu schauen, welchen Umfang der Baum hat, kenne ich selbst aus meiner Erfahrung als Gemeinderat in Seiffen. Ich war dort im Technischen Ausschuss und musste auf Grundstücke von Bürgern gehen und dort nachmessen, ob diese den Baum fällen dürfen oder nicht. Unfug! Die Kommunen haben, wenn unser Gesetz Kraft erlangen würde, damit auch mehr Kapazität, sich um ihre Kernaufgaben zu kümmern. Während bisher umfangreiche Genehmigungsverfahren notwendig waren, ist für den Bürger aufgrund der leicht verständlichen Neuregelung schnell und einfach ersichtlich, ob er auf seinem Grundstück stehende Bäume fällen darf oder eine Genehmigung notwendig ist.