1. Zum Einsatz derartiger Ultraschallgeräte: Hier verweise ich darauf, dass sich die Polizei des Freistaates Sachsen bis dato noch nicht mit diesem Thema beschäftigt hat.
2. Zu gesundheitlichen Risiken und zur Diskriminierung friedlicher Jugendlicher: Da der Polizei des Freistaates Sachsen bislang keine Hinweise oder Erkenntnisse zu diesen Ultraschallgeräten vorliegen, kann ich hierzu auch keine Aussage treffen.
3. Zu einer fehlenden Zulassungsvoraussetzung: Ich kann Ihnen versichern, dass die Polizei des Freistaates Sachsen sehr genau überlegt, welche Führungs- und Einsatzmittel in der Polizei Verwendung finden. Dabei spielt die Frage der Zulassung bzw. Zertifizierung eine bedeutende Rolle.
Nach Berichten der ARD-Sendung „Monitor“ vom 10. Januar 2008 werden trotz anderslautender Informationen die Erträge der Riester-Rente mit der Grundsicherung (früher Sozialhilfe) im Alter verrechnet. Geringverdiener, die im Alter auf staatliche Fürsorge angewiesen sind, erhalten demnach keinen Euro Rente zusätzlich, worüber sie von Banken und Versicherungen nicht aufgeklärt wurden.
1. Wie viele Riester-Sparverträge zur privaten Rentenvorsorge wurden im Freistaat Sachsen bis zum 31.12.2007 abgeschlossen und wie viele dieser Verträge wurden zwischenzeitlich im Lauf des Jahres 2008 aus welchen Gründen wieder gekündigt?
2. Wie beurteilt die Staatsregierung vor dem Hintergrund einer unlängst vom Wohlfahrtsverband „Volkssolidarität“ prognostizierten Altersarmut augrund hoher Arbeitslosigkeit und deutlich geringeren Erwerbseinkommens in Mitteldeutschland in einer Größenordnung von 20 bis 30 % Nachhaltigkeit und Effizienz der privaten Rentenvorsorge des Riester-Modells, wenn nach der bestehenden gesetzlichen Regelung die Riester-Rentenerträge auf die zum 01.01.2003 eingeführte staatliche Grundsicherung angerechnet werden?
Zu Frage 1. Die abgeschlossenen Verträge über die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente) werden nicht zentral erfasst.
Die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ kann lediglich Auskunft über die Zahl der gestellten Zulagenanträge geben. Da die Zulagen aber auch nachträglich beantragt werden können, lassen diese Daten nur bedingt
Zudem erfolgt die Erfassung der Zulagenanträge nicht nach bestimmten Kriterien, sodass Angaben zu den in den einzelnen Ländern gestellten Anträgen nicht möglich sind. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung veröffentlichten Zahlen beruhen auf Angaben der Versicherungswirtschaft und sind nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt.
Zu Frage 2. Die Grundsicherung im Alter erhält, wer sich nicht durch Einsatz seines Einkommens und Vermögens selbst helfen kann.
Dass die Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden, entspricht daher dem Grundsatz des Nachrangs fürsorgerechtlicher Leistungen, welche die Gemeinschaft für den Einzelnen bei unverschuldeten Notlagen erbringt.
Die Effizienz der privaten Altersvorsorge kann nur im Einzelfall und anhand der jeweils erzielten Rendite beurteilt werden. Möglicherweise kann auch bei einer lukrativen Anlageform der Abschluss eines RiesterVertrages aus Sicht eines Geringverdieners wirtschaftlich sinnlos erscheinen, soweit er in der Ansparphase auf Einkommen verzichtet, im Alter jedoch auch ohne diesen Verzicht eine Grundsicherung erhalten würde, die nicht geringer ist als seine selbst ersparte Altersvorsorge.
Dies kann aber nicht dazu führen, den Sinn einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge an sich infrage zu stellen, da diese jedem die Möglichkeit geben soll, eigenverantwortlich die Höhe seines Alterseinkommens zu bestimmen und die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden.
Dem überwiegenden Teil der künftigen Altersrentner wird dies gelingen. Vor allem jüngere Leute können dies aufgrund der langen Ansparphase durch verhältnismäßig geringe Beitrage und staatliche Förderung erreichen.
Lassen Sie mich an folgendem Beispiel, welches auf einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz beruht, verdeutlichen, dass sich auch für Geringverdiener der Abschluss eines „Riester-Vertrages“ lohnt:
Ein Versicherter, der 35 Jahre lang auf der Basis von 70 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich zehn Jahre Arbeitslosengeld II bezogen hat und im Alter von 63 Jahren mit 7,2 % Abschlag vorzeitig im Jahr 2015 in Rente ging, erhält – in heutigen Werten gerechnet – eine monatliche Nettorente von 580 Euro. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gesetzlichen Grundsicherungsbedarf für ältere Menschen.
Für diesen Versicherten hätte sich also trotz unterdurchschnittlichen Verdienstes, langjähriger Arbeitslosigkeit und eines vorgezogenen Renteneintritts der Abschluss eines Riester-Vertrages gelohnt, weil sich die Altersein
Wir im Freistaat Sachsen wollen unabhängig davon mit unserem neuen EFRE-Landesprogramm die umweltfreundlichen Verkehrsträger und damit auch die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene unterstützen. Verkehr vermeiden, mehr Verkehr auf Schiene und Wasserstraße! Dies ist langfristig der einzige Erfolg versprechende Ansatz, um Mobilität zu zumutbaren Bedingungen zu sichern, nicht der Versuch, mit immer neuen Ausbauprogrammen einem ungebremsten Wachstum im Güterverkehr begegnen zu wollen!
künfte durch die private Altervorsorge erhöht hätten. Dieses Beispiel belegt, dass sich eine Riester-Rente in den meisten Fällen – besonders für die Jüngeren – sehr wohl lohnt.
1. Welche Ergebnisse haben die ab März 2008 durch das Autobahnamt Sachsen zur Ermittlung der Belegung von bzw. des Bedarfs an Lkw-Stellplätzen durchgeführten Zählungen auf welchen Autohöfen und unbewirtschafteten Rastanlagen erbracht, welche Anlagen waren dabei besonders stark vom Lkw-Verkehr betroffen und warum wurden bei den Zählungen bewirtschaftete Rastanlagen nicht mit berücksichtigt?
2. In welcher Höhe und auf welcher Bedarfsbasis hat der Freistaat Sachsen Bundesmittel im Rahmen des seit 1995 bestehenden Ausbauprogramms für bewirtschaftete Rastanlagen abgerufen und wie viele Lkw-Stellplätze konnten dadurch wo an den Bundesautobahnen oder in deren Nähe in Sachsen geschaffen werden?
Bevor ich zur konkreten Beantwortung Ihrer Fragen komme, lassen Sie mich einige grundsätzliche Bemerkungen machen.
Die Parkplatzkapazitäten für Lkws an den Bundesautobahnen sind unzureichend. Dies führt dazu, dass LkwFahrer ihre Fahrzeuge nicht mehr ordnungsgemäß abstellen, Rückstaus entstehen oder die zulässigen Lenkzeiten überschritten werden. Mit anderen Worten: Fehlende Lkw-Parkplätze sind ein Sicherheitsrisiko.
Dies ist der Staatsregierung, aber auch dem in erster Linie zuständigen Bundesverkehrsminister bekannt. Eine vom Bundesverkehrsminister eingesetzte Projektgruppe arbeitet seit Herbst vergangenen Jahres an kurz- und mittelfristigen Lösungen, um die Situation zu entschärfen.
Ich möchte an dieser Stelle aber betonen, dass es nicht nur darum gehen kann, dem gestiegenen und künftig weiter steigenden Bedarf an Lkw-Parkplätzen mit vermehrten Ausbaumaßnahmen zu begegnen. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik muss vielmehr zum Ziel haben, einen möglichst großen Teil der Steigerungsraten im Güterverkehr auf die Schiene und die Wasserstraße zu verlagern.
Ich begrüße es deshalb, dass der von Bundesminister Tiefensee vorgelegte Masterplan Güterverkehr und Logistik eine massive Aufstockung der Mittel für den Kombinierten Verkehr und eine entsprechende Anpassung der derzeit doch sehr restriktiven Förderrichtlinien vorschlägt.
Zur ersten Frage. Anfang März wurden durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bundesweit Erhebungen auf Autobahnrastanlagen und Autohöfen durchgeführt. Der Bund hat dazu die Straßenbauverwaltungen der Länder gebeten, die Erhebungen zu unterstützen.
Gemäß Festlegung des Bundes wurden durch die sächsische Straßenbauverwaltung Zählungen auf unbewirtschafteten Rastanlagen und Autohöfen durchgeführt. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zählte auf den bewirtschafteten Rastanlagen. Die Zählergebnisse wurden an die BAST weitergeleitet und werden von dieser ausgewertet.
Die Auswertung der bundesweit erhobenen Daten ist durch die BAST noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen nach Information des Bundes Ende Juni 2008 vorliegen.
Zur zweiten Frage. Aus dem Ausbauprogramm des Bundes wird der Neubau der beidseitigen bewirtschafteten Rastanlagen Muldental an der Bundesautobahn A 14 finanziert. Dabei entstehen insgesamt 135 LkwStellplätze, davon auf der Nordseite 60 Lkw-Stellplätze und auf der Südseite 75 Lkw-Stellplätze. Die Kosten für die beiden Rastanlagen betragen circa 7 Millionen Euro.
Weiterhin wurde aus dem Programm die Umorganisation der Verkehrsanlage zur Verbesserung der Verkehrsführung an den bestehenden Rastanlagen „Dresdner Tor“ an der A 4 finanziert. Die Kosten betrugen circa 154 000 Euro.
Der Bau der weiteren Rastanlagen im sächsischen Autobahnnetz wurde im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit bzw. aus den vom Bund zur Finanzierung der Bundesfernstraßen bereitgestellten Mitteln finanziert.
Für Ihre eigene Planung teile ich Ihnen neue Redezeiten mit: Von nun an hat die CDU noch 52 Minuten, die Linksfraktion 33 Minuten, die SPD 26 Minuten, die NPD 20 Minuten, die FDP 20 Minuten, die GRÜNEN 20 Minuten und die Staatsregierung 52 Minuten.
Drucksache 4/11671, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicher kann man eine gewisse Symbolik darin erkennen, dass wir während der Vertragsstaatenkonferenz zur Erhaltung des Naturkapitals bzw. der Biodiversität in Deutschland eine Debatte zu diesem Thema auf der Ebene sächsischer Verhältnisse und Bedingungen durchführen. Man ist allerdings geneigt zu ergänzen: Eine gewisse Symbolik zeigt sich auch über die Schwergewichtigkeit dieses Themas, wenn ich hier etwa in den Saal blicke.
Für die öffentliche Debatte muss zunächst herausgehoben werden, weil es vielfach übersehen wird: Artenvielfalt zugleich und zu weiten Teilen ist eben auch genetische Vielfalt und damit ein wesentlicher Teil unseres Wissens über die Natur. Die Bewahrung der Artenvielfalt ist letztlich überlebenswichtig für die Menschheit. Daher sollten wir in der Politik durch unser Tun mithelfen, dass sich die Einsicht durchsetzt: Natur ist nicht schlechthin eine natürliche Ressource – eine Ressource zum Ausnutzen –, sondern sie ist in ihrer heutigen Gestalt auch Teil unseres kulturellen Erbes. Ohne eine intakte Natur verlieren wir die Fähigkeit, Werte zu vermitteln und, unabhängig vom wirtschaftlichen Ertrag, Bereicherung unseres Lebens in und mit der Natur zu finden.
Dabei geht es im Unterschied zur internationalen Konferenz zur Biodiversität mit ihren besonderen Interessen zur Erhaltung des Regenwaldes, der Korallenriffe, zur Erhaltung von Gorilla, Eisbär oder Elefant bei uns ganz konkret um Erhaltungsziele und Instrumente zur Zurückdrängung des Artenschwundes. So geht es bei uns vorrangig um Strategien, wie Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bei ihrer Tätigkeit Chancen der Artenerhaltung erkennen und nutzen, gegebenenfalls auch ohne Förderprogramme.
Bei uns geht es darum, Zerschneidung durch Trassen und damit Verinselung von Lebensräumen durch Zertrennung zu vermeiden und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Nicht zuletzt geht es um eine wirksame Bildungsvermittlung in allen Ebenen, damit der Stellenwert der Artenvielfalt in der Öffentlichkeit größer wird.