2. Wie viele und welche Importspielwaren aus China wurden im Zeitraum von 2003 bis 2008 infolge welcher Mängel und/oder Gesundheitsrisiken aus dem Warenverkehr im Freistaat Sachsen gezogen und wie viele Kunden erlitten im vorgenannten Zeitraum welche gesundheitlichen Schäden durch importierte Spielwaren aus China?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt.
Eine Aufgabe der Marktüberwachung ist es, das Inverkehrbringen von Produkten, die sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, zu unterbinden. Dabei ist es unerheblich, wo diese Produkte hergestellt wurden.
Wie Staatsminister Jurk bereits voriges Jahr bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Müller ausgeführt hat, ist bei Importprodukten derjenige, der die Produkte in den europäischen Wirtschaftsraum einführt, für deren Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften verantwortlich. Insofern wird in Sachsen keine Statistik über den Herstellungsort der überprüften Produkte geführt. Die Fragen können deshalb nur allgemein für Spielzeug bzw. Spielwaren beantwortet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage zur Vernichtung einer großen Population von Zauneidechsen bei der Sanierung des Tagebaus Zwenkau (Kreis Leipzig).
Der Sanierungsträger LMBV hat nach Berichten der „Leipziger Volkszeitung“ vom 13. Januar 2009 bei der Sanierung des Tagebaus Zwenkau die größte Zauneidechsenpopulation des Südraums Leipzig trotz vorhandener Kenntnisse beseitigt.
1. Welche Meinung vertritt die Staatsregierung zu der Vernichtung der großen Population einer streng geschützten Reptilienart?
2. Was unternimmt die Staatsregierung, um die verbliebenen Reste der Population der Zauneidechse im Tagebau Zwenkau zu retten?
Zu Frage 1. Das europäische Recht, dessen Schutz die Zauneidechse unterliegt, sieht Ausnahmemöglichkeiten vom Artenschutz vor, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit dies erfordern. Insbesondere die Sanierung der Bergbaufolgelandschaften ist nicht immer ohne Beeinträchtigung geschützter Tiere und Pflanzen möglich.
Die LMBV hat im Rahmen ihrer Sanierungsverpflichtungen Maßnahmen unternommen, um die stark rutschgefährdeten Böschungen des Restloches 13 im Tagebau
Zwenkau zu sichern und langfristig zu sanieren. Hierzu wurden die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig, eingeholt. Durch Art und Zeitpunkt der Maßnahmen wird darauf geachtet, dass stets die am wenigsten beeinträchtigende Alternative gewählt wird und sich die Population der betroffenen geschützten Arten im Freistaat in ihrem Erhaltungszustand nicht verschlechtert. Diesen Anforderungen wurde auch im hier diskutierten Fall Genüge getan.
Entgegen anders lautenden Berichten ist davon auszugehen, dass die Population der Zauneidechsen am Tagebau Restloch 13 bei Zwenkau nicht erheblich beeinträchtigt wurde. Zwar besteht aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen die Möglichkeit, dass durch die anstehenden Sanierungsarbeiten ein Teil der lokalen Zauneidechsenpopulation betroffen sein könnte. Allerdings bescheinigt die Prüfung auch, dass in unmittelbarer Umgebung des Vorhabens hinreichend Ausweichflächen für die Zauneidechsen vorhanden sind. So sind am Restloch 13 einerseits Böschungsabschnitte vorhanden, in die nicht eingegriffen werden soll; andererseits bieten schon 2005 sanierte südexponierte Böschungsabschnitte Lebensraum für Zauneidechsen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Um eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Population zu erreichen, erfolgte die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung unter Auflagen. Der abzuspülende Bereich wurde geteilt – ein Bereich wurde 2008 saniert, ein weiterer Abschnitt wird erst 2009 begonnen –, um Rückzugsbereiche für die Tiere zu erhalten.
Darüber hinaus hat sich die zuständige Behörde vorbehalten, weitere Maßnahmen anzuordnen, falls im Rahmen ihrer Kontrollen zusätzlicher Handlungsbedarf zum Schutz der betroffenen Arten ersichtlich wird.
Herr Minister, Sie haben in der Beantwortung der ersten Frage ausgeführt, dass die Entscheidung bei der unteren Naturschutzbehörde getroffen worden ist. Heißt das, dass das eigenständig von der Behörde getroffen wird, oder ist Ihr Haus in solche Entscheidungen involviert und tragen Sie die Entscheidungen dann entsprechend mit?
Ich gehe davon aus, dass das nur die untere Naturschutzbehörde in ihrer Zuständigkeit entschieden hat.
gern wissen, ob es Erkenntnisse darüber gibt, in welchem Ausmaß die geschützten Tiere diese Ausweichflächen annehmen werden. Können Sie zum Beispiel Prozentzahlen nennen, die bisher in Erfahrung gebracht werden konnten?
Das kann ich selbstverständlich jetzt nicht machen, aber ich gehe davon aus, dass die Ausweichflächen nicht umsonst Ausweichflächen heißen. Wenn die Tiere sie nicht nutzen würden, wären es ja keine Ausweichflächen.
Aber wenn Sie die Prozentzahlen wissen wollen, dann kann ich gern im Haus nachfragen, ob das lieferbar ist, und wenn dem so wäre, bekommen Sie das.
In der Fragestunde am 12. Dezember 2008 stellte ich eine Frage zum Anspruch Alleinerziehender auf Freistellung bei Erkrankung eines Kindes. Frau Sozialministerin Clauß antwortete mir, dass die diesbezüglich im Krankenhaus Großschweidnitz festgestellten Verstöße, auf die ich verwiesen hatte, behoben würden, denn „Eine Rechtslage ist eine Rechtslage. Dann ist das auch durchzusetzen.“ Mitarbeiter des Krankenhauses informierten mich jedoch, dass sich an der Verfahrensweise im Krankenhaus nichts geändert habe.
1. Was hat die Staatsregierung unternommen, um die festgestellten Verstöße im Krankenhaus Großschweidnitz zu korrigieren und ein korrektes Handeln für die Zukunft zu sichern?
2. Wie bewertet es die Staatsregierung und welche Konsequenzen hält sie für notwendig angesichts der Tatsache, dass die geltenden Regelungen trotz der Zusicherung der Ministerin nicht eingehalten wurden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Simon! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Ich habe am 12.12.2008 an dieser Stelle erklärt, dass das Krankenhaus Großschweidnitz im Oktober 2008 in zwei Fällen, in denen gemeinsames Sorgerecht bestand, die Gewährung von Freistellung von über zehn Tagen abgelehnt hat bzw. dies von einer Erklärung der Krankenkasse abhängig macht, dass diese 20 Tage Lohnersatz übernimmt.
In einem Fall wurde die Freistellung aufgrund der Unkenntnis der Durchführungsbestimmungen abgelehnt. Die betroffene Beschäftigte konnte aber die Betreuung ihres Kindes durch einen Abbau von Überstunden ermöglichen. Finanzielle Einbußen hat die Beschäftigte dadurch nicht erlitten, da sie nicht auf die geringeren Lohnersatzleistungen der Krankenkasse zurückgreifen musste. Im anderen Fall war die Freistellung nicht erforderlich, weil das Kind nicht erkrankt war. In beiden Fällen ist ein rückwirkender Ausgleich nicht möglich bzw. nicht nötig.
Darüber hinaus sind uns keine Verstöße bekannt. Wir haben im November 2008 das Krankenhaus über die neuen Bedingungen für die Freistellung von mehr als zehn Arbeitstagen für alleinerziehende Beschäftigte informiert und die entsprechenden Hinweise des SMS vom 20.10.2008 übersandt. Außerdem sind die verantwortlichen Stellen im Krankenhaus im Zusammenhang mit der ersten Landtagsanfrage fernmündlich sowie im Januar 2009 nochmals schriftlich auf die geänderte Rechtslage hingewiesen worden.
Zu Ihrer zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Uns liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass das Krankenhaus Großschweidnitz die aktuell geltenden Regelungen für die Freistellung von mehr als zehn Tagen nicht einhält. Eine aktuelle Stellungnahme des SKH liegt uns vor. Danach hat es seit Oktober 2008 keine neuen Anträge auf Freistellung von mehr als zehn Tagen gegeben. Das SKH hat am 01.12.2008 durch eine Hausmitteilung seine Beschäftigten über die neuen Freistellungsregelungen informiert.
Um gegen die Zahl der an Übergewicht leidenden Kinder in der Europäischen Union (derzeit über 22 Millionen Kinder) vorzugehen, fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Aufstockung des „Schulobstprogramms“, um Kinder zu einer gesunden Ernährung mit Obst und Gemüse anzuhalten. 90 Millionen Euro hat die EU-Kommission dafür pro Schuljahr veranschlagt. Für das laufende Schuljahr 2008/2009 fordern die EUParlamentarier eine Erhöhung des Budgets auf 500 Millionen Euro und die kostenlose Abgabe von frischem Obst an Vor- und Grundschüler.
1. In welchem Umfang erfolgte bisher im Freistaat Sachsen die Umsetzung des „Schulobstprogramms“, welche Erfahrungen konnten daraus gewonnen werden und in
2. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2003 bis 2008 die Anzahl der übergewichtigen Kinder insbesondere im Vor- und Grundschulbereich im Freistaat Sachsen und inwieweit erachtet die Staatsregierung die Umsetzung des „Schulobstprogramms“ als probates Mittel, um Kindern eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu bieten?