Protokoll der Sitzung vom 23.01.2009

2. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Anzahl der übergewichtigen Kinder insbesondere im Vor- und Grundschulbereich im Freistaat Sachsen und inwieweit erachtet die Staatsregierung die Umsetzung des „Schulobstprogramms“ als probates Mittel, um Kindern eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu bieten?

Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Herr Abg. Petzold, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt. Zur Frage 1: Die Verordnung für ein EU-Schulobstprogramm wurde von der Europäischen Union im November 2008 verabschiedet. Neben der Abgabe von Obst und Gemüse sieht das Programm auch Beratungs- und Aufklärungsinitiativen vor. Außerdem soll der Absatz dieser Produkte gefördert werden.

Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. Mitgliedsstaaten, die sich beteiligen wollen, müssen zunächst eine nationale Strategie erarbeiten. Bisher liegt für Deutschland noch keine nationale Strategie zur Umsetzung des EU-Schulobstprogramms vor. Allerdings hat die Sächsische Staatsregierung in den einschlägigen Gremien das EU-Schulobstprogramm ausdrücklich begrüßt. Die Verordnung sieht vor, dass den Mitgliedsstaaten erst ab dem Schuljahr 2009/2010 rund 90 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Demzufolge kann ich zum jetzigen Zeitpunkt weder über Erfahrungen bei der Programmumsetzung noch über eine Programmevaluation an sächsischen Schulen berichten.

Zur Frage 2: Aussagen zu Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen liefern kinder- und jugendärztliche Untersuchungen zum Zeitpunkt der Einschulung. Wir führen sie in Sachsen flächendeckend durch. Die statistische Entwicklung weist für den Zeitraum 2003/2004 bis 2007/2008 keine signifikant steigenden Body-Mass-Index-Werte bei Einschulungskindern auf. Der Anteil übergewichtiger Kinder pro Jahr bewegt sich zwischen 5,2 und 5,6 %; bei Adipositas liegen die entsprechenden Werte zwischen 3,2 und 3,9 %.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Werte innerhalb der genannten Bandbreite schwanken; sie zeigen keineswegs eine steigende Tendenz.

Für Vorschulkinder fehlen die entsprechenden Daten, weil eine Erhebung der Indikatoren Gewicht und Größe nicht Bestandteil der Kita-Untersuchung ist.

Die Staatsregierung hält das Schulobstprogramm für geeignet, um Kindern eine gesunde und ausgewogene Ernährung anzubieten.

Ich bedanke mich für die Auskunft.

Herr Weichert, Sie sind wieder an der Reihe mit der Frage laufende Nr. 9.

Es geht um die Verschlechterung einer Bahnverbindung seit dem neuen Fahrplan im Dezember, um die Ausdünnung der ICE-Verbindung Frankfurt/M.–Dresden.

Die Deutsche Bahn AG hat nach Abschluss der Überprüfung ihres ICE-Wagenparks im letzten Jahr die meisten ICE-Verbindungen auf der Strecke Frankfurt/M. nach Dresden aus dem Fahrplan gestrichen. Ebenfalls wurde der Stundentakt der IC-Verbindung von Dresden nach Leipzig, sogar im Berufsverkehr, aufgegeben. Damit zeigt die Deutsche Bahn AG, welch geringe Priorität sie den neuen Bundesländern einräumt. Sachsen wurde vom Hochgeschwindigkeitsnetz abgeschnitten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Bahnstrecke Frankfurt–Leipzig wieder an das ICE-Netz anzuschließen?

2. Wann wird der Stundentakt der IC-Verbindungen zwischen Dresden und Leipzig wieder eingeführt – den ja auch einige Abgeordnete brauchen?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk; bitte.

Sehr geehrter Herr Weichert! Im Zusammenhang mit Ihren Fragestellungen möchte ich zunächst in Erinnerung rufen, dass der Eisenbahnfernverkehr in Deutschland seit der Bahnreform im Jahre 1994 von der DB AG und ihren Konkurrenten streng eigenwirtschaftlich realisiert wird. Das heißt, es gibt keine direkten Zuschüsse Dritter und damit auch keine direkte Einflussmöglichkeit auf Angebot und Tarif – ob uns das nun gefallen mag oder nicht.

Zum konkreten Fall! Wegen Zweifeln an der Sicherheit der Achsen lässt die DB Fernverkehr weiterhin alle Neigetechnik-Hochgeschwindigkeitszüge vom Typ ICE T in kurzen Intervallen und mit hohem Aufwand überprüfen. Vom weitgehenden Ausfall dieser Züge waren alle vier ICE-T-Strecken massiv betroffen. Zwei dieser Strecken betreffen direkt den Freistaat Sachsen.

Sosehr ich Verständnis für den Grundsatz „Sicherheit geht vor“ der DB AG aufbringen kann, so sehr war ich bestürzt über das katastrophale Krisenmanagement des Unternehmens. Ich hatte unverzüglich nach Bekanntwerden der geplanten Streichungen auf der Relation Leipzig–Dresden den hiesigen Konzernbevollmächtigten um ein Gespräch gebeten. Für den Fall der Umsetzung der Pläne hatte ich spürbare Reaktionen seitens des Freistaates nicht ausgeschlossen. Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik und meiner politischen Intervention hat die DB AG relativ schnell von ihrem ursprünglichen Vorhaben, die Ersatzverkehre Leipzig–Dresden auf einen Zwei-Stunden-Takt auszudünnen, Abstand genommen.

Damit sind natürlich noch nicht die qualitativen Einschränkungen auf den ICE-T-Relationen vom Tisch. Speziell die Pendelzüge, die zurzeit im Zwei-StundenTakt zwischen Leipzig und Dresden verkehren, entsprechen ganz und gar nicht den Prämissen eines hochwertigen Eisenbahnfernverkehrs.

Deshalb habe ich Bahnvorstand Dr. Wiesheu bei einem persönlichen Gespräch im Dezember um einen verbindlichen Fahrplan für den Wiedereinstieg in den ICENormalbetrieb ersucht. Herr Dr. Wiesheu hat mir dies auch für Januar 2009, sobald die DB AG Klarheit bezüglich der Kapazitäten für besagte Achsprüfung hat, zugesichert. Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Wiesheu Herrn Ministerpräsidenten Tillich in einem für den 26. Januar 2009 geplanten Gespräch hierzu unterrichten wird. Es versteht sich von selbst, dass der Themenpunkt auf der Agenda besagter Unterredung stehen wird.

Die Staatsregierung setzt sich also mit ganzer Kraft für die Wiederaufnahme des ICE-Regelbetriebes ein. Ziel ist es, auf der gesamten Relation, also von Wiesbaden über Leipzig nach Dresden, so schnell wie möglich zur gewohnten Qualität zurückzukehren.

Mit Blick auf Frage 2 bedeutet dies: Ich halte nichts von einer neuen Zwischenlösung mit IC-Standard, zumal sie verkehrstechnisch nicht realisierbar erscheint.

Eine letzte Bemerkung: In meinem Gespräch mit Dr. Wiesheu hatte ich den Eindruck, dass sich die DB AG sehr wohl um eine rasche Lösung des Problems bemüht. In diesem Zusammenhang sind wohl auch aktuelle Äußerungen des Konzerns zu sehen, kräftig in hochmoderne Fahrzeuge für den Fernverkehr zu investieren.

Wir sollten – bei aller Verärgerung – ein Mindestmaß an Verständnis für die schwierige Situation aufbringen und die Bahn, die eine schnellstmögliche Lösung des Problems zugesichert hat, einfach beim Wort nehmen.

(Beifall der Abg. Jutta Schmidt, CDU)

Vielen Dank.

Danke schön. – Frau Simon, Sie sind wieder dran mit der Frage Nr. 6.

Danke, Herr Präsident! – Es geht um den Schülerverkehr.

Im Zusammenhang mit der Petition 04/01067/4 wurde seitens des Sächsischen Landtages am 16.03.2006 festgestellt, dass – im Gegensatz zur Position des Landkreises Niederschlesischer Oberlausitzkreis – schwerbehinderte Schüler einen Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Schülerverkehr haben. In seinem Schreiben vom 05.05.2006 informierte der damalige Kultusminister Flath, dass der Landkreis seine Forderung des Eigenanteils aufgehoben hätte und eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorbereite. Im Entwurf der von der Kreisverwaltung Görlitz dem Kreistag für seine Sitzung im Januar 2009 vorgelegten Schülerbeförderungssatzung ist jedoch erneut die Zahlung eines Eigenanteils für

Besitzer eines Schülerbehindertenausweises vorgesehen. Mein Hinweis, dass diese unzulässig sei, wurde seitens der Verwaltung zurückgewiesen.

Meine Fragen:

1. Wie ist die derzeitige Rechtslage bezüglich des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten für schwerbehinderte Schüler?

2. Was unternimmt die Staatsregierung generell angesichts dieser oder ähnlicher Fälle, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in nachgeordneten Behörden und Einrichtungen durchzusetzen und zu kontrollieren?

Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte.

Frau Abg. Simon, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1. Die Erhebung eines Eigenanteils für die Schülerbeförderung nach § 23 Abs. 3 Schulgesetz ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Schüler einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Wenn wegen einer Behinderung keine wohnortnahe Schule besucht werden kann und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Schule nicht möglich ist, hat der Träger der Sozialhilfe einen gegebenenfalls erhobenen Eigenbetrag an den Beförderungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zu übernehmen.

Die Anfrage geht auf einen konkreten Fall im vormaligen Landkreis Niederschlesische Oberlausitz zurück; Sie erwähnten es gerade, Frau Abgeordnete. Hier gab es eine Einzelfallprüfung. Der Bescheid über die Erhebung eines Eigenanteils wurde aufgehoben. Ich betone aber, dass über die Rechtmäßigkeit des Vorgangs in diesem Fall nicht gerichtlich entschieden worden ist.

Zu Frage 2. Die Schülerbeförderung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden üben insoweit lediglich eine Rechtsaufsicht aus. Weisungen, zum Beispiel, wie der Beförderungsträger die Satzung auszugestalten hat, sind unzulässig. Solange die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht ganz oder zum Teil in Zweifel steht, ist eine Anordnungsmöglichkeit der Schulaufsicht demnach ausgeschlossen.

Herr Minister, ich hätte gern eine Nachfrage gestellt: Sind die in der Bearbeitung der damaligen Petition genannten Gerichtsurteile, zum Beispiel des Oberverwaltungsgerichtes, aufgehoben worden, die damals bescheinigt haben, dass die Erhebung eines Eigenanteils für die Schülerbeförderung eines schwerbehinderten Kindes – ich zitiere jetzt aus der Beantwortung der Petition – „gegen höherrangiges Recht verstößt und insoweit rechtswidrig ist“?

Hierüber kann ich keine Aussage treffen. Aber wir können gern noch einmal den besonderen Fall, der Ihrer Anfrage zugrunde liegt, überprüfen. Von einer Aufhebung von

Gerichtsurteilen ist mir nichts bekannt. Ich lasse es aber gern überprüfen.

Gut. Ich würde um ein Gespräch bitten.

Ja, ist hiermit zugesagt.

Danke. – Herr Despang, Sie sind dran mit der Frage Nr. 4.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage betrifft Erkenntnisse über Störungen und Behinderungen des Trauermarsches der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 14. Februar 2009.

Friedemann Bringt vom sogenannten Vorbereitungskreis GehDenken wurde in den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 17.12.2008 mit der Aussage zitiert: „Unser Ziel ist, die Demo der Nazis nicht zum Laufen kommen zu lassen.“ Davon ausgehend, dass Herr Bringt damit den Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 14. Februar 2009 in der Dresdner Innenstadt meint, lauten meine Fragen an die Staatsregierung wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, dass der Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 14. Februar 2009 in Dresden durch politische Gegner gestört oder sogar verhindert werden soll?

2. Welche Maßnahmen ergreifen die Staatsregierung bzw. die ihr unterstehenden Behörden sowie die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, um einen ordnungsgemäßen und dem Versammlungsrecht entsprechenden Ablauf des Trauermarsches – ohne Behinderungen durch politische Gegner – zu gewährleisten?

Das dürfte den Herrn Staatsminister des Innern angehen. – Jawohl. Herr Dr. Buttolo, bitte.