Protokoll der Sitzung vom 18.04.2008

übernahmen? Die ehemaligen Leiter, Technischen Direktoren, Mitarbeiter oder Fremde haben die Unternehmen übernommen. Damals waren diese Damen und Herren schon 40 bis 50 Jahre alt; heute sind sie 65 bis 70. Damit ist das Problem dringender denn je. Vor diesem Problem stehen Bayern und Baden-Württemberg definitiv nicht. Hinzu kommt, dass das die Unternehmen machen müssen, unabhängig von Erfolg oder Misserfolg, unabhängig von Konjunktur und Tagesgeschäft.

Sie machen es im laufenden Wettbewerb. Das bedeutet, wir haben natürlich ein gesellschaftliches Problem. Es hat aber eine hochsubjektive und individuelle Seite. Emotionale und fachliche Eignung müssen vorhanden sein. Die Chemie muss stimmen, gerade bei der Übergabe kleinerer Unternehmen. Wir haben einen Großteil kleinerer Unternehmen, die im Umsatz bis 250 000 Euro liegen. Da stellt sich schon die Frage: Wem übergebe ich mein Lebenswerk und was übernehme ich damit? Die Konsequenz: Allein mit Geld können Sie das Problem nicht lösen.

Was braucht es also, wenn Sie entscheiden wollen, ein Unternehmen zu übernehmen oder zu übergeben? Man braucht zunächst professionelle Hilfe. Wer macht das? Sie brauchen einen Rechtsanwalt. Ohne ihn werden Sie das Problem nicht lösen können. Sie brauchen zwingend einen Steuerberater. Sie brauchen einen Notar, denn irgendjemand muss das besiegeln. Sie brauchen eine Bank. Insofern warte ich übrigens auch gespannt auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Schmalfuß, Drucksachennummer 4/11773, zu Bürgschaften. Sie brauchen die organisierte Wirtschaft mit Unterstützung der IHK und HWK. Hier schließt sich nach meinem Dafürhalten auch die Frage an: Wozu brauchen Sie eigentlich uns?

Was wir definitiv nicht brauchen: die Lobhudelei, dass Sie diesen oder jenen Wohlstand erhalten. Das wissen Sie. Wozu brauchen wir also den Landtag? Damit wir das Problem in das gesellschaftliche Bewusstsein heben? Ich glaube, da sind wir die Letzten. Ja, das haben Sie schon gemerkt. Dafür ist es zu spät. Es fehlt nicht an Erkenntnissen und Analysen. Es gibt bestehende Netzwerke. Es gibt privat organisierte Netzwerke, Menschen, die zu Recht damit Geld verdienen, die organisierte Wirtschaft. Es gibt reichlich Informationsmöglichkeiten – bundesweit und in Sachsen. Es gibt umfangreiche Darstellungen auf den Seiten des SMWA. Es gibt die Sächsische Aufbaubank. All das ist bereits vorhanden. Es gibt Förderprogramme der EU, umfangreichste Ausbildungsprogramme. Es ist alles genügend da. Fraglich ist, warum das eigentlich nicht genutzt wird?

Insofern gebe ich Ihnen recht und freue mich auch auf den Bericht, den Sie verlangen. Ich lege aber Wert darauf, dass es kein Bericht des Landtages sein kann. Wir müssen uns schon selbst entscheiden, was wir tun, und selbst Lösungswege vorschlagen. Ich bin aber auf den Report der Staatsregierung gespannt, welche Ergebnisse der Mittelstandsbericht und die eingeleiteten Maßnahmen gebracht haben.

Zu Ihrer Planstelle, die Sie offensichtlich im Punkt 2 für die IHK und HWK, für den Unternehmenscoach fordern: Mich würde interessieren, wie viele Sie denn davon haben wollen. Wir haben drei Kammerbezirke und jeweils IHK und HWK. Sie brauchten also mindestens sechs Stellen. Dann stellt sich noch die Frage: Wer soll denn dieser Supercoach sein? Soll er nur vernetzen, komplex ausbilden? Soll er möglicherweise das Coaching für Regionen übernehmen, wie die Kammerbezirke organisiert sind? Welches Personal soll es sein? Soll es aus anderen Bereichen übergehen?

Gestatten Sie die Zwischenfrage?

Ich gestatte Ihre Frage.

Herr Fröhlich, ist Ihnen bekannt, dass in der Industrie- und Handelskammer in Chemnitz und in absehbarer Zeit auch in Annaberg-Buchholz bereits ohne staatliche Hilfe ein Unternehmenscoach tätig ist?

Ja, ich finde es auch gut. Deswegen kam auch meine Frage, wer das sein soll und wen Sie etablieren wollen. In dem Zusammenhang wäre es doch ein Superding, wenn man noch eine Landesbank hätte, die sich um die Förderung des Mittelstandes kümmern könnte.

In dem Zusammenhang vielleicht ein Hinweis an Herrn Minister Jurk. Möglicherweise wäre es ja sinnvoll, in intensivsten Austausch mit Herrn Jaschinski zu treten und zu fragen, mit welchen Mitteln er den sächsischen Mittelstand in der Unternehmensnachfolge fördern wollte, die uns ja anders betrifft als Baden-Württemberg. Nachfolger aus Baden-Württemberg sind bei uns gern gesehen.

Ich habe gestern Abend in Ihrem Internetauftritt gelesen, dass die Sächsische Landesbank immer noch als externer Berater genannt wird. Kann es sein, dass das ein komischer Witz oder ein Versehen ist? Vielleicht ist das „extern“ auch so gemeint.

(Staatsminister Thomas Jurk: Die Sachsenbank!)

Danke, dass Sie das hier aktualisieren. Machen Sie das auch auf der Internetseite. Das ist nämlich äußerst irreführend.

Fazit: Externe Angebote sind ausreichend vorhanden. Ich freue mich auf Ihren Bericht und die Frage, was wir daraus machen und welche Möglichkeiten wir einräumen, denn Förderprogramme allein scheinen nicht zu ziehen. Wir haben konkrete.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die NPDFraktion Herr Delle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Macht man sich die Methode

des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn zu eigen und definiert den Begriff „Mittelständisches Unternehmen“ zunächst rein quantitativ über den erzielten Jahresumsatz von 50 000 Euro bis 50 Millionen Euro, dann wurden im Jahr 2004 135 858 solcher Betriebe gezählt. Diese Zahl gewinnt allerdings erst dann Konturen, wenn man sich vor Augen hält, dass dies fast alles in Sachsen beheimatete Betriebe sind. Sachsen ist also ein Bundesland, das zu fast 100 % vom erfolgreichen Auftreten seiner mittelständischen Unternehmen und Unternehmer abhängig ist. Insofern ist es verständlich und gut, wenn auch spät, dass sich die Regierungskoalition um die rund 25 000 Unternehmen sorgt, die bis zum Jahr 2020 voraussichtlich einen Nachfolger als Eigentümer oder Unternehmensleiter benötigen.

Meine Damen und Herren! Das Regierungslager zitiert in der Begründung des Berichtsantrages aus dem sächsischen Mittelstandsbericht 2005/2006, der vom Institut für Wirtschaftsforschung, ifo, erstellt wurde. Diesem Bericht, meine Damen und Herren, ist etwas zu eigen, was den Regierungserklärungen und Zukunftsprognosen der Koalition und der Staatsregierung fremd ist: Er entwirft nämlich ein relativ ungeschminktes Bild der zu erwartenden Realität im nächsten Jahrzehnt, denn die Annahme des Instituts für Wirtschaftsforschung, nach dem schlechtestenfalls 20 % der Unternehmen mangels geeigneter Nachfolger schließen werden, wirft dort folgende Frage auf: Woraus soll sich denn die Nachfolge in der Altersgruppe der 26- bis 46-Jährigen rekrutieren, wo doch insbesondere in Sachsen diese Gruppe in den nächsten zwölf Jahren um 25 % schrumpft und die Quote derjenigen, die bereit sind, die Selbstständigkeit auf sich zu nehmen, ohnehin in Sachsen unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt? Erwarten Sie in den nächsten Jahren allen Ernstes einen positiven Rückwanderungssaldo aus den alten Bundesländern oder bauen Sie gar auf osteuropäische Unternehmer, mit deren Hilfe, Geld und Engagement dann sächsische Arbeitsplätze erhalten werden sollen?

Es ist daher wieder typisch, dass bei einer solchen drohenden Perspektive von einer großen Herausforderung geschwafelt anstatt von einem wirklichen Problem gesprochen wird. Man muss es durchaus begrüßen – das tun wir als NPD-Fraktion auch –, dass die Landesregierung ersucht wird, über die Entwicklung der Nachfolgesituation in sächsischen Unternehmen seit dem Erscheinen der von ihr in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu berichten. Es wäre auch interessant zu erfahren, ob in den letzten zwei bis drei Jahren die Bereitschaft und die Zahl der Alteigentümer über 60 Jahren gestiegen ist, die sich hinsichtlich einer Unternehmensübergabe beraten lassen möchten.

Angesichts der Bedeutung des Mittelstandes gerade für Sachsen wäre es aber durchaus wünschenswert gewesen, wenn die Koalitionsfraktionen nicht nur einen Berichtsantrag an die Staatsregierung gestellt hätten, sondern auch selbst den einen oder anderen Lösungsvorschlag unterbreitet hätten, wie man eine Unternehmensübergabe

begleiten könnte. Ich denke hier an Vorstöße bei der Erbschaftsteuerdebatte, an eine aktivere Vernetzung von Eigentümern und potenziellen Nachfolgern usw.

Die NPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen, da er ein wichtiges Thema aufgreift und in die richtige Richtung geht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Herr Morlok für die FDP-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei 20 bis 25 % der ostdeutschen Unternehmen steht in den nächsten zehn Jahren eine Unternehmens- und Betriebsnachfolge an. Im sächsischen Handwerk ist rund ein Fünftel der Inhaber älter als 55 Jahre. Für Sachsen schätzt das ifo Institut die Zahl der bis 2020 zu übergebenden Unternehmen auf insgesamt 25 000, wobei 8 000 bis 10 000 dem Handwerk zuzurechnen sind. Diese als Inhaber und Kapitalgesellschaften geführten Unternehmen erwirtschaften ungefähr 16 Milliarden Euro Umsatz und beschäftigen 330 000 Menschen. Auch diese Zahlen sind schon genannt worden, 70 000 Personen allein im Bereich des Handwerks. Wenn man sich den Mittelstandsbericht mit einer Stilllegungsquote von 20 % anschaut – Herr Pecher hat das angesprochen –, dann kommt man rein rechnerisch auf 66 000 betroffene Beschäftigte und einen Umsatzanteil von 3,2 Milliarden Euro, der unsicher ist, weil eine Unternehmensnachfolge ansteht. Diese Zahlen zeigen die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Thematik. Für Sachsen muss gelten, dass die Absicherung der Unternehmensnachfolge Standortpolitik für den Freistaat Sachsen ist.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Heidan, mit Kopfnoten, so wichtig diese auch sein mögen, lösen wir dieses Problem nicht. Hier bedarf es weiterer Ansätze. Eine zusätzliche regionalpolitische Relevanz hat das Thema für den ländlichen Raum, weil die Migrationsbewegung weg aus dem ländlichen Raum die Chance, einen Unternehmensnachfolger zu finden, weiter einschränkt.

Bei den inhabergeführten Betrieben im ländlichen Raum steht in der Regel der Generationswechsel als die typische Unternehmensnachfolge an. Auch bei den familieninternen Nachfolgeregelungen gibt es Studien vom Institut für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn, die besagen, dass der Wert von gegenwärtig 40 % bis zum Jahr 2020 auf 25 % absinken wird. Die Kinder oder Enkel stehen typischerweise nicht mehr als Nachfolger zur Verfügung. Das ist insbesondere für den ländlichen Raum eine sich verschärfende Problematik.

Hinzu kommt, dass wir in Sachsen eine sehr kleingliedrige Wirtschaftsstruktur haben. Knapp 90 % der Unternehmen in Sachsen beschäftigen maximal neun Mitarbeiter.

Das führt dazu, dass Sachsen nach Thüringen die zweithöchste Industriedichte in Ostdeutschland hat und – man will das immer gar nicht wahrhaben – dass wir in Sachsen eine höhere Pro-Kopf-Unternehmensdichte haben als im Musterländle des Mittelstandes Baden-Württemberg. Aber diese nur auf den ersten Blick positive Situation muss Anlass für kritische Überlegungen sein, denn gerade im Wettbewerb fehlen häufig Größenvorteile und Stärke von Unternehmen. Wir haben in Sachsen nicht zu wenige Unternehmen, sondern sie sind oft zu klein und zu schwach für den internationalen Wettbewerb. Daher müsste es logischerweise Aufgabe des Freistaates sein, diese Situation bei den Überlegungen zur Unternehmensnachfolge zu berücksichtigen.

Leider ist es so, Herr Staatsminister Jurk, dass Sie in manchen Punkten das Gegenteil machen. Wer in Sachsen ein Unternehmen neu gründen möchte, kann Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 % seiner Kreditsumme erhalten. Wer ein bestehendes Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernehmen möchte, erhält eine Unterstützung von maximal nur 50 %. Hier ist eine Ungleichgewichtung zwischen der Existenzgründung und der Unternehmensübernahme vorhanden. Diese Ungleichgewichtung durch verfehlte Förderpolitik müssen wir dringend korrigieren. Ich denke, damit kann auch die Unternehmensnachfolge erleichtert werden.

(Beifall bei der FDP – Staatsminister Thomas Jurk: Woher wissen Sie, dass es 50 % sind?)

Wir haben entsprechende Informationen von Betroffenen erhalten, die Förderungen abgelehnt bekamen. Wenn Sie erklären, dass das alles nicht so ist, erfreut das die Betroffenen. Wir können das später im Landtagsprotokoll nachlesen, und die Betroffenen können ihre Förderanträge mit dem Protokoll erneut einreichen und auf Ihr Wort hin die entsprechende Förderung erhalten. Das wäre ein echter Erfolg der heutigen Debatte.

(Beifall bei der FDP)

Allgemein müssen wir sehen, dass wir in Sachsen immer noch die Tendenz haben, dass wir Existenzgründungen viel stärker fördern als Unternehmen, die am Markt etablierte Kunden- und Lieferbeziehungen haben. Wir müssen darüber nachdenken, nicht nur die typische Unternehmensnachfolge zu fördern, bei der das Unternehmen seine Identität behält, also ein Nachfolger ein bestehendes Unternehmen erwirbt und fortführt; sondern angesichts der Größenproblematik, die ich genannt habe, müssen wir auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, nicht nur diesen Weg zu gehen, sondern auch den Weg, dass sich Unternehmen durch Kauf oder Fusion zusammenschließen. Dadurch wird zwar nicht die Nachfolge des Unternehmers gesichert, jedoch die Arbeitsplätze und die Wirtschaftskraft in der Region. Auch diese Dinge müssen wir bei der Förderung von Unternehmensnachfolgen stärker berücksichtigen.

(Beifall bei der FDP)

Durch diese Art der Unterstützung können wir das Problem der Kleingliedrigkeit der sächsischen Wirtschaft lösen, indem wir im Rahmen der Nachfolge auf natürlichem Wege zu größeren und schlagkräftigen Unternehmenseinheiten in Sachsen kommen. Wir müssen ebenfalls hinsichtlich der Förderpolitik darauf achten, juristische Personen und Personengesellschaften gleich zu behandeln. Bei der Bundespolitik müssen wir über den Bundesrat auf das Thema Erbschaftsteuer Einfluss nehmen. Die Regelungen im vorliegenden Entwurf bürden einem Nachfolger erhebliche Risiken auf. Wer über viele Jahre hinweg eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen erhalten muss und dann, je nachdem was sich ergibt, gegebenenfalls anteilig Erbschaftsteuer zahlen muss, der hat ein so hohes persönliches und wirtschaftliches Risiko zu tragen, dass man in vielen Fällen gar nicht guten Gewissens zur Nachfolge raten kann. Wir müssen im Bundesrat unseren Einfluss geltend machen, damit wir im Bereich der Erbschaftsteuer zu einer unternehmensnachfolgefreundlicheren Regelung kommen.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wir hätten uns etwas mehr Inhalt und mehr Vorschläge in Ihrem Antrag gewünscht. Einige haben wir in der Debatte schon gehört. Es ist ein reiner Berichtsantrag. Wir sind auf den Bericht der Staatsregierung gespannt und stimmen Ihrem Antrag zu.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Herr Abg. Weichert.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Ich kann nicht voraussehen, aber ich kann zu etwas den Grund legen, denn die Zukunft baut man.“ Dieses von Antoine de Saint-Exypery stammende Zitat gilt für Unternehmer, die vor der Übergabe ihres Betriebes stehen genauso wie für jene, die den Prozess der Unternehmensnachfolge begleiten. Dazu gehört auch die Sächsische Staatsregierung, die mit dem Mittelstandsbericht 2005/2006 eine umfassende Datensammlung erstellen ließ und so immerhin den Anschein erweckt, dass sie die Brisanz der Lage erkannt hat.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie den Mittelstandsbericht gelesen und verstanden haben. Darum möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal die Daten rekapitulieren. Es reicht schon, auf das Best-CaseSzenario hinzuweisen. Demnach sieht jedes fünfte übergabefähige mittelständische Unternehmen, das in Sachsen bis 2020 zu einer Nachfolge ansteht, die Stilllegung derzeit als das wahrscheinlichste Szenario an. Dies bedeutet einen Umsatzrückgang von knapp einer Milliarde Euro und einen Verlust von etwa 30 000 Arbeitsplätzen.

Das Thema Nachfolge wird seitens der Unternehmer immer noch deutlich zu spät in Angriff genommen. Wer beschäftigt sich schon gern mit etwas, das am Ende des

aktuellen Lebensabschnitts steht? Aber, meine Damen und Herren, je später und inkonsequenter die Nachfolge angegangen wird, desto geringer sind die Erfolgsaussichten. Erstes Problem: Es muss ein geeigneter Nachfolger gefunden werden. Bevölkerungsrückgang und zunehmende Überalterung der Gesellschaft zeigen auch hier Wirkung. Das heißt, eine große Anzahl zur Übergabe stehender Unternehmen trifft auf immer weniger Personen, die als Nachfolger infrage kommen. Laut Mittelstandsbericht ist gerade die Altersgruppe besonders vom demografischen Wandel betroffen, aus der die Mehrzahl der Nachfolger kommen könnte, nämlich die 26- bis 46-Jährigen mit einem Rückgang von 25 %.

Besonders im ländlichen Raum zeigen sich die Auswirkungen der auf Leuchttürme konzentrierten Wirtschaftspolitik der Staatsregierung. Nach dem Motto „Wüsten muss man nicht gießen“ hat sie den ländlichen Raum und die dortigen Mittelständler ihrem Schicksal überlassen und zugesehen, wie junge Leistungsträger scharenweise den Freistaat verlassen haben. Zeigt man sich nun besorgt um die Zukunft des sächsischen Mittelstandes, so muss sich die Regierung auch an die eigene Nase fassen.