Protokoll der Sitzung vom 11.03.2009

Die Umfrage ergab – ich zitiere nur einige Beispiele, die für unseren Gesetzentwurf wesentlich sind – für Schulbücher 39 Euro, für Arbeitshefte 31 Euro, für Kopien 10 Euro, für Arbeitsmittel 37 Euro, für Exkursionen 30 Euro. Das ergibt eine Gesamtsumme von 147 Euro. Es gibt eine vergleichbare Erhebung und eine Untersuchung vom DGB, die auch auf eine Summe von circa 150 Euro für Lernmittel kommen. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Berechnung der im Haushalt zur Verfügung zu stellenden Gelder.

Selbstverständlich beziehen wir die schon in den Haushalt eingestellten zusätzlichen Summen – für 2009 und 2010 jeweils 5 Millionen Euro – ein. So ergibt sich, dass für 2009 zusätzlich 16 Millionen Euro und für das Jahr 2010 zusätzlich 37 Millionen Euro einzustellen wären.

Jetzt ist Herr Unland nicht da. Ich dachte, er schreibt es sich gleich auf.

Schließlich gehört zur Verfassungsvorgabe des unentgeltlichen Unterrichts auch die unentgeltliche Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem Unterricht und zurück, und zwar unter Berücksichtigung von Ganztagsangeboten der Schulen im Freistaat Sachsen. Besondere Bedeutung hat dieser Aspekt auch, weil in den vergangenen Jahren durch Schulschließungen Schulwege, Schulzeiten und natürlich auch Schulwegkosten teilweise erheblich angestiegen sind. Die Regierung des Freistaates

Sachsen hat die Ausdünnung des Schulnetzes veranlasst. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen können nun nicht den Eltern einfach übergeholfen werden. Der Rechtsanspruch der Schüler auf unentgeltliche Bereitstellung des Unterrichts bedeutet nämlich, dass jedem Schüler an öffentlichen Schulen die Teilnahme am Unterricht kostenfrei ermöglicht wird. Dazu gehört zweifelsfrei der gebührenfreie Schülertransport.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die jährlichen Kosten für die künftig entfallenden Elternanteile zur Schülerbeförderung beziffern sich auf 12,5 Millionen Euro, für das Jahr 2009 also auf 6,25 Millionen Euro. Uns ist bewusst, dass damit noch lange nicht alle Kosten, die die Eltern für die Schule aufbringen müssen, erstattet werden können. Aber wir denken, dass unser Gesetzentwurf endlich ein Schritt in die richtige Richtung ist.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruches auf Lernmittelfreiheit in Sachsen (Sächsisches Lernmittelfreiheitsgesetz) an den Ausschuss für Schule und Sport – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitten wir um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 18 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 19

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Übergang von analogem zu digitalem Hörfunk

Drucksache 4/14867, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums zur allgemeinen Aussprache vor. Daher spricht nur die Einreicherin, die FDP-Fraktion. Herr Herbst, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser Stunde möchte ich es kurz machen. Anliegen unseres Gesetzentwurfes ist es, zu verhindern, dass zum 1. Januar 2015 Millionen von UKW-Radios in Sachsen verschrottet werden müssen.

Den Rest der Einbringungsrede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Heinz Lehmann, CDU: Sehr sympathisch!)

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Übergang von analogem zu digitalem Hörfunk an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen.

Erklärung zu Protokoll

Hörfunk, so wie wir ihn kennen, gibt es seit ungefähr 90 Jahren. Damals, in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, begann der Siegeszug des nach wie vor schnellsten elektronischen Mediums der Welt.

Zunächst wurden vor allem über Mittelwelle, Kurzwelle und Langwelle Radioprogramme verbreitet. Die Ultrakurzwelle, kurz UKW, gibt es seit 1925. Der Thüringer Prof. Abraham Esau unternahm zwischen Jena und Kahla die erste UKW-Versuchssendung. UKW ist also eine deutsche Erfindung. Zum Durchbruch gelangte UKW dann dem Zweiten Weltkrieg. Fast genau vor 60 Jahren, am 28. Februar 1949, ging in München-Freimann der erste UKW-Sender Europas auf Sendung.

In den Sechzigerjahren begann dann die Ausstrahlung von Stereosendungen. Im Prinzip hat sich seither nichts am technischen Stand bei Rundfunkübertragungen geändert. Ein Problem allerdings gibt es mit UKW: Der analoge Übertragungsstandard lässt nur eine eingeschränkte Bandbreite und damit eine begrenzte Anzahl von Programmen zu. Dieses Problem verschärfte sich mit der Einführung des privaten Hörfunks in Deutschland 1987 zur buchstäblichen „Frequenzknappheit“.

Die Lösung dieses Problems sahen viele Experten in der Digitalisierung der Rundfunkübertragung. Damit, so die einhellige Meinung, stünde mit einem Schlag ein Vielfaches an freien Frequenzen zur Verfügung, da digitale Übertragung nur einen Bruchteil der Bandbreite von analoger Übertragung benötigt.

Von 1993 bis 1998 gab es deshalb Feldversuche und bundesweite Pilotprojekte zur Einführung von Digitalradio. Als Sendestandard diente das bereits 1985 entwickelte Digital Audio Broadcasting, kurz DAB. Leider konnte sich dieser Übertragungsstandard nie durchsetzen, weder bei den Verbrauchern, also den Radiohörern, noch bei der Industrie und auch nicht bei den Radiomachern.

Die Gründe sind vielschichtig und wären geeignet, Gegenstand einer mehrtätigen Fachtagung zu sein. Einigkeit unter allen Beteiligten besteht aber darin, dass der Mehrwert gegenüber UKW für den Nutzer nicht erkennbar ist. Trotzdem hielt die Politik lange an einer „von oben“ angeordneten Digitalisierung des Rundfunks via DAB fest. Bis 2001 wurden bundesweit rund 350 Millionen Euro öffentliche Gelder in DAB investiert. Sachsen investierte nach Angaben der Staatsregierung bis 2004 fast 4,8 Millionen Euro.

Inzwischen gilt DAB als gescheitert. Die privaten Anbieter haben sich vollständig zurückgezogen, in Sachsen

senden lediglich die drei öffentlich-rechtlichen Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio und MDR Klassik via DAB. Zudem ist die technische Entwicklung längst enteilt. Neben dem Internet und damit zahlreichen Webradios, die dank moderner Handys auch mobil empfangbar sind, werden verschiedene technische Standards als Nachfolger von UKW diskutiert.

Diskutiert wird beispielsweise über DAB-plus, DMB, DVB-T, DRM, HD-Radio – der Überblick fällt sogar Fachleuten schwer, und trotzdem hält der Freistaat Sachsen an einer vollständigen Umstellung von analoger Rundfunkübertragung hin zu digitaler Übertragung per Stichtag fest.

Das Gesetz sieht grundsätzlich die Umstellung von analoger auf digitale Technik ab dem 1. Januar 2010 vor. Für die Übertragung von UKW-Hörfunkprogrammen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014. Ab 1. Januar 2015 soll somit die derzeit vorherrschende Hörfunkübertragung zugunsten digitaler Übertragungstechnik eingestellt werden. Da es momentan nach Angaben der Industrie durchschnittlich sieben UKW-Radios pro Haushalt gibt, wären mit dieser Stichtagsregelung über Nacht mehrere Millionen analoge Radios in Sachsen unbrauchbar, weil diese dann nicht mehr zum Empfang von Radioprogrammen geeignet sind.

In Anbetracht der beschriebenen Vielzahl von möglichen Übertragungsstandards haben die Verbraucher keine Möglichkeit, sich rechtzeitig und sinnvoll auf die neue Situation einzustellen und entsprechende Endgeräte zu kaufen – im Unterschied übrigens zum digitalen Antennenfernsehen. Hier war der Sendestandard klar definiert und die Engeräte mussten nur um ein kleines, verhältnismäßig preiswertes Zusatzteil ergänzt werden.

Jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand muss deshalb klar sein, dass eine durch die Stichtagsregelung fällige, groß angelegte Verschrottungsaktion von Millionen Radios völlig absurd ist.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion verhindert die drohende Zwangsverschrottung. Darin wird die Stichtagsregelung in § 4 Abs. 6 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Pflicht zur Umstellung auf digitalen Hörfunk per 31. Dezember 2014.

Der Tagesordnungspunkt 19 kann beendet werden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 20

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer sozialer Entschädigungsgesetze

Drucksache 4/14871, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Es liegt keine Empfehlung zu einer allgemeinen Aussprache vor. Deshalb haben Sie, Frau Firmenich, das Wort für die einreichende Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die Kostenträgerschaft für einen Teil der Leistungen der Kriegsopferversorgung neu zu regeln. Diese ergeben sich grundsätzlich aus dem Bundesversorgungsgesetz und umfassen beispielsweise die Krankenhilfe, also ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen. Diese Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene werden dabei zu 80 % vom Bund getragen. Die restlichen 20 % übernimmt der Freistaat, soweit für entsprechende Leistungen der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig ist.

Problematisch allerdings ist, dass bisher in einer Konstellation diese Kostenträgerschaft durch den Freistaat Sachsen nicht sichergestellt ist. Konkret geht es um die Kosten der stationären und teilstationären Unterbringung gemäß §§ 26b, 26c, 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes. Diese Kosten werden bisher nur für Personen getragen, die das 18., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, da nur für sie der überörtliche Träger der Sozialhilfe, der Kommunale Sozialverband Sachsen, zuständig ist. Kosten, die bei Personen mit vollendetem

65. Lebensjahr auftreten, werden indes nicht übernommen, sodass der KSV diese Kosten selbst zu tragen hat.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dies aber dahin gehend neu geregelt, dass die vom Freistaat Sachsen bereits im Doppelhaushalt eingestellten Mittel an den Kommunalen Sozialverband ausgezahlt werden können und dieser die Kosten nicht mehr selbst zu tragen hat.

Ich bitte das Hohe Haus, den vorliegenden Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen zur Überweisung. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer sozialer Entschädigungsgesetze an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend zu überweisen. Weitere Überweisungsvorschläge liegen nicht vor. Somit stimmen wir über den Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 21

1. Lesung des Entwurfs Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG)

Drucksache 4/14874, Gesetzentwurf der Staatsregierung