Von Frau Falken und von Frau Günther-Schmidt sind Beispiele von Leipzig und Dresden kritisch benannt worden. Dies bestreite ich gar nicht. Gegenwärtig wird von der Schulverwaltung versucht, in den Großstädten zu vernünftigen Klassengrößen zu kommen. Das ist vernünf
tig; denn wenn wir das in den Großstädten nicht schaffen, wie sollen wir dann im ländlichen Raum ermöglichen, Klassenstärken mit 15, 13 oder 12 Kindern zu erhalten? Wir können dort nicht noch die Schule schließen, weil dort so eine dünne Besiedelung ist und die Schulwege unvertretbar lang sind. Herr Colditz hat das mathematisch gerade nachvollzogen.
Herr Herbst, was Sie uns vorschlagen, geht nicht. Sie nennen die Durchschnittszahl, haben etwas aufgerundet, sagen Grundschule 20 Schüler, und das sollte zum Richtwert gemacht werden. Wir wissen alle, dass wir das anstreben – darum heißt es ja Richtwert –, aber in vielen begründeten Ausnahmefällen erreichen wir es nicht. Wenn wir das auf 20 Schüler legen würden, würden wir bald auf eine Durchschnittszahl von 15 Schülern je Grundschulklasse kommen. Dagegen hätte ich auch nichts einzuwenden. Aber wir wissen, dass ein Stellenplan daran hängt. Jede Klasse braucht doch einen Lehrer. Herr Herbst, wenn Sie wieder einmal einen Antrag stellen, erwarte ich, dass Sie das zu Ende rechnen und uns aufzeigen, was das Ganze kostet. Dann wird es immer noch welche im Land geben, die sagen, dass die Bildung uns das wert sein sollte. Ich hoffe sehr, dass wir 2020 in Sachsen auf eigenen Beinen stehen. Dann können wir darüber diskutieren, ob wir uns das leisten können. Wenn wir die Priorität darauf setzen, okay, aber bis dahin scheint es mir unrealistisch zu sein, mit völlig unterschiedlichen Maßstäben im Landtag von Nordrhein-Westfalen aufzutreten und hier im Sächsischen Landtag uns die Welt so schön bunt zu malen. Denken Sie bitte noch einmal nach und rechnen Sie durch. Ich denke, dass wir in Sachsen vorbildlich sind.
Danke schön. Gibt es Aussprachebedarf? – Herr Herbst, Sie können reagieren; das Schlusswort für Sie. Gesprochen hatte eben der potenzielle Fraktionsvorsitzende.
Herr Präsident! Herr Staatsminister! Das war ein geschickter Versuch, das gebe ich ja zu. Ich finde wahrscheinlich bei jedem CDU-Antrag, der auf irgendeine Forderung hinausläuft, einen Vergleich mit irgendeinem CDU-regierten Land, wo ich sagen kann, da ist es anders, und deshalb können wir das nicht als Forderung erheben.
Ich kämpfe hier nicht für die nordrhein-westfälischen Schüler, sondern für die sächsischen, und darüber reden wir hier in diesem Plenum.
Frau Henke, ich habe jetzt gerade während Ihrer Rede versucht zu überlegen, wie ich Ihren Vortrag bewerten sollte, wenn Sie Schülerin wären. Ich glaube, ich komme über eine Vier nicht hinaus. Er beinhaltete relativ viele
Fehler. Wenn Sie darüber reden, dass eine Stadt beispielsweise über die Klassengrößen entscheidet, über Schulen, über Klassenbildung – so ist es eben nicht, sondern das macht die Bildungsagentur, die über die Zügigkeit entscheidet. Da kommt es dann zu dem, was Herr Flath erläutert hat. Sie müssen Ihrem Minister zuhören. Er hat gesagt, dass versucht wird zu optimieren – so nennt es die Schulverwaltung –, gegebenenfalls irgendwo aufzufüllen, bevor ein neuer Zug an der Schule eingerichtet wird. Das ist die Praxis. So ist es, ganz neutral gesprochen.
Sie haben auch gesagt, PISA und verschiedene Leistungsstudien würden behaupten, es gäbe überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Klassengrößen auf der einen Seite und Bildungsqualität auf der anderen Seite. Ich habe nicht behauptet, dass es einen Kausalzusammenhang gibt. Aber Sie können nachvollziehen, das, wenn 28 oder 18 Schüler in der Klasse sitzen, es einen Unterschied bei der Vermittlung von Wissen macht; denn bei 18 Schülern kann man besser fördern als bei 28 Schülern. Das habe ich gesagt, nicht mehr und nicht weniger.
Die SPD war heute etwas ehrlich, zumindest an dieser Stelle, lieber Martin. Die SPD hat gesagt, dass sie zwar einen anderen Richtwert will, aber dass sie es nicht hinbekommen, weil sie zu durchsetzungsschwach ist. Vielleicht muss man dann doch einmal über andere Regierungskonstellationen nachdenken.
Es war wenigstens ehrlich, das hier zu sagen. Da es wahrscheinlich eine der letzten Debatten ist, die auch wir hier führen, Herr Flath, will ich nur sagen, dass wir inhaltlich zwar nicht immer einer Meinung sind, aber sachliche Auseinandersetzungen geführt und nicht mit persönlichen Verletzungen gearbeitet haben. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, und ich würde mich freuen, wenn es bei Ihrem Nachfolger auch so bleiben würde.
Danke sehr. Das war das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/12286 zum dritten Mal zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Enthaltung und einer größeren Anzahl von Jastimmen ist dieser Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Rückkauf von US-Immobilienkrediten des Fonds Sachsen Funding I durch die Sachsen LB von sächsischen Sparkassen
Frau Hermenau als einreichende Fraktionärin und Fraktionsvorsitzende, Sie haben das Wort; danach die gewohnte Reihenfolge.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zwar inzwischen einen neuen Ministerpräsidenten, aber er hat immer noch eine Reihe von alten Problemen. Eines davon ist die Sachsen LB. Deswegen würde ich diesen Antrag gern erläutern.
Es ist ja unüblich, dass wir einen Berichtsantrag stellen; das ist nicht immer unsere Manier. Aber in dieser Frage geht es gar nicht mehr anders. Das hat damit zu tun, dass wir seit Monaten keine Antworten auf diese Fragen bekommen, dass die Auskunft, wie wir finden, fadenscheinig verweigert wird und dass inzwischen selbst ein Gutachten des Juristischen Dienstes, das dieses Schweigen als verfassungswidrig bezeichnet, immer noch nicht dazu geführt hat, dass die Staatsregierung Informationen herausrückt.
Ich habe heute Morgen hier über die Würde und Stärke des Parlamentes, wie ich es verstehe, einen Vortrag gehalten. Natürlich berührt es auch die Frage und die Kontrollrechte eines Parlamentariers oder des Parlamentes. Das Budgetrecht des Parlamentes ist in diesen Fragen berührt. Worum geht es also?
Vor wenigen Monaten stand die Sächsische Landesbank kurz vor dem Bankrott. Dann gab es den Notverkauf an die Baden-Württemberger, um die Schließung zu verhindern. Aber der Preis für diesen Notverkauf war, dass der Freistaat Sachsen – Sie erinnern sich – eine Landesbürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro übernommen hat. Das ist Ihnen alles bekannt. Sie wissen sicherlich auch, dass die massiven Investitionen, die Kredite von Häuslebauern aus aller Welt, besonders in den USA, die Ursache für das Debakel der Sachsen LB waren.
Einige Jahre liefen also die Geschäfte mit Immobilienkrediten recht anständig und lieferten hohe Gewinne, und Anfang des vergangenen Jahres 2007 haben die Sparkassen sich gedacht, Mensch, das Geschäft der Landesbank mit dem Kauf dieser Immobilienkredite aus den USA und aller Welt läuft seit Jahren sehr gut, da müssen wir einfach mitmachen und dürfen uns das Geld nicht durch die Lappen gehen lassen. So hat dann die Landesbank auf Initiative der Sparkassen im Februar 2007 einen Fonds namens Sachsen Funding aufgelegt, der innerhalb weniger Monate ein Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro erreichte und den sie zu fast 100 % in private USHypothekenkredite investiert hat. Die Sparkassen waren daran beteiligt.
Bereits wenige Monate später, nachdem die Sparkassen eingestiegen waren, ist das Geschäft mit diesen Immobilienkrediten gar nicht mehr so gut gelaufen, wie Sie wissen. Die Landesbank geriet in die Krise, und dann geschieht im Winter letzten Jahres das Unfassbare, das Unbegreifliche, das wir nicht verstehen wollen und weswegen wir um Auskunft ersuchen: Im Dezember 2007 – da ist die Landesbankkrise sozusagen auf dem Dauerhöhepunkt – kauft die Landesbank die Papiere der Sparkassen schließlich wieder zurück, und zwar offensichtlich über aktuellem Wert. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Erst verkauft die Landesbank Risikopapiere an die Sparkassen – genauer diese Immobilienkredite aus den USA –, dann kauft die Landesbank diese Papiere – die sie selbst an den Abgrund geführt und zum Verkauf gezwungen haben – wieder von den Sparkassen zurück. Damit nicht genug: Anschließend werden diese Papiere, die sich nun im Besitz der BadenWürttemberger Bank befinden, mit einer Landesbürgschaft abgesichert.
Was kann denn die Motivation für solch ein schlicht nicht nachzuvollziehendes Manöver gewesen sein? Weil Sie uns die Informationen seit Monaten verweigern, spekulieren wir nun natürlich. Man könnte gutwillig unterstellen, Sie wollten die Kommunen und ihre Sparkassen schützen; Sie wollten verhindern, dass sich die weltweite Finanzkrise auf die sächsischen Sparkassen auswirkt. Damit könnte ich zur Not sogar etwas anfangen, weil die Sparkassen ja durchaus einen wichtigen regionalpolitischen Auftrag haben, dessen Erfüllung Sie vielleicht nicht gefährden wollen. Aber Ihr beharrliches Schweigen ist beredt genug, um mir die Spekulation zu erlauben, dass es Ihnen vielleicht vor allem darum geht, Ihre Landräte zu schützen. Sie wollten verhindern, dass die Fehlspekulationen der Sparkassen bei den Landratswahlen im Juni ein Problem darstellen;
dass vielleicht die eine oder andere Kommune infolge waghalsiger Spekulationen der örtlichen Sparkassen im „US-Ramsch-Hypothekengeschäft“ in eine finanziell bedrohliche Schieflage gerät. Sie wollten erreichen, dass das Thema Landesbankdesaster ein Landesthema bleibt und kein kommunales Thema wird. Sie von der CDU und auch von der SPD wollten verhindern, dass sich das Landesbankdesaster um die Dimension Sparkassendesaster erweitert, und wollten sich Ihre Kommunalwahlen nicht verhageln. Eine andere Erklärung kann ich, auch wenn ich lange darüber nachdenke, nicht finden.
Wir haben schon frühzeitig versucht, Licht ins Dunkel dieser Risikogeschäfte der Sparkassen zu bringen – wir
wollten das schon im August 2007 wissen usw. usf., dann ging es im Dezember weiter –; immer wieder haben Sie uns Auskünfte verweigert. Sie haben das Bankgeheimnis als Ausrede bemüht. Herr Tillich gibt es als Begründung für die Auskunftsverweigerung sogar offen so an. Er meint, der Verantwortungsbereich der Staatsregierung sei nicht berührt. Aber die Bank war zu diesem Zeitpunkt noch nicht verkauft; das Kabinett war noch zuständig. Es ist zwar im Rechtsgemauschel der AG-Umbildung untergegangen; aber es ist nicht so, dass Sie keine Rechtsaufsicht mehr gehabt hätten. Irgendjemand von der Staatsregierung muss in irgendeinem der Gremien dieser AG SachsenLB gesessen haben. Das Kabinett war also berührt, und damit war natürlich auch – wir sprechen von der Bürgschaft – das Budgetrecht des Parlaments berührt.
Ich finde, das muss man sich einmal richtig deutlich auf der Zunge zergehen lassen. Natürlich geht mich das als Haushälterin etwas an, wenn eine Landesbürgschaft hätte vielleicht auch niedriger ausfallen können; wenn zum Beispiel die Sparkassen, die mitgezockt haben, eben auch in der Verantwortung wären. Und die SPD – wie ich gehört habe, werden Sie unserem Antrag nicht zustimmen – verweigert sich also im Prinzip einem Zugewinn an Informationen. Das kann ja sehr behaglich sein, aber richtig ist es meines Erachtens nicht. Sie plakatieren überall im Land: neuer Kreis-, neuer Landrat. Wie wäre es denn mit einem neuen Politikstil, neuer Informationspolitik, damit man Klarheit hat, bevor man zur Wahl geht? Ich finde das Ganze sehr schwierig, was Sie hier veranstalten.
Ich möchte gern wissen, inwieweit sich bestimmte Sparkassen – es werden wohl nicht alle sein – an diesen Ausfällen hätten beteiligen müssen, wer da mitgezockt hat. Und wenn die Landesbank die Papiere der Sparkassen nicht zurückgekauft hätte, dann wäre diese Bürgschaft aus Landesmitteln eben wahrscheinlich geringer gewesen; und ich finde schon, dass das natürlich eine Sache ist, die den Landtag beschäftigen muss.
Dass Sie beim Rückkauf der Risikopapiere eine riskante Wette eingegangen sind, wird Ihnen bewusst gewesen sein. Auch Sie, Herr Tillich, als ehemaliges Mitglied des Haushaltsausschusses der EU, wussten eigentlich genau, was Sie taten; und zugunsten der Kommunen sind Sie das Risiko eingegangen, dass die EU den Notverkauf der Bank vielleicht gar nicht genehmigen und der Freistaat nicht nur für die Bürgschaft, sondern eben auch für andere Sachen haften müsste.
Ich habe aber inzwischen der Zeitung entnehmen können, dass die EU genehmigen wird. Allerdings habe ich auch lesen können, dass es ein paar Auflagen geben wird, die nicht das Kerngeschäft der Landesbank betreffen. Da kann man jetzt trefflich Rätsel raten, was damit gemeint ist – am 04.06. werden wir alle klüger sein. Vielleicht ist es auch die Frage, ob denn das Geschäft mit den Sparkassen so in Ordnung geht. Denn eines muss man sagen: Es war ein staatlicher Eingriff und mitnichten eine Verfah
rensweise, die ein privater Investor an den Tag gelegt hätte, indem er die Schulden der anderen mit übernimmt.
Ich bin der Meinung, man sollte vor der Wahl, vor dem 08.06. dieses Jahres, alle Karten deutlich auf den Tisch legen. Ich hoffe sehr, dass wir bei der Entscheidung am 04.06. von der EU die Karten auf den Tisch bekommen. Ich denke, dass die Fragen so relevant sind, dass man sie im Zweifel auch vor Gericht noch einmal wird einklagen müssen. Allerdings bin ich es ehrlich gesagt leid, dass ich in jeder haushalterischen Selbstverständlichkeit immer erst Auskunft beim Verfassungsgericht einholen muss. Ich weiß nicht, wie lange Sie das betreiben wollen; aber, wissen Sie, ich bin da auch kampferprobt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sich nun die GRÜNEN auch schon an Spekulationsgeschäften beteiligen und Spekulationen im Landtag auftreiben, wollen wir davon Abstand nehmen; wir wollen lieber das rechte Maß halten. Das rechte Maß ist dann überschritten, wenn wir noch laufend nachkarten wollen; und so, Frau Hermenau, wie Sie es dargestellt haben, diese Informationen letztlich als politische Instrumente in einem Wahlkampf benutzen wollen.
Wenn wir hier unaufgeregt vielleicht auch im Haushalts- und Finanzausschuss darüber sprechen wollen, welche Informationen notwendig sind, dann ist dort der richtige Platz; denn es gehört eine Diskretion dazu, und ich sehe nicht ein, warum wir hier jeden Aktiendeal oder jeden Kredit einer der Sparkassen im Sachsen-Finanzverbund, mit der wir ja über die Sachsen LB auch verbunden waren, aufzeigen müssen. Auch dort könnte es Probleme geben und auch dort könnten Sie mit alldem, was Sie so wissen wollen, ein großes Interesse erzeugen. Aber das ist nicht das Interesse unserer Fraktion.
Vielen Dank. Ich freue mich über den Beifall aus der Linksfraktion, die scheinbar ebenfalls nicht das Interesse hat, das alles in einem solch öffentlichen Raum weiter aufzuzeigen, wenn es um private Geschäfte, um private Kundenbeziehungen geht, die die Sachsen LB zu Sparkassen hatte.
Der heute zu behandelnde Antrag aus diesem Rückkauf ist auch ziemlich identisch mit der Kleinen Anfrage, Frau Hermenau, die sie am 18. April dieses Jahres gestellt hat und bei der damals die Staatsregierung von einer Stellungnahme abgesehen hat, weil diese Verantwortlichkeiten aus ihrer Sicht nicht betroffen sind.
Die Überwachung von einzelnen Bankgeschäften – die Sachsen Funding ist auch ein Bankgeschäft gewesen – ist nicht der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht – das ist die Meinung der Staatsregierung –, und damit kann es auch nicht zum Gegenstand von parlamentarischen Anfragen werden. An diesem Standpunkt scheint die Staatsregierung nichts geändert zu haben, und ich habe ebenfalls für meine Fraktion keinen Grund, daran etwas zu ändern.