Protokoll der Sitzung vom 10.03.2005

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Schulgesetzentwurf greifen wir ein Thema auf, das in der Vergangenheit, aber auch derzeit immer wieder heiß diskutiert wurde und wird, insbesondere dann, wenn wir in den ländlichen Regionen von Sachsen sind. Wir wollen unzulässige Härten, die sich aus langen Schulwegen für Schülerinnen und Schüler ergeben, verhindern und Schulstandorte im ländlichen Raum erhalten. Dass dieses Anliegen durchaus gesehen wird, zeigt auch der Koalitionsvertrag, den CDU und SPD geschlossen haben. Allerdings sind wir nicht der Meinung, dass eine Verwaltungsvorschrift, deren Zustandekommen heute noch gar nicht feststeht, das richtige Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen. Wir nehmen mit dem Gesetzentwurf erstmals eine Definition des bisher schwammigen Begriffs „unzumutbarer Schulweg“ vor und sagen ganz klar: „Unzumutbar“ ist der Schulweg dann, wenn Schüler an Grundschulen länger als 20 Minuten und Schüler an übrigen Schulen länger als 35 Minuten bis zur Schule brauchen. Das muss mehr als 30 % der Schüler einer Klasse betreffen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir über Schulwege reden, ist das nicht nur eine rein technische Betrachtung, sondern es geht im Kern um ein Stück Perspektive für den ländlichen Raum und die dortigen Bildungsstandorte. Wir wollen mehr Qualität in der Schule. Ich glaube, in diesem Ziel sind wir uns fraktionsübergreifend in diesem Hause einig. Dazu brauchen wir aber auch ausgeruhte und aufnahmefähige Schüler in der Schule. Wir als FDP wollen kurze Wege für kurze Beine; denn uns geht es darum, die individuellen Bildungschancen für Schüler im ländlichen Raum zu erhalten.

(Beifall bei der FDP)

Wir wollen keine doppelte Bestrafung durch eine naturgemäß geringere Schulauswahl im ländlichen Raum und

durch viel längere Schulwege. Wenn wir die Übergangsquoten auf das Gymnasium vergleichen, stellen wir schon heute eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Städten und den ländlichen Regionen fest, das heißt, schon in dieser Hinsicht sind Schüler aus ländlichen Regionen benachteiligt.

Meine Damen und Herren! Wohnortnahe Schulen sind aber nicht nur ein Thema für die Bildungspolitik. Sie sind auch notwendig, um die Lebensqualität im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Wenn wir weitere Orte ihrer Schulen berauben, wird ein Ausbluten des ländlichen Raums die Folge sein. Das können wir wirklich nicht wollen.

Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag steht: „Die Koalitionspartner kommen überein, zulässige Abweichungen von Mindestschülerzahlen, Klassenobergrenzen und Zügigkeit in einer Verwaltungsvorschrift zu präzisieren.“ Bis heute ist unklar, ob und wann diese Verwaltungsvorschrift kommt. Eine Verwaltungsvorschrift ist auch keine eigenständige Rechtsgrundlage. Deshalb wollen wir eine gesetzliche Regelung.

Wenn ich sehe, was alles im Koalitionsvertrag steht – die SPD hat versucht, einiges hineinzuschreiben –, und wenn ich in der Praxis erlebe, wie der Kultusminister in Zeitungsinterviews und im praktischen Handeln die Formulierungen interpretiert, dann, so glaube ich, ist genau dieser Gesetzentwurf notwendig, weil sich die SPD eben nicht durchsetzen kann und auch hier wieder über den Tisch gezogen wird.

(Beifall bei der FDP)

Im Ausschuss war das Argument zu hören, dies stelle einen Eingriff in die Handlungshoheit der Kreise beim Schülertransport dar. Das ist ein vorgeschobenes Argument, das sich bei näherem Hinsehen als Mogelpackung erweist; denn durch seinen Mitwirkungsentzug bei den Lehrern erzwingt der Freistaat quasi die Schulschließung. Was bleibt den Schulnetzplanern vorbehalten? Sie dürfen die schlechte Botschaft überbringen und die Schließung durchführen. Das ist eine sehr eigenartige Arbeitsteilung.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Wenn der Freistaat das so sieht, nämlich die Kreise verhungern lässt, dann gleicht das dem Bildnis, in dem dem Fallschirmspringer der Absprung erlaubt, der Fallschirm aber einbehalten wird.

(Zuruf von der CDU: Möllemann!)

Unser Gesetzentwurf garantiert faire Chancen für die ländlichen Regionen in Sachsen, für die Schüler und die Eltern dort.

Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der PDS)

Für die Koalition Frau Abg. Henke, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Zielstellung Ihres Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, heißt es: „Das öffentliche Bedürfnis einer Schule soll sich mehr am Bedürfnis der Schüler an kurzen Schulwegen als an bloßen Mindestschülerzahlen orientieren.“ – Schulwege sind sicherlich ein Kriterium, auf keinen Fall jedoch das alleinige und in Bezug auf „Pisa“ sicherlich nicht das Schlüsselkriterium. Wenn man nach „Pisa“ ernsthaft Veränderungen will, muss man Bildung ganzheitlich betrachten. Wichtig und im Interesse der Schüler ist eine qualitativ hochwertige Schule; eine Schule, die eigenständige Profile erarbeitet; eine Schule, die Ganztagsangebote auf hohem Niveau in enger Verbindung mit Region und Wirtschaft anbietet; eine Schule, die sowohl den Schülern in urbanen Zentren als auch denjenigen im ländlichen Raum gleiche Bildungschancen einräumt. All dies ist im Sächsischen Schulgesetz – das haben Sie, Herr Kollege, ausgeführt – und nochmals im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir müssen uns auf das Absinken der Schülerzahlen einstellen und uns auf eine Halbierung orientieren. Das macht eine Anpassung des Schulnetzplans unabdingbar. Dies darf aber auf keinen Fall auf die Qualität der Bildung Einfluss nehmen. Schulgesetz und Koalitionsvertrag vereinigen sachgerechte Konzepte sowohl zu „Pisa“ als auch zur demografischen Entwicklung und entwickeln somit das sächsische Schulsystem insbesondere qualitativ-inhaltlich weiter, ohne, meine Damen und Herren von der FDP, das berechtigte Anliegen einer möglichst ortsnahen Schulversorgung außer Acht zu lassen.

Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Beide Anliegen, sowohl die Schulwege als auch die Zügigkeit, sind jetzt schon festgelegt. Im Landesentwicklungsplan wird bezüglich der Schulwege dezidiert Stellung genommen. So heißt es: Eine effektive Abstimmung des ÖPNV mit Schulstandorten soll dazu beitragen, dass zumutbare Schulwege zu den jeweils nächstliegenden Standorten der jeweiligen Schulart einer öffentlichen Schule erreicht werden. Als Orientierung, meine Damen und Herren von der FDP, werden maximal 30 Minuten für Grundschulen und 45 Minuten für Mittelschulen und Gymnasien festgelegt. Ebenfalls ist eine Abstimmung mit Schulen in freier Trägerschaft gewährleistet. Wir halten diese Empfehlung für ausreichend. Die in Ihrem Gesetz vorgeschlagene Regelung ist daher abzulehnen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Herbst?

Ja, bitte.

Frau Kollegin! Können Sie mir sagen, ob die im Landesentwicklungsplan festgelegten Zeiten in der Praxis auch erreicht werden?

Wenn Sie mir zuhören, komme ich noch darauf zu sprechen. Verantwortlich für die Schulnetzplanung ist die kommunale Ebene und diese ist angehalten, im Planungsprozess für angemessene Schulwege Sorge zu tragen.

Jetzt komme ich auf Ihre Frage zu sprechen. Viele andere, aber auch ich, sind gleichzeitig kommunal tätig. Ich bin im Kreistag tätig. Wir haben die Übertragung der Schulnetzplanung auf die Landkreise ernsthaft umgesetzt. Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet, in der sich Vertreter der Schulträger, das heißt Bürgermeister, Elternsprecher, Vertreter aus allen Fraktionen des Kreistages versammeln. Dort haben wir die Schulnetzplanung vorgenommen, und zwar in Abstimmung mit dem ÖPNV und auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes.

Sie haben vorhin gerade gesagt, was die kommunale Selbsthoheit betrifft – auch Herr Zastrow hat das heute Morgen in der FAG-Debatte ausgeführt –, dass Sie für Deregulierung und Entbürokratisierung sind. Dafür ist der Vorschlag aus dem Landesentwicklungsplan als Orientierung doch sehr wichtig. Ich halte es nicht für richtig, sich für eine Festschreibung zu entscheiden, wie Sie sie hier machen, eine 30-prozentige Regelung im Gesetz festzuhalten, wenn Sie meinen, dort kommunale Hoheit wirken zu lassen, wo sie wirken soll.

Unsere Landräte und Bürgermeister sind sehr wohl in der Lage, gemeinsam mit den Schulträgern und mit den verantwortlichen Schulleitern die Schulnetzplanung in den Griff zu nehmen. In der Mehrzahl der Landkreise funktioniert das auch sehr gut. Ich weiß, es gibt auch Landkreise, die noch keinen bestätigten Schulnetzplan, durch ihren Kreistag verabschiedet, haben. Eine Bitte meinerseits an den Kultusminister wäre, dass wir dort noch einmal hinschauen. Die Schulleiter erwarten das auch von ihren Schulträgern, denn wenn sie keine abgeschlossene Schulnetzplanung haben, sind sie von jeglicher Förderung ausgeschlossen. Ich glaube, das möchte auch keiner.

Sie sehen, dass wir sehr wohl mit den Regelungen des Landesentwicklungsplanes, aber auch mit den Regelungen des Schulgesetzes und der Vereinbarung im Koalitionsvertrag Ihrem Anliegen Rechnung tragen.

Außerdem ist das Kultusministerium beauftragt – Sie haben es vorhin erwähnt, Herr Herbst –, laut Koalitionsvertrag eine Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten, die der Präzisierung der gesamten Ausnahmetatbestände auch bezüglich des § 4a dienen soll. Daher ist auch Ihr Vorschlag, die Muss-Regelung zur Zügigkeit von Schulen in eine Sollvorschrift umzuwandeln, um Ausnahmen auch über die bisherige Regelung der in § 4a Schulgesetz ausdrücklich genannten Ausnahmetatbestände hinaus zu er

möglichen, abzulehnen. Die jetzige Regelung lässt über die im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmeregelungen die Nennung von weiteren besonderen Gründen von Ausnahmen zu. Dies ist über den Begriff „insbesondere“ gewährleistet. Das Wort „soll“ bedeutet juristisch nichts anderes als Ausnahmen von der Regel, vor allem bei besonderen Fällen. Meine Damen und Herren! Die Regelung, die wir laut Schulgesetz und laut Koalitionsvertrag getroffen haben, die Absprachen, die auch in den Landkreisen durchgeführt werden, und die Übertragung der Schulnetzplanung werden sehr gewissenhaft vorgenommen. Ich glaube, mit der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift haben wir noch ein Instrument, um gerade diese Ausnahmetatbestände besser zu definieren. Ich denke, dass damit die Schulnetzplanung und auch die Entwicklung unserer Schulen auf einem guten Weg sind, den wir selbstverständlich auch weiter kontrollierend im Auge behalten. Ihren Gesetzentwurf werden wir ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die PDS-Fraktion, bitte, Frau Abg. Bonk.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnortnahe Schulen erhalten, Schulschließungen und lange Wege verhindern. Rainer Maria Rilke formuliert in einem anderen Zusammenhang: „Es ist eine alte Geschichte, doch ist sie immer neu und wem sie jüngst passiere, dem bricht das Herz entzwei.“ Gerade vor dem Hintergrund, dass das Kultusministerium weitere 125 Schulschließungen und Nulltoleranz bei den Wackelkandidaten angekündigt hat, ist das Thema aktueller, als wir es uns wünschen. Das Schulsterben soll also weitergehen, obwohl es offensichtlich im Widerspruch zu den Bedürfnissen der Menschen in diesem Land steht, denn 420 000 Menschen haben in Sachsen im Volksbegehren „Zukunft braucht Schule“ dagegen unterschrieben, an dem sich mehrere Verbände der Eltern und auch der Landesschülerrat beteiligten. Auch die PDS-Fraktion hat sich für dieses Anliegen eingesetzt und wir unterstützen ausdrücklich Initiativen, die gerade auch im ländlichen Raum das kulturelle Zentrum Schule schützen.

Nun diskutieren wir über einen Gesetzentwurf der FDP. Er umfasst im Kern den angesprochenen Sachverhalt in zwei Punkten. Es bleibt abzuwarten, ob wir zukünftig für jedes inhaltliche Anliegen auf einen ganzen Schulgesetzentwurf warten dürfen. Im Kern allerdings weist der vorliegende Entwurf in die richtige Richtung. Sie wollen, meine Damen und Herren von der FDP, den zumutbaren Schulweg näher definieren. Das ist angesichts oft willkürlicher Verwaltungsentscheidungen und Kindern, die mehrere Stunden am Tag unterwegs sind, ein richtiger Ansatz. Im Kreis Freiberg sind die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in ihre Mittelschule im Durchschnitt acht und zum Gymnasium zehn Kilometer unterwegs. Offensichtlich wird das bislang als zumutbar betrachtet und das zeigt, dass es Zeit ist, diese Zumutbarkeit näher zu bestimmen. Wir wollen Sie dabei gern

unterstützen. Ob Minuten allerdings das richtige Maß sind, ist ein wenig fraglich, wenn ich so über Geschwindigkeiten verschiedener Fahrzeuge nachdenke, aber eine Richtgröße ließe sich da sicherlich finden.

In Ihrem ersten Absatz schlagen Sie die Möglichkeit der Führung auch einzügiger Schulen vor, ein Anliegen, das wir zur Erhaltung wohnortnaher Schule schon lange verfolgen. Weil es uns so wichtig ist, ist es uns nicht konsequent, nicht zielführend genug und wir würden es gern expliziter formulieren, da die vorgeschlagene Sollregelung, wie von Frau Henke angesprochen, nur wenig Schlagkraft hat. Darum wollen wir konkreter sagen: Es ist möglich, Mittelschulen auch einzügig und Gymnasien zweizügig zu führen. Darum werden wir auch einen Änderungsantrag einbringen, um die Schulen im ländlichen Raum noch eindeutiger zu schützen.

Lange Schulwege, meine Damen und Herren, verhindern mit der Notwendigkeit, direkt nach dem Unterricht zum Schulbus zu stürzen, eine Entwicklung der Schule zum Lebenszentrum der jungen Menschen. Oft können außerunterrichtliche Angebote nicht wahrgenommen werden und gerade deswegen sind die Jugendlichen im ländlichen Raum benachteiligt. Dort ist Schule im Ort auch noch mehr: Sie ist Treffpunkt und kulturelles Zentrum und wird gebraucht.

Frau Henke, natürlich geht es bei „Pisa“ und der schulpolitischen Debatte nicht nur um Schulwege. Es geht um Schulqualität. Der Zusammenhang dürfte sich dann auch Ihnen erschließen, meine Damen und Herren: Die Schulen, die beim Kahlschlag übrig bleiben, sind oft überfüllt und die Qualität leidet. Der Rückgang der Schülerzahlen sollte produktiv genutzt werden, um Schulqualität zu erhalten und zu steigern. Das geht aber eben auch nicht mit längeren Wegen und einer in vielfacher Hinsicht größer werdenden Entfernung zur Schule. Darum stimmen wir dem Punkt 2 Ihres Schulgesetzentwurfes zu und werden zum Punkt 1 einen Änderungsantrag einbringen, der das Anliegen noch klarer herausstellen soll.

Vor allem aber bitte ich auch die anderen Fraktionen um dieses Bekenntnis zur wohnortnahen Schule, zu kurzen Wegen für kurze Beine, um ein Bekenntnis für mehr Schulqualität.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Die NPD-Fraktion, Herr Abg. Paul.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht abzustreiten, dass bei Eltern und Schülern ein Bedarf nach wohnortnaher Beschulung besteht und einen besonderen Bedarf in dieser Richtung haben die Eltern und Schüler im ländlichen Raum. Dies alles sollte in der Schulnetzplanung des Freistaates seinen Niederschlag finden.

Die Ankündigung der Staatsregierung, in den nächsten Jahren Schulschließungen im Mittelschul- und Gymnasialbereich vorzunehmen, lässt vermuten, dass es gerade bei den Schulwegen zu erheblichen Verschlechterungen kommen wird.

Bundesweit ging nach der Veröffentlichung der neuesten Ergebnisse der Pisa-Studie wieder einmal ein Aufschrei durch die Medien. Mit den verschiedensten Argumenten versuchte man sich die Schuld für das schlechte Abschneiden gegenseitig in die Schuhe zu schieben.

Doch stellen wir in diesem Zusammenhang einmal klar: Ein zu langer Schulweg führt zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Wenn wir uns über Bildungsdefizite unterhalten, dann sollten wir an dieser Stelle einen Reformbedarf erkennen. Auch wenn der Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei „Pisa“ durchaus zufrieden stellend abgeschnitten hat, sollten wir nicht vergessen, dass er, im Gesamtkontext betrachtet, allerdings nur Einäugiger unter den Blinden ist. Wir sollten uns sachorientiert darum bemühen, Voraussetzungen zu schaffen, welche die Zugangsgleichheit der Schülerinnen und Schüler in unserem Freistaat gewährleisten. Unter diesem Aspekt hält meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für unterstützungswürdig. Auch hinsichtlich der Mindestanzahl von Zügen je Klassenstufe sollten wir im Sächsischen Schulgesetz Lockerungen vornehmen. Dass wir mit einem Rückgang der Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren rechnen müssen, ist unbestreitbar, doch muss dies nicht zwangsläufig zu Schulschließungen und damit längeren Schulwegen führen.

Der Rückgang der Schülerzahlen sollte daher lieber zur Schaffung kleinerer Lerngruppen verwendet werden. Oft wird als Beispiel für ein erfolgreiches Bildungssystem Finnland bemüht. Dieses System beruht aber gerade auf kleineren Schulklassen. Uns eröffnet sich nun durch den Schülerrückgang die Chance, dieses Erfolgsmodell in solchen Punkten zu übernehmen. Wir sollten uns die Frage stellen, was wir wollen. Geht es uns um die Sanierung des Landeshaushaltes auf dem Rücken der Bildung, oder wollen wir in die Bildung und damit in die Zukunft investieren? Ich bin der festen Überzeugung, dass Sachsens Schülerinnen und Schüler mehr als das Verwaltungsminimum verdient haben.

Meine Damen und Herren, vielleicht sollten sich einige Fraktionen in diesem Haus überlegen, ob ihnen der Weg aus der Bildungsmisere Herzensangelegenheit oder bloßes Lippenbekenntnis ist. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt einen Mindeststandard für die Erreichbarkeit von Bildungsangeboten fest, welcher zweifellos notwendig ist, um glaubwürdig an Bildungsreformen zu arbeiten. Daher wird meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der NPD)

Ich rufe die Fraktion der GRÜNEN auf. Frau Günther-Schmidt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Sächsische Schulgesetz bedarf dringend einer Überarbeitung, einer Änderung. Von daher ist es zielgerichtet, dass die FDP-Fraktion hier ansetzt. Mich wundert allerdings, dass Sie einen so indirekten Weg zur Zielerreichung wählen. Sie fordern etwas