Protokoll der Sitzung vom 11.07.2008

Bleiben wir zum Beispiel bei den Bananen, von denen wir Deutschen jährlich 1,2 Millionen Tonnen importieren und verspeisen. Durch die EU-Marktordnung werden die Produzenten innerhalb der EU klar bevorzugt. Darum gab es immer wieder Proteste, vor allem von mittel- und südamerikanischen Staaten. Ein Untersuchungsausschuss des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) kam zu dem Schluss: Die EU-Marktordnung verstößt gegen die GATT-Grundsätze des Freihandels und der Gleichbehandlung. Die europäische Bananenordnung widerspricht deshalb dem Diskriminierungsverbot des GATT.

Wenn die deutschen Finanzbehörden die EU-Bananenverordnung anwenden und beispielsweise Strafzölle erheben, verletzen sie die völkerrechtlich gültigen GATTVerträge – so ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1995. Im April 1999 erfolgte ein weiterer Schiedsspruch der WTO in Genf. Die EU diskriminiert mit ihrer Bananenmarktordnung nach wie vor die Nicht-EU- und Nicht-AKPProduktionsländer.

Die Folgen dieses Handelsprotektionismus sind steigende Preise, rückläufiger Konsum, Umsatzrückgänge bei Kühlschiffen und Häfen, Großhändlern und Speditionen. Dramatischer sind die Folgen des Produktionsrückgangs in den Bananenländern. Dabei waren insbesondere die Kleinproduzenten die Verlierer, da die großen Firmen zunächst den Vertragsanbauern kündigten, um die eigene Produktion abzusetzen. Wegen des Nachfragerückgangs ist der Weltmarktpreis für Bananen gesunken. Dadurch sanken auch die Erlöse der Anbauer, speziell der kleinen Vertragsanbauer.

Zusammenfassung: Bezüglich dieser ungerechten Handelsbarrieren ersuchen wir mit unserem Antrag die Staatsregierung, sich ebenfalls klar zu positionieren und sich für deren Abbau zu engagieren.

Meine Damen und Herren, wir können jetzt gleich das Ganze am Büfett überprüfen und vor allen Dingen probieren. Sie werden sehen, es kommt vor allen Dingen auf Geschmack und Qualität an.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Die CDU-Fraktion, Herr Kollege Heinz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss eines langen Sitzungsjahres noch ein Thema, das die Leute beschäftigt und umtreibt und bei dem nur durch sofortiges Handeln an dieser Stelle wieder Frieden im Land hergestellt werden kann.

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der Linksfraktion – Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Für Ihr Plädoyer, Herr Weichert, für die Banane oder den freien Marktzugang werden Ihnen die sächsischen Bananenanbauer sicherlich danken.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Ihrem Parteinamen alle Ehre – Sie konzentrieren sich wirklich auf alles, was mehr oder weniger grün ist. Woran, meine sehr verehrten Damen und Herren, denken Sie, wenn über etwas von höchster Qualität, frei von jeglichen Fehlern, ganz, glatt, fest, prall, gut geformt, einheitlicher Farbbeschaffenheit und gleicher Größe gesprochen wird?

(Heiterkeit bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ich möchte das jetzt nicht durch irgendwelche Verpackungsnormen wie 75D usw. ergänzen, sondern wollte sagen, dass wir entsprechend dem Thema von der Handelsklasse „Extra“ sprechen, die wir hier zu beleuchten haben und die demnächst abgeschafft ist.

Grundsätzlich möchte ich bemerken, dass Handelsklassen in einer globalisierten Welt richtig und sinnvoll sind. Auf gewisse Schizophrenien oder Widersprüchlichkeiten wurde hier schon eingegangen. Das Beispiel Gurke muss dafür öfter herhalten, ist jedoch nur unvollständig dargestellt. Was zur Krümmung der Gurke geregelt wurde, gilt nur für die Salatgurke und nicht für die Einlegegurke. Das heißt also, wer den entsprechenden Krümmungsgrad seiner Gurke nicht nachweisen kann, hat immer noch die Chance, sie als Einlegegurke zu verkaufen.

(Heiterkeit bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ob es allerdings eine Behörde gibt, die kontrolliert, ob die Gurke auch wirklich eingelegt und nicht zu Salat gemacht wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Weitere Widersprüchlichkeiten, warum die Kartoffel ausgerechnet nach deutschem Recht, es für Brokkoli, Radieschen und Frühlingszwiebeln gar keine Regeln gibt, währenddem die Zwiebel wieder nach EG-Norm verkauft werden muss, erschließen sich mir nicht.

Ihr Antrag, meine Damen und Herren, entspricht in diesem Fall keiner Handelsklasse, weil er weder höchste Qualität hat noch frei von jeglichen Fehlern ist.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Na, na, nicht ausfällig werden!)

Er erfüllt nicht einmal gewisse Mindesteigenschaften, wie sie in der Handelsklasse II noch gefordert werden. Er war schlicht und ergreifend zwei Jahre aktuell und hat sich mittlerweile erledigt.

Ich möchte vorschlagen, den Antrag abzulehnen, möglichst schnell von der Theorie in die Praxis umzusteigen und all das zu testen, was draußen am Büfett angeboten wird. Ich denke, es ist sekundär, nach welcher Handelsklasse das normiert ist. Die Kunst des Kochs ist hier viel entscheidender. Ansonsten stellt sich für mich die Frage

der Herkunft. Ich hoffe und wünsche, dass da möglichst viel aus sächsischen Gefilden stammt, sofern es dort wächst. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit und wünsche eine schöne Zeit.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Danke, Herr Heinz. – Für die Linksfraktion Frau Altmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Heinz, Sie mögen das alles sehr lustig finden. Wenn es wenigstens lustig gewesen wäre, hätte ich zu dieser Zeit auch kein Problem damit, aber Ihre Anspielung auf die „sächsischen Bananenbauern“ ist für uns einfach nur engstirnig und einfach nur an sächsische Interessen gedacht und überhaupt nicht über den Tellerrand hinaus geschaut. Wir als Linksfraktion im Sächsischen Landtag denken global. Uns sind auch die Interessen der Bananenanbauer in der ganzen Welt wichtig, weil das uns allen dienen wird, wenn wir uns nicht nur auf unsere Interessen fixieren.

Zu Ihren nächsten Bemerkungen möchte ich nicht viel sagen. Da haben Sie noch eins draufgesetzt. Sexistisch sage ich dazu. Fand ich nicht sehr cool.

(Stöhnen bei der CDU – Alexander Delle, NPD: Spaßbremse!)

So, jetzt zum vorliegenden Antrag. Mit den Reaktionen aus dieser Richtung habe ich gerechnet, deswegen habe ich es gesagt.

(Unruhe im Saal)

Nun zum Antrag. Wer sich im Zusammenleben der Menschen wie die Linksfraktion im Sächsischen Landtag gegen jede Form der Uniformität wendet, wer sich für die ganze Vielfalt einsetzt, die die Natur bietet, ist natürlich dafür, wie es der vorliegende Antrag fordert, dass beim Handel mit Nahrungsmitteln nur solche Normen angewendet werden, die relevant für Qualität und Genuss dieser Produkte sind. Dazu gehören für uns Farbe, Form und Größe ganz klar und deutlich nicht. Wir sehen überhaupt nicht ein, warum wir auf die unendliche Vielfalt verzichten sollen, die sich gerade in diesem genussträchtigen Bereich bietet, nur weil die Verarbeitungsindustrie und der Handel genormte Früchte haben möchten, um einerseits die Effektivität zu steigern und gleichzeitig auch noch unliebsame Konkurrenten fernzuhalten. Kollege Weichert ist darauf bereits eingegangen.

Als ein Beispiel möchte ich Streuobstwiesen nennen. Wer von Ihnen schon einmal über eine Streuobstwiese gegangen ist, auch den einen oder anderen Apfel probiert hat, der weiß, welche Vielfalt an alten Apfelsorten sich in diesen Streuobstwiesen verbirgt. Die Betreiber von Streuobstwiesen setzen sich vehement dafür ein, dass bei den europäischen Qualitätsnormen die Einteilung nach Farbe, Form und Größe sofort ersatzlos gestrichen wird,

damit sie mit ihren Produkten, wenn sie wollen, auf den europäischen Markt können.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Auch das wäre wieder ein Vorteil für uns alle.

Der Verlust von Artenvielfalt durch menschliche Eingriffe vollzieht sich nicht nur in natürlichen Lebensräumen – darüber haben wir im Landtag auch schon sehr häufig diskutiert –, einen Verlust von Artenvielfalt gibt es auch seit Längerem bei landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, gerade durch solche lebensfernen und genussfeindlichen Normen, über die wir jetzt gerade reden. Wenn dann irgendeine alte Sorte auszusterben droht, werden auch in Sachsen spezielle Förderprogramme aufgelegt, um diese in letzter Minute doch noch zu retten. Ich denke, so ein Vorgehen kann doch überhaupt nicht vernünftig sein

(Beifall der Abg. Andrea Roth, Linksfraktion)

und wäre mit mehr Augenmaß bei Qualitätsnormen und solchen Dingen zu vermeiden oder zumindest einzuschränken.

Zu weiteren Punkten dieses Antrages möchte ich noch Ausführungen machen. Die Handelsklassen, hat Herr Weichert schon gesagt, haben sich im Wesentlichen erledigt. Ich möchte noch ein Wort zu dem Punkt des Antrages sagen, der sich mit dem Qualitätsbegriff und seiner Überarbeitung auf neuestem wissenschaftlichem Stand beschäftigt. Dort haben die GRÜNEN vielleicht den Zusammenhang nicht ganz erkannt. Wir sind natürlich nicht dafür, Herr Weichert, dass sämtliche Normen, Kennzeichnungen und Qualitätsbegriffe abgeschafft werden. Außer Obst und Gemüse gehört auch der Gesundheitsbegriff dazu. Das muss ich sagen, weil Sie das einfach nur am Rande ganz vieler europäischer und auch bundesdeutscher Normen angeführt haben.

Lebensmittelgesetz, Düngemittelverordnung und Pflanzenschutzgesetz sind für uns ganz wichtige Gesetze. Diese sollten noch viel mehr bei der Kennzeichnung Beachtung finden.

Was nun den Begriff der Gesundheit betrifft, stelle ich fest, wenn man in den EU-Qualitätsnormen oder in den bisherigen Handelsklassen den Gesundheitsbegriff findet, bezieht er sich nicht auf die Gesundheit der Menschen, sondern auf die Gesundheit der jeweiligen Frucht. Dort liegt es ein bisschen anders, als es in Ihrem Antrag zum Ausdruck kam.

Wir stimmen diesem Antrag vorbehaltlos zu. Ich widerspreche damit zum Schluss noch einmal dem Kollegen Heinz. Der Antrag ist überhaupt nicht erledigt. Wir sollten darüber weiter diskutieren. Wir finden es auch sinnvoll, dass wir der Staatsregierung diesen Auftrag erteilen, eine Bundesratsinitiative in Richtung der EU auf den Weg zu bringen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion; Frau Dr. Deicke, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Würde man Obst oder Gemüse zwei Jahre liegen lassen, so wäre es sicher verdorben.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Nein!)

So ähnlich geht es mit dem vorliegenden Antrag. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2007 neue Verbraucherschutzregeln gelten. In diesem Zusammenhang wurden die nationalen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse mit einer Einteilung in Handelsklassen abgeschafft, denn, wie die GRÜNEN in ihrem Antrag feststellten, brachte die Einteilung wenig Nutzen, erforderte aber einen erheblichen Mehraufwand bei Qualitätskontrollen. Damit ist aus unserer Sicht der Antragsgegenstand weitestgehend erledigt und man fragt sich natürlich, warum Sie diesen Antrag heute als letzten Tagesordnungspunkt einbringen.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe vermutet und ich glaube, ich liege nicht ganz falsch, dass das heute nicht ganz so ernst gemeint ist und es einfach darum geht, die Sommerpause entsprechend einzuläuten.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Natürlich können wir auf EU-Ebene nicht völlig auf Normen verzichten. Manche sind zwar auf den ersten Blick seltsam, aber auf den zweiten Blick doch vernünftig. Manche sind aber auch zum Schmunzeln. Ein kleines Beispiel: